Koalition beschließt Wohn-Riester als Eigenheimzulageersatz

Die Bautätigkeit in Deutschland geht immer mehr zurück. Für 2008 wird die Fertigstellung von nur noch 200.000 Wohnungen prognostiziert, während 2006 noch 50.000 Wohnungen mehr fertiggestellt wurden. Auch wenn das eigene Heim als Vorsorge bei den Deutschen immer noch als attraktive Möglichkeit gesehen wird, trauen sich viele Familien nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ohne Förderung ein solches Projekt anzugehen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, und deshalb wurde bereits bei der Streichung der Eigenheimzulage beschlossen, eine Ersatzförderung zu schaffen. Dies soll nun Form des Wohn-Riester umgesetzt werden.

Nachdem sich die Spitzen der Koalition Ende 2007 auf Eckpunkte der neuen Regelung geeinigt hatten, hat die große Koaliton ihre Pläne bei der Klausurtagung in der vergangenen Woche präzisiert. Überraschungen gab es dabei nicht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft treten.
Entnahme aus bestehenden Riestersparverträgen

Bis zu 75% des bereits angesparten Riestervermögen können aus bestehenden Riesterverträgen wieder entnommen werden, ohne dass die Zulage gestrichen wird. Der Mindestbetrag für die Entnahme beträgt 10.000 €. Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung, da es aus ihrer Sicht keinen Sinn macht, nicht den gesamten Betrag aus dem Riester-vertrag entnehmen zu können. Ein Viertel des angesparten Kapitals im Reister-Vertrag zu lassen, erhöht eine spätere Rentenzahlung oft nur marginal. Für die Baufinanzierung könnte das zusätzliche Eigenkapital eine zusätzliche Entlastung bei der monatliche Rate bedeuten und zu einer schnelleren Rückzahlung des Immobilienkredites führen. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass zu dem verbliebenem Vermögen ja noch die weiteren Sparraten kommen.

Riester-Zulage auch für Tilgung der Baufinanzierung

Hausbauer sollen ihre Riester-Zulage künftig auch für die Tilgung eines Immobiliendarlehens verwenden dürfen. Die jähliche Zulage, die ab 2008 für ledige 154 € beträgt (308 für Verheiratete). Für alle Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, kommen noch einmal 185 € jährlich hinzu. Spätergeborene werden mit 300 € Zulage gefördert. Hier können durch das Wohn-Riester also noch einige Euros an Tilgung für die Immobilienfinanzierung hinzukommen.

Nachgelagerte Besteuerung

Wie bei Riester-Sparverträgen soll es auch beim Wohn-Riester eine nachgelagerte Besteuerung geben.Der Entwurf sieht vor, dass der Riestersparer bei Rentenbeginn wählen kann, ob die Steuern auf einen Schlag mit einem Abschlag von 30 Prozent gezahlt werden oder jährlich zum persönlichen Einkommensteuersatz.
Wohn-Riester gibt es schon

Auch bisher sind Entnahmen aus Riesterverträgen möglich. Entnommene Beträge müssen mindestens 10.000 Euro betragen, höchstens 50.000 Euro. Allerdings müssen diese nach strengen Regeln wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden. Mit der Entnahme gibt man sich quasi selbst ein Darlehen. Hier liegt auch der Unterschied zum geplanten Wohn-Riester, denn dort beraucht keine Rückzahlung erfolgen.

Viele Fragen sind jedoch noch offen. Insbesondere die Details der Versteuerung und der Bewertung des Immobilienvermögens sind noch offen. Wenn das Gesetz wie geplant noch in der ersten Jahreshälfte beschlossen werden soll ist für die Ausschüssen noch viel zu tun.

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2 Responses to “Koalition beschließt Wohn-Riester als Eigenheimzulageersatz”

  1. [...] Denn beim Wohn-Riester werden auf einem fiktiven Förderkonto die Sparraten erfasst und bei Eintritt der Rente auch die steuerliche Förderung ausgewiesen. Die dann dort ausgewiesenen Steuern müssen jedoch von Wohn-Riester-Sparern zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung der Steuer kann zwar über einen längeren Zeitraum erfolgen, das Modell bleibt jedoch vorerst ein Rechenexempel, dessen finanzieller Vorteil sich erst herausstellen muss. Bookmarks Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können. [...]

  2. [...] Des Weiteren wird die nachgelagerte Besteuerung bemängelt. Sie sorgt dafür, dass die geleisteten Riesterzahlungen zum Eintritt in das Rentenalter nachträglich besteuert werden müssen, wodurch einige Verbraucher in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten – auch wenn die Besteuerung auch auf einen längeren Zeitraum verteilt werden kann. Somit stellt sich dann auch die Frage, ob die Riester-Sparer überhaupt einen finanziellen Vorteil durch ihre Riester-Rente genießen. Vor dem Abschluss entsprechender Produkte gilt es also genau zu rechnen. [...]

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