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Commerzbankkunden kriegen 6 Tage lang kein Geld

Lange hat es gedauert aber jetzt ist es soweit: die IT-Systeme der Commerzbank wird mit dem der ehemaligen Dresdner Bank zusammengeführt.  Für die Kunden der Commerzbank ist das mit allerlei Unannehmlichkeiten verbunden. Sowohl am kommenden Wochenende als auch über Ostern stehen fast sämtliche IT-Systeme den Kunden nicht zur Verfügung.  An insgesamt sechs Tagen, lassen sich Bankgeschäfte weder am Telefon noch im Internet abschließen. Auch an den Selbstbedienungsautomaten gibt es weder Kontoauszüge, noch sind Überweisungen möglich.

Für einige Kunden ist auch das Bezahlen mit ihrer Girocard nicht möglich. Gegenüber dem Handelsblatt bezifferte ein Sprecher die Zahl der betroffenen Kunden mit ca. 140.000. Weitere Details wurden nicht genannt. Die betroffenen Kunden seinen persönlich angeschrieben worden.

Angesichts der größe des Projektes äußern IT-Experten Verständnis für die Einschränkungen. Schließlich ist es eines der größten IT-Projekte, die es bisher in der deutschen Bankenszene gab. 11 Millionen Kunden der vormals eigenständigen Banken sollen auf eine einheitliche IT-Plattform gehoben werden.

Neuer „Beipackzettel“ für Finanzprodukte – ein Fortschritt für den Verbraucherschutz?

In den letzten Woche stellten die ersten Finanzdienstleister die vom Verbraucherschutzministerium geforderten Produktinformationsblätter vor. Nachdem bereits im Herbst die Direktbank ING-DiBa voranging, veröffentlichten Mitte Februar die Deutsche Bank und der Finanzdienstleister MLP ihre neuen Verbraucherinformationen vor. Auch der Bundesverband deutscher Banken zog in der letzten Februarwoche nach. Die auch „Beipackzettel“ genannten Formulare sollen ähnlich wie bei Medikamenten vor Risiken und Nebenwirkungen warnen. Einfach und für jeden VErbraucher verständlich sollen sie sein. Doch halten die zusätzlichen Informationen, was sie versprechen? – Oder sind sie wieder nur ein weiteres Stück Papier, das im Beratungsgespräch übergeben wird und geduldig darauf wartet gelesen zu werden?

Verbraucherschützer warnen, dass nur einheitliche und verbindliche Richtlinien für mehr Transparenz sorgen. Doch die ersten Vergleiche zwischen den verschiedenen „Beipackzetteln“ lässt schlimmes ahnen. So spricht Spiegel-Online von „unverständlichem Finanz-Kauderwelsch“. „Einheitliche Informationen wird es nicht geben“ stellt auch die renommierte Wirtschaftswoche fest. Aber selbst der Entwurf des verantwortlichen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist nicht an jeder Stelle wirklich optimal. So spricht das Produktinformationsblatt des Ministeriums vom „Risikomaß: Sharpe-Ratio“. Welcher „normale“ Anleger weiß schon, was das ist?

Zehn Punkte schlug das Ministerium für die GestaltungBeipackzettel vor. Neben einer kurzen Produktbeschreibung sollten die Banken Anleger vor allem über Rendite, Risiko und Kosten des Finanzprodukts aufklären. Der Mehrwert liegt dabei in der Kürze der Information. Insgesamt sollen der Beipackzettel nicht mehr als eine Seite umfassen. Und doch umfassend genug, dass alle wichtigen Kriterien erscheinen. So enthält der Muster-Beipackzettel der Ministerin für einen Aktienfonds zum Beispiel nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern er nennt auch die Höhe der jährlichen Verwaltungsvergütung, die erfolgsabhängige Vergütung und die Gesamtkosten in Prozent der Anlagesumme.

Insgesamt darf man skeptisch sein, ob die neuen Produktinformationen mehr Verbarucherschutz bringen. Aber es gibt auch Beispiele, dass es Verbraucherschutz funktioniert. Bereits seit 2001 gibt es in der Baufianzierung das „europäische standardisierte Merkbaltt“ zur Baufinanzierung. Europaweit einigten sich die Hypothekengeber auf einen einheitlichen freiwilligen Verhaltenskodex für Baufinanzierungsinstitute.

Rückschritt für Transparenz bei Banken und Sparkassen

Die Verbraucherschützer haben jetzt vor dem Bundesgerichts hof eine Schlappe im Kampf für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung der Banken erlitten. Diese müssen Verbraucherverbänden nicht ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse zur Verfügung stellen, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 186/09, 187/09, 188/09, 190/09).

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte von mehreren hessischen Sparkassen verlangt, Einsichtnahme in ihr vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis zu erhalten, und die Unterlagen kostenlos per Post, Mail oder Fax zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der auf das Bankenrecht spezialisierte Verein hielt dies für nötig, um die Interessen der Verbraucher angemessen vertreten zu können. Die BGH-Richter kamen aber zu dem Ergebnis, dass der Verband diese Aufgabe ohne einen eigenen Informationsanspruch wahrnehmen könne. Er könne die Informationen direkt vom Verbraucher erhalten, dem die Unterlagen zur Verfügung stünden.

Die Verbraucherschutzorganisation berief sich auf eine europäische Richtlinie, nach der Organisationen wie die Schutzgemeinschaft eine Klagebefugnis haben, um Verbraucher vertreten zu können. Damit die Klagen möglich werdeb, ist aus Sicht der Verbraucherschützer ein eigener Informationsanspruch nötig. Das sahen die Vorinstanzen und jetzt auch der BGH anders.

Da dem Bankkunden die Informationen in schriftlicher und teils auch elektronischer Form zur Verfügung stünden, könne der Verband zurückgreifen, wenn es darum gehe, seine Klagebefugnis auszuüben. Nach Überzeugung des Gerichts schreiben die europäischen Vorschriften lediglich die Möglichkeit vor, dass der Verband juristisch tätig werden kann. Weitere Rechte lassen sich nach Meinung der Richter aus den Vorschriften nicht herleiten. Eine Vorlage des Falls vor den EuGH wurde nicht zugelassen.

Neue Regeln für Girokonten

Seit dem 1. November sind neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft. Die Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Neue EU-Vorschriften machten die Änderungen notwendig. Da sicher nicht alle Kunden sich die neuen AGB der Banken intensiv durchgelesen haben, fasst Finance-Blog.de die wichtigsten Änderungen zusammen:
Worauf sollten Sie künftig bei Überweisungen und Co. achten:

1. Schnellere Überweisung

Bei Zahlungen innerhalb von Deutschland (z.B. bei Onlineüberweisungen) galt bisher eine Frist von 3 Bankarbeitstagen. Bei schriftlicher Einreichung musste man mit vier Geschäftstagen rechnen. Diese Fristen müssen die Banken nun im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten.
Ab 2012 ist europaweit eine Frist von maximal 2 Geschäftstagen vorgesehen. Dies gilt für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften.

2. Lastschriften europaweit

Lastschriftverfahren sind nun für Zahlungen innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich. So kann der Besitzer eines Ferienhauses in Dänemark die dafür anfallenden Stromkosten vom deutschen Girokonto abbuchen lassen. Einige Banken haben bereits die so genannte Sepa-Lastschrift eingeführt, die das einfache Abbuchen innerhalb der EU-Grenzen ermöglicht. Allerdings haben noch nicht alle Banken die Sepa-Lastschrift eingeführt.

3. Kein Namensabgleich

Bisher galt in Deutschland, dass es Namenskonten gibt. Bei Überweisungen war es deshalb bisher üblich, dass die Banken den Empfänger mit der Kontonummer abglichen. Im Zweifelsfall wurde das Geld dann auch schon mal zurückgegeben. Ab sofort sind bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich, egal ob online, per Terminal oder Beleg überwiesen wird. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Sie müssen also noch größere Sorgfalt beim Ausfüllen der Überweisungsträger walten lassen!

4. Kein Widerruf

Auch ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Der Kunde kann nur noch auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen. Ansonsten bleibt ihm nur, das Geld direkt beim unrechtmäßigen Empfänger zurückfordern – und wenn dieser nicht reagiert kann es lange dauern, bis das Geld wieder beim rechtmäigen Eigentümer ist.

5. Haftung bei Kartenverlust

Auf die Kulanz der Institute muss nach der neuen Regelung auch hoffen, wer seine Bankkarte verliert. Der Kunde muss künftig bis zu 150,00 Euro des Schadens selber tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken haben allerdings mitgeteilt, dass sie über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und dem Kunden den Schaden voll ersetzen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer umgeht. Dann haftet er für den gesamten Schaden – zumindest bis zu dem Betrag, über den er pro Tag verfügen kann.

6. Haftung bei Online-Missbrauch

Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ein grob fahrlässiger Umgang mit der TAN-Liste zieht die Haftung für Schäden über 150,00 Euro hinaus nach sich.
In kritischen Fällen sollte man deshalb das Konto unverzüglich telefonisch oder auch online sperren.

Eine neue Bank: noa-Bank

Alle reden seit der Finanzkrise nur von Bankschließungen und unsicheren Einlagen. Doch auch neue Banken werden gegründet – so wie jetzt die noa-Bank. Solche Banken wollen sich damit einen durch die Finanzkrise verstärkten Trend zu Nutze machen: Bankkunden setzen Ethik, Nachhaltigkeit, und vor allem, dass die Bankmanager nicht mit den Kundengeldern spekulieren. Banken wie die Umweltbank oder die GLS-Bank haben davon in den letzten zwei Jahren in Form von starkem Kundenzuwachs profitiert.

Mit diesem Anspruch tritt auch die Noa-Bank an. Die „noa bank verzichtet komplett auf Spekulation, ist transparent und lässt ihre Anleger über die Verwendung ihrer Einlagen entscheiden“, verspricht der Gründer der noa Bank in einem Interview mit Forium. Auf ihrer Webseite verdeutlicht die neue Bank, dass sie mit den Kundeneinlagen reale Wirtschaftsteilneher unterstützen will. Der Kunde kann bei Verwendung seiner Einlagen bei der noa Bank zwischen den vier Themen Region, Planet, Leben und Kultur wählen. Abhängig von der Wahl des Themas werden die zugehörigen Kredite dann für Unternehmen aus dem gewünschten Thema zugewiesen.

Aber in den wenigen Wochen seit dem Start der Bank konnten scheinbar noch keine Kreditkunden gewonnen werden. Die noa-Bank informiert die Geldanlagekunden auf der Webseite darüber, wie die Gelder verwendet werden. In allen Themen stand den zur Verfügung stehenden Mitteln noch eine 0 bei den ausgegebenen Krediten gegenüber (Stand: 04.12.09). Dies heißt natürlich noch nichts. Denn Kreditanträge müssen auch und gerade bei einer nachhaltig arbeitenden Bank sorgfältig geprüft und gewährt werden. Einer solcher Prozess kann schnell auch einige Wochen dauern. Wir werden dies beobachten.

Wie sieht es mit der Wettbewerbsfähigkeit der noa-Bank aus? Das Tagesgeld liegt mit 2,2 % Verzinsung ganz gut. In gängigen Tagesgeldvergleichen rangiert die noa-Bank damit unter den Top5.  Großer Vorteil ist auch die monatliche Zinsgutschrift. So lassen sich Zinseszinseffekte optimal nutzen. Auch die Festgeldzinsen können sich durchaus sehen lassen. Wer allerdings höhere Zinsen als beim Tagesgeld haben möchte, muß Laufzeiten von mindestens 3 Jahren in Kauf nehmen. Für diese 36 Monate gint es dann einen Zinssatz von derzeit 2,4%. Die Einlagen sind durch den Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken abgesichert.

Die noa-Bank bietet außerdem die sogenannte Citizen-Partnerschaft als Geldanlage an. 5,5 % Zinsen bietet die Noa-Bank den Citizen-Partnern für 5 Jahre an. Doch im Gegensatz zu den Tages- und Festgeldern sind diese Citizen-Partner-Einlagen jedoch nicht gesichert. Es handelt sich dabei um sogenannte Genussrechte. Genussrechte sind formal gesehen Ergänzungskapital dem Haftenden Eigenkapital der Bank und unterliegen einer Verlustbeteiligung. Die Noa Bank wirbt damit, dass mit jedem Euro dieser Genussrechte 12 Euro an Krediten für viele sinnvolle Projekte einsetzen zu können. Das stimmt zwar hilft dem Anleger im Pleitefall wenig – das Geld könnte futsch sein.

Wer auch bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achtet, für den ist die noa Bank eine Alternative. Aber die Bank ist neu und es bleibt abzuwarten ob die Bank die guten Zinsen halten kann und die Transparenzversprechen einhält.

Endlich! – Kaupthing Edge zahlt deutsche Guthaben zurück

Wie verschiedene Medien (Handelsblatt, Zeit-Online, Süddeutsche) werden die ca. 30.000 deutschen Anleger der isländischen Kaupthing Edge Anfang kommender Woche ihre Guthaben komplett ausgezahlt bekommen. Dies kündigte ein Sprecher der Bank am Dienstag an. Auch wenn auf der Webseite der Kaupthig Edge diese Mitteilung bis jetzt noch nicht bestätigt wurde, deutet sich damit ein Ende des monatelangen Tauziehens um die Gelder der deutschen Kaupthing Kunden an.

Die Einlagen in Höhe von insgesamt 308 Millionen Euro waren im vergangenen Oktober nach dem Zusammenbruch der bis dahin größten Bank Islands von den Finanzbehörden in Deutschland gesperrt worden. Der endgültigen Freigabe war ein mehrmonatiger Streit zwischen der mittlerweile zwangsverstaatlichten Bank und deutschen Behörden vorausgegangen. Kaupthing Edge hatte Kunden in Deutschland mit Hochzinskonten angelockt. Finance-Blog.de berichtete über die Vorgänge zur Kaupthing Edge.

Gemeinsames Festgeldkonto von Commerzbank und Dresdner Bank

Erst im Januar hat die Commerzbank die Dresdner Bank von der Allianz erworben. Um die bereits im Sommer vereinbarte Übernahme zu finanzieren, mußte die Commerzbank angesichts der Finanzkrise sogar die staatliche Hilfen des SOFFIN in Anspruch nehmen. Doch die Commerzbank möchte möglichst schnell Synergien des Zusammenschlusses nutzen und forciert ihren gemeinsamen Marktauftritt mit der übernommenen Dresdner Bank.

Bereits ab Montag soll in den Filialen beider Institute ein gemeinsames Festgeldkonto angeboten werden. Dies solle als „Startschuss für die neue Commerzbank“ beworben werden. Ein gemeinsames Girokonto für Kunden beider Banken solle in absehbarer Zeit folgen, hieß es weiter. Die Filialen der Dresdner Bank hingegen würden voraussichtlich erst im nächsten Jahr auf das Erscheinungsbild der Commerzbank umgerüstet. Unterstützt werden solle die Einführung des ersten gemeinsamen Produkts mit einer aufwendigen Werbekampagne und TV-Spots.

Über die Konditionen und Wettbewerbsfähigkeit des neuen Festgeldes ist vorab nichts bekanntgeworden. Wir werden aber berichten, sobald die neuen Zinsen veröffentlicht werden. Die aktuellen Festgeld- und Termingeldkonditionen sind weder bei der Dresdner Bank noch bei der Commerzbank auf der Webseite veröffentlicht. Lediglich die 3% des Direkt24-Tagesgeldangebotes sind auf der Dresdner Bank Webseite zu sehen.

Nachtrag: Bei dem einheitlichen Festgeldkonto handelt es sich um die Topzins-Anlage der Commerzbank, die es somit ab sofort auch bei der Dresdner Bank gibt. Es gibt für Gelder, die bisher noch nicht bei der Dresdner Bank oder der Commerzbank angelegt sind, einen Zinssatz von 3,5% für ein Jahr. Pro Kunde können 5.000 Euro bis 100.000 Euro angelegt werden.

Die Dresdner Bank mit der Dresdner-Direkt24 online.

Wie angekündigt ist die Dresdner Bank mit ihrem Online-Ableger Dresdner-Direkt-24 gestartet. Mit einem frischen Orange zum bekannten Grün sollen sich die Direktangebote www.dresdner-direct24.de von den bisherigen Angeboten abheben. Die Gestaltung wurde so vorgenommen, dass die Produkte sowohl Online als auch in der Filiale erhältlich sind. Z.B. kann das neue ab 650 € Geldeingang kostenlose Girokonto auch in der Filiale vorgenommen werden kann. Unzweifelhaft ein Vorteil (auch und besonders für die Bank) ist, dass der Kunde alles Online zuhause vorbereiten kann, und dann nur noch zur Legitimation in die Filiale kommen muß.

Die oft neben den Angeboten stehenden Hinweise zu Filiale und Beratung verstärken den Werbeclaim „Beraterbank“. Auch die Produktmerkmale können sich durchaus sehen lassen, auch wenn es in jedem Produktbereich bestimmt günstigere Anbieter gibt. Für das kostenlose Girokonto sind nur 650 Euro statt wie z.B. bei der Postbank 1250 Euro notwendig (Aber u.a. DKB, Netbank und Sparda-Banken bieten gebührenfreie Konto ohne Mindestgeldeingang an). Das Tagesgeldkonto liegt mit 3,75 % Zinsen z.B. über dem erfolgreichen Extrakonto der Diba aber auch noch deutlich unter den Angeboten von 4,25 % z.B. von der Norisbank. (zum Tagesgeldvergleich)
Ob die Dresdner Bank mit ihrem neuen Direktangebot aber viele zusätzliche Kunden gewinnen wird bleibt abzuwarten. Die Strategie der Bank erscheint mir eher danach ausgerichtet, zwar attraktive neue Produkte anzubieten, aber die Bestandskunden nur davon profitieren zu lassen, wenn diese es zufällig mitbekommen. So erschließt sich für mich bisher nicht der Mehrwert des „Komplettkontos“. Hier werden bei mehr als 30 Buchungen immer noch Buchungspostengebühren (0,55 Euro pro Buchungsposten) erhoben. Sogar für eine Onlineüberweisung werden noch 15 Cent belastet. Schade, dass die alten Kunden hier scheinbar wieder die Dummen sind.