Seit dem 1. November sind neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft. Die Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Neue EU-Vorschriften machten die Änderungen notwendig. Da sicher nicht alle Kunden sich die neuen AGB der Banken intensiv durchgelesen haben, fasst Finance-Blog.de die wichtigsten Änderungen zusammen:
Worauf sollten Sie künftig bei Überweisungen und Co. achten:
1. Schnellere Überweisung
Bei Zahlungen innerhalb von Deutschland (z.B. bei Onlineüberweisungen) galt bisher eine Frist von 3 Bankarbeitstagen. Bei schriftlicher Einreichung musste man mit vier Geschäftstagen rechnen. Diese Fristen müssen die Banken nun im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten.
Ab 2012 ist europaweit eine Frist von maximal 2 Geschäftstagen vorgesehen. Dies gilt für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften.
2. Lastschriften europaweit
Lastschriftverfahren sind nun für Zahlungen innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich. So kann der Besitzer eines Ferienhauses in Dänemark die dafür anfallenden Stromkosten vom deutschen Girokonto abbuchen lassen. Einige Banken haben bereits die so genannte Sepa-Lastschrift eingeführt, die das einfache Abbuchen innerhalb der EU-Grenzen ermöglicht. Allerdings haben noch nicht alle Banken die Sepa-Lastschrift eingeführt.
3. Kein Namensabgleich
Bisher galt in Deutschland, dass es Namenskonten gibt. Bei Überweisungen war es deshalb bisher üblich, dass die Banken den Empfänger mit der Kontonummer abglichen. Im Zweifelsfall wurde das Geld dann auch schon mal zurückgegeben. Ab sofort sind bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich, egal ob online, per Terminal oder Beleg überwiesen wird. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Sie müssen also noch größere Sorgfalt beim Ausfüllen der Überweisungsträger walten lassen!
4. Kein Widerruf
Auch ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Der Kunde kann nur noch auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen. Ansonsten bleibt ihm nur, das Geld direkt beim unrechtmäßigen Empfänger zurückfordern – und wenn dieser nicht reagiert kann es lange dauern, bis das Geld wieder beim rechtmäigen Eigentümer ist.
5. Haftung bei Kartenverlust
Auf die Kulanz der Institute muss nach der neuen Regelung auch hoffen, wer seine Bankkarte verliert. Der Kunde muss künftig bis zu 150,00 Euro des Schadens selber tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken haben allerdings mitgeteilt, dass sie über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und dem Kunden den Schaden voll ersetzen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer umgeht. Dann haftet er für den gesamten Schaden – zumindest bis zu dem Betrag, über den er pro Tag verfügen kann.
6. Haftung bei Online-Missbrauch
Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ein grob fahrlässiger Umgang mit der TAN-Liste zieht die Haftung für Schäden über 150,00 Euro hinaus nach sich.
In kritischen Fällen sollte man deshalb das Konto unverzüglich telefonisch oder auch online sperren.
Tags: Banken, Girokonten by lars.koeppen
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