Wohn-Riester: Eigenheimzulageersatz ab 2008
Bereits bei der endgültigen Abschaffung der Eigenheimzulage vor rund 2 Jahren wurde von der großen Koalition beschlossen (oder besser: versprochen) die eigengenutze Immobilie auch künftig als Altersvorsorgemöglichkeit zu fördern. Seit dem streiten sich SPD und CDU über die Form der staatlichen Wohneigentumsföderung. Die Baubranche macht in diesem Zusammenhang die Politik zum Teil für den Einbruch bei privaten Bauvorhaben verantwortlich.
Doch nun scheint sich ein Ende des Streites abzuzeichnen. In der ersten Hälfte des Jahres 2008 soll die neue Förderung rückwirkend zum 01. Januar 2008 beschlossen werden. Die große Koalition hat sich zunächst auf Eckpunkte des “Wohn-Riester” geeinigt. Diese sehen so aus, dass Riestersparer bis zu 75% des angesparten Kapitals aus den Sparverträgen zum Erwerb einer eigengenutzen Immobilie entnehmen können. Außerdem können die Riesterzuschüsse als Tilgung des Darlehens eingebracht werden, und die Zins und Tilgungbeträge wie “normale” Riestersparbeiträge steuerlich abgesetzt werden. Damit könnten zum Beispiel bis zu 2100 Euro Zins und Tilgung pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden.
Als Einschränkungen wurden in die Grundsatzvereinbarung aufgenommen, dass die erworbene Immobilie mindestens 20 Jahre lang gehalten werden muß. Bei einem vorzeitigen Verkauf muß das Kapital wieder in eine neue eigengenutzte Immobilie investiert werden. Mit dieser Regelung bleiben Arbeitnehmer z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel auch nicht an seinenWohnort gebunden. Anders als ursprünglich geplant, soll auch die Wohnungsbauprämie erhalten bleiben. Allerdings dürfen die Bausparverträge künftig auch wirklich nur noch für Wohnungsbaumaßnahmen eingesetzt werden dürfen.
Viele Details sind allerdings noch nicht geklärt. Problematisch ist insbesondere die bei Riester-Produkten übliche nachgelagerte Besteuerung der späteren Auszahlungen aus den Sparveträgen. Wie dies bei einer Wohnung oder einem Haus ohne monatliche Erträge erreicht werden kann, darüber zerbrechen sich die Experten der großen Koalition noch die Köpfe.
Obwohl grundsätzlich die Einigung begrüßt wird, kritisieren insbesondere Verbraucherschützer die Regelung, dass 25% der angesparten Beträge in den Sparverträgen verbleiben muß. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass dies die Immobiliendarlehen verteuert (1. höhere Darlehenssummen; 2. höhere Ausläufe = höhere Zinssätze) und der verbleibendeSparbetrag kaum für eine höhere Rente sorgen kann. Da die Sparverträge sicherlich eine geringere Rendite als die Immobilienzinssätze haben, ist diese Sichtweise sicherlich nicht verkehrt. Jedoch sollte hier immer eine differenzierte Sichtweise angesetzt werden. Grundsätzlich sollte bei Immobilienerwerb immer so kalkuliert werden, dass bei Rentenbeginn das eigene Haus abgezahlt ist. Nur so ist durch den Wegfall der Belastung eine finanzielle Rentenunterstützung möglich.

[...] Nachdem sich die Spitzen der Koalition Ende 2007 auf Eckpunkte der neuen Regelung geeinigt hatten, hat die große Koaliton ihre Pläne bei der Klausurtagung in der vergangenen Woche präzisiert. Überraschungen gab es dabei nicht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft treten. Entnahme aus bestehenden Riestersparverträgen [...]