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Baufinanzierung: Wohnriester-Verträge immer beliebter – Zuwachs im ersten Quartal 2012

Die Anzahl der Wohnriester-Verträge steigt stetig. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab, bestanden im ersten Quartal 2012 65.000 mehr Verträge als zum Jahresende 2011 (775.000 Verträge). Die Steigerungsrate betrug damit 8,4 Prozent. Das Geschäft mit den anderen Formen der staatlich geförderten Riester-Produkte (Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne) lief hingegen eher schleppend. So nahm die Zahl der Riester-Rentenversicherungen um 32.000, der Fondssparpläne um 11.000 und der Riester-Banksparpläne um 7.000 zu. Insgesamt ergab der Anteil der Wohnriester-Verträge an allen Neuabschlüssen eine Quote von 56,5 Prozent.

Zulagen und Steuervorteile
„Die Riesterförderung als Ergänzung einer Baufinanzierung der eigenen Immobilie einzusetzen lohnt sich in jedem Fall“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Wer ein entsprechendes Riester-Darlehen aufnimmt, erhält für seine Tilgungsleistungen Zulagen, welche ebenfalls in die Rückzahlung des Darlehens einfließen. Jedes Jahr erhält der Geförderte eine Grundzulage von 154 Euro. Zudem schießt der Staat noch eine Kinderzulage zu – sie beträgt für ab 2008 geborenen Nachwuchs 300 Euro jährlich, für davor zur Welt gekommene Kinder 185 Euro. Die vollen Beträge erhält, wer jährlich mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro pro Person inklusive Zulagen) für die Tilgung des Darlehens einsetzt. Jeder Förderberechtigte kann außerdem einen Tilgungsbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ein Steuervorteil ergibt sich aber nur, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt übersteigt.

Plus trotz nachgelagerter Besteuerung
Wie bei Riesterprodukten üblich, schöpft der Fiskus einen Teil der monetären Vorteile aus den Wohnriester-Verträgen ab, wenn der Geförderte das Rentenalter erreicht. Bis zum Rentenbeginn addiert das Finanzamt alle geflossenen staatlichen Förderbeträge sowie die Tilgungsleistungen von maximal 2.100 Euro im Jahr auf einem fiktiven Wohngeldkonto und verzinst dieses jedes Jahr mit zwei Prozent. Den so aufgelaufenen Betrag muss der Geförderte dann zu Rentenbeginn versteuern. Gerade diese Tatsache schreckt viele Bauherren und Immobilienkäufer ab, ein Riesterdarlehen abzuschließen. Sie fürchten, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgerechnet in einer Zeit anfallen, in der sich ihre monatlichen Einnahmen ohnehin verringern.

Doch Berechnungen haben gezeigt: Dank der staatlichen Hilfen und schnelleren Tilgung verzeichnen Häuslebauer in der Regel trotz der nachgelagerten Besteuerung ein sattes Plus, wenn sie die Wohnriester-Förderung zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Familienstand, dem Einkommen und den Vertrags-Konditionen ab. Riester-Darlehen werden von Bausparkassen, Banken, Vermittlern und Versicherern angeboten. „Die Vorteile über die gesamte Laufzeit der Finanzierung können, selbst unter Berücksichtigung der späteren Besteuerung, bis zu 50.000 Euro betragen“, sagt Stephan Scharfenorth, „am stärksten profitieren Personen mit Kindern oder einem hohen Einkommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Baufi24 GmbH vom 01.06.2012

6,42 Milliarden Euro vom Staat für private Altersvorsorge

Es ist ein Vorurteil: der Staat nimmt immer nur! Erst gestern habe ich in den Nachrichten einen Beitrag gesehen, der ausrechnete, dass jemand mit einem Einkommen von 4.500 Euro brutto ca. 3.300 Euro an Steuern und Abgaben zahlt – wobei noch nicht alle Steuern und Gebühren berücksichtigt wurden! Doch die Bundesrepublik nimmt nicht nur – sie gibt auch ihren Bürgern etwas zurück. Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2003 hat der Staat rund 6 Milliarden Euro an Altersvorsorgezulage ausgezahlt.

Die Höhe der Steuermindereinnahmen, die sich aus der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ergibt, wird von der Regierung mit 340,6 Millionen Euro angegeben. Insgesamt mache die Förderung der privaten Altersvorsorge seit 2002 6,42 Milliarden Euro aus. Das jährliche Gesamtfördervolumen ist nach diesen Angaben ständig gewachsen. 2007 lag es bei 1,07 Milliarden Euro. 2008 betrug es bereits 1,4 und 2009 2,5 Milliarden Euro.

Die Kritik an der Kostenhöhe und der Kostentransparenz der Riester-Verträge sei Anlass gewesen, um ein Gutachten zum Thema ”Transparenz von privaten Riester- und Basisrenten-Produkten“ in Auftrag zu geben, heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Ergebnis sei im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen, schreibt die Regierung, die ”in ihrer Verbraucherpolitik grundsätzlich auf die Stärkung des Verbrauchers setzt“. Leitbild sei der gut informierte, mündige Verbraucher und ein Markt, auf dem mit überschaubarem Aufwand ein Vergleich der Produkte möglich sei.

Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort 17/677 auf die kleine Anfrage 17/501 der Linksfraktion mit,

Keine Lust auf Altersvorsorge?- Riester-Rente nicht so populär wie gedacht

Wie eine Studie des Marktforschungs-Instituts Innofact unter insgesamt 1.002 Bundesbürger herausfand lehnen die meisten Deutschen die Riester-Rente als Altersvorsorge ab. So wollen 54,2 Prozent keine Riester-Rente abschließen, haben ihren Altersvorsorge-Vertrag gekündigt oder planen dies, so die Studie im Auftrag der Citibank.

Demnach wollen 48,6 Prozent der Bundesbürger keinen Vertrag über diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge abschließen, weitere 3,0 Prozent möchten ihren bestehenden Kontrakt kündigen, und zusätzliche 2,6 Prozent haben den Riestervertrag bereits gekündigt.

Ablehnung bei Niedrigverdienern besonders hoch

Insbesondere in den unteren Einkommensklassen ist die Ablehnung groß. In Haushalten, die weniger als 1.500 Euro pro Monat verdienen, lehnen 51,2 Prozent die Riester-Rente von vorneherein ab; dazu kommen 6,4 Prozent die schon die Riester-Rente gekündigt haben oder das noch vorhaben. Hier dürften die negative Berichterstattung Vorschub geleistet haben. Außerdem reicht bei vielen Niedrigverdienern das Einkommen oft kaum über den Monat – wer denkt da schon an die Rente?

Auch bei den Arbeitnehmern insgesamt ist die Ablehnungsquote mit 43,5 Prozent relativ hoch und das obwohl dies die Kern-Zielgruppe der Riester-Rente ist. Riester-Verträge darf jeder abschließen, der ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen oder Arbeitslosengeld bezieht, zudem alle Beamten sowie Ehepartner von Riester-Kunden.

Die Wirtschaftskrise spielt keine große Rolle bei der Ablehnung der Riester-Verträge

Wenig Bedeutung für die Riester-Beurteilung hat offensichtlich die Wirtschaftskrise. Mehr als drei Viertel aller Riester-Interessierten (75,9 Prozent) sagten, die Vorgänge an den Finanzmärkten und in der Wirtschaft hätten keinen Einfluss auf ihr Verhalten. 8,9 Prozent der Befragten haben wegen der Turbulenzen einen Vertrag abgeschlossen oder planen, dies zu tun; weitere 8,2 Prozent haben ihre Einzahlungen reduziert oder auf Null gestellt.

Da vom Marktforschungs-Institut Innofact insgesamt 1.002 Bundesbürger befragt wurden, ist die Umfrage, die dem Anlegermagazin ‚Börse Online‚ (Ausgabe 26/2009) exklusiv vorliegt, auch repräsentativ.

Riesterrente droht Ärger mit Europa

Der Riesterrente droht möglicherweise Ärger mit der EU. Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH stellt die Riester-Rente eine Diskriminierung von Ausländern dar. AUs diesem Grund widersprichen die Regelungen zur Riester-Rente dem EU-Grundsatz der Freizügigkeit.

Nach Angaben der EU-Kommission benachteiligt die Riester-Rente Grenzgänger. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dieser Angelegenheit wird zum Sommer erwartet. Der deutsche Gesetzgeber könnte deshalb bald gezwungen sein, die Riester-Förderung zu überarbeiten. Vor allem der Grundsatz, dass die Förderung der Riester Rente nur an den Personenkreis gezahlt werden darf, der in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist, verstoße gegen geltendes EU-Recht.

Um dies zu klären hatte die EU-Kommission gegen die deutsche Riester-Förderung Klage eingereicht (Rs C-269/07). Die Förderung müsse auch Grenzgängern angeboten werden. Die Verweigerung aufgrund fehlender Steuerpflicht sei unzulässig. Außerdem wird bemängelt, dass das Kapital der Rente nur für den Kauf einer Immobilie in Deutschland verwendet werden kann.

Unzulässig sei weiter, dass die Förderung beim Wegzug ins Ausland zurückgezahlt werden muss, weil dies nicht mit der EU-Vorgabe der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU vereinbar sei.

Letztlich bleibt nur zu hoffen, dass die europäische Bürokratie nicht diesen Baustein der Altersvorsorge schädigt. Es sind falsche Signale für den Zusammenhalt in der EU, wenn französische Hilfen nur an deren Autobauer gezahlt werden, wenn französische Lieferanten und Werke damit bezahlt werden, aber deutsche Steuergelder nicht in Deutschland bleiben dürfen.

Die Riester-Rente ist bisher ein Erfolgsmodell. Bis Ende September 2008 wurden in Deutschland knapp 12 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wie die Bundesregierung in dem Altersicherungsbericht 2008 Mitte Januar mitteilte. Nach schnellen Wachstum direkt nach der Einführung im Jahr 2002 und einer Stagnationsphase in den Jahren 2004 und 2005 habe sich die Zahl der Abschlüsse in den Jahren 2006 und 2007 deutlich erhöht, heißt es in dem Bericht. Auch in den ersten drei Quartalen 2008 habe sich der Anstieg mit 1,2 Millionen Neuabschlüssen fortgesetzt.

Riester-Verträge: Viele Kündigungen in den ersten Jahren

Erst vor wenigen Jahren wurde die Riester-Rente eingeführt. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage wurden in diesem Jahr mit dem Wohn-Riester auch Immobilien und Bausparverträge in die Förderung einbezogen.

Knapp 12 Millionen Riester-Verträgen wurden bis Ende 2007 für die Altersvorsorge abgeschlossen. Doch nun berichtet die Bild-Zeitung dass viele von den noch jungen Verträge bereits viele wieder gekündigt wurden. 950.000 Riester-Verträge wurden wieder aufgelöst, und da gekündiget Bank- und Fondssparpläne in diesen Zahlen nicht enthalten sind, dürfte die Zahl der aufgelösten Riester-Verträge noch wesentlich höher liegen.

Kein Grund zur Besorgnis, meint der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Pro Jahr liege die Quote der beendeten Verträge zwischen drei und vier Prozent. Dies sei nicht besorgniserregend hoch.

Die steigende Anzahl an Riester-Verträgen führt allerdings zu mehr Arbeit bei Beschwerdestelle der BaFin. Nach Angaben von „Bild“ gingen bei der BaFin im ersten Halbjahr 2008 bereits 240 Beschwerden ein, während es 2007 insgesamt nur 290 Beschwerden gewesen waren.

Jetzt geht´s los: Wohn-Riester wird Realität

Bereits vor der Sommerpause trat das sogenannte Eigenheimrentengesetz in Kraft. Die auch als Wohn-Riester bezeichneten Regelungen sollen die vor einigen Jahren abgeschaffte Eigenheimzulage als Wohnförderung ersetzen. Zunächst gab es viel Kritik von Verbraucherorganisationen und Wirtschaftswissenschaftlern. Zu bürokratisch und zu unverständlich für die Verbraucher sollte die neue Eigenheimförderung sein. Doch ab Montag wird die neue Eigenheimförderung nun Realität.

Die ersten Produkte wurden durch die Bafin zertifiziert. Mehr als 400 der deutschlandweit 438 Sparkassen bieten ab kommender Woche eigene Wohn-Riester-Produkte an. Auch die Bausparkassen wollen Produkte anbieten, darunter die Marktführer Schwäbisch Hall, Wüstenrot und BHW sowie die meisten Landes-Bausparkassen. So wirbt Schwäbisch Hall bereits mit dem Produkt „Fuchs WohnRente“. Aber so vielfältig wie es scheint, sind die neuen Angebote noch nicht. Bei den privaten Banken ist man noch zurückhaltend. Außerdem beschränken sich die meißten WohnRiester-Produkte auf Bausparprodukte. Die interessantere Darlehensvariante wird bisher nur von wenigen regionalen Sparkassen angeboten. Von den privaten Banken haben nur die DSL – eine Postbank-Tochter und die Dresdner Bank ein Riesterdarlehen in der Entwicklung.

Für Wohnriester gibt es zwei Varianten. Zum einen kann der Bauwillige in einen Bausparvertrag einzahlen. Wenn genug in den Wohn-Riester-Bausparer eingezahlt wurde, kann für einen Hausbau oder -kauf ein Bauspardarlehen aufgenommen werden. Viele Insider gehen allerdings davon aus, dass sich die Konditionen für Riester-Bausparverträge nicht viel von anderen Bausparverträgen unterscheiden werden. So ist Wohn-Riester nicht viel mehr als eine weitere Riester-Sparform. Zulagen und Steuervorteile helfen aber bestimmt so manchem, sich den Traum vom eigenem Heim zu erfüllen.

Mehr Rendite verspricht das Riester-Darlehen. Bei dieser Wohn-Riester-Variante sparen die Zulagen und Steuervorteile nachhaltig Darlehenszinsen. Mehr Rendite zahlt kein anderer Riester-Vertrag, denn die Kreditzinsen dürften höher als die Sparzinsen sein. Weiterer Vorteil ist die nachgelagerte Besteueerung. Anders als bei herkömmlichen Riester-Verträgen, wird beim WohnRiester nicht die tatsächliche Verzinsung, sondern eine fiktive Rendite von 2% angenommen. Die Rendite von Sparverträgen und damit die Steuerbelastung im Rentenalter dürften in der Regel darüber liegen. Wer diese Steuerschuld bei Renteneintritt begleicht, erhält noch einen zusätzlichen Rabatt von 30%.

Die Darlehensvariante des WohnRiester hat aber auch Nachteile. Wer aus beruflichen oder familiären Gründen die Immobilie wieder verkaufen muss, darf die Förderung nur behalten, wenn er wieder eine selbstgenutzte Immobilie als „Ersatz“ erwirbt. So fehlt Immobilieneigentümern Flexibilität. Es ist noch unklar, wie die Riester-Darlehen gestaltet werden. Wenn Banken diese Produkte anbieten, werden sie sich auch die höheren Verwaltungsaufwendungen auch in Form von Zinsaufschlägen bezahlen lassen. Ein weiterer Faktor, der sich zinserhöhend auswirken kann, ist mangelnder Wettbewerb. Nur wenige Institute, wie die Dresdner Bank, die DSL-Bank und einige Sparkassen wollen schon im November mit Riester-Darlehen auf den Markt gehen. Knapp 60 Prozent der Banken werden bis auf weiteres keine eigenen Wohn-Riester-Verträge anbieten.

Es wird sicherlich sehr interessant werden, ob sich das neue Eigenheimrentengesetz als neue Wohneigentumsförderung etablieren wird. Wird das Wohn-Riester den brach liegenden deutschen Eigenheimneubau wieder in Schwung bringen? In wenigen Jahren werden wir es wissen!

Eigenheimrentengesetz im Bundestag

Langsam wird es ernst. Gestern wurde in erster Lesung das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) im Bundestag behandelt, welches in den Medien eher als „Wohn-Riester“ bekannt geworden ist. Wie bereits berichtet soll mit dem neuen Gesetz die Riesterförderung auch auf Immobilien übertragen werden. Die Bundesregierung möchte so ihr Versprechen halten, nach Abschaffung der Eigenheimzulage die Immobilie als Altersvorsorge wieder stärker zu fördern.

Das Eigenheimrentengesetz beinhaltet dafür Änderungen unter anderem am Einkommenssteuergesetz und den Förderbestimmungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, Wohnungsbau-Prämiengesetzes und der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung.

Mit der Einführung des als „Wohn-Riester“ bekannten Eigenheimrentgesetzes kann das bisher angesparte Guthaben aus Riesterverträgen auch für den Erwerb oder bei Rentenbeginn auch für die Entschuldung der Immobilie genutzt werden. Dies war bisher nur sehr beschränkt möglich. Maximal 75% des Guthabens konnten bisher eingesetzt werden, mußten jedoch später wieder in den Vertrag eingezahlt werden.

Neben der Guthabenverwendung ist es über das Eigenheimrentengesetzt künftig auch möglich, die Zulagen für die Tilgung von Baufinanzierungen einzusetzen. Die Tilgungsleistungen für neue Immobilienfinanzierungen sind künftig steuerlich absetzbar. Dies gilt allerdings nur für einen Immobilienerwerb ab dem 01.01.2008. Das größte Problem und Knackpunkt bei den Verhandlungen in der großen Koalition war die bei Riesterverträgen übliche nachgelagerte Besteuerung. Bei Immobilien findet im Gegensatz zu „normalen“ Riester-Verträgen keine spätere Auszahlung statt auf die eine Einkommenssteuer erhoben werden könnte. Die Lösung ist ein fiktives Wohnförderkonto. Die zur Darlehenstilgung eingesetzte Mittel die als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert wurden, werden dem Wohnförderkonto gutgeschrieben. Jedes Jahr wird der bis dahin angesparte Förderbetrag dann um 2% erhöht. Damit soll die eventuelle Wertsteigerung der immobilie simmuliert werden, und ausgeglichen werden, dass bei anderen zertifizierten Riester-Verträgen üblicherweise ja Renditen erwirtschaftet werden.

Ob sich die Regelungen des Eigenheimrentgesetzes (EigRentG) für den Ristersparer lohnen, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab. Insbesondere die durch die Verzinsung von 2% unterstellte Wertsteigerung der Immobilien ist in vielen Regionen Deustchlands in den vergangenen Jahren nicht eingetreten. Ebenfalls spannend dürfte sein, wie die Banken die Baufinanzierungen anbieten reagieren. Werden die finanziellen Entlastungen die durch die steuerlichen Ersparnisse der Tilgungen entstehen, auch bei der Bonitätsberechnung der Banken berücksichtigt? Lassen die Banken die Tilgung durch Zulagen zu? Die Eigenheimzulage wurde von den Baufinanzierern in der Regel wie Eigenkapital behandelt und als Beleihungswertmindernd angesetzt. Eine ähnliche Behandlung des „Wohnriester“ ist nicht zu erwarten. Auch wenn die Regelungen wie geplant noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten, werden die Entwicklungen zu diesem Thema interessant bleiben. Finance-Blog.de wird dies beobachten.
Wer sich für die detailiierten Regelungen interessiert, kann dies im Gesetzentwurf nachlesen.

Fondssparen mit Riester

Eine interessante Broschüre zum Thema Riesterrente hat der Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. kurz BVI herausgegeben. In dem 28seitigen Infoheft werden viele Fragen zum Thema Riestern beantwortet. Ein praktischer Ratgeber für jeden der sich gerade damit auseinandersetzt.

Wenig verwundert es, das überwiegend die Vorteile des Fondssparens dargestellt werden. Schließlich ist der Herausgeber der Zentralverband der Investmentgesellschaften, also der derjenigen Gesellschaften, die die Fonds für die Riesterverträge ja auch auflegen und verkaufen. Trotzdem handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument um einen nützliches Informationsinstrument. Zum einen ist eine Investition in einen Fonds als Altersvorsorgeprodukt sehr sinnvoll, wenn die Rente noch 15-20 Jahre oder noch mehr Jahre weg ist – vor allem wenn wie bei der Riesterrente die Rückzahlung der Beiträge garantiert ist. Zum anderen  sind die in den Beispielen angesetzten Renditen mit 6% pro Jahr langfristig durchaus realistisch und deshalb durchaus moderat gewählt. Bei Aktienfonds wird das Risiko auf Kursverluste meistens durch die besseren Chancen auf eine höhere Rendite langfristig mehr als ausgeglichen.
Trotzdem sollte jeder der mit Aktien-Fonds für seine Rente vorsorgt, darauf achten, ab 50 Jahren schrittweise in Anlageprodukte mit weniger Risiko zu wechseln. Diese haben dann in der Regel auch weniger Rendite aber dies auch mit der Sicherheit die versprochenen Zinssätze auch zu erhalten. Nichts wäre schlimmer, als wenn kurz vor der Rente eine Akrtienbaisse zu erleben die das angesparte Vermögen deutlich reduziert. Es droht dann die Gefahr, dass man letzlich nur die eingezahlten Beiträge zurückerhält, obwohl man zwei Jahre vorher noch ein stattliches Vermögen angespart hatte.

Mehr  Informationen enthält die Informationsbroschüre „Die Riesterrente mit Investmentfonds“, die beim BVI erhältlich ist.

Koalition beschließt Wohn-Riester als Eigenheimzulageersatz

Die Bautätigkeit in Deutschland geht immer mehr zurück. Für 2008 wird die Fertigstellung von nur noch 200.000 Wohnungen prognostiziert, während 2006 noch 50.000 Wohnungen mehr fertiggestellt wurden. Auch wenn das eigene Heim als Vorsorge bei den Deutschen immer noch als attraktive Möglichkeit gesehen wird, trauen sich viele Familien nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ohne Förderung ein solches Projekt anzugehen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, und deshalb wurde bereits bei der Streichung der Eigenheimzulage beschlossen, eine Ersatzförderung zu schaffen. Dies soll nun Form des Wohn-Riester umgesetzt werden.

Nachdem sich die Spitzen der Koalition Ende 2007 auf Eckpunkte der neuen Regelung geeinigt hatten, hat die große Koaliton ihre Pläne bei der Klausurtagung in der vergangenen Woche präzisiert. Überraschungen gab es dabei nicht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft treten.
Entnahme aus bestehenden Riestersparverträgen

Bis zu 75% des bereits angesparten Riestervermögen können aus bestehenden Riesterverträgen wieder entnommen werden, ohne dass die Zulage gestrichen wird. Der Mindestbetrag für die Entnahme beträgt 10.000 €. Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung, da es aus ihrer Sicht keinen Sinn macht, nicht den gesamten Betrag aus dem Riester-vertrag entnehmen zu können. Ein Viertel des angesparten Kapitals im Reister-Vertrag zu lassen, erhöht eine spätere Rentenzahlung oft nur marginal. Für die Baufinanzierung könnte das zusätzliche Eigenkapital eine zusätzliche Entlastung bei der monatliche Rate bedeuten und zu einer schnelleren Rückzahlung des Immobilienkredites führen. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass zu dem verbliebenem Vermögen ja noch die weiteren Sparraten kommen.

Riester-Zulage auch für Tilgung der Baufinanzierung

Hausbauer sollen ihre Riester-Zulage künftig auch für die Tilgung eines Immobiliendarlehens verwenden dürfen. Die jähliche Zulage, die ab 2008 für ledige 154 € beträgt (308 für Verheiratete). Für alle Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, kommen noch einmal 185 € jährlich hinzu. Spätergeborene werden mit 300 € Zulage gefördert. Hier können durch das Wohn-Riester also noch einige Euros an Tilgung für die Immobilienfinanzierung hinzukommen.

Nachgelagerte Besteuerung

Wie bei Riester-Sparverträgen soll es auch beim Wohn-Riester eine nachgelagerte Besteuerung geben.Der Entwurf sieht vor, dass der Riestersparer bei Rentenbeginn wählen kann, ob die Steuern auf einen Schlag mit einem Abschlag von 30 Prozent gezahlt werden oder jährlich zum persönlichen Einkommensteuersatz.
Wohn-Riester gibt es schon

Auch bisher sind Entnahmen aus Riesterverträgen möglich. Entnommene Beträge müssen mindestens 10.000 Euro betragen, höchstens 50.000 Euro. Allerdings müssen diese nach strengen Regeln wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden. Mit der Entnahme gibt man sich quasi selbst ein Darlehen. Hier liegt auch der Unterschied zum geplanten Wohn-Riester, denn dort beraucht keine Rückzahlung erfolgen.

Viele Fragen sind jedoch noch offen. Insbesondere die Details der Versteuerung und der Bewertung des Immobilienvermögens sind noch offen. Wenn das Gesetz wie geplant noch in der ersten Jahreshälfte beschlossen werden soll ist für die Ausschüssen noch viel zu tun.

Wohn-Riester: Eigenheimzulageersatz ab 2008

Bereits bei der endgültigen Abschaffung der Eigenheimzulage vor rund 2 Jahren wurde von der großen Koalition beschlossen (oder besser: versprochen) die eigengenutze Immobilie auch künftig als Altersvorsorgemöglichkeit zu fördern. Seit dem streiten sich SPD und CDU über die Form der staatlichen Wohneigentumsföderung. Die Baubranche macht in diesem Zusammenhang die Politik zum Teil für den Einbruch bei privaten Bauvorhaben verantwortlich.

Doch nun scheint sich ein Ende des Streites abzuzeichnen. In der ersten Hälfte des Jahres 2008 soll die neue Förderung rückwirkend zum 01. Januar 2008 beschlossen werden. Die große Koalition hat sich zunächst auf Eckpunkte des „Wohn-Riester“ geeinigt. Diese sehen so aus, dass Riestersparer bis zu 75% des angesparten Kapitals aus den Sparverträgen zum Erwerb einer eigengenutzen Immobilie entnehmen können. Außerdem können die Riesterzuschüsse als Tilgung des Darlehens eingebracht werden, und die Zins und Tilgungbeträge wie „normale“ Riestersparbeiträge steuerlich abgesetzt werden. Damit könnten zum Beispiel bis zu 2100 Euro Zins und Tilgung pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden.

Als Einschränkungen wurden in die Grundsatzvereinbarung aufgenommen, dass die erworbene Immobilie mindestens 20 Jahre lang gehalten werden muß. Bei einem vorzeitigen Verkauf muß das Kapital wieder in eine neue eigengenutzte Immobilie investiert werden. Mit dieser Regelung bleiben Arbeitnehmer z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel auch nicht an seinenWohnort gebunden. Anders als ursprünglich geplant, soll auch die Wohnungsbauprämie erhalten bleiben. Allerdings dürfen die Bausparverträge künftig auch wirklich nur noch für Wohnungsbaumaßnahmen eingesetzt werden dürfen.

Viele Details sind allerdings noch nicht geklärt. Problematisch ist insbesondere die bei Riester-Produkten übliche nachgelagerte Besteuerung der späteren Auszahlungen aus den Sparveträgen. Wie dies bei einer Wohnung oder einem Haus ohne monatliche Erträge erreicht werden kann, darüber zerbrechen sich die Experten der großen Koalition noch die Köpfe.
Obwohl grundsätzlich die Einigung begrüßt wird, kritisieren insbesondere Verbraucherschützer die Regelung, dass 25% der angesparten Beträge in den Sparverträgen verbleiben muß. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass dies die Immobiliendarlehen verteuert (1. höhere Darlehenssummen; 2. höhere Ausläufe = höhere Zinssätze) und der verbleibendeSparbetrag kaum für eine höhere Rente sorgen kann. Da die Sparverträge sicherlich eine geringere Rendite als die Immobilienzinssätze haben, ist diese Sichtweise sicherlich nicht verkehrt. Jedoch sollte hier immer eine differenzierte Sichtweise angesetzt werden. Grundsätzlich sollte bei Immobilienerwerb immer so kalkuliert werden, dass bei Rentenbeginn das eigene Haus abgezahlt ist. Nur so ist durch den Wegfall der Belastung eine finanzielle Rentenunterstützung möglich.