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BVI eröffnet Ombudsstelle für Investmentfonds

Der BVI hat eine Ombudsstelle für Investmentfonds eröffnet. „Mit dieser Einrichtung leisten wir aktiven Verbraucherschutz und bieten Privatanlegern die Möglichkeit, Streitigkeiten rund um deutsche Publikumsfonds und Dienstleistungen von Kapitalanlagegesellschaften von einem neutralen Schlichter beilegen zu lassen“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management. Das Ombudsmannverfahren des BVI ist eine freiwillige Einrichtung, die von Verbrauchern kostenfrei in Anspruch genommen werden kann. Mitglieder des BVI, aber auch andere Gesellschaften, wie beispielsweise Depotbanken, können daran teilnehmen. Zuständig ist die neue Stelle für Verbraucherbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz stehen, wie zum Beispiel produktbezogene The-men oder die Depotführung bei einer Kapitalanlagegesellschaft.

Die Ombudsstelle besteht aus einer Geschäftsstelle in Berlin, dem so genannten Büro der Ombudsstelle, und zwei unabhängigen Ombudsmännern. Mit Dr. Gerd Nobbe (Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs a.D., XI. Zivilsenat) und Wolfgang Arenhövel (Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Vizepräsident des Staatsgerichtshofs) konnte der BVI zwei hochkarätige Ombudsmänner mit langjähriger richterlicher Erfahrung gewinnen.

Die neu eingerichtete Ombudsstelle ist Teil des Ausbaus der Hauptstadtpräsenz des BVI. Seit Jahresbeginn konnte die Zahl der in der Hauptstadt beschäftigten Mitarbeiter mehr als verdoppelt werden. Erst kürzlich hat der BVI sein Büro an einen prominenten Standort verlegt („Unter den Linden 42“), der als beliebter Treffpunkt für Wirtschaft und Politik gilt. „Wir müssen stärker die Bedeutung der Investmentbranche und ihren Nutzen für die Gesellschaft kommunizieren. Dies gilt insbesondere für unsere Rolle als Verwalter eines Großteils des Sozialkapitals in Deutschland sowie unseren Nutzen für die Anleger“, erläutert Richter.

Quelle: Pressemitteilung des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. vom 01.09.2011

Wissen über Fonds-Anlagen immer noch sehr gering

Eine Umfrage von 2008 von Axa Investment Managers beschäftigte sich mit dem Fondswissen der Deutschen. Dabei stellten sich gravierende Wissenslücken bei Investmentfonds dar.

So ist über der Hälfte der Bevölkerung nicht bewusst, dass Fonds täglich handelbar sind, und nur 30 % wissen, dass ihre Anlagen auch beim Konkurs der Fondsgesellschaft sicher sind. Wie in den Vorjahren kennt auch 2008 nur jeder zweite Fondsbesitzer die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Kursgewinnen bei Aktienfonds. Diese Rahmenbedingungen haben sich allerdings zum letzten Jahreswechsel durch die Abgeltungssteuer ja geändert.

Ein weiteres Ergebnis der Studie zeigt, dass die Erträge der Anlagen nicht richtig eingeschätzt werden. Während die Ertragsmöglichkeiten eines Sparbuchs leicht überschätzt wurden, sind die Erträge von Aktienfonds deutlich unterschätzt worden.

Die genauen Ergebnisse der Studie können unter Axa-im.de nachgelesen werden. (Nach den Hinweisbestätigungen unter Presse Center / Umfrageergebnisse.

Staat zahlt mehr Geld für VL-Fondssparpläne

Seit dem 1. April 2009 wird das Sparen der vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Investmentfonds von der Bundesregierung stärker gefördert. Zwei Änderungen sind dabei besonders von Bedeutung.

1. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage für „förderfähige Kapitalbeteiligungen am Produktivkapital“ – dazu gehören Aktienfonds – wurde von 18 auf 20 % erhöht. Das gilt rückwirkend seit Jahresbeginn 2009 und für Einzahlungen bis zu 400 €.

2. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Zulage gezahlt wird, für diese VL-Variante wurde ebenfalls angepasst. Künftig dürfen Ledige, die die Zulage erhalten bis zu 20.000 € und Verheiratete 40.000 € verdienen.

Langfristig bieten die geförderten Fondssparpläne mit breit streuenden Aktienfonds nach wie vor gute Renditechancen. So war beispielsweise mit deutschen Aktienfonds in den vergangenen 30 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6 % möglich. Auf kürzere Frist gesehen mussten Aktienfondssparpläne wegen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise freilich kräftige Einbußen hinnehmen.

Die VL-Leistungen werden je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung zum Teil oder eventuell sogar ganz vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Oft reicht der Hinweis wohin die Vermögenswirksamen Leistungen gezahlt werden. Verzichten sollte man auf dieses Geld auf keinen Fall – auch wenn man über der Einkomensgrenze liegt.

Gefördert werden nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz bestimmte Anlageformen zur Altersvorsorge. Neben den verbesserten Förderungen auf Fonds- und Aktiensparpläne gehören dazu auch Bausparverträge oder auch Banksparpläne.