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Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ändert zum 01.01.2012 einige Förderbedingungen.

Zum neunen Jahr ändert die staatliche Förderbank KfW ihre Förderbedingungen und Programme.

KfW-Wohneigentumsprogramm (124) und KfW-Wohnraum Modernisierung (141)

Die prozentuale Begrenzung des Wohneigentumprogramms in Höhe von von 30 % der Gesamtkosten fällt zum Jahresbeginn weg. Dafür erfolgt eine Reduzierung des Förderhöchstbetrags auf maximal 50.000 Euro. Diese Änderung führt dazu, dass Immobilienkäufe deren Gesamtkosten unter ungefähr 170.000 Euro liegen besser gefördert werden als bisher. Für alle anderen Projekte verschlechtern sich die Förderbedingungen.
Das bisherige Programm KfW-Wohnraum Modernisierung (141) entfällt vollständig.

Abrechnungsmodus der Darlehen

Bislang wurden bei der KfW die Darlehensraten quartalsweise berechnet und eingezogen. Für die meisten Darlehensnehmer war dies sehr unbequem – gehen doch die meisten Ausgaben monatlich vom Konto ab. Die KfW hat deshalb den Abrechnungsmodus für Kredite, die ab 01.01.2012 auf monatlich umgestellt.

KfW-Förderung: Banken behindern die Förderkredite

Wer sein Häuschen energiesparend umbauen möchte, für den sind Kredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unschlagbar günstig. Dabei gilt das Hausbankenprinzip: wer einen KfW-Kredit z.B. aus dem „Energieeffizient Sanieren!-Programm haben möchte, muß den Antrag dafür über seine eigenen Hausbank stellen. Diese übernimmt dann für den Kunden die weitere Koordination für die KfW. Allerdings sind Kreditinstitute nicht verpflichtet, diese Förderdarlehen zu vermitteln. Denn die Zusammenarbeit mit der KfW bereitet den Banken viel Arbeit.  Außerdem sind die Margen viel geringer als für andere Darlehen und die Hausbank des Antragstellers muß teilweise sogar für ihren Kunden haften. Das macht die Vergabe von KfW-Mitteln oft unattraktiv für die Hausbank. Viele Banken knüpfen die Vermittlung deshalb an Bedingungen, so eine Umfrage der Stiftung Warentest bei 133 Instituten und Vermittlern. Lediglich zehn regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren bei der Umfrage bereit, KfW-Kredite ohne Mindestbetrag an Neukunden zu vergeben. Viele andere Geldhäuser vergaben demnach den geförderten Kredit nur, wenn der Hauseigentümer mindestens eine Summe von 25 000 Euro aufnehmen wollte. Andere Banken wollten das KfW-Darlehen nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Immobilienkredit vermitteln.

Wer also Energie sparen und die eigenen vier Wände umbauen oder sanieren möchte, sollte sich vorher umfangreich informieren und die Anbieter vergleichen. Im Internet gibt es eine Menge Baugeldvergleiche. Des Weiteren empfiehlt es sich , auf den Webseiten der KfW oder die Verbraucherzentralen sich über die Programme informieren. Dann spart man auch mit den Förderdarlehen der KfW. Übrigens trotz der Schwierigkeiten konnte die KfW für das vergangene Jahr einen neuen Förderrekord vermelden. Sie förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

KfW erzielt Förderrekord in Deutschland

Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ende Januar mitteilte, hat sie im vergangenen Jahr einen neuen Förderrekord erzielt. Die KfW Bankengruppe hat im Jahr 2009 Wirtschaft, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Bildung in Deutschland mit 50,9 Mrd. EUR (Vorjahr 45,4 Mrd. EUR) gefördert und erzielt damit das höchste inländische Fördervolumen ihrer Geschichte.
Die KfW förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

Für Investitionen in den Klima- und Umweltschutz im In- und Ausland vergab die KfW insgesamt 19,8 Mrd. EUR. Dies entspricht nahezu einem Drittel des gesamten Fördervolumens der KfW Bankengruppe. Allein in Deutschland hat sich hier das Fördervolumen gegenüber dem Jahr 2008 von 12,6 Mrd. EUR auf 16,5 Mrd. EUR erhöht (+31,0 %). Die Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren verzeichneten eine deutlich gestiegene Nachfrage, was zu einem Rekordzusagevolumen von 8,9 Mrd. EUR führte. Das Zusagevolumen des Vorjahres (6,3 Mrd. EUR) wurde damit um 41,3 % übertroffen.

Trotzdem stockte die Förderung Anfang 2010. Da es noch keinen gültigen Haushaltbeschluß des Bundestages gab, konnten keine neuen Anträge für des Programms zur CO2-Gebäudesanierung bewilligt und zur Auszahlung gebracht werden. Neue Anträge für das Co2-Programm wurden aber trotzdem weiterhin angenommen.

In Kraft getreten ist der Haushalt 2010 zwar immer noch nicht, so der Bauminister, durch die Umschichtung von Mitteln könne der Januar aber überbrückt werden. 1,1 Milliarden Euro sind so im Entwurf des Bundeshaushalts für energieeffizientes Bauen und Sanieren vorgesehen – und Förderanträge werden wieder bewilligt.

Neue Förderrichtlinien für KfW-Förderdarlehen ab 1.April

Im Vorfeld der geplanten Novellierung der Energieeinsparverordnung, die wesentlich erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der geförderten Gebäude stellt, ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Kreditlinien und Förderbedingungen für ihre Wohnungsbauförderprogramme. .Zum 1. April 2009 starten deshalbim Rahmen der wohnwirtschaftlichen Förderung privater Bauherren die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“, die bisherige Programme ersetzen oder ergänzen. Folgende Änderungen sind ab 1. April 2009 gültig:

Beim Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird der Förderhöchstbetrag von derzeit 50 000 Euro auf 75 000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Außerdem wird künftig auch der Kauf einer sanierten Immobilie gefördert. Ausdrücklich wird dabei auch vom Erwerb einer sanierten Eigentumswohnung gesprochen.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft den Kreis der förderfähigen Gebäude: Ab 1. April können einheitlich für alle Wohngebäude Förderungen beantragt werden, deren Bauantrag vor dem 1.1.1995 gestellt wurde. Bislang konnte die höchste Förderstufe nur für Häuser beantragt werden, die vor 1984 gebaut worden sind.

Neu eingeführt wird außerdem die Programmvariante „Altengerecht Umbauen“, in der besonders zinsvergünstigte Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohneinheit vergeben werden. Hier werden nicht nur barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus finanziert, sondern auch Maßnahmen im Wohnumfeld – beispielsweise die Einrichtung von Stellplätzen oder die barrierefreie oder barrierereduzierte Erreichbarkeit von Entsorgungseinrichtungen. Auch Wohnflächenerweiterungen oder sogar der Anbau von Aufzugstürmen kann gefördert werden.

Wie bei allen KfW-Programmen gilt, dass die Massnahmen nur gefördert wird, wenn die Antragstellung vor Beginn der Umsetzung gestellt wird. Auch wenn das Frühjahr am vergangenen Wochenende begonnen hat, sollten potentielle Sanierer noch bis Anfang April mit der Massnahme warten. Erst dann ist eine Beantragung der Fördermittel möglich.