Entries Tagged as 'Abgeltungssteuer'

Wissen über Fonds-Anlagen immer noch sehr gering

Eine Umfrage von 2008 von Axa Investment Managers beschäftigte sich mit dem Fondswissen der Deutschen. Dabei stellten sich gravierende Wissenslücken bei Investmentfonds dar.

So ist über der Hälfte der Bevölkerung nicht bewusst, dass Fonds täglich handelbar sind, und nur 30 % wissen, dass ihre Anlagen auch beim Konkurs der Fondsgesellschaft sicher sind. Wie in den Vorjahren kennt auch 2008 nur jeder zweite Fondsbesitzer die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Kursgewinnen bei Aktienfonds. Diese Rahmenbedingungen haben sich allerdings zum letzten Jahreswechsel durch die Abgeltungssteuer ja geändert.

Ein weiteres Ergebnis der Studie zeigt, dass die Erträge der Anlagen nicht richtig eingeschätzt werden. Während die Ertragsmöglichkeiten eines Sparbuchs leicht überschätzt wurden, sind die Erträge von Aktienfonds deutlich unterschätzt worden.

Die genauen Ergebnisse der Studie können unter Axa-im.de nachgelesen werden. (Nach den Hinweisbestätigungen unter Presse Center / Umfrageergebnisse.

Abgeltungssteuer: Zweitdepot für Wertpapiere anlegen

Die Börse hat in den letzten Wochen wieder etwas zugelegt und die ersten Mutigen überlegen bei niedrigen einzusteiegen. Doch da sollte man aufpassen um nicht in eine Steuerfalle zu tappen. Denn seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ausnahme: Der Anleger hat die Wertpapiere vor 2009 erworben – die sogenannten Altbestände. Dann sind Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr für Privatanleger steuerfrei.

Wer zu alten Papieren neue Aktien ins Depot legt, kann schnelle in eine Steuerfalle laufen. Bei einem  späteren Verkauf der Aktien geht das Finanzamt immer davon aus, dass die älteren Aktien zuerst verkauft werden. Es wendet also das sogenannte FIFO-Verfahren an (first in-first out). Liegen in einem Depot zum Beispiel Aktien des Unternehmens Y, die zum Teil vor dem 1. Januar 2009, zum Teil danach erworben wurden, so gelten bei einem teilweisen Verkauf die zuerst erworbenen Wertpapiere automatisch als die zuerst veräußerten. Dem Anleger können so sehr schnell steuerfreie Kursgewinne entgehen.

Dagegen können sich Wertpapiersparer mit einem Zweitdepot schützen, denn dann kann der Anleger frei entscheiden, ob er Kursgewinne aus Altbeständen steuerfrei vereinnahmen möchte oder ob er Neubestände verkaufen will, deren Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen. Viele Banken bieten ihren Kunden die Zweitdepots oft kostenlos an. Alternativ können sie ein zweites Depot bei Banken eröffnen, die keine Depotgebühren erheben. Oft sind bei solchen Banken wie der ING-DiBa oder der DAB die Ordergebühren auch niedriger als bei der Hausbank.

Auch für Sparpläne kann sich die Taktik mit Zweitdepot lohnen. Wenn der Anleger langsam auf die Rente zugeht bleibt ihm auch dann die Wahl welche Anteile er zuerst verkauft.  Übrigens werden seit Einführung der Abgeltungsteuer die realisierten Verluste aus der privaten Veräußerung von Wertpapier-Neubeständen  künftig – wie Gewinne – zeitlich unbegrenzt und in voller Höhe steuerlich berücksichtigt. Das kann in Zeiten stark schwankender Kurse vorteilhaft sein.

Riester-Verträge: Viele Kündigungen in den ersten Jahren

Erst vor wenigen Jahren wurde die Riester-Rente eingeführt. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage wurden in diesem Jahr mit dem Wohn-Riester auch Immobilien und Bausparverträge in die Förderung einbezogen.

Knapp 12 Millionen Riester-Verträgen wurden bis Ende 2007 für die Altersvorsorge abgeschlossen. Doch nun berichtet die Bild-Zeitung dass viele von den noch jungen Verträge bereits viele wieder gekündigt wurden. 950.000 Riester-Verträge wurden wieder aufgelöst, und da gekündiget Bank- und Fondssparpläne in diesen Zahlen nicht enthalten sind, dürfte die Zahl der aufgelösten Riester-Verträge noch wesentlich höher liegen.

Kein Grund zur Besorgnis, meint der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Pro Jahr liege die Quote der beendeten Verträge zwischen drei und vier Prozent. Dies sei nicht besorgniserregend hoch.

Die steigende Anzahl an Riester-Verträgen führt allerdings zu mehr Arbeit bei Beschwerdestelle der BaFin. Nach Angaben von „Bild“ gingen bei der BaFin im ersten Halbjahr 2008 bereits 240 Beschwerden ein, während es 2007 insgesamt nur 290 Beschwerden gewesen waren.

Freistellungsauftrag bleibt bei Abgeltungssteuer bestehen

Trotz Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 ändert sich für viele Anleger nichts. Wer als Single nicht mehr als 801 Euro bzw. als Ehepaar 1602 Euro an Zinsen von seiner Bank erhält, ist vor der Abgeltungssteuer sicher. Zwar fallen der Sparerfreibetrag von 750 Euro/1.500 Euro (ledig/verheiratet) und der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro/102 Euro ab weg. Aber dafür richtet die Bundesregierung den Sparer-Pauschbetrag ein – vom Betrag ändert sich also nichts. Deshalb behalten auch die bisherigen Freistellungsaufträge nach Einführung der Abgeltungssteuer ihre Gültigkeit.

Die einzige Neuerung bezüglich der Freistellungsaufträge ist der Wegfall der Beschränkung auf einzelne Konten und/oder Depots des Kreditinstituts. Damit sollten Eheleuten ursprünglich eine günstigere Verteilung der Sparerfreibeträge ermöglicht werden. Wird also ab 1.1.2009 kein neuer Freistellungsauftrag gestellt, verlieren die Beschränkungen auf einzelne Konten ihre Gültigkeit (Bundesfinanzministerium, Schreiben v. 2.7.2008, Az. IV C 1 – S 2056/0).

Handlungsbedarf besteht also in den allermeisten Fällen nicht. Der Sparer-Pauschbetrag wird auf die Zins- und Divendendeneinnahmen sowie die anfallenden Kursgewinne verteilt. Erst dann wird die Abgeltungssteuer an das Finanzministerium abgeführt.

Abgeltungssteuer bei Bausparverträgen

Wer einen Bausparvertrag besitzt sollte im kommenden Jahr besonders darauf achten, dass die Zinserträge durch einen Freistellungsauftrag gesichert werden. Sonst könnte es bei den Bausparverträgen zu einer Verzögerung der Zuteilung kommen. Bislang entgehen Zinsen und Bonusgutschriften der Zinsabschlagsteuer, wenn der Bausparer über eine Wohnungsbauprämie gefördert wird – selbst dann wenn kein Freistellungsantrag gestellt wurde. Doch dieses Privileg fällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer Anfang 2009 weg, wie auch der Bundesverband deutscher Banken bemerkt.

Wenn nun bei den Bausparverträgen die Bausparzinsen durch die Abgeltungssteuer um 25% gekürzt werden, verlängert dies den Zeitraum bis zur Zuteilung des Bausparvertrages. Für die Zuteilung eines Bausparvertrags sind in der Regel Mindestansparzeiten und eine Mindestansparsumme vorgegeben. Aus diesen beiden Faktoren setzt sich die Bewertungszahl zusammen, nach der sich die Zuteilung des Bausparvertrages richtet. Je nachdem wie die Gewichtung der aufgelaufenen Zinsen und des angesparten Kapitals ausfällt, verringert sich die Bewertungszahl. Dadurch verlängert sich automatisch die Zeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages.