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Neuer „Beipackzettel“ für Finanzprodukte – ein Fortschritt für den Verbraucherschutz?

In den letzten Woche stellten die ersten Finanzdienstleister die vom Verbraucherschutzministerium geforderten Produktinformationsblätter vor. Nachdem bereits im Herbst die Direktbank ING-DiBa voranging, veröffentlichten Mitte Februar die Deutsche Bank und der Finanzdienstleister MLP ihre neuen Verbraucherinformationen vor. Auch der Bundesverband deutscher Banken zog in der letzten Februarwoche nach. Die auch „Beipackzettel“ genannten Formulare sollen ähnlich wie bei Medikamenten vor Risiken und Nebenwirkungen warnen. Einfach und für jeden VErbraucher verständlich sollen sie sein. Doch halten die zusätzlichen Informationen, was sie versprechen? – Oder sind sie wieder nur ein weiteres Stück Papier, das im Beratungsgespräch übergeben wird und geduldig darauf wartet gelesen zu werden?

Verbraucherschützer warnen, dass nur einheitliche und verbindliche Richtlinien für mehr Transparenz sorgen. Doch die ersten Vergleiche zwischen den verschiedenen „Beipackzetteln“ lässt schlimmes ahnen. So spricht Spiegel-Online von „unverständlichem Finanz-Kauderwelsch“. „Einheitliche Informationen wird es nicht geben“ stellt auch die renommierte Wirtschaftswoche fest. Aber selbst der Entwurf des verantwortlichen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist nicht an jeder Stelle wirklich optimal. So spricht das Produktinformationsblatt des Ministeriums vom „Risikomaß: Sharpe-Ratio“. Welcher „normale“ Anleger weiß schon, was das ist?

Zehn Punkte schlug das Ministerium für die GestaltungBeipackzettel vor. Neben einer kurzen Produktbeschreibung sollten die Banken Anleger vor allem über Rendite, Risiko und Kosten des Finanzprodukts aufklären. Der Mehrwert liegt dabei in der Kürze der Information. Insgesamt sollen der Beipackzettel nicht mehr als eine Seite umfassen. Und doch umfassend genug, dass alle wichtigen Kriterien erscheinen. So enthält der Muster-Beipackzettel der Ministerin für einen Aktienfonds zum Beispiel nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern er nennt auch die Höhe der jährlichen Verwaltungsvergütung, die erfolgsabhängige Vergütung und die Gesamtkosten in Prozent der Anlagesumme.

Insgesamt darf man skeptisch sein, ob die neuen Produktinformationen mehr Verbarucherschutz bringen. Aber es gibt auch Beispiele, dass es Verbraucherschutz funktioniert. Bereits seit 2001 gibt es in der Baufianzierung das „europäische standardisierte Merkbaltt“ zur Baufinanzierung. Europaweit einigten sich die Hypothekengeber auf einen einheitlichen freiwilligen Verhaltenskodex für Baufinanzierungsinstitute.

Postbank senkt Geldeingangsgrenze für kostenloses Girokonto auf 1.000 Euro

Die Postbank senkt zum 1. April die Freigrenze für die entgeltfreie Kontoführung bei ihrem Girokontomodell „Postbank Giro plus“ auf 1.000 Euro pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 1.250 Euro. (Quelle: Pressemitteilung der Postbank vom 26.02.2010.)

Damit setzt die Postbank die Neuausrichtung ihres Privatkundengeschäftes weiter konsequent um. Ziel der Bonner Bank ist es, sich mit ihrem Produktangebot noch mehr auf den Grundbedarf der Kunden zu konzentrieren. Dazu gehört auch ein preisgünstiges Girokonto. Mit der Verbesserung beim Girokonto und der bereits erfolgten Vereinfachung der Produktpalette im Spar- und Fondsbereich kehrt die Postbank zu ihren Wurzeln als Anbieter klarer, transparenter und günstiger Bankprodukte zurück.

Die Postbank hat bereits 1998 als erstes großes Kreditinstitut das kostenlose Girokonto auf den Markt gebracht. Aktuell führen fast fünf Millionen Kunden ihr Girokonto bei der Postbank. Rund eine Viertelmillion Girokunden mehr profitieren ab April von der neuen Geldeingangsgrenze und führen ihr Girokonto zukünftig zum Nulltarif. Zum Geldeingang zählen alle bargeldlosen Zahlungseingänge wie Gehalt, Bezüge oder Rente. Das Girokonto der Postbank bleibt damit im Marktvergleich eines der preisgünstigsten.

Im Rahmen ihres Strategieprogramms „Postbank4Future“ will die Postbank ihre Angebotspalette straffen. So sollen die Sparangebote DAX-Sparbuch, Börsensieger, Sparen 3000plus und Quartal-Sparen aus dem Angebot herausgenommen werden. Auch bei Altersvorsorgeprodukten und Kreditkarten sollen die Produkte weniger werden. Außerdem möchte die Bank das Beschwerdemanagement verbessern. „Wir wollen für unsere Kunden leichter und schneller ansprechbar sein und ihnen schon im Erstgespräch fallabschließende Problemlösungen anbieten. Das erreichen wir über eine kompetente und qualifizierte Ausrichtung unseres Reklamationsmanagements“, sagte der Vorstandsvorsitzender der Postbank, Stefan Jütte. Mit welchen Massnahmen dies erreicht werden soll ließ der Postbankvorstand noch offen.

Rückschritt für Transparenz bei Banken und Sparkassen

Die Verbraucherschützer haben jetzt vor dem Bundesgerichts hof eine Schlappe im Kampf für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung der Banken erlitten. Diese müssen Verbraucherverbänden nicht ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse zur Verfügung stellen, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 186/09, 187/09, 188/09, 190/09).

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte von mehreren hessischen Sparkassen verlangt, Einsichtnahme in ihr vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis zu erhalten, und die Unterlagen kostenlos per Post, Mail oder Fax zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der auf das Bankenrecht spezialisierte Verein hielt dies für nötig, um die Interessen der Verbraucher angemessen vertreten zu können. Die BGH-Richter kamen aber zu dem Ergebnis, dass der Verband diese Aufgabe ohne einen eigenen Informationsanspruch wahrnehmen könne. Er könne die Informationen direkt vom Verbraucher erhalten, dem die Unterlagen zur Verfügung stünden.

Die Verbraucherschutzorganisation berief sich auf eine europäische Richtlinie, nach der Organisationen wie die Schutzgemeinschaft eine Klagebefugnis haben, um Verbraucher vertreten zu können. Damit die Klagen möglich werdeb, ist aus Sicht der Verbraucherschützer ein eigener Informationsanspruch nötig. Das sahen die Vorinstanzen und jetzt auch der BGH anders.

Da dem Bankkunden die Informationen in schriftlicher und teils auch elektronischer Form zur Verfügung stünden, könne der Verband zurückgreifen, wenn es darum gehe, seine Klagebefugnis auszuüben. Nach Überzeugung des Gerichts schreiben die europäischen Vorschriften lediglich die Möglichkeit vor, dass der Verband juristisch tätig werden kann. Weitere Rechte lassen sich nach Meinung der Richter aus den Vorschriften nicht herleiten. Eine Vorlage des Falls vor den EuGH wurde nicht zugelassen.

ING-DiBa verbilligt Anschlussfinanzierung

Wie die ING-DiBa mitteilt erhalten Immobilienbesitzer ab heute (15.Februar 2010) 0,20%-Punkte Zinsnachlass für den Abschluß einer Anschlußfinanzierung. Das gilt auch für Forwarddarlehen – also Anschlußfinanzierungen die bereits jetzt vertraglich fixiert werden, obwohl die Zinsbindung der Darlehen noch bis zu 3 Jahre läuft.

Von der Zinsreduzierung profitieren nicht nur die eigenen Kunden, sondern die ING-Diba möchte vor allem neue Kunden anlocken. Mit der Aktion spricht sie besonders begehrte Kunden an: schließlich am diese „Umschulder“ ja bereits viele Jahre gezeigt, dass sie die aufgenommenen Kredite zuverlässlich zurückzahlen. Da die Immobilienbesitzer ja schon einen Teil der Immobilien-Schulden zurückgezahlt haben, ist das Risiko im Ernstfall einer Zwangsversteigerung die Kredite über die besicherte Immobilie nicht mehr zurückzubekommen deutlich niedriger als bei den meisten Neufinazierungen.

Eine Anschlussfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro ermäßigt sich bei 10-jähriger Zinsbindung von 3,80 % (effektiv 3,87 % p.a.) auf 3,60 % (effektiv 3,66 %p.a.). Für Finanzierungssummen von 50.000 bis 100.000 Euro sinkt der Zinssatz bei 10-jähriger Zinsbindung dank Zinsrabatt von 3,90 (effektiv 3,97 % p.a.) auf 3,70 % (3,76 % p.a.). (Konditionen für Finanzierungen bis zu 50% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten, Stand 15.02.2010) Bei einer Darlehenssumme von 100.000 Euro spart der Darlehensnehmer immerhin 200 Euro allein im ersten Jahr. Wenn die gesparten Zinsen in eine zusätzliche Tilgung investiert werden, erhöht sich die gesparte Summe noch schneller.

Doch potentielle Umschulder haben nicht nur bei der ING-Diba gute Karten! Zum einen liegt das allgemeine Zinsniveau deutlich unter dem, von vor 10 Jahren. Da dies die häufigste Zinsbindung für Baufinanzierungen in Deutschland ist profitieren hier viele Häuslebauer, die damals ihre Erstfinanzierung abgeschlossen haben. Zum anderen bemühen sich auch andere Anbieter sehr stark um diese guten Kunden. Es lohnt sich also, zunächst die Immobilienfinanzierungen im Internet zu vergleichen und daann mehrere Angbote einzuholen.

Neue Regeln für Girokonten

Seit dem 1. November sind neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft. Die Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Neue EU-Vorschriften machten die Änderungen notwendig. Da sicher nicht alle Kunden sich die neuen AGB der Banken intensiv durchgelesen haben, fasst Finance-Blog.de die wichtigsten Änderungen zusammen:
Worauf sollten Sie künftig bei Überweisungen und Co. achten:

1. Schnellere Überweisung

Bei Zahlungen innerhalb von Deutschland (z.B. bei Onlineüberweisungen) galt bisher eine Frist von 3 Bankarbeitstagen. Bei schriftlicher Einreichung musste man mit vier Geschäftstagen rechnen. Diese Fristen müssen die Banken nun im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten.
Ab 2012 ist europaweit eine Frist von maximal 2 Geschäftstagen vorgesehen. Dies gilt für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften.

2. Lastschriften europaweit

Lastschriftverfahren sind nun für Zahlungen innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich. So kann der Besitzer eines Ferienhauses in Dänemark die dafür anfallenden Stromkosten vom deutschen Girokonto abbuchen lassen. Einige Banken haben bereits die so genannte Sepa-Lastschrift eingeführt, die das einfache Abbuchen innerhalb der EU-Grenzen ermöglicht. Allerdings haben noch nicht alle Banken die Sepa-Lastschrift eingeführt.

3. Kein Namensabgleich

Bisher galt in Deutschland, dass es Namenskonten gibt. Bei Überweisungen war es deshalb bisher üblich, dass die Banken den Empfänger mit der Kontonummer abglichen. Im Zweifelsfall wurde das Geld dann auch schon mal zurückgegeben. Ab sofort sind bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich, egal ob online, per Terminal oder Beleg überwiesen wird. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Sie müssen also noch größere Sorgfalt beim Ausfüllen der Überweisungsträger walten lassen!

4. Kein Widerruf

Auch ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Der Kunde kann nur noch auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen. Ansonsten bleibt ihm nur, das Geld direkt beim unrechtmäßigen Empfänger zurückfordern – und wenn dieser nicht reagiert kann es lange dauern, bis das Geld wieder beim rechtmäigen Eigentümer ist.

5. Haftung bei Kartenverlust

Auf die Kulanz der Institute muss nach der neuen Regelung auch hoffen, wer seine Bankkarte verliert. Der Kunde muss künftig bis zu 150,00 Euro des Schadens selber tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken haben allerdings mitgeteilt, dass sie über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und dem Kunden den Schaden voll ersetzen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer umgeht. Dann haftet er für den gesamten Schaden – zumindest bis zu dem Betrag, über den er pro Tag verfügen kann.

6. Haftung bei Online-Missbrauch

Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ein grob fahrlässiger Umgang mit der TAN-Liste zieht die Haftung für Schäden über 150,00 Euro hinaus nach sich.
In kritischen Fällen sollte man deshalb das Konto unverzüglich telefonisch oder auch online sperren.

Eine weitere neue Tagesgeld-Bank: die Triodos-Bank

Nachdem wir bereits vor wenigen Wochen über den Start der noa-Bank berichtet haben, ist zwischenzeitlich die nächste Bank mit dem Focus Nachhaltigkeit an die deutschen Kunden herangetreten. Im November eröffnete die holländische Triodos-Bank ihre deutsche Bankniederlassung. Bisher war die Triodos-Bank in Deutschland lediglich mit einer Kredit-Agentur vertreten.

Die Triodos-Bank ist bereits seit 1980 aktiv und beschäftigt sich auch seitdem mit nachhaltigen Projekten. Laut Internetseite gehört die Triodos Bank zu den Ersten, die grüne Fonds auflegen. Außerdem zählt die Triodos-Bank nach eigenen Angaben zu den Pionieren im Bereich Mikrofinanz und legt als eines der ersten Finanzinstitute Mikrofinanzfonds für Entwicklungsländer auf.
Doch zahlt sich das nachhaltige Engagement auch für die Kunden aus? Auf der Webseite hat die Triodos-Bank einen Tagesgeldsatz von 1,5% veröffentlicht. Damit erreicht das niederlänidische Institut in den Tagesgeldvergleichen maximal Mittelfeldplätze. Da die Bank jedoch stark die nachhaltig orientierte Kundschaft ansprechen möchte, ist ein Konditionsvergleich mit ähnlich aufgestellten Banken wie der Umweltbank, GLS-Bank oder der noa-Bank sinnvoller.

Im Gegensatz zu vor kurzem vorgestellten noa-Bank sind die Tagesgeldzinssätze ebenfalls nicht überragend. Die noa-Bank bietet zur Zeit 2,2 % Zinsen. Vorteil zugunsten der Triodos-Bank ist jedoch, dass es trotz des jungen deutschen Ablegers um eine bereits seit 30 Jahren bestehende Bank handelt. Nachteil des neuen Tagesgeldanbieters gegenüber deutschen banken ist die niederländische Einlagensicherung mit maximal 100.000 Euro Absicherung pro Kunde. Gerade nach der Kaupthing-Pleite sind deutsche Anleger bei ausländischen Instituten vorsichtiger geworden.
Für Kunden, die ihr Geld in nachhaltigen Projekte investieren wollen und die auf die deutsche Einlagensicherung nicht verzichten möchten, könnte deshab die Nürnberger Umweltbank eine gute Alternative sein. Die Umwelbank bietet ähnliche Konditionen wie die Triodos-Bank.  Sie gibt es bereits seit 15 Jahren und sie ist Mitglied des deutschen Einlagensicherungssystems.

Übrigens hatten wir bei der Vorstellung der noa-Bank versprochen, sie darüber zu informieren, wenn sich etwas bei der Verwendung der Anlagegelder bei der noa-Bank tut. Und tatsächlich: Seit kurzem sind die ersten 28.000 Euro als Kredit an Kunden im Thema „Region“ ausgegeben worden (Stand: 21.12.2009)

Neues im Geldautomatenstreit der Sparkassen mit den Direktbanken!

Wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) mitteilte,  sind Sparkassen nicht verpflichtet Kunden von Direktbanken die Nutzung von Geldautomaten der Sparkassen zu erlauben. In dem Verfahren des Landgerichts München zur Sperrung von Geldautomaten für Visa-Karten mehrerer Direktbanken zwischen einer Sparkasse und der ING-Diba, Citibank und Volkswagenbank AG habe das Gericht die Klage der Direktbanken in allen Punkten abgewiesen. Die Kunden der genannten Direktbanken müssen sich also darauf einstellen, mit ihrer Visa-Card künftig kein Bargeld merh bei vielen Sparkassen abheben zu können.
[aad]Bereits im letzten Jahr kochte der Streit über die Bargeldversorgung der Direktbanken über die Geldautomaten der Filialbanken hoch. Finance-Blog.de berichtete damals in mehreren Artikeln über diese Entwicklung. Insbesondere die Sparkassen sahen es nicht mehr ein, die hohen Infrastrukturkosten für die Bargeldversorgung ihrer Kunden zu tragen, während die Direktbanken diese Infrastruktur quasi als Trittbrettfahrer nutzen. Ein DSGV-Sprecher sagte, das Urteil mache deutlich, „dass viele Direktbanken ihr Versprechen einer sicheren Bargeldversorgung für ihre Kunden nicht aus eigener Kraft erfüllen können“. Während bei Kunden die Geld mit der ec-/Maestro-Karte abheben, die Institute dafür 4,50 EUR , erhalten, bezahlen die Direktbanken bei einer Automatennutzung ihrer Kunden lediglich 1,74 Euro.
Vor einem Jahr hatte Landgericht Heilbronn die Sperrung der Geldautomaten für Visa-Karten anderer Banken durch die Kreissparkasse Heilbronn für rechtswidrig erklärt (Az.: 21 O 135/08). Das Gericht sah damals in der Sperrung einen Verstoß gegen Paragraf 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Betroffen waren davon Kunden u.a. von Citibank, ING-Diba, und Volkswagen Bank.

Eine neue Bank: noa-Bank

Alle reden seit der Finanzkrise nur von Bankschließungen und unsicheren Einlagen. Doch auch neue Banken werden gegründet – so wie jetzt die noa-Bank. Solche Banken wollen sich damit einen durch die Finanzkrise verstärkten Trend zu Nutze machen: Bankkunden setzen Ethik, Nachhaltigkeit, und vor allem, dass die Bankmanager nicht mit den Kundengeldern spekulieren. Banken wie die Umweltbank oder die GLS-Bank haben davon in den letzten zwei Jahren in Form von starkem Kundenzuwachs profitiert.

Mit diesem Anspruch tritt auch die Noa-Bank an. Die „noa bank verzichtet komplett auf Spekulation, ist transparent und lässt ihre Anleger über die Verwendung ihrer Einlagen entscheiden“, verspricht der Gründer der noa Bank in einem Interview mit Forium. Auf ihrer Webseite verdeutlicht die neue Bank, dass sie mit den Kundeneinlagen reale Wirtschaftsteilneher unterstützen will. Der Kunde kann bei Verwendung seiner Einlagen bei der noa Bank zwischen den vier Themen Region, Planet, Leben und Kultur wählen. Abhängig von der Wahl des Themas werden die zugehörigen Kredite dann für Unternehmen aus dem gewünschten Thema zugewiesen.

Aber in den wenigen Wochen seit dem Start der Bank konnten scheinbar noch keine Kreditkunden gewonnen werden. Die noa-Bank informiert die Geldanlagekunden auf der Webseite darüber, wie die Gelder verwendet werden. In allen Themen stand den zur Verfügung stehenden Mitteln noch eine 0 bei den ausgegebenen Krediten gegenüber (Stand: 04.12.09). Dies heißt natürlich noch nichts. Denn Kreditanträge müssen auch und gerade bei einer nachhaltig arbeitenden Bank sorgfältig geprüft und gewährt werden. Einer solcher Prozess kann schnell auch einige Wochen dauern. Wir werden dies beobachten.

Wie sieht es mit der Wettbewerbsfähigkeit der noa-Bank aus? Das Tagesgeld liegt mit 2,2 % Verzinsung ganz gut. In gängigen Tagesgeldvergleichen rangiert die noa-Bank damit unter den Top5.  Großer Vorteil ist auch die monatliche Zinsgutschrift. So lassen sich Zinseszinseffekte optimal nutzen. Auch die Festgeldzinsen können sich durchaus sehen lassen. Wer allerdings höhere Zinsen als beim Tagesgeld haben möchte, muß Laufzeiten von mindestens 3 Jahren in Kauf nehmen. Für diese 36 Monate gint es dann einen Zinssatz von derzeit 2,4%. Die Einlagen sind durch den Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken abgesichert.

Die noa-Bank bietet außerdem die sogenannte Citizen-Partnerschaft als Geldanlage an. 5,5 % Zinsen bietet die Noa-Bank den Citizen-Partnern für 5 Jahre an. Doch im Gegensatz zu den Tages- und Festgeldern sind diese Citizen-Partner-Einlagen jedoch nicht gesichert. Es handelt sich dabei um sogenannte Genussrechte. Genussrechte sind formal gesehen Ergänzungskapital dem Haftenden Eigenkapital der Bank und unterliegen einer Verlustbeteiligung. Die Noa Bank wirbt damit, dass mit jedem Euro dieser Genussrechte 12 Euro an Krediten für viele sinnvolle Projekte einsetzen zu können. Das stimmt zwar hilft dem Anleger im Pleitefall wenig – das Geld könnte futsch sein.

Wer auch bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achtet, für den ist die noa Bank eine Alternative. Aber die Bank ist neu und es bleibt abzuwarten ob die Bank die guten Zinsen halten kann und die Transparenzversprechen einhält.

Aus Citibank wird Targobank

„So geht Bank heute“ steht bisher auf den Trickots von Werder Bremen. Dies wird sich jetzt ändern. Der Hauptsponsor der Bremer – die bisherige Citibank – gab gestern bekannt, dass der neue Name der Bank Targobank lauten wird.

Die Umbenennung war nötig geworden, weil im Rahmen der Finanzkrise die amerikanische Citigroup ihr Deutschlandgeschäft verkauft hatte. Die neue Targobank wurde von der französischen Bankengruppe Crédit Mutuel erworben, die sich dabei verpflichtet hatte, bis Februar 2010 den Namen Citibank abzulegen.

Doch was bedeutet Targobank? Nichts! In einer Mitteilung schreibt die neue Targobank: „Der neue Name hat keine semantische Bedeutung in Deutschland, er ist ein artifizieller Name. Ziel war es, sich mit diesem Namen von den geläufigen Namen des Bankenmarkts abzuheben. Er sollte zudem international einsetzbar sein. Es ist an der Bank, den Namen mit Bedeutung zu belegen und mit Werten aufzuladen.“ Der Name Targobank wurde von dem Namensexperten Manfrad Gotta entwickelt. Da die Crédit Mutuel keine ungeschützten sinnvollen Realnamen fand, wurde bewußt der Kunstbegriff Targobank gewählt.

Der Namenswechsel wird im allerdings erst im Februar verfolgen. Dann werden alle Filialen mit dem neuen Targobank-Logo ausgestattet. Ob und welche weiteren Auswirkungen für die Kunden bezüglich der Produkte zu spüren sein wird, ist noch unklar. Die bisherige Citibank hat jedenfalls angekündigt, den Marktstart mit neuen Angeboten (auch besseren?) zu begleiten. Bereits jetzt fordert die Crédit Mutuel die Citibank-Kunden auf, unter www.so-geht-bank-heute.de über neue Produkte zu diskutieren.

Wer das neue Targobank-Logo bereits jetzt einmal sehen möchte, findet es unter www.targobank-presse.de . Die Webseite www.targobank.deist dagegen noch komplett leer.

Pro Einkauf ist die Zahlung maximal mit 50 Münzen möglich

Für den täglichen Einkauf nutzen die meisten Deutschen immer noch das gute alte Bargeld. Nach Angaben der Bundesbank zahlen immer noch über 80 % der Bundesbürger ihre Einkäufe nach wie vor bar. Viele wissen jedoch nicht, dass Münzen nicht in beliebigen Mengen verwendet werden können.

Denn in ganz Europa ist niemand verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen. Lediglich Banknoten sind als Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe anzunehmen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Geschäfte, Gaststätten oder Tankstellen.

Wer zuviel Kleingeld gesammelt hat, kann aber ohne Obergrenze seine Euro- und Eurocent-Münzen bei den Hauptverwaltungen und örtlichen Filialen der Deutschen Bundesbank kostenfrei in Banknoten eintauschen. Die normalen Banken nehmen für den Tausch oftmals hohe Gebühren. Bei einer Rollgebühr von 1 Euro pro Rolle übersteigt dies fast den Wert der eingetauischten Münzen. Eine Liste mit Adressen und Öffnungszeiten der Filialen findet sich zudem auf der Internetseite der Bundesbank.