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Deutsche Kreditwirtschaft zur aktuellen „Finanztest“-Untersuchung zu Kreditangeboten

Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die Ergebnisse von Finanztest – unabhängig von ihrer Kritik an einzelnen Bewertungsfaktoren der Untersuchung – zum Anlass nehmen, Banken und Sparkassen nochmals auf die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben sowie gemeinsam mit der SCHUFA – als Vertragspartner der Banken und Sparkassen – auf die verschiedenen Auskunftsmerkmale und die Folgen einer falschen Merkmalssetzung hinzuweisen.

Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2010 im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie unter anderem die Verpflichtung der Banken und Sparkassen zur vorvertraglichen Information geregelt. Die deutsche Kreditwirtschaft hat sämtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und damit auch die vorvertragliche Informationspflicht in ihre Geschäftsprozesse integriert.

Das Gesetz gibt vor, dass die vorvertraglichen Informationen für Verbraucherkredite rechtzeitig vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages auszuhändigen sind. Ein konkreter Zeitpunkt, zu dem die sehr umfangreichen Europäischen Standardinformationen ausgehändigt werden sollen, wird im Gesetz nicht vorgegeben. Der Testbericht zeigt auch, dass die Banken die Anfragen zumindest teilweise als sehr allgemeine Kreditanfrage verstanden haben und nicht als direkte Vorbereitung auf einen Vertragsschluss. Dies erklärt auch etwa die Aushändigung von allgemeinen Informationsbroschüren.

Allein der Umstand, dass die Aushändigung der Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite nicht schon im Erstgespräch erfolgt ist, führt somit nicht automatisch zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Die anderslautende Bewertung im Test und die damit verbundenen Abwertungen im Testergebnis sind deshalb fragwürdig.

Allerdings sollte eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA im Zuge einer Kreditanfrage ohne Zweifel nicht zu einer Bonitätsverschlechterung des Kunden führen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR vom 15.05.2012 als Federführer für die Deutsche Kreditwirtschaft

Ratenkreditberatung: 10 von 12 Filialbanken „mangelhaft“

Filialbanken behindern Kunden beim Kreditvergleich und schädigen sie mit falschen Schufa-Einträgen. 10 von 12 getesteten Filialbanken bekamen deshalb für ihre Beratung ein „Mangelhaft“, die beiden anderen waren „ausreichend“. Direktbanken machen es besser. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest, für die Testpersonen insgesamt 85 Kreditangebote in Höhe von 4.000 Euro bei 17 Filial- und Direktbanken eingeholt haben. Alle Testpersonen hatten eine ausreichend hohe Bonität.

„Das Ergebnis ist niederschmetternd“, lautet das Fazit von Finanztest. Den Kreditangeboten der Filialbanken fehlten oft die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, die dem Kunden einen Vergleich verschiedener Angebote ermöglichen. Außerdem beschädigten einige Bankberater die gute Kreditwürdigkeit der Kunden durch falsche Anfragen bei der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Wählen die Bankmitarbeiter ein falsches Anfragemerkmal, wirkt sich das negativ auf die Bonität des Kunden aus. Als Folge davon wird es für ihn entweder deutlich teurer, Geld zu leihen oder er erhält gar kein Kreditangebot mehr. Einige Banken im Test beharrten auf dem Abschluss einer Restschuldversicherung, die bei der geringen Kreditsumme verzichtbar ist. Wie teuer die Versicherung sein kann, zeigt ein Bespiel der Berliner Volksbank. Hier würde sich der Zins von 9,99 Prozent auf 19,33 Prozent erhöhen.

Bei den Direktbanken sah es besser aus. 4 von 5 Banken schnitten „sehr gut“ ab. Sie haben das Erstellen von Kreditangeboten in der Regel automatisiert.

Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 15.05.2012

Provisionsoffenlegung bei Darlehen nach Verbraucherkreditrichtlinie

In einem Artikel haben wir unseren Lesern bereits Informationen zur neuen Verbraucherkresditrichtlinie gegeben. Eine wesentliche Errungenschaft der neuen EU-Richtlinie ist die Auskunft über Vermittlerprovision, die die Vermittler in Zukunft geben müssen.

Die Regelung der Verbraucherkreditrichtlinie:

Künftig müssen die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist.

Auswirkung:

Die Vermittler werden ab Freitag beim Erstkontakt zum Kunden in einem sogenannten „vorvertraglichen Informationsblatt“ über die oben genannten Punkte informieren. Da die genaue Provision erst mit dem Vertragsabschluß feststeht, ist es ausreichend wenn eine Provisionsbandbreite angegeben wird. Die exakte Provisionshöhe muß dann im Darlehensvertrag oder dem Konditionsangebot genannt werden.
Dies macht einen Vergleich mit anderen Anbietern möglich. Welcher Makler versucht eventuell eine besonders hohe Provisions zu erzielen? Üblich sind Provsionen zwischen 0,5 und 1% je nach Darlehenshöhe und Aufwand. Gute Makler sind dieses Geld jedoch auch wert, denn sie beraten ja auch dafür und strukturieren die Finanzierung. Die Provisionsangabe lässt auch einen Vergleich mit Honorarberatern zu. Jedoch hat der Kunde bei einem Makler einen entscheidenden Vorteil: er weiß beim Abschluß, ob der Makler sein Geld wert ist. Beim Honoraberater wird das Honorar fällig, unabhängig davon ob der Berater eine gute Leistung erbracht hat!

Weitere Infos zur Werbung mit Zinssätzen!

Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie

Eine Zielsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist die europaweite Einschränkung von Lockvogelangeboten. Wie wir in einer Info zur Verbraucherkreditrichtlinie schon berichteten, gibt es deshalb künftig für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel der Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. Welche Bedingungen gelten genau für die Werbung mit Zinssätzen nach der neuen Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Regelung der Verbraucherkreditlinie:

Die auffälligste Änderung wird sich in den Reklametafeln wiederfinden. Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Folgende Mindestangaben einschließlich eines repräsentativen Beispiels sollten auf Ihrer Webseite vorzufinden sein:

– Sollzinssatz (ehem. Nominalzins) inkl. Zusatz veränderlich oder gebunden
– Nettodarlehensbetrag
– effektiver Jahreszins
– Zinskosten
– sonstige Kosten, die der Beworbene im Falle eines Vertragsabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte (z.B. Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsgebühr!).
– Vertragslaufzeit: sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, die Laufzeit des Vertrages
– sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, Gesamtbetrag und Betrag der Teilzahlungen

Auswirkung auf die Kreditvergabe:

Bei Ratenkrediten ist dies zumindest für die Anbieter noch relatv einfach, die bonitätsunabhängige Zinsen gewähren. Solche Anbieter können die neue Anforderung leicht erfüllen. Banken mit einem bonitätsabhängigen Scoring werden solche Zinssätze nicht veröffentlichen können, ohne ihr Scoring zu veröffentlichen. Dies ist jedoch eines der am besten gehütetsten Geheimnisse der Banken, so dass diese wohl auf Zinsen in der Werbung verzichten werden.

In der Baufinanzierung wirkt diese Auflage noch schwerwiegender: wegen der hohen Zahl der preisrelevanten Parameter, dürfte so gut wie unmöglich sein, einen geeigneten Zinssatz zu finden.

Als Konsequenz werden (zunächst) fast alle Anbieter und Banken keine Zinssätze in der Werbung verwenden. Und zwar solange, bis klar ist, welche Parameter eine solche 2/3 Regelung erfüllen muß. Unklar ist auch, wie sich diese Änderung auf Kreditvergleichsportale auswirkt. Deren Geschäftsmodelle beruhen in der Regel darauf, verschiedene Kreditanbieter anhand von Zinssätzen zu vergleichen. Wenn die Banken keine Zinssätze mehr veröffentlichen, könnte dies schwierig werden!

Weitere Regelungen zur Offenlegung von Provisionen beschreiben wir in einem weiteren Artikel.

Mehr Schutz für Kreditnehmer durch Verbraucherkreditrichtlinie

Am 11. Juni ist es soweit: eine neue Ära des Verbraucherschutzes soll in Deutschland (und Europa) anbrechen. An diesem Tag tritt die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Während andere Finanzbereiche noch am ausprobieren sind, wie Verbraucherschutz funktionieren kann (siehe Beipackzettel der Geldanlageprodukte), hat der Gesetzgeber mit der Verbraucherkreditrichtlinie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen bereits Fakten geschaffen. Doch welche Änderungen kommen auf Kunden, Banken und Vermittler von Krediten durch das neue Gesetz zu? Finance-Blog erklärt die wichtigsten Änderungen:

Werbung mit Zinssätzen

Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. (Artikel: Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie)

Provisionsoffenlegung nach Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie für die Darlehensvermittlung erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist. (Artikel: Provisionsoffenlegung durch die Verbraucherkreditrichtlinie)

Begriffs- und Namensänderungen

Der bisher Nominalzins genannte Zinssatz den ein Kreditnehmer zahlen mußte, wird ab sofort Sollzinssatz genannt. Statt Kredit wird künftig ausschließlich das Wort Darlehen genannt. Der „anfänglich effektive Jahreszins“ ist künftig nur noch „effektiver Jahreszins“ zu nennen

Auswirkung: außer einer Menge verwirrung und viel Arbeit in den Marketingabteilungen der Banken und Finanzdienstleister wohl keine. Wer einen Kredit – sorry: ein Darlehen aufnehmen möchte, der muß sich sowieso mit den Begriffen auseinandersetzen.

Ãœber weitere Auswirkungen und Regelungen, die sich durch die neue Gesetzesregelung ergeben werden wir in den kommenden Tagen und Wochen informieren.

ING-DiBa senkt die Zinsen zum 01.01.2009

Wie die ING-DiBa mitteilte werden die Zinsen für das beliebte Extra-Konto zum neuen Jahr. Für das Tagesgeldangebot der ING-DiBa gibt es im neuen jahr nur noch 3 % Zinsen. Damit ist die ING-DiBa die nächste Bank, die auf das gesunkene Zinsniveau am Kapitalmarkt reagiert. Von 3,5% Um 0,5% senkt die ING-DiBa den Zinssatz für das betsehende Einlagen auf dem Extra-Konto. In den Tagesgeldvergleichen dürfte die ING-DiBa damit weiter zurückfallen.

Die Zinsentwicklung führt (zumindest bei der ING-DiBa) auch zu günstigeren Kreditzinsen. Beim Privatkredit – dem Rahmenkredit der ING-DiBa – wird der Zinssatz ebenfalls um ca. 0,5% von 8% auf 7,49% gesenkt. Mit diesem Zinssatz setzt sich die ING-DiBa an die Spitze der Abrufkreditvergleiche.

Leider zu spät!

Auch wenn Weihnachten noch nicht vorbei ist – für Geschenke bin ich jetzt schon zu spät. In ihren Filialen bot die schwedische SEB in der letzen Woche zinslose Kredite an. Bis 2.000 Euro bei einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten sollten Kunden für neue Kredite bekommen.

Was wollte die SEB damit erreichen. Wirklich Geld verdienen konnte die Bank damit nicht – schließlich muß der Kunde keine Zinsen zahlen. Aber viel gekostet hat es die Bank auch nicht. Wenn die Bank die Kredite sonst für 6% Zinsen (laut Webseite gibt´s den Ratenkredit schon ab 4.49%) vergeben hätte, kostet sie jeder Kredit pro Monat 10 Euro. Selbst wenn in allen 174 deutschen SEB-Filialen jede Stunde ein zinsloser Kredit über den Tisch ging wären das im ersten Monat maximal 60.000 Euro an nicht eingenommenen Zinsen.

Aber die Aktion sollte sich trotzdem gelohnt haben – und das aus mehreren Gründen:

1. Jeder Kunde der einen Kredit Geschenkt bekommt denkt bestimmt auch über andere Produkte „einer so großzügigen“ Bank nach. Auch wenn Kunden den Kredit nicht bekommen, kann die Bank die durch die Antragstellung neu gewonnene Adresse auch für künftige Produktwerbung nutzen.

2. Die Aktion bringt Werbung. Nicht nur eigene Werbung sondern auch Medienberichte (wie dieser Beitrag) bringen Aufmerksamkeit die neue Kunden bringen kann.

3. Die Bank kommt auch mit Bestandskunden wieder ins Gespräch. Denn wer in die Filiake kommt kann auf die Aktion angesprochen werden.

Interssant fand ich einen Erfahrungsbericht auf n-tv.de. Hier sieht man deutlich worauf die „Geschenk“-Aktion zielte. Nur schade dass bereits vor Aktionsende Gerüchte übder den Verkauf der SEB-Filialen bekannt wurde. Warum nur? Hat sich die SEB mit den zinslosen Kredit übernomen?

Mehr Transparenz bei Konsumkrediten

Heute wurde nach über sechsjährigen Beratungen ist die Neuregelung für Verbraucherkredite in der EU beschlossen. Die neue Richtlinie wird nur für Kredite zwischen 200 und 75.000 EUR gelten. Hypothekenkredite sind von der neuen Regelung nicht erfasst. Zwar muß die Richtlinie noch formal vom Ministerrat abgesegnet werden. Sollte dies aber erwartungsgemäß erfolgen, soll die Vereinbarung bis Frühjahr 2010 von den EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

Auch auf eine Regelung für die Vorfälligkeitsentschädigung wurde sich geeinigt. Es wurde vereinbart, dass bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits, die Entschädigung für die Bank 1% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht übersteigen darf, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Rückzahlung und dem Vertragsende mehr als ein Jahr liegt. Bei einem noch kürzeren Zeitraum, darf die Entschädigung nicht 0,5% des zurückgezahlten Kreditbetrags überschreiten. Eine höhere Entschädigung dürfen Mitgliedsstaaten nur vorsehen, wenn der aus der vorzeitigen Rückzahlung entstandene Verlust für den diesen Prozentsatz nachweislich übersteigt. Auf jeden Fall darf die Entschädigung jedoch höher sein als der Zinsbetrag, den der Kunde in der Zeit zwischen vorzeitiger Rückzahlung und Vertragsende gezahlt hätte.

Die Bedingungen für ein Darlehen zum Schutz der Verbraucher sollen mit der überarbeiteten Richtlinie transparenter und die Kreditvergabe außerhalb des jeweiligen Heimatlandes des Banken forciert werden. Künftig wird es ein EU-Formular für vorvertragliche Informationen geben, in dem auch Angaben zu dem effektiven Jahreszins enthalten sein müssen. Der Berechnungsmodus muß in allen EU-Staaten nach einer einheitlichen Methode berechnet werden.

Die Vertragsinhalte für Verbraucherkredite werden EU-weit standardisiert. Außerdem wird ein Rücktrittsrecht eingeführt, welches es bisher in ca. der Hälfte der 27 Mitgliedstaaten derzeit nicht gibt. Der Kunde braucht keine Gründe für seinen Vertragsrücktritt anzugeben. Der Rücktritt muß innerhalb von 14 Tagen geschehen.

Die neue Richtlinie soll es für EU-Bürger einfach machen, sich auch im Nachbarland einen Kredit zu besorgen, wenn es günstiger für ihn ist. Dafür soll die Standardisierung der Vertragswerke eine Vergleichbarkeit der Kreditkosten ermöglichen.

Santander Consumer Bank – Ist das Kundenservice?

Vor einiger Zeit hatte ich über einen bekannten PC-Hersteller einen neuen Rechner für den Hausgebrauch bestellt. Besonderer Clou des Angebotes war eine Finanzierung der Santander Consumer Bank, bei der erst in einem halben Jahr die erste Rate abgezogen werden sollte. Nachdem ich nun meinen neuen PC Anfang September 2005 erhielt, war ich schon überrascht, dass die erste Rate bereits Mitte September abgebucht wurde, obwohl eigentlich erst im Februar die Rückzahlung beginnen sollte.

Egal – dachte ich, dann bist Du eben früher mit der Rückzahlung fertig. Die nächste Ãœberraschung wartete Anfang 2006 auf mich: Auf der Abrechnung stand ganz unten im Fuss der Mitteiklung, dass für diesen Jahreskontoauszug 4,86 % berechnet werden. Für eine Kreditsumme von 1000 Euro ist dies immerhin ein halbes Prozent mehr an Darlehensleistung. Auch konnte ich mich nicht erinnern, einen Hinweis darauf in der Antragsstellung gesehen zu haben. Allerdings habe ich auch nicht intensiv danach gefahndet. Als im nächsten Jahr diese Gebühr noch einen Euro teurer war entschloß ich mich dieses Darlehen zu kndigen. Dies tat ich dann auch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten.

Das Bestätigungsschreiben enthielt auch gleich die nächsten Ãœberraschungen für mich. In der Aufstellung zur Ablösung waren die Positionen Mitteilungsgebühr (3,50 Euro) und Bearbeitungsgebühr (35 Euro) enthalten. Nun gut – über die Mitteilungsgebühr lässt sich sicherlich streiten. Aber eine Bearbeitungsgebühr für eine fristgerechte Kündigung? Meiner Meinung nach eine unzulässige Gebühr. Zunächst hielt ich dies für einen Irrtum, da im Anschreiben noch einmal ausdrücklich auf die gestzlichen Kündigungsfristen hingewiesen wurde, und rief bei der Bank an. Und tatsächlich die Mitarbeiterin am Telefon bestätigte meine Vermutung, verwies mcih wegen der Bearbeitung an ihren Kollegen xy der allerdings nicht mehr im Haus war. Sie versprach mir einen Rückruf ihres Kollegen für den Montag (Ich hatte am Freitag Nachmittag angerufen). Nachdem dieser nach zwei Wochen ausblieb, rief ich noch meil beim Kundenservice der Santander an. Die Mitarbeiterin dort war weniger freundlich. Nachdem ich noch einmal den Sachverhalt und meine Sichtweise dazu schilderte, wies Sie meinen Wunsch auf Prüfung des Vorgangs ab. Die Abrechnung wäre schon so richtig. Sie hätte schließlich die Regeln nicht gemacht und überhaupt, wenn ich mich beschweren wollte solle ich mich doch an die Beschwerdeabteilung wenden – damit war das Gespräch beendet.

Da ich nicht der streitlustigste bin, lies ich dies sein. Künftig werde ich mir aber sehr genau überlegen, ob ich noch einmal ein solches Angebot nutzen werde. Ãœbrigens sind die mir aufgebürdeten Kosten nirgendwo im Preisverzeichnis genannt. Lediglich unter Punkt 5 gibt es einen Hinweis auf den § 315 BGB wird aufgeführt, nachdem man für allgemeine Dienstleistungen die nicht vereinbart wurden „nach billigem Ermessen“ weitere Gebühren erhoben werden sollen. Sicherlich eine sehr weich formulierte Regelung, die viel Spielraum lässt, der scheinbar auch genutzt wird.

Ich würde mir wünschen, dass jemand von der Santander diese Schilderung nutzt, um vielleicht noch einige Verbesserungen am eigenen Service vorzunehmen. Dabei wünsche ich viel Erfolg!

elolly etwas näher betrachtet

Heute las ich (wie so oft in den letzten Wochen) einen Artikel über Kreditmarktplätze wie elolly.de Für mich mal wieder Anregung mich näher mit einem Anbieter auseinanderzusetzen – in diesem Fall trifft es elolly.de

Das Geschäftsmodell erscheint einfach. Ich zahle 9,50 €. Dann kann ich mein Profil hochladen und Geld leihen oder verleihen. (Wobei beides mit demselben Account scheinbar nicht möglich ist). Für mich stellt sich hier die Frage, wie finanziere ich mit einem kleinen Einmalbetrag ein permanentes Angebot? Dauerhaft nur, in dem ich ständig neue Nutzer in das System „hineintreibe“.

Gegen den Vorwurf der Vermarktung der Nutzerdaten wehrt sich elolly auf seiner Webseite mit der Anmerkung:“eLolly vermarktet keine persönlichen Daten von Mitgliedern. Kontaktdaten werden ausschließlich zur Kontaktvermittlung sowie zu Verwaltungsvorgängen von eLolly gespeichert. Personendaten und Hintergründe werden vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben. Unsere AGB´s weisen vor der definitiven Registrierung eines neuen Nutzers darauf hin.“ Nun ist elolly ein Angebot der BDH Teledat Gesellschaft für Telefonmarketing GmbH, Dortmund. Hier muß die Frage erlaubt sein, ob „zu internen Zwecken verarbeitet“ auch Anrufe dieser Telefonmarketing-Gesellschaft, bei denen weitere Produkte derer Kunden verkauft werden. Ich will hierbei nicht unterstellen, dass solche Anrufe tatsächlich getätigt werden, aber ausgeschlossen hat elolly dies m.E. nach bisher nicht (auch nicht in den AGB).

Positiv ist anzumerken, dass elolly auf Druck der Verbraucherschützer hin, Elolly den Passus aus seinen Geschäftsbedingungen genommen hat, die Kundendaten gegen Entgelt weitergeben zu dürfen. Immerhin ein Signal!

Negativ dagegen ist mir aufgefallen, dass elolly die gesamten AGB´s in einem kleinen Feld auf der Webseite präsentiert. Der gesamte Text füllt locker 3 DIN-A4-Seiten.

Ebenfalls einen Beigeschmack hinterlässt bei mir die Tatsache, dass die AGB für alle zwischen D.Morina (auch eLolly genannt) und Interessenten (Mitglieder) geschlossenen Verträge gelten. Wie oben erwähnt ist laut Impresseum die BDH Teledat Gesellschaft für Telefonmarketing GmbH verantwortlich für den Inhalt von elolly. Mit wem schließe ich denn nun die Verträge? In welchem Rechtsverhältnis steht d.Morina zur BDH? Ich weiß es nicht!

In dem Handelsblattartikel, den ich heute las, stand, dass Mitgleider, die auf elolly Geld verleihen wollen, maximal 4mal geld verleihen dürfen, um nicht den Anschein einer Gewerbsmäßigkeit zu erwecken. Diese Information habe ich im Anmeldeprozess und in den AGB vermisst. Auch eine gezielte Suche auf der Webseite hatte leider keinen Erfolg. Und das, obwohl dies doch eine erhebliche Einschränkung der Leistung von elolly ist.

Soweit meine ersten Recherchen.