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Baufinanzierung: Wohnriester-Verträge immer beliebter – Zuwachs im ersten Quartal 2012

Die Anzahl der Wohnriester-Verträge steigt stetig. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab, bestanden im ersten Quartal 2012 65.000 mehr Verträge als zum Jahresende 2011 (775.000 Verträge). Die Steigerungsrate betrug damit 8,4 Prozent. Das Geschäft mit den anderen Formen der staatlich geförderten Riester-Produkte (Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne) lief hingegen eher schleppend. So nahm die Zahl der Riester-Rentenversicherungen um 32.000, der Fondssparpläne um 11.000 und der Riester-Banksparpläne um 7.000 zu. Insgesamt ergab der Anteil der Wohnriester-Verträge an allen Neuabschlüssen eine Quote von 56,5 Prozent.

Zulagen und Steuervorteile
„Die Riesterförderung als Ergänzung einer Baufinanzierung der eigenen Immobilie einzusetzen lohnt sich in jedem Fall“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Wer ein entsprechendes Riester-Darlehen aufnimmt, erhält für seine Tilgungsleistungen Zulagen, welche ebenfalls in die Rückzahlung des Darlehens einfließen. Jedes Jahr erhält der Geförderte eine Grundzulage von 154 Euro. Zudem schießt der Staat noch eine Kinderzulage zu – sie beträgt für ab 2008 geborenen Nachwuchs 300 Euro jährlich, für davor zur Welt gekommene Kinder 185 Euro. Die vollen Beträge erhält, wer jährlich mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro pro Person inklusive Zulagen) für die Tilgung des Darlehens einsetzt. Jeder Förderberechtigte kann außerdem einen Tilgungsbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ein Steuervorteil ergibt sich aber nur, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt übersteigt.

Plus trotz nachgelagerter Besteuerung
Wie bei Riesterprodukten üblich, schöpft der Fiskus einen Teil der monetären Vorteile aus den Wohnriester-Verträgen ab, wenn der Geförderte das Rentenalter erreicht. Bis zum Rentenbeginn addiert das Finanzamt alle geflossenen staatlichen Förderbeträge sowie die Tilgungsleistungen von maximal 2.100 Euro im Jahr auf einem fiktiven Wohngeldkonto und verzinst dieses jedes Jahr mit zwei Prozent. Den so aufgelaufenen Betrag muss der Geförderte dann zu Rentenbeginn versteuern. Gerade diese Tatsache schreckt viele Bauherren und Immobilienkäufer ab, ein Riesterdarlehen abzuschließen. Sie fürchten, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgerechnet in einer Zeit anfallen, in der sich ihre monatlichen Einnahmen ohnehin verringern.

Doch Berechnungen haben gezeigt: Dank der staatlichen Hilfen und schnelleren Tilgung verzeichnen Häuslebauer in der Regel trotz der nachgelagerten Besteuerung ein sattes Plus, wenn sie die Wohnriester-Förderung zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Familienstand, dem Einkommen und den Vertrags-Konditionen ab. Riester-Darlehen werden von Bausparkassen, Banken, Vermittlern und Versicherern angeboten. „Die Vorteile über die gesamte Laufzeit der Finanzierung können, selbst unter Berücksichtigung der späteren Besteuerung, bis zu 50.000 Euro betragen“, sagt Stephan Scharfenorth, „am stärksten profitieren Personen mit Kindern oder einem hohen Einkommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Baufi24 GmbH vom 01.06.2012

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ändert zum 01.01.2012 einige Förderbedingungen.

Zum neunen Jahr ändert die staatliche Förderbank KfW ihre Förderbedingungen und Programme.

KfW-Wohneigentumsprogramm (124) und KfW-Wohnraum Modernisierung (141)

Die prozentuale Begrenzung des Wohneigentumprogramms in Höhe von von 30 % der Gesamtkosten fällt zum Jahresbeginn weg. Dafür erfolgt eine Reduzierung des Förderhöchstbetrags auf maximal 50.000 Euro. Diese Änderung führt dazu, dass Immobilienkäufe deren Gesamtkosten unter ungefähr 170.000 Euro liegen besser gefördert werden als bisher. Für alle anderen Projekte verschlechtern sich die Förderbedingungen.
Das bisherige Programm KfW-Wohnraum Modernisierung (141) entfällt vollständig.

Abrechnungsmodus der Darlehen

Bislang wurden bei der KfW die Darlehensraten quartalsweise berechnet und eingezogen. Für die meisten Darlehensnehmer war dies sehr unbequem – gehen doch die meisten Ausgaben monatlich vom Konto ab. Die KfW hat deshalb den Abrechnungsmodus für Kredite, die ab 01.01.2012 auf monatlich umgestellt.

Provisionsoffenlegung bei Darlehen nach Verbraucherkreditrichtlinie

In einem Artikel haben wir unseren Lesern bereits Informationen zur neuen Verbraucherkresditrichtlinie gegeben. Eine wesentliche Errungenschaft der neuen EU-Richtlinie ist die Auskunft über Vermittlerprovision, die die Vermittler in Zukunft geben müssen.

Die Regelung der Verbraucherkreditrichtlinie:

Künftig müssen die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist.

Auswirkung:

Die Vermittler werden ab Freitag beim Erstkontakt zum Kunden in einem sogenannten „vorvertraglichen Informationsblatt“ über die oben genannten Punkte informieren. Da die genaue Provision erst mit dem Vertragsabschluß feststeht, ist es ausreichend wenn eine Provisionsbandbreite angegeben wird. Die exakte Provisionshöhe muß dann im Darlehensvertrag oder dem Konditionsangebot genannt werden.
Dies macht einen Vergleich mit anderen Anbietern möglich. Welcher Makler versucht eventuell eine besonders hohe Provisions zu erzielen? Üblich sind Provsionen zwischen 0,5 und 1% je nach Darlehenshöhe und Aufwand. Gute Makler sind dieses Geld jedoch auch wert, denn sie beraten ja auch dafür und strukturieren die Finanzierung. Die Provisionsangabe lässt auch einen Vergleich mit Honorarberatern zu. Jedoch hat der Kunde bei einem Makler einen entscheidenden Vorteil: er weiß beim Abschluß, ob der Makler sein Geld wert ist. Beim Honoraberater wird das Honorar fällig, unabhängig davon ob der Berater eine gute Leistung erbracht hat!

Weitere Infos zur Werbung mit Zinssätzen!

Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie

Eine Zielsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist die europaweite Einschränkung von Lockvogelangeboten. Wie wir in einer Info zur Verbraucherkreditrichtlinie schon berichteten, gibt es deshalb künftig für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel der Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. Welche Bedingungen gelten genau für die Werbung mit Zinssätzen nach der neuen Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Regelung der Verbraucherkreditlinie:

Die auffälligste Änderung wird sich in den Reklametafeln wiederfinden. Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Folgende Mindestangaben einschließlich eines repräsentativen Beispiels sollten auf Ihrer Webseite vorzufinden sein:

– Sollzinssatz (ehem. Nominalzins) inkl. Zusatz veränderlich oder gebunden
– Nettodarlehensbetrag
– effektiver Jahreszins
– Zinskosten
– sonstige Kosten, die der Beworbene im Falle eines Vertragsabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte (z.B. Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsgebühr!).
– Vertragslaufzeit: sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, die Laufzeit des Vertrages
– sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, Gesamtbetrag und Betrag der Teilzahlungen

Auswirkung auf die Kreditvergabe:

Bei Ratenkrediten ist dies zumindest für die Anbieter noch relatv einfach, die bonitätsunabhängige Zinsen gewähren. Solche Anbieter können die neue Anforderung leicht erfüllen. Banken mit einem bonitätsabhängigen Scoring werden solche Zinssätze nicht veröffentlichen können, ohne ihr Scoring zu veröffentlichen. Dies ist jedoch eines der am besten gehütetsten Geheimnisse der Banken, so dass diese wohl auf Zinsen in der Werbung verzichten werden.

In der Baufinanzierung wirkt diese Auflage noch schwerwiegender: wegen der hohen Zahl der preisrelevanten Parameter, dürfte so gut wie unmöglich sein, einen geeigneten Zinssatz zu finden.

Als Konsequenz werden (zunächst) fast alle Anbieter und Banken keine Zinssätze in der Werbung verwenden. Und zwar solange, bis klar ist, welche Parameter eine solche 2/3 Regelung erfüllen muß. Unklar ist auch, wie sich diese Änderung auf Kreditvergleichsportale auswirkt. Deren Geschäftsmodelle beruhen in der Regel darauf, verschiedene Kreditanbieter anhand von Zinssätzen zu vergleichen. Wenn die Banken keine Zinssätze mehr veröffentlichen, könnte dies schwierig werden!

Weitere Regelungen zur Offenlegung von Provisionen beschreiben wir in einem weiteren Artikel.

Mehr Schutz für Kreditnehmer durch Verbraucherkreditrichtlinie

Am 11. Juni ist es soweit: eine neue Ära des Verbraucherschutzes soll in Deutschland (und Europa) anbrechen. An diesem Tag tritt die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Während andere Finanzbereiche noch am ausprobieren sind, wie Verbraucherschutz funktionieren kann (siehe Beipackzettel der Geldanlageprodukte), hat der Gesetzgeber mit der Verbraucherkreditrichtlinie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen bereits Fakten geschaffen. Doch welche Änderungen kommen auf Kunden, Banken und Vermittler von Krediten durch das neue Gesetz zu? Finance-Blog erklärt die wichtigsten Änderungen:

Werbung mit Zinssätzen

Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. (Artikel: Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie)

Provisionsoffenlegung nach Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie für die Darlehensvermittlung erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist. (Artikel: Provisionsoffenlegung durch die Verbraucherkreditrichtlinie)

Begriffs- und Namensänderungen

Der bisher Nominalzins genannte Zinssatz den ein Kreditnehmer zahlen mußte, wird ab sofort Sollzinssatz genannt. Statt Kredit wird künftig ausschließlich das Wort Darlehen genannt. Der „anfänglich effektive Jahreszins“ ist künftig nur noch „effektiver Jahreszins“ zu nennen

Auswirkung: außer einer Menge verwirrung und viel Arbeit in den Marketingabteilungen der Banken und Finanzdienstleister wohl keine. Wer einen Kredit – sorry: ein Darlehen aufnehmen möchte, der muß sich sowieso mit den Begriffen auseinandersetzen.

Ãœber weitere Auswirkungen und Regelungen, die sich durch die neue Gesetzesregelung ergeben werden wir in den kommenden Tagen und Wochen informieren.

Bundesgerichtshof erschwert Pfändung nach Kreditverkauf

Bereits kurz vor der Finanzkrise bewegte ein Finanzthema Deutschland, dass indirekt auch mit der Finanzkrise zu tun hat: der Verkauf von Immobilienfinanzierungen an Finanzinsvestoren. Verschiedene Medien berichteten damals, dass gierige Finanzhaie die Immobilienkredite unbescholtener Häuslebauer erwarben und diese dann nach dem Kreditverkauf per Zwangsversteigerung aus ihren Häusern drängten. Nur wenige Monate später brach das amerikanische Finanzsystem mit der Lehman-Pleite fast zusammen, weil die Banken nach diversen Kreditverkäufen keinen Überblick mehr darüber hatten, welche Finanzierungen noch werthaltig waren und welche Kreditkunden noch in der Lage waren, ihre Kredite zurück zu zahlen.

Damals – Anfang 2008 – waren viele Häuslebauer verunsichert, ob ihre Bank die eigene Baufinanzierung verkauft. Seitdem versprechen einige Imobilienfinanzierer, die meisten davon gegen einen Zinsaufschlag,  auf den Kreditverkauf zu verzichten.  Auch Versicherungen gegen den Kreditverkauf wurden damals ins Leben gerufen.

Auch die Gerichte beschäftigten sich mit dem Kreditverkauf von Immobilienfinanzierungen. In einem gerade veröffentlichten Urteil stärkte jetzt der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher. Laut den  Karlsruher Richtern  dürfen künftig Kreditaufkäufer ihre Schuldner nicht mehr ohne weiteres pfänden. Um die Bankkunden zu schützen, müsse zuvor eine amtliche Stelle prüfen, ob der Käufer der Kredite überhaupt das Recht auf die Zwangsvollstreckung habe, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil. Die Richter legten damit die Hürden für einen Verkauf hoch an. Nur wenn der neue Gläubiger alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Kreditgebers übernommen habe und kein Widerspruch gegen die Pfändung bestehe, bestünden keine Einwände. Das Urteil betrifft Kreditverträge, die vor 2008 geschlossen wurden. (Az.: XI ZR 200/09)

ING-DiBa verbilligt Anschlussfinanzierung

Wie die ING-DiBa mitteilt erhalten Immobilienbesitzer ab heute (15.Februar 2010) 0,20%-Punkte Zinsnachlass für den Abschluß einer Anschlußfinanzierung. Das gilt auch für Forwarddarlehen – also Anschlußfinanzierungen die bereits jetzt vertraglich fixiert werden, obwohl die Zinsbindung der Darlehen noch bis zu 3 Jahre läuft.

Von der Zinsreduzierung profitieren nicht nur die eigenen Kunden, sondern die ING-Diba möchte vor allem neue Kunden anlocken. Mit der Aktion spricht sie besonders begehrte Kunden an: schließlich am diese „Umschulder“ ja bereits viele Jahre gezeigt, dass sie die aufgenommenen Kredite zuverlässlich zurückzahlen. Da die Immobilienbesitzer ja schon einen Teil der Immobilien-Schulden zurückgezahlt haben, ist das Risiko im Ernstfall einer Zwangsversteigerung die Kredite über die besicherte Immobilie nicht mehr zurückzubekommen deutlich niedriger als bei den meisten Neufinazierungen.

Eine Anschlussfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro ermäßigt sich bei 10-jähriger Zinsbindung von 3,80 % (effektiv 3,87 % p.a.) auf 3,60 % (effektiv 3,66 %p.a.). Für Finanzierungssummen von 50.000 bis 100.000 Euro sinkt der Zinssatz bei 10-jähriger Zinsbindung dank Zinsrabatt von 3,90 (effektiv 3,97 % p.a.) auf 3,70 % (3,76 % p.a.). (Konditionen für Finanzierungen bis zu 50% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten, Stand 15.02.2010) Bei einer Darlehenssumme von 100.000 Euro spart der Darlehensnehmer immerhin 200 Euro allein im ersten Jahr. Wenn die gesparten Zinsen in eine zusätzliche Tilgung investiert werden, erhöht sich die gesparte Summe noch schneller.

Doch potentielle Umschulder haben nicht nur bei der ING-Diba gute Karten! Zum einen liegt das allgemeine Zinsniveau deutlich unter dem, von vor 10 Jahren. Da dies die häufigste Zinsbindung für Baufinanzierungen in Deutschland ist profitieren hier viele Häuslebauer, die damals ihre Erstfinanzierung abgeschlossen haben. Zum anderen bemühen sich auch andere Anbieter sehr stark um diese guten Kunden. Es lohnt sich also, zunächst die Immobilienfinanzierungen im Internet zu vergleichen und daann mehrere Angbote einzuholen.

KfW-Förderung: Banken behindern die Förderkredite

Wer sein Häuschen energiesparend umbauen möchte, für den sind Kredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unschlagbar günstig. Dabei gilt das Hausbankenprinzip: wer einen KfW-Kredit z.B. aus dem „Energieeffizient Sanieren!-Programm haben möchte, muß den Antrag dafür über seine eigenen Hausbank stellen. Diese übernimmt dann für den Kunden die weitere Koordination für die KfW. Allerdings sind Kreditinstitute nicht verpflichtet, diese Förderdarlehen zu vermitteln. Denn die Zusammenarbeit mit der KfW bereitet den Banken viel Arbeit.  Außerdem sind die Margen viel geringer als für andere Darlehen und die Hausbank des Antragstellers muß teilweise sogar für ihren Kunden haften. Das macht die Vergabe von KfW-Mitteln oft unattraktiv für die Hausbank. Viele Banken knüpfen die Vermittlung deshalb an Bedingungen, so eine Umfrage der Stiftung Warentest bei 133 Instituten und Vermittlern. Lediglich zehn regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren bei der Umfrage bereit, KfW-Kredite ohne Mindestbetrag an Neukunden zu vergeben. Viele andere Geldhäuser vergaben demnach den geförderten Kredit nur, wenn der Hauseigentümer mindestens eine Summe von 25 000 Euro aufnehmen wollte. Andere Banken wollten das KfW-Darlehen nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Immobilienkredit vermitteln.

Wer also Energie sparen und die eigenen vier Wände umbauen oder sanieren möchte, sollte sich vorher umfangreich informieren und die Anbieter vergleichen. Im Internet gibt es eine Menge Baugeldvergleiche. Des Weiteren empfiehlt es sich , auf den Webseiten der KfW oder die Verbraucherzentralen sich über die Programme informieren. Dann spart man auch mit den Förderdarlehen der KfW. Übrigens trotz der Schwierigkeiten konnte die KfW für das vergangene Jahr einen neuen Förderrekord vermelden. Sie förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

KfW erzielt Förderrekord in Deutschland

Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ende Januar mitteilte, hat sie im vergangenen Jahr einen neuen Förderrekord erzielt. Die KfW Bankengruppe hat im Jahr 2009 Wirtschaft, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Bildung in Deutschland mit 50,9 Mrd. EUR (Vorjahr 45,4 Mrd. EUR) gefördert und erzielt damit das höchste inländische Fördervolumen ihrer Geschichte.
Die KfW förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

Für Investitionen in den Klima- und Umweltschutz im In- und Ausland vergab die KfW insgesamt 19,8 Mrd. EUR. Dies entspricht nahezu einem Drittel des gesamten Fördervolumens der KfW Bankengruppe. Allein in Deutschland hat sich hier das Fördervolumen gegenüber dem Jahr 2008 von 12,6 Mrd. EUR auf 16,5 Mrd. EUR erhöht (+31,0 %). Die Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren verzeichneten eine deutlich gestiegene Nachfrage, was zu einem Rekordzusagevolumen von 8,9 Mrd. EUR führte. Das Zusagevolumen des Vorjahres (6,3 Mrd. EUR) wurde damit um 41,3 % übertroffen.

Trotzdem stockte die Förderung Anfang 2010. Da es noch keinen gültigen Haushaltbeschluß des Bundestages gab, konnten keine neuen Anträge für des Programms zur CO2-Gebäudesanierung bewilligt und zur Auszahlung gebracht werden. Neue Anträge für das Co2-Programm wurden aber trotzdem weiterhin angenommen.

In Kraft getreten ist der Haushalt 2010 zwar immer noch nicht, so der Bauminister, durch die Umschichtung von Mitteln könne der Januar aber überbrückt werden. 1,1 Milliarden Euro sind so im Entwurf des Bundeshaushalts für energieeffizientes Bauen und Sanieren vorgesehen – und Förderanträge werden wieder bewilligt.

Neue Förderrichtlinien für KfW-Förderdarlehen ab 1.April

Im Vorfeld der geplanten Novellierung der Energieeinsparverordnung, die wesentlich erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der geförderten Gebäude stellt, ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Kreditlinien und Förderbedingungen für ihre Wohnungsbauförderprogramme. .Zum 1. April 2009 starten deshalbim Rahmen der wohnwirtschaftlichen Förderung privater Bauherren die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“, die bisherige Programme ersetzen oder ergänzen. Folgende Änderungen sind ab 1. April 2009 gültig:

Beim Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird der Förderhöchstbetrag von derzeit 50 000 Euro auf 75 000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Außerdem wird künftig auch der Kauf einer sanierten Immobilie gefördert. Ausdrücklich wird dabei auch vom Erwerb einer sanierten Eigentumswohnung gesprochen.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft den Kreis der förderfähigen Gebäude: Ab 1. April können einheitlich für alle Wohngebäude Förderungen beantragt werden, deren Bauantrag vor dem 1.1.1995 gestellt wurde. Bislang konnte die höchste Förderstufe nur für Häuser beantragt werden, die vor 1984 gebaut worden sind.

Neu eingeführt wird außerdem die Programmvariante „Altengerecht Umbauen“, in der besonders zinsvergünstigte Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohneinheit vergeben werden. Hier werden nicht nur barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus finanziert, sondern auch Maßnahmen im Wohnumfeld – beispielsweise die Einrichtung von Stellplätzen oder die barrierefreie oder barrierereduzierte Erreichbarkeit von Entsorgungseinrichtungen. Auch Wohnflächenerweiterungen oder sogar der Anbau von Aufzugstürmen kann gefördert werden.

Wie bei allen KfW-Programmen gilt, dass die Massnahmen nur gefördert wird, wenn die Antragstellung vor Beginn der Umsetzung gestellt wird. Auch wenn das Frühjahr am vergangenen Wochenende begonnen hat, sollten potentielle Sanierer noch bis Anfang April mit der Massnahme warten. Erst dann ist eine Beantragung der Fördermittel möglich.