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Mehr Schutz der Altersvorsorge – Direktversicherung nicht einfach pfändbar

Der Rückkaufswert einer Direktversicherung kann vom Gläubiger gepfändet nicht einfach werden. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof Ende des vergangenen Jahres (BGH, Urteil vom 2.12.2009, Az. IV ZR 65/09). Das Gericht hat damit zugunsten eines Geschäftsführers einer GmbH entscheiden, der eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen worden war

Im Jahr 2006 hatte die Klägerin, eine Sparkasse, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, der sich auf die Ansprüche des Beklagten aus einer Lebensversicherung erstreckte. Dagegen wehrte sich dieser.

Der BGH stellte fest, dass der Rückkaufswert auch bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung nicht beim begünstigten Geschäftsführer gepfändet werden könne, wenn die Ãœbertragung des Kündigungsrechts vom Versicherungsnehmer auf den Begünstigten nicht feststellbar sei. Das Kündigungsrecht als Gestaltungsrecht steht nur dem Versicherungsnehmer zu, es sei denn, dies ist explizit anders geregelt. Auch eine Beitragsfreistellung oder eine Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt nicht zur Annahme, dass das Kündigungsrecht „automatisch“ auf die Versicherte Person überginge. Aus diesem Grund könne die Versicherte Person (der Geschäftsführer) erst zum vertraglich vorgesehenen Fälligkeitstermin die Versicherungssumme für sich beanspruchen.

Allerdings führte der BGH auch aus, dass die klagende Sparkasse einen Anspruch gegen die Versicherungsnehmerin – also die insolvente GmbH- habe, dass diese entweder zu ihren Gunsten das Kündigungsrecht ausübt oder das Kündigungsrecht der Versicherten Person nachträglich überträgt. Der ehemalige Geschäftsführer wird also wahrscheinlich trotzdem nichts von seiner Direktversicherung haben.

Der gesamte Text des Urteils wurde auf den Webseiten des Bundesgerichtshofes veröffentlicht.

6,42 Milliarden Euro vom Staat für private Altersvorsorge

Es ist ein Vorurteil: der Staat nimmt immer nur! Erst gestern habe ich in den Nachrichten einen Beitrag gesehen, der ausrechnete, dass jemand mit einem Einkommen von 4.500 Euro brutto ca. 3.300 Euro an Steuern und Abgaben zahlt – wobei noch nicht alle Steuern und Gebühren berücksichtigt wurden! Doch die Bundesrepublik nimmt nicht nur – sie gibt auch ihren Bürgern etwas zurück. Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2003 hat der Staat rund 6 Milliarden Euro an Altersvorsorgezulage ausgezahlt.

Die Höhe der Steuermindereinnahmen, die sich aus der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ergibt, wird von der Regierung mit 340,6 Millionen Euro angegeben. Insgesamt mache die Förderung der privaten Altersvorsorge seit 2002 6,42 Milliarden Euro aus. Das jährliche Gesamtfördervolumen ist nach diesen Angaben ständig gewachsen. 2007 lag es bei 1,07 Milliarden Euro. 2008 betrug es bereits 1,4 und 2009 2,5 Milliarden Euro.

Die Kritik an der Kostenhöhe und der Kostentransparenz der Riester-Verträge sei Anlass gewesen, um ein Gutachten zum Thema ”Transparenz von privaten Riester- und Basisrenten-Produkten“ in Auftrag zu geben, heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Ergebnis sei im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen, schreibt die Regierung, die ”in ihrer Verbraucherpolitik grundsätzlich auf die Stärkung des Verbrauchers setzt“. Leitbild sei der gut informierte, mündige Verbraucher und ein Markt, auf dem mit überschaubarem Aufwand ein Vergleich der Produkte möglich sei.

Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort 17/677 auf die kleine Anfrage 17/501 der Linksfraktion mit,

Keine Lust auf Altersvorsorge?- Riester-Rente nicht so populär wie gedacht

Wie eine Studie des Marktforschungs-Instituts Innofact unter insgesamt 1.002 Bundesbürger herausfand lehnen die meisten Deutschen die Riester-Rente als Altersvorsorge ab. So wollen 54,2 Prozent keine Riester-Rente abschließen, haben ihren Altersvorsorge-Vertrag gekündigt oder planen dies, so die Studie im Auftrag der Citibank.

Demnach wollen 48,6 Prozent der Bundesbürger keinen Vertrag über diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge abschließen, weitere 3,0 Prozent möchten ihren bestehenden Kontrakt kündigen, und zusätzliche 2,6 Prozent haben den Riestervertrag bereits gekündigt.

Ablehnung bei Niedrigverdienern besonders hoch

Insbesondere in den unteren Einkommensklassen ist die Ablehnung groß. In Haushalten, die weniger als 1.500 Euro pro Monat verdienen, lehnen 51,2 Prozent die Riester-Rente von vorneherein ab; dazu kommen 6,4 Prozent die schon die Riester-Rente gekündigt haben oder das noch vorhaben. Hier dürften die negative Berichterstattung Vorschub geleistet haben. Außerdem reicht bei vielen Niedrigverdienern das Einkommen oft kaum über den Monat – wer denkt da schon an die Rente?

Auch bei den Arbeitnehmern insgesamt ist die Ablehnungsquote mit 43,5 Prozent relativ hoch und das obwohl dies die Kern-Zielgruppe der Riester-Rente ist. Riester-Verträge darf jeder abschließen, der ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen oder Arbeitslosengeld bezieht, zudem alle Beamten sowie Ehepartner von Riester-Kunden.

Die Wirtschaftskrise spielt keine große Rolle bei der Ablehnung der Riester-Verträge

Wenig Bedeutung für die Riester-Beurteilung hat offensichtlich die Wirtschaftskrise. Mehr als drei Viertel aller Riester-Interessierten (75,9 Prozent) sagten, die Vorgänge an den Finanzmärkten und in der Wirtschaft hätten keinen Einfluss auf ihr Verhalten. 8,9 Prozent der Befragten haben wegen der Turbulenzen einen Vertrag abgeschlossen oder planen, dies zu tun; weitere 8,2 Prozent haben ihre Einzahlungen reduziert oder auf Null gestellt.

Da vom Marktforschungs-Institut Innofact insgesamt 1.002 Bundesbürger befragt wurden, ist die Umfrage, die dem Anlegermagazin ‚Börse Online‚ (Ausgabe 26/2009) exklusiv vorliegt, auch repräsentativ.