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Baufinanzierung: Wohnriester-Verträge immer beliebter – Zuwachs im ersten Quartal 2012

Die Anzahl der Wohnriester-Verträge steigt stetig. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab, bestanden im ersten Quartal 2012 65.000 mehr Verträge als zum Jahresende 2011 (775.000 Verträge). Die Steigerungsrate betrug damit 8,4 Prozent. Das Geschäft mit den anderen Formen der staatlich geförderten Riester-Produkte (Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne) lief hingegen eher schleppend. So nahm die Zahl der Riester-Rentenversicherungen um 32.000, der Fondssparpläne um 11.000 und der Riester-Banksparpläne um 7.000 zu. Insgesamt ergab der Anteil der Wohnriester-Verträge an allen Neuabschlüssen eine Quote von 56,5 Prozent.

Zulagen und Steuervorteile
„Die Riesterförderung als Ergänzung einer Baufinanzierung der eigenen Immobilie einzusetzen lohnt sich in jedem Fall“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Wer ein entsprechendes Riester-Darlehen aufnimmt, erhält für seine Tilgungsleistungen Zulagen, welche ebenfalls in die Rückzahlung des Darlehens einfließen. Jedes Jahr erhält der Geförderte eine Grundzulage von 154 Euro. Zudem schießt der Staat noch eine Kinderzulage zu – sie beträgt für ab 2008 geborenen Nachwuchs 300 Euro jährlich, für davor zur Welt gekommene Kinder 185 Euro. Die vollen Beträge erhält, wer jährlich mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro pro Person inklusive Zulagen) für die Tilgung des Darlehens einsetzt. Jeder Förderberechtigte kann außerdem einen Tilgungsbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ein Steuervorteil ergibt sich aber nur, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt übersteigt.

Plus trotz nachgelagerter Besteuerung
Wie bei Riesterprodukten üblich, schöpft der Fiskus einen Teil der monetären Vorteile aus den Wohnriester-Verträgen ab, wenn der Geförderte das Rentenalter erreicht. Bis zum Rentenbeginn addiert das Finanzamt alle geflossenen staatlichen Förderbeträge sowie die Tilgungsleistungen von maximal 2.100 Euro im Jahr auf einem fiktiven Wohngeldkonto und verzinst dieses jedes Jahr mit zwei Prozent. Den so aufgelaufenen Betrag muss der Geförderte dann zu Rentenbeginn versteuern. Gerade diese Tatsache schreckt viele Bauherren und Immobilienkäufer ab, ein Riesterdarlehen abzuschließen. Sie fürchten, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgerechnet in einer Zeit anfallen, in der sich ihre monatlichen Einnahmen ohnehin verringern.

Doch Berechnungen haben gezeigt: Dank der staatlichen Hilfen und schnelleren Tilgung verzeichnen Häuslebauer in der Regel trotz der nachgelagerten Besteuerung ein sattes Plus, wenn sie die Wohnriester-Förderung zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Familienstand, dem Einkommen und den Vertrags-Konditionen ab. Riester-Darlehen werden von Bausparkassen, Banken, Vermittlern und Versicherern angeboten. „Die Vorteile über die gesamte Laufzeit der Finanzierung können, selbst unter Berücksichtigung der späteren Besteuerung, bis zu 50.000 Euro betragen“, sagt Stephan Scharfenorth, „am stärksten profitieren Personen mit Kindern oder einem hohen Einkommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Baufi24 GmbH vom 01.06.2012

Jetzt geht´s los: Wohn-Riester wird Realität

Bereits vor der Sommerpause trat das sogenannte Eigenheimrentengesetz in Kraft. Die auch als Wohn-Riester bezeichneten Regelungen sollen die vor einigen Jahren abgeschaffte Eigenheimzulage als Wohnförderung ersetzen. Zunächst gab es viel Kritik von Verbraucherorganisationen und Wirtschaftswissenschaftlern. Zu bürokratisch und zu unverständlich für die Verbraucher sollte die neue Eigenheimförderung sein. Doch ab Montag wird die neue Eigenheimförderung nun Realität.

Die ersten Produkte wurden durch die Bafin zertifiziert. Mehr als 400 der deutschlandweit 438 Sparkassen bieten ab kommender Woche eigene Wohn-Riester-Produkte an. Auch die Bausparkassen wollen Produkte anbieten, darunter die Marktführer Schwäbisch Hall, Wüstenrot und BHW sowie die meisten Landes-Bausparkassen. So wirbt Schwäbisch Hall bereits mit dem Produkt „Fuchs WohnRente“. Aber so vielfältig wie es scheint, sind die neuen Angebote noch nicht. Bei den privaten Banken ist man noch zurückhaltend. Außerdem beschränken sich die meißten WohnRiester-Produkte auf Bausparprodukte. Die interessantere Darlehensvariante wird bisher nur von wenigen regionalen Sparkassen angeboten. Von den privaten Banken haben nur die DSL – eine Postbank-Tochter und die Dresdner Bank ein Riesterdarlehen in der Entwicklung.

Für Wohnriester gibt es zwei Varianten. Zum einen kann der Bauwillige in einen Bausparvertrag einzahlen. Wenn genug in den Wohn-Riester-Bausparer eingezahlt wurde, kann für einen Hausbau oder -kauf ein Bauspardarlehen aufgenommen werden. Viele Insider gehen allerdings davon aus, dass sich die Konditionen für Riester-Bausparverträge nicht viel von anderen Bausparverträgen unterscheiden werden. So ist Wohn-Riester nicht viel mehr als eine weitere Riester-Sparform. Zulagen und Steuervorteile helfen aber bestimmt so manchem, sich den Traum vom eigenem Heim zu erfüllen.

Mehr Rendite verspricht das Riester-Darlehen. Bei dieser Wohn-Riester-Variante sparen die Zulagen und Steuervorteile nachhaltig Darlehenszinsen. Mehr Rendite zahlt kein anderer Riester-Vertrag, denn die Kreditzinsen dürften höher als die Sparzinsen sein. Weiterer Vorteil ist die nachgelagerte Besteueerung. Anders als bei herkömmlichen Riester-Verträgen, wird beim WohnRiester nicht die tatsächliche Verzinsung, sondern eine fiktive Rendite von 2% angenommen. Die Rendite von Sparverträgen und damit die Steuerbelastung im Rentenalter dürften in der Regel darüber liegen. Wer diese Steuerschuld bei Renteneintritt begleicht, erhält noch einen zusätzlichen Rabatt von 30%.

Die Darlehensvariante des WohnRiester hat aber auch Nachteile. Wer aus beruflichen oder familiären Gründen die Immobilie wieder verkaufen muss, darf die Förderung nur behalten, wenn er wieder eine selbstgenutzte Immobilie als „Ersatz“ erwirbt. So fehlt Immobilieneigentümern Flexibilität. Es ist noch unklar, wie die Riester-Darlehen gestaltet werden. Wenn Banken diese Produkte anbieten, werden sie sich auch die höheren Verwaltungsaufwendungen auch in Form von Zinsaufschlägen bezahlen lassen. Ein weiterer Faktor, der sich zinserhöhend auswirken kann, ist mangelnder Wettbewerb. Nur wenige Institute, wie die Dresdner Bank, die DSL-Bank und einige Sparkassen wollen schon im November mit Riester-Darlehen auf den Markt gehen. Knapp 60 Prozent der Banken werden bis auf weiteres keine eigenen Wohn-Riester-Verträge anbieten.

Es wird sicherlich sehr interessant werden, ob sich das neue Eigenheimrentengesetz als neue Wohneigentumsförderung etablieren wird. Wird das Wohn-Riester den brach liegenden deutschen Eigenheimneubau wieder in Schwung bringen? In wenigen Jahren werden wir es wissen!