Entries Tagged as 'Banken'

Provisionsoffenlegung bei Darlehen nach Verbraucherkreditrichtlinie

In einem Artikel haben wir unseren Lesern bereits Informationen zur neuen Verbraucherkresditrichtlinie gegeben. Eine wesentliche Errungenschaft der neuen EU-Richtlinie ist die Auskunft über Vermittlerprovision, die die Vermittler in Zukunft geben müssen.

Die Regelung der Verbraucherkreditrichtlinie:

Künftig müssen die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist.

Auswirkung:

Die Vermittler werden ab Freitag beim Erstkontakt zum Kunden in einem sogenannten “vorvertraglichen Informationsblatt” über die oben genannten Punkte informieren. Da die genaue Provision erst mit dem Vertragsabschluß feststeht, ist es ausreichend wenn eine Provisionsbandbreite angegeben wird. Die exakte Provisionshöhe muß dann im Darlehensvertrag oder dem Konditionsangebot genannt werden.
Dies macht einen Vergleich mit anderen Anbietern möglich. Welcher Makler versucht eventuell eine besonders hohe Provisions zu erzielen? Üblich sind Provsionen zwischen 0,5 und 1% je nach Darlehenshöhe und Aufwand. Gute Makler sind dieses Geld jedoch auch wert, denn sie beraten ja auch dafür und strukturieren die Finanzierung. Die Provisionsangabe lässt auch einen Vergleich mit Honorarberatern zu. Jedoch hat der Kunde bei einem Makler einen entscheidenden Vorteil: er weiß beim Abschluß, ob der Makler sein Geld wert ist. Beim Honoraberater wird das Honorar fällig, unabhängig davon ob der Berater eine gute Leistung erbracht hat!

Weitere Infos zur Werbung mit Zinssätzen!

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie

Eine Zielsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist die europaweite Einschränkung von Lockvogelangeboten. Wie wir in einer Info zur Verbraucherkreditrichtlinie schon berichteten, gibt es deshalb künftig für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines “repräsentativen Berechnungsbeispiels” für zwei Drittel der Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. Welche Bedingungen gelten genau für die Werbung mit Zinssätzen nach der neuen Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Regelung der Verbraucherkreditlinie:

Die auffälligste Änderung wird sich in den Reklametafeln wiederfinden. Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines “repräsentativen Berechnungsbeispiels” für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Folgende Mindestangaben einschließlich eines repräsentativen Beispiels sollten auf Ihrer Webseite vorzufinden sein:

- Sollzinssatz (ehem. Nominalzins) inkl. Zusatz veränderlich oder gebunden
- Nettodarlehensbetrag
- effektiver Jahreszins
- Zinskosten
- sonstige Kosten, die der Beworbene im Falle eines Vertragsabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte (z.B. Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsgebühr!).
- Vertragslaufzeit: sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, die Laufzeit des Vertrages
- sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, Gesamtbetrag und Betrag der Teilzahlungen

Auswirkung auf die Kreditvergabe:

Bei Ratenkrediten ist dies zumindest für die Anbieter noch relatv einfach, die bonitätsunabhängige Zinsen gewähren. Solche Anbieter können die neue Anforderung leicht erfüllen. Banken mit einem bonitätsabhängigen Scoring werden solche Zinssätze nicht veröffentlichen können, ohne ihr Scoring zu veröffentlichen. Dies ist jedoch eines der am besten gehütetsten Geheimnisse der Banken, so dass diese wohl auf Zinsen in der Werbung verzichten werden.

In der Baufinanzierung wirkt diese Auflage noch schwerwiegender: wegen der hohen Zahl der preisrelevanten Parameter, dürfte so gut wie unmöglich sein, einen geeigneten Zinssatz zu finden.

Als Konsequenz werden (zunächst) fast alle Anbieter und Banken keine Zinssätze in der Werbung verwenden. Und zwar solange, bis klar ist, welche Parameter eine solche 2/3 Regelung erfüllen muß. Unklar ist auch, wie sich diese Änderung auf Kreditvergleichsportale auswirkt. Deren Geschäftsmodelle beruhen in der Regel darauf, verschiedene Kreditanbieter anhand von Zinssätzen zu vergleichen. Wenn die Banken keine Zinssätze mehr veröffentlichen, könnte dies schwierig werden!

Weitere Regelungen zur Offenlegung von Provisionen beschreiben wir in einem weiteren Artikel.

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

Mehr Schutz für Kreditnehmer durch Verbraucherkreditrichtlinie

Am 11. Juni ist es soweit: eine neue Ära des Verbraucherschutzes soll in Deutschland (und Europa) anbrechen. An diesem Tag tritt die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Während andere Finanzbereiche noch am ausprobieren sind, wie Verbraucherschutz funktionieren kann (siehe Beipackzettel der Geldanlageprodukte), hat der Gesetzgeber mit der Verbraucherkreditrichtlinie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen bereits Fakten geschaffen. Doch welche Änderungen kommen auf Kunden, Banken und Vermittler von Krediten durch das neue Gesetz zu? Finance-Blog erklärt die wichtigsten Änderungen:

Werbung mit Zinssätzen

Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines “repräsentativen Berechnungsbeispiels” für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. (Artikel: Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie)

Provisionsoffenlegung nach Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie für die Darlehensvermittlung erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist. (Artikel: Provisionsoffenlegung durch die Verbraucherkreditrichtlinie)

Begriffs- und Namensänderungen

Der bisher Nominalzins genannte Zinssatz den ein Kreditnehmer zahlen mußte, wird ab sofort Sollzinssatz genannt. Statt Kredit wird künftig ausschließlich das Wort Darlehen genannt. Der “anfänglich effektive Jahreszins” ist künftig nur noch “effektiver Jahreszins” zu nennen

Auswirkung: außer einer Menge verwirrung und viel Arbeit in den Marketingabteilungen der Banken und Finanzdienstleister wohl keine. Wer einen Kredit – sorry: ein Darlehen aufnehmen möchte, der muß sich sowieso mit den Begriffen auseinandersetzen.

Über weitere Auswirkungen und Regelungen, die sich durch die neue Gesetzesregelung ergeben werden wir in den kommenden Tagen und Wochen informieren.

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

Neuer “Beipackzettel” für Finanzprodukte – ein Fortschritt für den Verbraucherschutz?

In den letzten Woche stellten die ersten Finanzdienstleister die vom Verbraucherschutzministerium geforderten Produktinformationsblätter vor. Nachdem bereits im Herbst die Direktbank ING-DiBa voranging, veröffentlichten Mitte Februar die Deutsche Bank und der Finanzdienstleister MLP ihre neuen Verbraucherinformationen vor. Auch der Bundesverband deutscher Banken zog in der letzten Februarwoche nach. Die auch “Beipackzettel” genannten Formulare sollen ähnlich wie bei Medikamenten vor Risiken und Nebenwirkungen warnen. Einfach und für jeden VErbraucher verständlich sollen sie sein. Doch halten die zusätzlichen Informationen, was sie versprechen? – Oder sind sie wieder nur ein weiteres Stück Papier, das im Beratungsgespräch übergeben wird und geduldig darauf wartet gelesen zu werden?

Verbraucherschützer warnen, dass nur einheitliche und verbindliche Richtlinien für mehr Transparenz sorgen. Doch die ersten Vergleiche zwischen den verschiedenen “Beipackzetteln” lässt schlimmes ahnen. So spricht Spiegel-Online von “unverständlichem Finanz-Kauderwelsch”. “Einheitliche Informationen wird es nicht geben” stellt auch die renommierte Wirtschaftswoche fest. Aber selbst der Entwurf des verantwortlichen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist nicht an jeder Stelle wirklich optimal. So spricht das Produktinformationsblatt des Ministeriums vom “Risikomaß: Sharpe-Ratio”. Welcher “normale” Anleger weiß schon, was das ist?

Zehn Punkte schlug das Ministerium für die GestaltungBeipackzettel vor. Neben einer kurzen Produktbeschreibung sollten die Banken Anleger vor allem über Rendite, Risiko und Kosten des Finanzprodukts aufklären. Der Mehrwert liegt dabei in der Kürze der Information. Insgesamt sollen der Beipackzettel nicht mehr als eine Seite umfassen. Und doch umfassend genug, dass alle wichtigen Kriterien erscheinen. So enthält der Muster-Beipackzettel der Ministerin für einen Aktienfonds zum Beispiel nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern er nennt auch die Höhe der jährlichen Verwaltungsvergütung, die erfolgsabhängige Vergütung und die Gesamtkosten in Prozent der Anlagesumme.

Insgesamt darf man skeptisch sein, ob die neuen Produktinformationen mehr Verbarucherschutz bringen. Aber es gibt auch Beispiele, dass es Verbraucherschutz funktioniert. Bereits seit 2001 gibt es in der Baufianzierung das “europäische standardisierte Merkbaltt” zur Baufinanzierung. Europaweit einigten sich die Hypothekengeber auf einen einheitlichen freiwilligen Verhaltenskodex für Baufinanzierungsinstitute.

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

Postbank senkt Geldeingangsgrenze für kostenloses Girokonto auf 1.000 Euro

Die Postbank senkt zum 1. April die Freigrenze für die entgeltfreie Kontoführung bei ihrem Girokontomodell „Postbank Giro plus“ auf 1.000 Euro pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 1.250 Euro. (Quelle: Pressemitteilung der Postbank vom 26.02.2010.)

Damit setzt die Postbank die Neuausrichtung ihres Privatkundengeschäftes weiter konsequent um. Ziel der Bonner Bank ist es, sich mit ihrem Produktangebot noch mehr auf den Grundbedarf der Kunden zu konzentrieren. Dazu gehört auch ein preisgünstiges Girokonto. Mit der Verbesserung beim Girokonto und der bereits erfolgten Vereinfachung der Produktpalette im Spar- und Fondsbereich kehrt die Postbank zu ihren Wurzeln als Anbieter klarer, transparenter und günstiger Bankprodukte zurück.

Die Postbank hat bereits 1998 als erstes großes Kreditinstitut das kostenlose Girokonto auf den Markt gebracht. Aktuell führen fast fünf Millionen Kunden ihr Girokonto bei der Postbank. Rund eine Viertelmillion Girokunden mehr profitieren ab April von der neuen Geldeingangsgrenze und führen ihr Girokonto zukünftig zum Nulltarif. Zum Geldeingang zählen alle bargeldlosen Zahlungseingänge wie Gehalt, Bezüge oder Rente. Das Girokonto der Postbank bleibt damit im Marktvergleich eines der preisgünstigsten.

Im Rahmen ihres Strategieprogramms “Postbank4Future” will die Postbank ihre Angebotspalette straffen. So sollen die Sparangebote DAX-Sparbuch, Börsensieger, Sparen 3000plus und Quartal-Sparen aus dem Angebot herausgenommen werden. Auch bei Altersvorsorgeprodukten und Kreditkarten sollen die Produkte weniger werden. Außerdem möchte die Bank das Beschwerdemanagement verbessern. “Wir wollen für unsere Kunden leichter und schneller ansprechbar sein und ihnen schon im Erstgespräch fallabschließende Problemlösungen anbieten. Das erreichen wir über eine kompetente und qualifizierte Ausrichtung unseres Reklamationsmanagements”, sagte der Vorstandsvorsitzender der Postbank, Stefan Jütte. Mit welchen Massnahmen dies erreicht werden soll ließ der Postbankvorstand noch offen.

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

Rückschritt für Transparenz bei Banken und Sparkassen

Die Verbraucherschützer haben jetzt vor dem Bundesgerichts hof eine Schlappe im Kampf für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung der Banken erlitten. Diese müssen Verbraucherverbänden nicht ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse zur Verfügung stellen, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 186/09, 187/09, 188/09, 190/09).

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte von mehreren hessischen Sparkassen verlangt, Einsichtnahme in ihr vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis zu erhalten, und die Unterlagen kostenlos per Post, Mail oder Fax zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der auf das Bankenrecht spezialisierte Verein hielt dies für nötig, um die Interessen der Verbraucher angemessen vertreten zu können. Die BGH-Richter kamen aber zu dem Ergebnis, dass der Verband diese Aufgabe ohne einen eigenen Informationsanspruch wahrnehmen könne. Er könne die Informationen direkt vom Verbraucher erhalten, dem die Unterlagen zur Verfügung stünden.

Die Verbraucherschutzorganisation berief sich auf eine europäische Richtlinie, nach der Organisationen wie die Schutzgemeinschaft eine Klagebefugnis haben, um Verbraucher vertreten zu können. Damit die Klagen möglich werdeb, ist aus Sicht der Verbraucherschützer ein eigener Informationsanspruch nötig. Das sahen die Vorinstanzen und jetzt auch der BGH anders.

Da dem Bankkunden die Informationen in schriftlicher und teils auch elektronischer Form zur Verfügung stünden, könne der Verband zurückgreifen, wenn es darum gehe, seine Klagebefugnis auszuüben. Nach Überzeugung des Gerichts schreiben die europäischen Vorschriften lediglich die Möglichkeit vor, dass der Verband juristisch tätig werden kann. Weitere Rechte lassen sich nach Meinung der Richter aus den Vorschriften nicht herleiten. Eine Vorlage des Falls vor den EuGH wurde nicht zugelassen.

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

ING-DiBa verbilligt Anschlussfinanzierung

Wie die ING-DiBa mitteilt erhalten Immobilienbesitzer ab heute (15.Februar 2010) 0,20%-Punkte Zinsnachlass für den Abschluß einer Anschlußfinanzierung. Das gilt auch für Forwarddarlehen – also Anschlußfinanzierungen die bereits jetzt vertraglich fixiert werden, obwohl die Zinsbindung der Darlehen noch bis zu 3 Jahre läuft.

Von der Zinsreduzierung profitieren nicht nur die eigenen Kunden, sondern die ING-Diba möchte vor allem neue Kunden anlocken. Mit der Aktion spricht sie besonders begehrte Kunden an: schließlich am diese “Umschulder” ja bereits viele Jahre gezeigt, dass sie die aufgenommenen Kredite zuverlässlich zurückzahlen. Da die Immobilienbesitzer ja schon einen Teil der Immobilien-Schulden zurückgezahlt haben, ist das Risiko im Ernstfall einer Zwangsversteigerung die Kredite über die besicherte Immobilie nicht mehr zurückzubekommen deutlich niedriger als bei den meisten Neufinazierungen.

Eine Anschlussfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro ermäßigt sich bei 10-jähriger Zinsbindung von 3,80 % (effektiv 3,87 % p.a.) auf 3,60 % (effektiv 3,66 %p.a.). Für Finanzierungssummen von 50.000 bis 100.000 Euro sinkt der Zinssatz bei 10-jähriger Zinsbindung dank Zinsrabatt von 3,90 (effektiv 3,97 % p.a.) auf 3,70 % (3,76 % p.a.). (Konditionen für Finanzierungen bis zu 50% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten, Stand 15.02.2010) Bei einer Darlehenssumme von 100.000 Euro spart der Darlehensnehmer immerhin 200 Euro allein im ersten Jahr. Wenn die gesparten Zinsen in eine zusätzliche Tilgung investiert werden, erhöht sich die gesparte Summe noch schneller.

Doch potentielle Umschulder haben nicht nur bei der ING-Diba gute Karten! Zum einen liegt das allgemeine Zinsniveau deutlich unter dem, von vor 10 Jahren. Da dies die häufigste Zinsbindung für Baufinanzierungen in Deutschland ist profitieren hier viele Häuslebauer, die damals ihre Erstfinanzierung abgeschlossen haben. Zum anderen bemühen sich auch andere Anbieter sehr stark um diese guten Kunden. Es lohnt sich also, zunächst die Immobilienfinanzierungen im Internet zu vergleichen und daann mehrere Angbote einzuholen.

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

Neue Regeln für Girokonten

Seit dem 1. November sind neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft. Die Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Neue EU-Vorschriften machten die Änderungen notwendig. Da sicher nicht alle Kunden sich die neuen AGB der Banken intensiv durchgelesen haben, fasst Finance-Blog.de die wichtigsten Änderungen zusammen:
Worauf sollten Sie künftig bei Überweisungen und Co. achten:

1. Schnellere Überweisung

Bei Zahlungen innerhalb von Deutschland (z.B. bei Onlineüberweisungen) galt bisher eine Frist von 3 Bankarbeitstagen. Bei schriftlicher Einreichung musste man mit vier Geschäftstagen rechnen. Diese Fristen müssen die Banken nun im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten.
Ab 2012 ist europaweit eine Frist von maximal 2 Geschäftstagen vorgesehen. Dies gilt für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften.

2. Lastschriften europaweit

Lastschriftverfahren sind nun für Zahlungen innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich. So kann der Besitzer eines Ferienhauses in Dänemark die dafür anfallenden Stromkosten vom deutschen Girokonto abbuchen lassen. Einige Banken haben bereits die so genannte Sepa-Lastschrift eingeführt, die das einfache Abbuchen innerhalb der EU-Grenzen ermöglicht. Allerdings haben noch nicht alle Banken die Sepa-Lastschrift eingeführt.

3. Kein Namensabgleich

Bisher galt in Deutschland, dass es Namenskonten gibt. Bei Überweisungen war es deshalb bisher üblich, dass die Banken den Empfänger mit der Kontonummer abglichen. Im Zweifelsfall wurde das Geld dann auch schon mal zurückgegeben. Ab sofort sind bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich, egal ob online, per Terminal oder Beleg überwiesen wird. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Sie müssen also noch größere Sorgfalt beim Ausfüllen der Überweisungsträger walten lassen!

4. Kein Widerruf

Auch ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Der Kunde kann nur noch auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen. Ansonsten bleibt ihm nur, das Geld direkt beim unrechtmäßigen Empfänger zurückfordern – und wenn dieser nicht reagiert kann es lange dauern, bis das Geld wieder beim rechtmäigen Eigentümer ist.

5. Haftung bei Kartenverlust

Auf die Kulanz der Institute muss nach der neuen Regelung auch hoffen, wer seine Bankkarte verliert. Der Kunde muss künftig bis zu 150,00 Euro des Schadens selber tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken haben allerdings mitgeteilt, dass sie über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und dem Kunden den Schaden voll ersetzen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer umgeht. Dann haftet er für den gesamten Schaden – zumindest bis zu dem Betrag, über den er pro Tag verfügen kann.

6. Haftung bei Online-Missbrauch

Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ein grob fahrlässiger Umgang mit der TAN-Liste zieht die Haftung für Schäden über 150,00 Euro hinaus nach sich.
In kritischen Fällen sollte man deshalb das Konto unverzüglich telefonisch oder auch online sperren.

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

Eine weitere neue Tagesgeld-Bank: die Triodos-Bank

Nachdem wir bereits vor wenigen Wochen über den Start der noa-Bank berichtet haben, ist zwischenzeitlich die nächste Bank mit dem Focus Nachhaltigkeit an die deutschen Kunden herangetreten. Im November eröffnete die holländische Triodos-Bank ihre deutsche Bankniederlassung. Bisher war die Triodos-Bank in Deutschland lediglich mit einer Kredit-Agentur vertreten.

Die Triodos-Bank ist bereits seit 1980 aktiv und beschäftigt sich auch seitdem mit nachhaltigen Projekten. Laut Internetseite gehört die Triodos Bank zu den Ersten, die grüne Fonds auflegen. Außerdem zählt die Triodos-Bank nach eigenen Angaben zu den Pionieren im Bereich Mikrofinanz und legt als eines der ersten Finanzinstitute Mikrofinanzfonds für Entwicklungsländer auf.
Doch zahlt sich das nachhaltige Engagement auch für die Kunden aus? Auf der Webseite hat die Triodos-Bank einen Tagesgeldsatz von 1,5% veröffentlicht. Damit erreicht das niederlänidische Institut in den Tagesgeldvergleichen maximal Mittelfeldplätze. Da die Bank jedoch stark die nachhaltig orientierte Kundschaft ansprechen möchte, ist ein Konditionsvergleich mit ähnlich aufgestellten Banken wie der Umweltbank, GLS-Bank oder der noa-Bank sinnvoller.

Im Gegensatz zu vor kurzem vorgestellten noa-Bank sind die Tagesgeldzinssätze ebenfalls nicht überragend. Die noa-Bank bietet zur Zeit 2,2 % Zinsen. Vorteil zugunsten der Triodos-Bank ist jedoch, dass es trotz des jungen deutschen Ablegers um eine bereits seit 30 Jahren bestehende Bank handelt. Nachteil des neuen Tagesgeldanbieters gegenüber deutschen banken ist die niederländische Einlagensicherung mit maximal 100.000 Euro Absicherung pro Kunde. Gerade nach der Kaupthing-Pleite sind deutsche Anleger bei ausländischen Instituten vorsichtiger geworden.
Für Kunden, die ihr Geld in nachhaltigen Projekte investieren wollen und die auf die deutsche Einlagensicherung nicht verzichten möchten, könnte deshab die Nürnberger Umweltbank eine gute Alternative sein. Die Umwelbank bietet ähnliche Konditionen wie die Triodos-Bank.  Sie gibt es bereits seit 15 Jahren und sie ist Mitglied des deutschen Einlagensicherungssystems.

Übrigens hatten wir bei der Vorstellung der noa-Bank versprochen, sie darüber zu informieren, wenn sich etwas bei der Verwendung der Anlagegelder bei der noa-Bank tut. Und tatsächlich: Seit kurzem sind die ersten 28.000 Euro als Kredit an Kunden im Thema “Region” ausgegeben worden (Stand: 21.12.2009)

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks

Neues im Geldautomatenstreit der Sparkassen mit den Direktbanken!

Wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) mitteilte,  sind Sparkassen nicht verpflichtet Kunden von Direktbanken die Nutzung von Geldautomaten der Sparkassen zu erlauben. In dem Verfahren des Landgerichts München zur Sperrung von Geldautomaten für Visa-Karten mehrerer Direktbanken zwischen einer Sparkasse und der ING-Diba, Citibank und Volkswagenbank AG habe das Gericht die Klage der Direktbanken in allen Punkten abgewiesen. Die Kunden der genannten Direktbanken müssen sich also darauf einstellen, mit ihrer Visa-Card künftig kein Bargeld merh bei vielen Sparkassen abheben zu können.
[aad]Bereits im letzten Jahr kochte der Streit über die Bargeldversorgung der Direktbanken über die Geldautomaten der Filialbanken hoch. Finance-Blog.de berichtete damals in mehreren Artikeln über diese Entwicklung. Insbesondere die Sparkassen sahen es nicht mehr ein, die hohen Infrastrukturkosten für die Bargeldversorgung ihrer Kunden zu tragen, während die Direktbanken diese Infrastruktur quasi als Trittbrettfahrer nutzen. Ein DSGV-Sprecher sagte, das Urteil mache deutlich, „dass viele Direktbanken ihr Versprechen einer sicheren Bargeldversorgung für ihre Kunden nicht aus eigener Kraft erfüllen können“. Während bei Kunden die Geld mit der ec-/Maestro-Karte abheben, die Institute dafür 4,50 EUR , erhalten, bezahlen die Direktbanken bei einer Automatennutzung ihrer Kunden lediglich 1,74 Euro.
Vor einem Jahr hatte Landgericht Heilbronn die Sperrung der Geldautomaten für Visa-Karten anderer Banken durch die Kreissparkasse Heilbronn für rechtswidrig erklärt (Az.: 21 O 135/08). Das Gericht sah damals in der Sperrung einen Verstoß gegen Paragraf 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Betroffen waren davon Kunden u.a. von Citibank, ING-Diba, und Volkswagen Bank.

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Furl
  • Spurl
  • Taggly
  • Technorati
  • YahooMyWeb
  • BlinkList
  • blogmarks
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Print
  • Blogosphere News
  • email
  • LinkedIn
  • MisterWong
  • MySpace
  • Netvibes
  • PDF
  • RSS
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks