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Versicherungs-Kunden mit Beratungsgesprächen oft unzufrieden

Zum 01.08.2008 hatte die Bundesregierung mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) umfangreiche Änderungen in der Versicherungsbranche angestoßen um die Beratungsqualität der Versicherungsberater zu steigern. Die Verbraucher sollten in diesem sensiblen Bereich künftig besser vor Fehlentscheidungen geschützt werden.

So muß der Kunde vor Abschluss eines Versicherungsvertrages nun durch den Versicherungsvermittler bzw. der Versicherungsgesellschaft umfassend und schriftlich über die Versicherung informiert werden. Bisher reichte es aus, dass der Kunde sämtliche Informationen zu seiner Versicherung mit der Police zugestellt bekam. Jetzt sind schon vor Abschluss eines Versicherungsvertrages die entsprechenden Informationen (Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen, etc.) durch die Versicherung an den Kunden auszuhändigen.

Doch die Wirkung der Reform lässt noch auf sich warten. So zeigt der aktuelle „Kundenmonitor Assekuranz 2009“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics AG, dass lediglich 42 Prozent der seit Inkrafttreten der VVG-Reform beratenen Versicherungskunden mit dem Beratungsgespräch zufrieden waren. „Hier zeige sich, dass die VVG-Reform allein die Qualität der Kundenorientierung in der Versicherungsberatung nicht steigern kann.“ sagt Studienleiter Christoph Müller.

Häufig mangelt es der Öffentlichkeit an Informationen zur VVG-Reform. Fast jedem zweiten Versicherungsnehmer (46 Prozent) ist diese bisher immer noch kein Begriff. Häufig werden die geforderten schriftlichen Informationen der Versicherer lediglich kurz überflogen und schnell zu den Akten gelegt. Viele Versicherungsnehmer geben sogar an, gar nicht von ihren Versicherungsgesellschaften oder den Vermittlern über die gesetzlichen Veränderungen informiert worden zu sein.

Doch es gibt auch positive Ergebnisse: Trotz der noch schlechten Bewertungen der Beratungsspräche zu Versciherungen hat sich das Image der versicherungsberater doch deutlich verbessert. So geben 54 Prozent der in der Studie Befragten an, das ihr persönliches Bild von den Versicherungsvermittlern durch das neue Versicherungsvertragsgesetz positiver geworden ist.

Lebensversicherungen im Langfristvergleich: Große Unterschiede in der Ablaufleistung

Eine Weisheit sagt: Im Einkauf liegt der Gewinn. Und dies gilt auch für den Abschluß von Lebensversicherungen. Wie eine Studie des Brancheninformationsdienstes map-report zeigt, sind die Unterschiede bei den Ablaufleistungen der einzelnen Gesellschaften enorm.

Die Renditen sind bei Lebensversicherungen in den letzten Jahren stark gelitten. Schon das Platzen der New-Economy-Blase brachte einige Versicherer in Bedrängnis. Auch die jetzige Finanz- und Wirtschaftskrise wird die Erträge und Überschussbeteiligungen der Kapitallebensversicherungen wieder dahinschmelzen lassen.

Auch wenn sich die Ergebnisse von Kapitalanlagen und Lebensversicherungen nun einmal nicht vorhersagen lassen: Anhand von vergangenen und aktuellen Überschußbeteiligungen können Experten Hochrechnungen anstellen, wie sich die Erträge der Lebensversicherer entwickeln werden.

In seiner aktuellen Ausgabe hat der map-report Beispielrechnungen für Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von 30 Jahren durchgeführt. Dazu wird die aktuelle Gewinnbeteiligung der Lebensversicherer aus dem Jahr 2009 genommen und auf 30 Jahre hochgerechnet. Dabei kommt der map-report zu folgendem Ergebnis:

Ein 30-Jähriger, der 2009 eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen hat, in die er monatlich 100 Euro einzahlt, läuft Gefahr wesentlich weniger Vermögen aufzubauen als derjenige, bei dem der 30-Jahres-Vertrag 2009 bereits abgelaufen ist. Konkret: Wer 2009 angefangen hat zu sparen, kommt derzeit im Durchschnitt auf eine berechnete Ablaufleistung von 68.137 Euro. Wer dagegen 2009 seine Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, erhält im Durchschnitt beinahe 20.000 Euro mehr (88.673 Euro).

Besonders wichtig ist es für Anleger, bei der richtigen Gesellschaft abzuschließen. So können aus den monatlich 100 Euro bei der besten Gesellschaft (Europa) nach 30 Jahren 86.330 Euro werden. Das wären immerhin knapp 30.000 Euro mehr als beim derzeit renditeschwächsten Anbieter, der Inter. Für die hat Poweleit ein Ergebnis von 57.913 Euro hochgerechnet.

Wer direkt nach den Ergebniss seines eigenen Lebensversicherers nachschauen möchte kann den kompletten map-report Nr. 707-709 „Lebensversicherung: Beispielrechnungen im Langfristvergleich 1998-2009“ zu einem Preis von 87,50 Euro direkt beim Herausgeber Manfred Poweleit beziehen. Unter www.map-report.com kann der Report auch Online bestellt werden.

Eigene Allianz-Bank im April

Nach dem gescheiterten Versuch der Integration der Dresdner Bank in den Allianz-Konzern, wagt diese nun einen neuen Versuch die mehr als 10 000 Allianz-Agenturen mit Bankprodukten versorgen. Europas größter Versicherer Allianz will deshalb im Frühjahr mit einer eigenen Bank starten.

Unter dem Dach der Oldenburgische Landesbank (OLB) will das Versicherungsunternehmen künftig mit die Marke Allianz auch bei Bankprodukten einführen. „Es wird künftig zum Beispiel ein „Allianz Girokonto“ oder einen Allianz Kredit bei unseren Vertretern geben.“ sagte Gerhard Rupprecht, Vorstandschef der Allianz Deutschland AG, der Tageszeitung „Die Welt“. Bereits im April soll es mit der neuen Allianz-Bank losgehen.

Die Oldenburgische Landesbank (OLB) soll das Bankgeschäft für die Allianz händeln. Als Tochter der Dresdner Bank gehörte die OLB auch bisher schon zum Allianz-Konzern. Beim Verkauf der Dresdner Bank an die Commerzbank Anfang diesen Jahres verblieb die OLB aber bei der Allianz.

Änderungen bei Krankenversicherung und Arbeitslosigkeitversicherung

Wie immer bringt das neue Jahr auch wieder Veränderungen bei Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Am 01. Januar startet der neue Gesundheitsfonds. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle Pflichtversicherten einen einheitlichen Krankenversicherungssatz von 15,5 %. Auf den ersten Blick eine deutliche Verteuerung für viele Versicherte. Haben wir alle etwa schon wieder weniger netto in der Tasche? Nur teilweise!

Zum einen ist in den 15,5 % anders als in den Beitragsangaben der derzeitigen Krankenkassen der Zusatzbeitrag enthalten. Die Differenz zu den heutigen Versicherungssätzen ist also geringer als auf den ersten Blick ersichtlich. Außerdem werden zumindest bis Juni 2010 die Beiträge zur Arbeitlosenversicherung um 0,5 % gesenkt. Dies entlastet den Geldbeutel zusätzlich.

Wenn man den Zusatzbeitrag von 0,9% den die gesetzlich Versicherten zu ihren „normalen“ Krankenkassenbeiträgen zahlen müssen von den 15,5% nach dem Gesundheitsfonds abzieht, entspricht dies einem Beitragssatz in 2008 von 14,6 %. Nur die Versicherten, die bisher einen Krankenversicherungsbeitrag von weniger als 14,6 % zahlen müssen Nettoverluste hinnehmen. Wer also bei einer der AOK´s versichert ist, von denen viele bereits jetzt einen Beitragssatz von über 15% erheben, spart sogar noch den ein oder anderen Euro. Allerdings können Krankenkassen die mit dem Geld nicht auskommen, können einen weiteren Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent erheben. Teure Krankenkassen können ihre Verluste durch den Gesundheitsfonds also teilweise wieder ausgleichen.

Aber auch diejenigen die in günstigen Krankenkassen gemeldet sind brauchen nicht verzweifeln. Zumindest teilweise wird die Beitragssteigerung bei der Krankenversicherung durch eine zeitweise Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung ausgeglichen. Befristet bis zum Juni 2010 sinkt der Satz von 3,3 % auf 2,8 %. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ersparnis teilen bleibt dem Arbeitnehmer immerhin 0,25 % mehr netto im Portomonaise. Bei einem Durchschnittseinkommen von 2.500 Euro überweist der Arbeitgeber also 6,25 Euro mehr.

Wie wirken sich die Änderungen in der Arbeitlosen- und Krankenversicherung insgesamt aus? Dazu ein Beispiel: Bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung in Höhe von 3.600 Euro hat ein Arbeitnehmer der bei einer günstigen Krankenkasse mit einem aktuellen Beitragssatz von z.B. 14% durch den Gesundheitsfonds 10,80 Euro weniger netto. Durch die Entlastung bei der Arbeitslosigkeitsversicherung erhält man jedoch 9 Euro mehr. Insgesamt bleibt also noch eine Nettobelastung von 1,80 Euro im Monat. Ein Betrag den man bei einem Einkommen von 3.600 Euro wohl kaum wahrnimmt.

Allerdings bevorteilen die Reformen eher die höheren Einkommensgruppen. Denn ab der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 3.600 Euro verteuert sich die Krankenversicherung nicht mehr. Die Entlastung bei der Arbeitslosigkeitsversicherung wird mit jedem mehr verdienten Euro stärker (zumindest bis zur dortigen Bemessungsgrenze von 5.300 Euro-West bzw. 4.500 Euro-Ost).

Der Gesundheitsfonds ist bei vielen Experten umstritten. Er soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen verstärken. Aus Sicht des Autors löst es aber nicht das größte Problem unserer Krankenversicherung: Mehr Transparenz und vor allem mehr Effizienz bei der Verteilung der eingezahlten Gelder. Unser Krankenversicherungssystem soll auch in Zukunft bezahlbar sein und jedem Patienten alle Mittel zur Verfügung stellen um gesund zu werden. Ob der neue Gesundheitsfonds einen Beitrag dazu leisten kann bleibt abzuwarten. Bisher kann ich dies noch nicht erkennen – aber eine Chance hat jede Reform verdient.

Ergänzung vom 11.April 2009:

Das Gesundheitsportal imedo.de hat ein Plakat entworfen, in denen die Kosten und Geldflüsse des deutschen Gesundheitssystems noch einmal übsersichtlich dargestellt werden. Wer Interesse hat kann sich das Plakat unter http://www.imedo.de/artikel/gesundheitswesen/index ansehen und auch bestellen.

Sichere Baufinanzierung mit dem ImmoKompaktschutz?

In einer Pressemitteilung vom 23.04.2008 teilten der Versicherer ACE und der Finanzvermittler Ababkus24 mit, dass sie mit Ihren neuem Produkte „ImmoKompaktschutz“ die Baufinanzierung sicherer machen. Die Komponenten „Immowertschutz“ und „Immoratenschutz“ sind dabei einzeln buchbar und können monatlich gekündigt werden.

Wir uns die beiden Produkte einmal angesehen:

Der „Immowertschutz“ sichert 20% des ursprünglichen Kaufpreises aber maximal 25.000 € ab. Es soll mit dieser Versicherung ein Verlust abgesichert werden, der durch einen Notverkauf entsteht, wenn der Kunde dringend das Geld aus der Immobilie benötigt. Der Versicherungsshutz ist jedoch sehr niedrig. Bereits bei einem Kaufpreis von 125.000 € tritt die Maximalgrenze in Kraft. Bei einer durchschnittlichen Baufinanzierung von 150.000 Euro liegt der abgesicherte Wert schon deutlich unter dem möglichen Risiko. Denn die Baufinanzierungssumme ist meistens noch deutlich unter dem Kaufpreis der Immobilie.
Kosten soll der Schutz 24 Euro im Monat also 288 Euro im Jahr. Auf eine durchaus übliche Zinsbindung von 15 Jahren gerechnet bezahlt man also bereits über 20% des versicherten Risikos (ohne Berücksichtigung von Zinsen für Alternativanlagen). Aber Versicherungen soll man ja auch nicht als Geldanlage betrachten, sondern sich freuen, wenn man sie nicht in Anpsruch nehmen braucht.

Der „ImmoRatenschutz“ soll im Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit für bis zu 12 Monate einen Teil der Rate übernehmen, und den Darlehensnehmer so finanziell entlasten. Allerdings kostet dieser Versicherungsschutz monatlich 5,65Euro für 100 Euro abgesicherter Rate. So kommen in den ersten 5 Jahren ebenfalls über 25% des maximalen Versicherungsschutz als Zahlungen zusammen.

Ganz so neu wie die beiden Partner behaupten sind solche Versicherungsmodelle nicht. Arbeitslosigkeitsversicherungen gibt es bereits seit einigen Jahren am Markt und taugen deshalb nicht als Differenzierungsmerkmal. Ob man sich gegen die genannten Risiken absichern möchte ist letztlich jedem Darlehensnehmer selbst überlassen. Mir ist der Preis im Verhältnis zum agbesicherten Risiko jedoch zu hoch. Auch wenn die Betrachtungsweise sicherlich zu einfach ist, unterstellen die Beitragshöhen, dass das Risiko in jedem 4. bis 5. Fall auch eintritt.

Schutzbrief gegen Kreditverkauf von Baufinanzierungen

Seit dem vergangenen Herbst geht sie um – die Angst vor dem Verkauf der eigenen Immobilienfinanzierung. Wird hier von Medien ungerechtfertigt Panik verbreitet oder ist die Angst vor der Pleite berechtigt? Kann ich mich vor einem Verkauf sch�tzen oder bin den „Heuschrecken“ ausgeliefert? Was passiert eigentlich beim Verkauf meiner Baufinanzierung? Diese und �hnliche Fragen besch�ftigen viele Hauseigent�mer die ihre Immobilie noch nicht abgezahlt haben. Jetzt geben die ersten Banken Garantien, die Immobilienfinanzierungen nicht weiterzuverkaufen – aber nur gegen teure Zinsaufschlag auf die Finanzierung. Lohnt es sich trotzdem?

R�ckblende: Am 20.11.2007 sendete die ARD in der Sendung PlusMinus einen Beitrag �ber Darlehensnehmer deren Objekte zwangsversteigert wurden, obwohl die Kunden ihre Raten immer p�nktlich bezahlt hatten. Als Steigerung wurde sogar viel mehr als nur die Restschuld in der Zwangsvollstreckung eingetrieben. Die Darlehensgeber bekamen den eingetragenen Grundschuldbetrag plus Zinsen zugesprochen. Ursache war der Verkauf der Darlehen an angels�chsische Finanzinvestoren. Dieser Beitrag l�ste ein neuen Sturm an Entr�stung �ber das „falsche Spiel“ der Banken und die gierigen Heuschrecken aus. Nicht zum ersten mal widmete sich die Presse diesem Thema. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil Aufmerksamkeit erregt, weil es den Verkauf von Forderungen ohne Zustimmung des Kreditnehmers erlaubt hatte, wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart worden ist.

Warum werden Baufinanzierungen verkauft?

In den letzten Jahren wurden von Banken immer h�ufiger deutsche Immobilienkredite an Finanzinvestoren verkauft. Die Gr�nde sind vielf�ltig. Vor allem notleidende kredite wurden ver�u�ert um die Bankbilanzen positiver zu gestalten. Einige Banken wie die HypoRealEstate oder die AHBR stellten ihr Baufinanzierungsgesch�ft ein. Um die noch offenen Forderungen aus den B�chern zu bekommen wurden die Kunden bei anstehenden Zinsverl�ngerungen mit Abwehrkonditionen verschreckt oder l�ngerlaufende Finanzierungen an Finanzinvestoren verkauft.
Insbesondere f�r ausl�ndische Investoren geh�rt es zum Gesch�ftsmodell, dass Baufinanzierungen vergeben und anschlie�end die Risiken aus den Finanzierungen „strukturiert“ und auf dem Kapitalmarkt verkauft werden. Ein normaler Gesch�ftsvorgang der viele tausend Male ohne Probleme funktioniert hat.
Der dritte Grund ist ganz einfach: Darlehen die von Kunden nicht mehr bedient werden k�nnen, m��ten von Banken mit viel Aufwand in die Betreuung der Mahnabteilungen gegeben werden. Die Chance, einen gro�en Teil des verliehenen Geldes wiederzubekommen ist dabei meistens gering. Deshalb gehen viele Banken den einfachen Weg und verkaufen die nicht bediente Forderung an spezialisierte Inkassogesellschaften. Das diese beim Eintreiben der Forderungen wenig zimperlich sind, ist nachvollziehbar. Schlie�lich k�nnen solche Gesellschaften nur dann etwas verdienen.

Risiko Darlehensverkauf?

Es gibt also nur sehr wenige Gr�nde, warum Banken �berhaupt Immobiliendarlehen verkaufen. Die Chance dabei zu sein ist relativ gering. So hat die Commerzbank bislang lediglich ein Darlehensvolumen von 300 Mio. an notleidenden Krediten verkauft. Das sind lediglich 0,75 % der herausgegebenen Forderungen – und vor allem F�lle, in denen die Bank keine Raten der Kreditnehmer bekommen hatte.
F�r die meisten gro�en deutschen Immobilienfinanzierer macht ein Verkauf keinen Sinn. Banken wie die zur Postbank geh�renden DSL-Bank, die DKB oder auch die ING-Diba, Tochter der holl�ndischen ING, haben zig Milliarden an Spareinlagen von Kunden erhalten. Um diesen Kunden konkurrenzf�hige Zinsen zu zahlen mu� eine Bank diese Gelder m�glichst sicher und hoch verzinst wieder anlegen. Viel sicherer und besser als Aktien oder andere Kapitalanlagen sind daf�r selbst vergebene Baufinanzierungen an H�uslebauer. Die Wahscheinlichkeit, dass Kunden die Raten f�r ihre Traumimmobilie nicht mehr bezahlen, ist sher gering. Vorher wird an allem anderen gespart und geknausert. Warum sollten solche Banken Darlehen verkaufen, die sie sich in einem hart umk�mpften Markt erarbeitet hat?
Etwas anders sieht die Situation bei regionalen Banken wie Sparkassen und Volksbanken aus. Hier l�sst sich die Motivationslage nicht so einfach beurteilen. Jedes Institut hat eine eigene Gesch�ftspolitik und Situation.
Eine besondere Form des Kreditverkaufs wird von einigen anderen Banken (z.B. Deutsche Bank) angewendet. In einem sehr komplexen Verfahren wird lediglich das Risiko (des Zahlungsausfalls) strukturiert und am Kapitalmarkt verkauft. Die Verwaltung des Darlehens inklusive Darlehensverl�ngerung bleibt bei der urspr�nglichen Bank. Der Kunde merkt in aller Regel bis zur vollst�ndigen R�ckzahlung nichts von den Transaktion im Hintergrund.

Missbrauch vermeiden

Tats�chlich ist die Gefahr an unseri�se Aufk�ufer von Immobilienkrediten zu geraten gering. Trotzdem w�ren mehr als die H�lfte der H�uslebauer jedoch mittlerweile beunruhigt, wenn ihr Hauskredit verkauft wird. In Wahlkampfzeiten wird diese Unsicherheit von Politikern gerne gespielt. So fordern einige derzeit einen gesetzlichen Schutz vor dem Verkauf von Darlehensforderungen. Als eine m�gliche Variante wird hier ein Sonderk�ndigungsrecht f�r Darlehensnehmer beim verkauf des Baukredits diskutiert. Dagegen laufen die Banken und Sparkassen Sturm. Obwohl auch die Banken f�r strengere Regeln sind wird ein Sonderk�ndigungsrecht abgelehnt, weil damit ein Verkauf von Forderungen faktisch unm�glich gemacht wird. Der wirtschaftliche Schaden, der dabei f�r den Finanzplatz Deutschland entstehen w�rde ist nicht bezifferbar. Deshalb wird zwischen Finanwirtschaft und Politik derzeit hart gerungen. Es gilt sinnvolle Regelungen zu finden, welche die Missbrauchsf�lle vermeiden, ohne die Wirtschaft zu stark zu bremsen.

Wie kann ich mich sch�tzen?

1. Bankauswahl: Wie oben beschrieben ist es f�r viele Immobilienfinanzierer unatrraktiv ausgegebene Baufinanzierungen zu verkaufen. Wer seine Finanzierung �ber bekannte Internethypothekenmakler abschlie�t bekommt meistens Angebote von gro�en Banken wie der DSL(Postbank). F�r solche Banken kommt ein Kreditverkauf gar nicht in Betracht, da es ihrem Gesch�ftsmodell nachhaltig widersprechen w�rde.
2.� Schutzbrief gegen Kreditverkauf: Die ersten Banken (z.B. Commerzbank) bieten mittlerweile Garantien gegen einen Verkauf an. Der „kleine“ Haken dabei: zum einen landet man evtl. bei einer teuren Bank, zum anderen zahlt der Kunde f�r dieses Extra teure Aufschl�ge auf den Kreditzins. Eine gute Bankwahl l�st dieses Problem vielleicht schon.

3. Wer beide M�glichkeiten nicht geeignet findet, mu� seine Bank fragen, ob sie bei Vertragsschlu� schriftlich auf einen sp�teren Verkauf verzichtet. Die eine oder andere Bank wird sich im hart umk�mpften deutschen Hypothekenmarkt vielleicht darauf einlassen.

Insgesamt l�sst sich jedoch sagen, dass dieses Thema in den Medien ungerechtfertigt hochgespielt wurde. Richtig ist zwar, dass es zu diesem Thema gesetzliche Unsch�rfen gibt, welche gel�st werden m�ssen. Aber bei den Berichten in der ARD� bekam ich den Eindruck, dass fast jeder zweite H�uslebauer, der p�nklich seine Raten zahlt, von gierigen Heuschrecken aus seinem Zuhause gejagt werden kann. Eine solche Gefahr sehe ich nicht.

Hinweis auf neuen Artikel:
<a title=“Bundesgerichtshof erschwert Pfändung nach Kreditverkauf“ href=“../1355/2010/04/05/bundesgerichtshof-erschwert-pfaendung-nach-kreditverkauf/“>Bundesgerichtshof erschwert Pfändung nach Kreditverkauf</a>

Neues bei Autoversicherungen

Zwei wesentliche Neuerungen werden 2008 im Bereich der Kfz-Versicherungen eingeführt.

1. Opfer von Unfallflüchtigen sollen künftig den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt bekommen. Möglich gemacht wird dies durch einen soganannten Verkehrsopferhilfe-Fonds der Autoversicherer. Dieser Fonds soll auch zahlen  wenn Schäden durch ein unversichertes Fahrzeug entstehen. Einschränkung: Das Opfer muss „erheblich verletzt“ worden sein und es ist keine Vollkaskoversicherung vorhanden, die für die Kosten eintritt.

2. Das Versicherungsvertragsrecht regelt den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit neu. Bislang ging der Versicherungsnehmer häufig leer aus, wenn sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen hat. Künftig muss die Versicherung den Grad der Fahrlässigkeit einschätzen und dementsprechend zahlen.

Sparzeiten bei Autoversicherungen!

Es ist wieder soweit, die Kfz-Versicherer bombardieren uns wieder mit Werbung. Mit umfangreichen Werbeaktionen in Fernsehen, Internet, Radio und Printmedien versuchen die Anbieter uns einem Wechsel zu überreden. Ca. 70% der Abschlüsse für Autoversicherungen kommen im Oktober und November zu Stande. Aber warum gerade jetzt?

Grudsätzlich können Sie eine Autoverischerung immer zum Ende eines Versicherungsjahres mit der Frist von einem Monat kündigen. In der Regel ist dieses Datum der 31.12. und ist dem Versicherungsschein oder den jährlichen Beitragsmitteilungen zu entnehmen. Wer also wechseln möchte, sollte seiner Versicherung bis spätestens 30.11. das Kündigungsschreiben auf den Tisch legen.

Aber bevor man sich für einen neuen Anbieter entscheidet sollte man die Anbieter vergleichen. Gute Vergleiche gibt es zum Beispiel bei Vergleich.de: http://www.vergleich.de/vergleiche/versicherung/haftpflicht-recht-kfz/kfz-versicherung.html

Aber auch zu anderen Gelegenheiten ist ein Wechsel des Versicherers möglich. So haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht oder Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Die Kündigung Ihrer bestehenden Autoversicherung ist einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderungen möglich.

Ebenfalls kündigen kann der Versicherte im Schadenfall. Hier ist eine Kündigung innerhalb von einem Monat nach Ende des Schadensbearbeitung möglich. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.

Bundesrat beschließt neues Versicherungsrecht

Am Freitag winkte der Bundesrat die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossene Änderung des Versicherungsbetragsrechts (wir berichteten) durch. Zielsetzung der Gesetzesänderung ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes und eine grundlegende Modernisierung der Grundlagen des Versicherungsrechtes.

Eckpunkte des neuen Rechts sind u.a.:

1. Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
    z.B. bei der Dokumentation des Beratungsgespräches
2. Vorvertragliche Anzeigepflichten für Berater
    z.B. dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss grundsätzlich nur solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat
3. Gerechterer Interessenausgleich zwischen Versichterten und Versicherern´
    z.B. durch ein einheitliches Widerrufsrecht
4. Modernisierung der Lebensversicherung
    z.B. beim Anspruch auf Überschussbeteiligung

Näheres zu den Änderungen hat das Ministerium in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Nie mehr ohne Krankenversicherung!

In den letzten Jahren stieg die Zahl Menschen ohne einen Krankenversicherungsschutz stetig an. Wer einmal aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen war, hatte oft keine Chance wieder aufgenommen zu werden. Damit soll nun Schluß sein.

Seit dem 01.04.2007 hatten bereits ehemals gesetzlich Versicherte die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Ehemals Privatversicherte oder Menschen die keinen Anspruch auf die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft haben, besitzen seit 01.Juli auch die Möglichkeit wieder in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Private Versicherer müssen die Rückkehrer ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge in einen Standardtarif aufnehmen. Dieser Standardtarif darf nur so viel kosten, wie die teuerste gesetzliche Krankenversicherung und bietet einen ähnlichen Leistungsumfang.