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Ratenkreditberatung: 10 von 12 Filialbanken „mangelhaft“

Filialbanken behindern Kunden beim Kreditvergleich und schädigen sie mit falschen Schufa-Einträgen. 10 von 12 getesteten Filialbanken bekamen deshalb für ihre Beratung ein „Mangelhaft“, die beiden anderen waren „ausreichend“. Direktbanken machen es besser. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest, für die Testpersonen insgesamt 85 Kreditangebote in Höhe von 4.000 Euro bei 17 Filial- und Direktbanken eingeholt haben. Alle Testpersonen hatten eine ausreichend hohe Bonität.

„Das Ergebnis ist niederschmetternd“, lautet das Fazit von Finanztest. Den Kreditangeboten der Filialbanken fehlten oft die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, die dem Kunden einen Vergleich verschiedener Angebote ermöglichen. Außerdem beschädigten einige Bankberater die gute Kreditwürdigkeit der Kunden durch falsche Anfragen bei der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Wählen die Bankmitarbeiter ein falsches Anfragemerkmal, wirkt sich das negativ auf die Bonität des Kunden aus. Als Folge davon wird es für ihn entweder deutlich teurer, Geld zu leihen oder er erhält gar kein Kreditangebot mehr. Einige Banken im Test beharrten auf dem Abschluss einer Restschuldversicherung, die bei der geringen Kreditsumme verzichtbar ist. Wie teuer die Versicherung sein kann, zeigt ein Bespiel der Berliner Volksbank. Hier würde sich der Zins von 9,99 Prozent auf 19,33 Prozent erhöhen.

Bei den Direktbanken sah es besser aus. 4 von 5 Banken schnitten „sehr gut“ ab. Sie haben das Erstellen von Kreditangeboten in der Regel automatisiert.

Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 15.05.2012

Provisionsoffenlegung bei Darlehen nach Verbraucherkreditrichtlinie

In einem Artikel haben wir unseren Lesern bereits Informationen zur neuen Verbraucherkresditrichtlinie gegeben. Eine wesentliche Errungenschaft der neuen EU-Richtlinie ist die Auskunft über Vermittlerprovision, die die Vermittler in Zukunft geben müssen.

Die Regelung der Verbraucherkreditrichtlinie:

Künftig müssen die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist.

Auswirkung:

Die Vermittler werden ab Freitag beim Erstkontakt zum Kunden in einem sogenannten „vorvertraglichen Informationsblatt“ über die oben genannten Punkte informieren. Da die genaue Provision erst mit dem Vertragsabschluß feststeht, ist es ausreichend wenn eine Provisionsbandbreite angegeben wird. Die exakte Provisionshöhe muß dann im Darlehensvertrag oder dem Konditionsangebot genannt werden.
Dies macht einen Vergleich mit anderen Anbietern möglich. Welcher Makler versucht eventuell eine besonders hohe Provisions zu erzielen? Üblich sind Provsionen zwischen 0,5 und 1% je nach Darlehenshöhe und Aufwand. Gute Makler sind dieses Geld jedoch auch wert, denn sie beraten ja auch dafür und strukturieren die Finanzierung. Die Provisionsangabe lässt auch einen Vergleich mit Honorarberatern zu. Jedoch hat der Kunde bei einem Makler einen entscheidenden Vorteil: er weiß beim Abschluß, ob der Makler sein Geld wert ist. Beim Honoraberater wird das Honorar fällig, unabhängig davon ob der Berater eine gute Leistung erbracht hat!

Weitere Infos zur Werbung mit Zinssätzen!

Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie

Eine Zielsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist die europaweite Einschränkung von Lockvogelangeboten. Wie wir in einer Info zur Verbraucherkreditrichtlinie schon berichteten, gibt es deshalb künftig für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel der Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. Welche Bedingungen gelten genau für die Werbung mit Zinssätzen nach der neuen Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Regelung der Verbraucherkreditlinie:

Die auffälligste Änderung wird sich in den Reklametafeln wiederfinden. Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Folgende Mindestangaben einschließlich eines repräsentativen Beispiels sollten auf Ihrer Webseite vorzufinden sein:

– Sollzinssatz (ehem. Nominalzins) inkl. Zusatz veränderlich oder gebunden
– Nettodarlehensbetrag
– effektiver Jahreszins
– Zinskosten
– sonstige Kosten, die der Beworbene im Falle eines Vertragsabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte (z.B. Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsgebühr!).
– Vertragslaufzeit: sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, die Laufzeit des Vertrages
– sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, Gesamtbetrag und Betrag der Teilzahlungen

Auswirkung auf die Kreditvergabe:

Bei Ratenkrediten ist dies zumindest für die Anbieter noch relatv einfach, die bonitätsunabhängige Zinsen gewähren. Solche Anbieter können die neue Anforderung leicht erfüllen. Banken mit einem bonitätsabhängigen Scoring werden solche Zinssätze nicht veröffentlichen können, ohne ihr Scoring zu veröffentlichen. Dies ist jedoch eines der am besten gehütetsten Geheimnisse der Banken, so dass diese wohl auf Zinsen in der Werbung verzichten werden.

In der Baufinanzierung wirkt diese Auflage noch schwerwiegender: wegen der hohen Zahl der preisrelevanten Parameter, dürfte so gut wie unmöglich sein, einen geeigneten Zinssatz zu finden.

Als Konsequenz werden (zunächst) fast alle Anbieter und Banken keine Zinssätze in der Werbung verwenden. Und zwar solange, bis klar ist, welche Parameter eine solche 2/3 Regelung erfüllen muß. Unklar ist auch, wie sich diese Änderung auf Kreditvergleichsportale auswirkt. Deren Geschäftsmodelle beruhen in der Regel darauf, verschiedene Kreditanbieter anhand von Zinssätzen zu vergleichen. Wenn die Banken keine Zinssätze mehr veröffentlichen, könnte dies schwierig werden!

Weitere Regelungen zur Offenlegung von Provisionen beschreiben wir in einem weiteren Artikel.

Mehr Schutz für Kreditnehmer durch Verbraucherkreditrichtlinie

Am 11. Juni ist es soweit: eine neue Ära des Verbraucherschutzes soll in Deutschland (und Europa) anbrechen. An diesem Tag tritt die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Während andere Finanzbereiche noch am ausprobieren sind, wie Verbraucherschutz funktionieren kann (siehe Beipackzettel der Geldanlageprodukte), hat der Gesetzgeber mit der Verbraucherkreditrichtlinie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen bereits Fakten geschaffen. Doch welche Änderungen kommen auf Kunden, Banken und Vermittler von Krediten durch das neue Gesetz zu? Finance-Blog erklärt die wichtigsten Änderungen:

Werbung mit Zinssätzen

Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. (Artikel: Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie)

Provisionsoffenlegung nach Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie für die Darlehensvermittlung erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist. (Artikel: Provisionsoffenlegung durch die Verbraucherkreditrichtlinie)

Begriffs- und Namensänderungen

Der bisher Nominalzins genannte Zinssatz den ein Kreditnehmer zahlen mußte, wird ab sofort Sollzinssatz genannt. Statt Kredit wird künftig ausschließlich das Wort Darlehen genannt. Der „anfänglich effektive Jahreszins“ ist künftig nur noch „effektiver Jahreszins“ zu nennen

Auswirkung: außer einer Menge verwirrung und viel Arbeit in den Marketingabteilungen der Banken und Finanzdienstleister wohl keine. Wer einen Kredit – sorry: ein Darlehen aufnehmen möchte, der muß sich sowieso mit den Begriffen auseinandersetzen.

Ãœber weitere Auswirkungen und Regelungen, die sich durch die neue Gesetzesregelung ergeben werden wir in den kommenden Tagen und Wochen informieren.