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Baufinanzierung: Wohnriester-Verträge immer beliebter – Zuwachs im ersten Quartal 2012

Die Anzahl der Wohnriester-Verträge steigt stetig. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab, bestanden im ersten Quartal 2012 65.000 mehr Verträge als zum Jahresende 2011 (775.000 Verträge). Die Steigerungsrate betrug damit 8,4 Prozent. Das Geschäft mit den anderen Formen der staatlich geförderten Riester-Produkte (Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne) lief hingegen eher schleppend. So nahm die Zahl der Riester-Rentenversicherungen um 32.000, der Fondssparpläne um 11.000 und der Riester-Banksparpläne um 7.000 zu. Insgesamt ergab der Anteil der Wohnriester-Verträge an allen Neuabschlüssen eine Quote von 56,5 Prozent.

Zulagen und Steuervorteile
„Die Riesterförderung als Ergänzung einer Baufinanzierung der eigenen Immobilie einzusetzen lohnt sich in jedem Fall“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Wer ein entsprechendes Riester-Darlehen aufnimmt, erhält für seine Tilgungsleistungen Zulagen, welche ebenfalls in die Rückzahlung des Darlehens einfließen. Jedes Jahr erhält der Geförderte eine Grundzulage von 154 Euro. Zudem schießt der Staat noch eine Kinderzulage zu – sie beträgt für ab 2008 geborenen Nachwuchs 300 Euro jährlich, für davor zur Welt gekommene Kinder 185 Euro. Die vollen Beträge erhält, wer jährlich mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro pro Person inklusive Zulagen) für die Tilgung des Darlehens einsetzt. Jeder Förderberechtigte kann außerdem einen Tilgungsbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ein Steuervorteil ergibt sich aber nur, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt übersteigt.

Plus trotz nachgelagerter Besteuerung
Wie bei Riesterprodukten üblich, schöpft der Fiskus einen Teil der monetären Vorteile aus den Wohnriester-Verträgen ab, wenn der Geförderte das Rentenalter erreicht. Bis zum Rentenbeginn addiert das Finanzamt alle geflossenen staatlichen Förderbeträge sowie die Tilgungsleistungen von maximal 2.100 Euro im Jahr auf einem fiktiven Wohngeldkonto und verzinst dieses jedes Jahr mit zwei Prozent. Den so aufgelaufenen Betrag muss der Geförderte dann zu Rentenbeginn versteuern. Gerade diese Tatsache schreckt viele Bauherren und Immobilienkäufer ab, ein Riesterdarlehen abzuschließen. Sie fürchten, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgerechnet in einer Zeit anfallen, in der sich ihre monatlichen Einnahmen ohnehin verringern.

Doch Berechnungen haben gezeigt: Dank der staatlichen Hilfen und schnelleren Tilgung verzeichnen Häuslebauer in der Regel trotz der nachgelagerten Besteuerung ein sattes Plus, wenn sie die Wohnriester-Förderung zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Familienstand, dem Einkommen und den Vertrags-Konditionen ab. Riester-Darlehen werden von Bausparkassen, Banken, Vermittlern und Versicherern angeboten. „Die Vorteile über die gesamte Laufzeit der Finanzierung können, selbst unter Berücksichtigung der späteren Besteuerung, bis zu 50.000 Euro betragen“, sagt Stephan Scharfenorth, „am stärksten profitieren Personen mit Kindern oder einem hohen Einkommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Baufi24 GmbH vom 01.06.2012

Mehr Schutz der Altersvorsorge – Direktversicherung nicht einfach pfändbar

Der Rückkaufswert einer Direktversicherung kann vom Gläubiger gepfändet nicht einfach werden. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof Ende des vergangenen Jahres (BGH, Urteil vom 2.12.2009, Az. IV ZR 65/09). Das Gericht hat damit zugunsten eines Geschäftsführers einer GmbH entscheiden, der eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen worden war

Im Jahr 2006 hatte die Klägerin, eine Sparkasse, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, der sich auf die Ansprüche des Beklagten aus einer Lebensversicherung erstreckte. Dagegen wehrte sich dieser.

Der BGH stellte fest, dass der Rückkaufswert auch bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung nicht beim begünstigten Geschäftsführer gepfändet werden könne, wenn die Ãœbertragung des Kündigungsrechts vom Versicherungsnehmer auf den Begünstigten nicht feststellbar sei. Das Kündigungsrecht als Gestaltungsrecht steht nur dem Versicherungsnehmer zu, es sei denn, dies ist explizit anders geregelt. Auch eine Beitragsfreistellung oder eine Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt nicht zur Annahme, dass das Kündigungsrecht „automatisch“ auf die Versicherte Person überginge. Aus diesem Grund könne die Versicherte Person (der Geschäftsführer) erst zum vertraglich vorgesehenen Fälligkeitstermin die Versicherungssumme für sich beanspruchen.

Allerdings führte der BGH auch aus, dass die klagende Sparkasse einen Anspruch gegen die Versicherungsnehmerin – also die insolvente GmbH- habe, dass diese entweder zu ihren Gunsten das Kündigungsrecht ausübt oder das Kündigungsrecht der Versicherten Person nachträglich überträgt. Der ehemalige Geschäftsführer wird also wahrscheinlich trotzdem nichts von seiner Direktversicherung haben.

Der gesamte Text des Urteils wurde auf den Webseiten des Bundesgerichtshofes veröffentlicht.

6,42 Milliarden Euro vom Staat für private Altersvorsorge

Es ist ein Vorurteil: der Staat nimmt immer nur! Erst gestern habe ich in den Nachrichten einen Beitrag gesehen, der ausrechnete, dass jemand mit einem Einkommen von 4.500 Euro brutto ca. 3.300 Euro an Steuern und Abgaben zahlt – wobei noch nicht alle Steuern und Gebühren berücksichtigt wurden! Doch die Bundesrepublik nimmt nicht nur – sie gibt auch ihren Bürgern etwas zurück. Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2003 hat der Staat rund 6 Milliarden Euro an Altersvorsorgezulage ausgezahlt.

Die Höhe der Steuermindereinnahmen, die sich aus der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ergibt, wird von der Regierung mit 340,6 Millionen Euro angegeben. Insgesamt mache die Förderung der privaten Altersvorsorge seit 2002 6,42 Milliarden Euro aus. Das jährliche Gesamtfördervolumen ist nach diesen Angaben ständig gewachsen. 2007 lag es bei 1,07 Milliarden Euro. 2008 betrug es bereits 1,4 und 2009 2,5 Milliarden Euro.

Die Kritik an der Kostenhöhe und der Kostentransparenz der Riester-Verträge sei Anlass gewesen, um ein Gutachten zum Thema ”Transparenz von privaten Riester- und Basisrenten-Produkten“ in Auftrag zu geben, heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Ergebnis sei im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen, schreibt die Regierung, die ”in ihrer Verbraucherpolitik grundsätzlich auf die Stärkung des Verbrauchers setzt“. Leitbild sei der gut informierte, mündige Verbraucher und ein Markt, auf dem mit überschaubarem Aufwand ein Vergleich der Produkte möglich sei.

Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort 17/677 auf die kleine Anfrage 17/501 der Linksfraktion mit,

Wissen über Fonds-Anlagen immer noch sehr gering

Eine Umfrage von 2008 von Axa Investment Managers beschäftigte sich mit dem Fondswissen der Deutschen. Dabei stellten sich gravierende Wissenslücken bei Investmentfonds dar.

So ist über der Hälfte der Bevölkerung nicht bewusst, dass Fonds täglich handelbar sind, und nur 30 % wissen, dass ihre Anlagen auch beim Konkurs der Fondsgesellschaft sicher sind. Wie in den Vorjahren kennt auch 2008 nur jeder zweite Fondsbesitzer die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Kursgewinnen bei Aktienfonds. Diese Rahmenbedingungen haben sich allerdings zum letzten Jahreswechsel durch die Abgeltungssteuer ja geändert.

Ein weiteres Ergebnis der Studie zeigt, dass die Erträge der Anlagen nicht richtig eingeschätzt werden. Während die Ertragsmöglichkeiten eines Sparbuchs leicht überschätzt wurden, sind die Erträge von Aktienfonds deutlich unterschätzt worden.

Die genauen Ergebnisse der Studie können unter Axa-im.de nachgelesen werden. (Nach den Hinweisbestätigungen unter Presse Center / Umfrageergebnisse.

Keine Lust auf Altersvorsorge?- Riester-Rente nicht so populär wie gedacht

Wie eine Studie des Marktforschungs-Instituts Innofact unter insgesamt 1.002 Bundesbürger herausfand lehnen die meisten Deutschen die Riester-Rente als Altersvorsorge ab. So wollen 54,2 Prozent keine Riester-Rente abschließen, haben ihren Altersvorsorge-Vertrag gekündigt oder planen dies, so die Studie im Auftrag der Citibank.

Demnach wollen 48,6 Prozent der Bundesbürger keinen Vertrag über diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge abschließen, weitere 3,0 Prozent möchten ihren bestehenden Kontrakt kündigen, und zusätzliche 2,6 Prozent haben den Riestervertrag bereits gekündigt.

Ablehnung bei Niedrigverdienern besonders hoch

Insbesondere in den unteren Einkommensklassen ist die Ablehnung groß. In Haushalten, die weniger als 1.500 Euro pro Monat verdienen, lehnen 51,2 Prozent die Riester-Rente von vorneherein ab; dazu kommen 6,4 Prozent die schon die Riester-Rente gekündigt haben oder das noch vorhaben. Hier dürften die negative Berichterstattung Vorschub geleistet haben. Außerdem reicht bei vielen Niedrigverdienern das Einkommen oft kaum über den Monat – wer denkt da schon an die Rente?

Auch bei den Arbeitnehmern insgesamt ist die Ablehnungsquote mit 43,5 Prozent relativ hoch und das obwohl dies die Kern-Zielgruppe der Riester-Rente ist. Riester-Verträge darf jeder abschließen, der ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen oder Arbeitslosengeld bezieht, zudem alle Beamten sowie Ehepartner von Riester-Kunden.

Die Wirtschaftskrise spielt keine große Rolle bei der Ablehnung der Riester-Verträge

Wenig Bedeutung für die Riester-Beurteilung hat offensichtlich die Wirtschaftskrise. Mehr als drei Viertel aller Riester-Interessierten (75,9 Prozent) sagten, die Vorgänge an den Finanzmärkten und in der Wirtschaft hätten keinen Einfluss auf ihr Verhalten. 8,9 Prozent der Befragten haben wegen der Turbulenzen einen Vertrag abgeschlossen oder planen, dies zu tun; weitere 8,2 Prozent haben ihre Einzahlungen reduziert oder auf Null gestellt.

Da vom Marktforschungs-Institut Innofact insgesamt 1.002 Bundesbürger befragt wurden, ist die Umfrage, die dem Anlegermagazin ‚Börse Online‚ (Ausgabe 26/2009) exklusiv vorliegt, auch repräsentativ.

Staat zahlt mehr Geld für VL-Fondssparpläne

Seit dem 1. April 2009 wird das Sparen der vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Investmentfonds von der Bundesregierung stärker gefördert. Zwei Änderungen sind dabei besonders von Bedeutung.

1. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage für „förderfähige Kapitalbeteiligungen am Produktivkapital“ – dazu gehören Aktienfonds – wurde von 18 auf 20 % erhöht. Das gilt rückwirkend seit Jahresbeginn 2009 und für Einzahlungen bis zu 400 €.

2. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Zulage gezahlt wird, für diese VL-Variante wurde ebenfalls angepasst. Künftig dürfen Ledige, die die Zulage erhalten bis zu 20.000 € und Verheiratete 40.000 € verdienen.

Langfristig bieten die geförderten Fondssparpläne mit breit streuenden Aktienfonds nach wie vor gute Renditechancen. So war beispielsweise mit deutschen Aktienfonds in den vergangenen 30 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6 % möglich. Auf kürzere Frist gesehen mussten Aktienfondssparpläne wegen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise freilich kräftige Einbußen hinnehmen.

Die VL-Leistungen werden je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung zum Teil oder eventuell sogar ganz vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Oft reicht der Hinweis wohin die Vermögenswirksamen Leistungen gezahlt werden. Verzichten sollte man auf dieses Geld auf keinen Fall – auch wenn man über der Einkomensgrenze liegt.

Gefördert werden nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz bestimmte Anlageformen zur Altersvorsorge. Neben den verbesserten Förderungen auf Fonds- und Aktiensparpläne gehören dazu auch Bausparverträge oder auch Banksparpläne.

Abgeltungssteuer: Zweitdepot für Wertpapiere anlegen

Die Börse hat in den letzten Wochen wieder etwas zugelegt und die ersten Mutigen überlegen bei niedrigen einzusteiegen. Doch da sollte man aufpassen um nicht in eine Steuerfalle zu tappen. Denn seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ausnahme: Der Anleger hat die Wertpapiere vor 2009 erworben – die sogenannten Altbestände. Dann sind Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr für Privatanleger steuerfrei.

Wer zu alten Papieren neue Aktien ins Depot legt, kann schnelle in eine Steuerfalle laufen. Bei einem  späteren Verkauf der Aktien geht das Finanzamt immer davon aus, dass die älteren Aktien zuerst verkauft werden. Es wendet also das sogenannte FIFO-Verfahren an (first in-first out). Liegen in einem Depot zum Beispiel Aktien des Unternehmens Y, die zum Teil vor dem 1. Januar 2009, zum Teil danach erworben wurden, so gelten bei einem teilweisen Verkauf die zuerst erworbenen Wertpapiere automatisch als die zuerst veräußerten. Dem Anleger können so sehr schnell steuerfreie Kursgewinne entgehen.

Dagegen können sich Wertpapiersparer mit einem Zweitdepot schützen, denn dann kann der Anleger frei entscheiden, ob er Kursgewinne aus Altbeständen steuerfrei vereinnahmen möchte oder ob er Neubestände verkaufen will, deren Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen. Viele Banken bieten ihren Kunden die Zweitdepots oft kostenlos an. Alternativ können sie ein zweites Depot bei Banken eröffnen, die keine Depotgebühren erheben. Oft sind bei solchen Banken wie der ING-DiBa oder der DAB die Ordergebühren auch niedriger als bei der Hausbank.

Auch für Sparpläne kann sich die Taktik mit Zweitdepot lohnen. Wenn der Anleger langsam auf die Rente zugeht bleibt ihm auch dann die Wahl welche Anteile er zuerst verkauft.  Übrigens werden seit Einführung der Abgeltungsteuer die realisierten Verluste aus der privaten Veräußerung von Wertpapier-Neubeständen  künftig – wie Gewinne – zeitlich unbegrenzt und in voller Höhe steuerlich berücksichtigt. Das kann in Zeiten stark schwankender Kurse vorteilhaft sein.

Lebensversicherungen im Langfristvergleich: Große Unterschiede in der Ablaufleistung

Eine Weisheit sagt: Im Einkauf liegt der Gewinn. Und dies gilt auch für den Abschluß von Lebensversicherungen. Wie eine Studie des Brancheninformationsdienstes map-report zeigt, sind die Unterschiede bei den Ablaufleistungen der einzelnen Gesellschaften enorm.

Die Renditen sind bei Lebensversicherungen in den letzten Jahren stark gelitten. Schon das Platzen der New-Economy-Blase brachte einige Versicherer in Bedrängnis. Auch die jetzige Finanz- und Wirtschaftskrise wird die Erträge und Überschussbeteiligungen der Kapitallebensversicherungen wieder dahinschmelzen lassen.

Auch wenn sich die Ergebnisse von Kapitalanlagen und Lebensversicherungen nun einmal nicht vorhersagen lassen: Anhand von vergangenen und aktuellen Überschußbeteiligungen können Experten Hochrechnungen anstellen, wie sich die Erträge der Lebensversicherer entwickeln werden.

In seiner aktuellen Ausgabe hat der map-report Beispielrechnungen für Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von 30 Jahren durchgeführt. Dazu wird die aktuelle Gewinnbeteiligung der Lebensversicherer aus dem Jahr 2009 genommen und auf 30 Jahre hochgerechnet. Dabei kommt der map-report zu folgendem Ergebnis:

Ein 30-Jähriger, der 2009 eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen hat, in die er monatlich 100 Euro einzahlt, läuft Gefahr wesentlich weniger Vermögen aufzubauen als derjenige, bei dem der 30-Jahres-Vertrag 2009 bereits abgelaufen ist. Konkret: Wer 2009 angefangen hat zu sparen, kommt derzeit im Durchschnitt auf eine berechnete Ablaufleistung von 68.137 Euro. Wer dagegen 2009 seine Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, erhält im Durchschnitt beinahe 20.000 Euro mehr (88.673 Euro).

Besonders wichtig ist es für Anleger, bei der richtigen Gesellschaft abzuschließen. So können aus den monatlich 100 Euro bei der besten Gesellschaft (Europa) nach 30 Jahren 86.330 Euro werden. Das wären immerhin knapp 30.000 Euro mehr als beim derzeit renditeschwächsten Anbieter, der Inter. Für die hat Poweleit ein Ergebnis von 57.913 Euro hochgerechnet.

Wer direkt nach den Ergebniss seines eigenen Lebensversicherers nachschauen möchte kann den kompletten map-report Nr. 707-709 „Lebensversicherung: Beispielrechnungen im Langfristvergleich 1998-2009“ zu einem Preis von 87,50 Euro direkt beim Herausgeber Manfred Poweleit beziehen. Unter www.map-report.com kann der Report auch Online bestellt werden.

Riesterrente droht Ärger mit Europa

Der Riesterrente droht möglicherweise Ärger mit der EU. Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH stellt die Riester-Rente eine Diskriminierung von Ausländern dar. AUs diesem Grund widersprichen die Regelungen zur Riester-Rente dem EU-Grundsatz der Freizügigkeit.

Nach Angaben der EU-Kommission benachteiligt die Riester-Rente Grenzgänger. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dieser Angelegenheit wird zum Sommer erwartet. Der deutsche Gesetzgeber könnte deshalb bald gezwungen sein, die Riester-Förderung zu überarbeiten. Vor allem der Grundsatz, dass die Förderung der Riester Rente nur an den Personenkreis gezahlt werden darf, der in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist, verstoße gegen geltendes EU-Recht.

Um dies zu klären hatte die EU-Kommission gegen die deutsche Riester-Förderung Klage eingereicht (Rs C-269/07). Die Förderung müsse auch Grenzgängern angeboten werden. Die Verweigerung aufgrund fehlender Steuerpflicht sei unzulässig. Außerdem wird bemängelt, dass das Kapital der Rente nur für den Kauf einer Immobilie in Deutschland verwendet werden kann.

Unzulässig sei weiter, dass die Förderung beim Wegzug ins Ausland zurückgezahlt werden muss, weil dies nicht mit der EU-Vorgabe der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU vereinbar sei.

Letztlich bleibt nur zu hoffen, dass die europäische Bürokratie nicht diesen Baustein der Altersvorsorge schädigt. Es sind falsche Signale für den Zusammenhalt in der EU, wenn französische Hilfen nur an deren Autobauer gezahlt werden, wenn französische Lieferanten und Werke damit bezahlt werden, aber deutsche Steuergelder nicht in Deutschland bleiben dürfen.

Die Riester-Rente ist bisher ein Erfolgsmodell. Bis Ende September 2008 wurden in Deutschland knapp 12 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wie die Bundesregierung in dem Altersicherungsbericht 2008 Mitte Januar mitteilte. Nach schnellen Wachstum direkt nach der Einführung im Jahr 2002 und einer Stagnationsphase in den Jahren 2004 und 2005 habe sich die Zahl der Abschlüsse in den Jahren 2006 und 2007 deutlich erhöht, heißt es in dem Bericht. Auch in den ersten drei Quartalen 2008 habe sich der Anstieg mit 1,2 Millionen Neuabschlüssen fortgesetzt.

Bund fördert ab 2009 Mitarbeiterbeteiligung stärker

Die Bundesregierung möchte die Beteiligung der Mitarbeiter an Unternehmen als weitere Altersvorsorgemöglichkeit stärker födern. Deshalb hat sie nun einen Entwurf zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung der Kapitalbeteilgung von Mitarbeitern in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Einer der Kernpunkte der Reform ist die Anhebung des souialversicherungsfreien Höhstbetrages für die Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an eigenen Unternehmen von derzeit 135 Euro auf 360 Euro jährlich.  Auch die Voraussetzungen für die Gegünstigung im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung sollen neu geregelt werden.

Eine weitere Neuerung wird die Erweiterung der Förderung auf sogenannte Branchenfonds oder auch Mitarbeiterbeteiligungsfonds.  Dabei müssen mindestens 75% aus den Fonds wieder in die Unternehmen fließen.

Da die abschließenden Beratungen zum Gesetzantwurrf erst Anfang 2009 beendet werden können, wird das Gesetz voraussichtlich zum 01. April 2009 in Kraft treten. Ähnlich wie beim Wohnriester werden die Regelungen wahrscheinlich rückwirkend zum 01. Januar 2009 gelten.  Über den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens und die konkreten Regelungen werden wir hier zu gegebener Zeit informieren.