Entries Tagged as 'Altersvorsorge'

Eigenheimrentengesetz im Bundestag

Langsam wird es ernst. Gestern wurde in erster Lesung das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) im Bundestag behandelt, welches in den Medien eher als „Wohn-Riester“ bekannt geworden ist. Wie bereits berichtet soll mit dem neuen Gesetz die Riesterförderung auch auf Immobilien übertragen werden. Die Bundesregierung möchte so ihr Versprechen halten, nach Abschaffung der Eigenheimzulage die Immobilie als Altersvorsorge wieder stärker zu fördern.

Das Eigenheimrentengesetz beinhaltet dafür Änderungen unter anderem am Einkommenssteuergesetz und den Förderbestimmungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, Wohnungsbau-Prämiengesetzes und der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung.

Mit der Einführung des als „Wohn-Riester“ bekannten Eigenheimrentgesetzes kann das bisher angesparte Guthaben aus Riesterverträgen auch für den Erwerb oder bei Rentenbeginn auch für die Entschuldung der Immobilie genutzt werden. Dies war bisher nur sehr beschränkt möglich. Maximal 75% des Guthabens konnten bisher eingesetzt werden, mußten jedoch später wieder in den Vertrag eingezahlt werden.

Neben der Guthabenverwendung ist es über das Eigenheimrentengesetzt künftig auch möglich, die Zulagen für die Tilgung von Baufinanzierungen einzusetzen. Die Tilgungsleistungen für neue Immobilienfinanzierungen sind künftig steuerlich absetzbar. Dies gilt allerdings nur für einen Immobilienerwerb ab dem 01.01.2008. Das größte Problem und Knackpunkt bei den Verhandlungen in der großen Koalition war die bei Riesterverträgen übliche nachgelagerte Besteuerung. Bei Immobilien findet im Gegensatz zu „normalen“ Riester-Verträgen keine spätere Auszahlung statt auf die eine Einkommenssteuer erhoben werden könnte. Die Lösung ist ein fiktives Wohnförderkonto. Die zur Darlehenstilgung eingesetzte Mittel die als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert wurden, werden dem Wohnförderkonto gutgeschrieben. Jedes Jahr wird der bis dahin angesparte Förderbetrag dann um 2% erhöht. Damit soll die eventuelle Wertsteigerung der immobilie simmuliert werden, und ausgeglichen werden, dass bei anderen zertifizierten Riester-Verträgen üblicherweise ja Renditen erwirtschaftet werden.

Ob sich die Regelungen des Eigenheimrentgesetzes (EigRentG) für den Ristersparer lohnen, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab. Insbesondere die durch die Verzinsung von 2% unterstellte Wertsteigerung der Immobilien ist in vielen Regionen Deustchlands in den vergangenen Jahren nicht eingetreten. Ebenfalls spannend dürfte sein, wie die Banken die Baufinanzierungen anbieten reagieren. Werden die finanziellen Entlastungen die durch die steuerlichen Ersparnisse der Tilgungen entstehen, auch bei der Bonitätsberechnung der Banken berücksichtigt? Lassen die Banken die Tilgung durch Zulagen zu? Die Eigenheimzulage wurde von den Baufinanzierern in der Regel wie Eigenkapital behandelt und als Beleihungswertmindernd angesetzt. Eine ähnliche Behandlung des „Wohnriester“ ist nicht zu erwarten. Auch wenn die Regelungen wie geplant noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten, werden die Entwicklungen zu diesem Thema interessant bleiben. Finance-Blog.de wird dies beobachten.
Wer sich für die detailiierten Regelungen interessiert, kann dies im Gesetzentwurf nachlesen.

Nächster Schtritt zu Wohn-Riester

Rückwirkend ab Januar soll das sogenannte Wohn-Riester eingeführt werden. Mit dem Einbeziehen der selbstgenutzten Immobilie in die Riesterförderung will die Bundesregierung damit endlich ihr Versprechen einlösen, einen Ersatz für die Eigenheimzulage einzurichten. Die Eigenheimzulage war als Eigentumsförderung für im Jahr 2006 abgeschafft worden. Seitdem ist die Zahl der Bauanträge immer weiter zurückgegangen. Mit dem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung die Anschaffung einer Immobilie als Altersvorsorge wieder stärker fördern.

Ca. 1 Mrd. Euro an Kosten soll die neue Riesterregelung pro Jahr verursachen, schätzt die Bundesregierung. Obwohl die Regelungen des Wohn-Riester von vielen Experten und Verbraucherschützern als zu kompliziert kritisiert werden, setzt sich immer mehr die Meinung durch, dass eine weniger gute Eigenheimförderung immer noch besser ist, als gar keine Förderung.

Neben der Entnahme von Geldern aus bereits angesparten Riesterverträgen sind in den Gesetzentwürfen auch die direkte Tilgung durch den Riester-Bonus vorgesehen. Wichtig ist auch, dass die Tilgungsbeiträge steuerlich wie die anderen Sparbeiträge zur Altersvorsorge. Sie können also unter bestimmten Voraussetzungen das zu versteuernde Einkommen mindern, und so einen unmittelbaren Entlastungseffekt auslösen.

Schwierigkeiten bei der Einführung des Wohn-Riesters machte bisher die bei Riester vorgsehene nachgelagerte Besteuerung. Hierfür ist im Gesetzentwurf ein „fiktives Wohnförderkonto“ vorgesehen. Dort werden werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst. Zu den gezahlten Beiträgen kommen noch zwei Prozent Zinsen im Jahr. Diese Daten bilden dann die Grundlage für die spätere Besteuerung. Zu Beginn der Auszahlungsphase hat der „Wohn-Riester-Sparer“ ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung entscheiden. Wenn der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag begleicht, erhält er einen Rabatt, so dass in diesem Fall nur 70 Prozent besteuert werden.

Übrigens führt die Bundesregierung noch einen weiteren Bonus für Berufseinsteiger ein. Unter 21-Jährige, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder als Beamte tätig sind, bekommen einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 100 Euro, wenn sie fürs Alter vorsorgen.

Um das Gesetzes vorhaben wie gewünscht noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft tritt, muß das neue Gesetz in den kommenden Wochen noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Es wird sicherlich spannend zu beobachten sein, wie die neue Förderung bei den Bürgern ankommt.

Fondssparen mit Riester

Eine interessante Broschüre zum Thema Riesterrente hat der Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. kurz BVI herausgegeben. In dem 28seitigen Infoheft werden viele Fragen zum Thema Riestern beantwortet. Ein praktischer Ratgeber für jeden der sich gerade damit auseinandersetzt.

Wenig verwundert es, das überwiegend die Vorteile des Fondssparens dargestellt werden. Schließlich ist der Herausgeber der Zentralverband der Investmentgesellschaften, also der derjenigen Gesellschaften, die die Fonds für die Riesterverträge ja auch auflegen und verkaufen. Trotzdem handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument um einen nützliches Informationsinstrument. Zum einen ist eine Investition in einen Fonds als Altersvorsorgeprodukt sehr sinnvoll, wenn die Rente noch 15-20 Jahre oder noch mehr Jahre weg ist – vor allem wenn wie bei der Riesterrente die Rückzahlung der Beiträge garantiert ist. Zum anderen  sind die in den Beispielen angesetzten Renditen mit 6% pro Jahr langfristig durchaus realistisch und deshalb durchaus moderat gewählt. Bei Aktienfonds wird das Risiko auf Kursverluste meistens durch die besseren Chancen auf eine höhere Rendite langfristig mehr als ausgeglichen.
Trotzdem sollte jeder der mit Aktien-Fonds für seine Rente vorsorgt, darauf achten, ab 50 Jahren schrittweise in Anlageprodukte mit weniger Risiko zu wechseln. Diese haben dann in der Regel auch weniger Rendite aber dies auch mit der Sicherheit die versprochenen Zinssätze auch zu erhalten. Nichts wäre schlimmer, als wenn kurz vor der Rente eine Akrtienbaisse zu erleben die das angesparte Vermögen deutlich reduziert. Es droht dann die Gefahr, dass man letzlich nur die eingezahlten Beiträge zurückerhält, obwohl man zwei Jahre vorher noch ein stattliches Vermögen angespart hatte.

Mehr  Informationen enthält die Informationsbroschüre „Die Riesterrente mit Investmentfonds“, die beim BVI erhältlich ist.

Koalition beschließt Wohn-Riester als Eigenheimzulageersatz

Die Bautätigkeit in Deutschland geht immer mehr zurück. Für 2008 wird die Fertigstellung von nur noch 200.000 Wohnungen prognostiziert, während 2006 noch 50.000 Wohnungen mehr fertiggestellt wurden. Auch wenn das eigene Heim als Vorsorge bei den Deutschen immer noch als attraktive Möglichkeit gesehen wird, trauen sich viele Familien nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ohne Förderung ein solches Projekt anzugehen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, und deshalb wurde bereits bei der Streichung der Eigenheimzulage beschlossen, eine Ersatzförderung zu schaffen. Dies soll nun Form des Wohn-Riester umgesetzt werden.

Nachdem sich die Spitzen der Koalition Ende 2007 auf Eckpunkte der neuen Regelung geeinigt hatten, hat die große Koaliton ihre Pläne bei der Klausurtagung in der vergangenen Woche präzisiert. Überraschungen gab es dabei nicht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft treten.
Entnahme aus bestehenden Riestersparverträgen

Bis zu 75% des bereits angesparten Riestervermögen können aus bestehenden Riesterverträgen wieder entnommen werden, ohne dass die Zulage gestrichen wird. Der Mindestbetrag für die Entnahme beträgt 10.000 €. Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung, da es aus ihrer Sicht keinen Sinn macht, nicht den gesamten Betrag aus dem Riester-vertrag entnehmen zu können. Ein Viertel des angesparten Kapitals im Reister-Vertrag zu lassen, erhöht eine spätere Rentenzahlung oft nur marginal. Für die Baufinanzierung könnte das zusätzliche Eigenkapital eine zusätzliche Entlastung bei der monatliche Rate bedeuten und zu einer schnelleren Rückzahlung des Immobilienkredites führen. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass zu dem verbliebenem Vermögen ja noch die weiteren Sparraten kommen.

Riester-Zulage auch für Tilgung der Baufinanzierung

Hausbauer sollen ihre Riester-Zulage künftig auch für die Tilgung eines Immobiliendarlehens verwenden dürfen. Die jähliche Zulage, die ab 2008 für ledige 154 € beträgt (308 für Verheiratete). Für alle Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, kommen noch einmal 185 € jährlich hinzu. Spätergeborene werden mit 300 € Zulage gefördert. Hier können durch das Wohn-Riester also noch einige Euros an Tilgung für die Immobilienfinanzierung hinzukommen.

Nachgelagerte Besteuerung

Wie bei Riester-Sparverträgen soll es auch beim Wohn-Riester eine nachgelagerte Besteuerung geben.Der Entwurf sieht vor, dass der Riestersparer bei Rentenbeginn wählen kann, ob die Steuern auf einen Schlag mit einem Abschlag von 30 Prozent gezahlt werden oder jährlich zum persönlichen Einkommensteuersatz.
Wohn-Riester gibt es schon

Auch bisher sind Entnahmen aus Riesterverträgen möglich. Entnommene Beträge müssen mindestens 10.000 Euro betragen, höchstens 50.000 Euro. Allerdings müssen diese nach strengen Regeln wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden. Mit der Entnahme gibt man sich quasi selbst ein Darlehen. Hier liegt auch der Unterschied zum geplanten Wohn-Riester, denn dort beraucht keine Rückzahlung erfolgen.

Viele Fragen sind jedoch noch offen. Insbesondere die Details der Versteuerung und der Bewertung des Immobilienvermögens sind noch offen. Wenn das Gesetz wie geplant noch in der ersten Jahreshälfte beschlossen werden soll ist für die Ausschüssen noch viel zu tun.

Wohn-Riester: Eigenheimzulageersatz ab 2008

Bereits bei der endgültigen Abschaffung der Eigenheimzulage vor rund 2 Jahren wurde von der großen Koalition beschlossen (oder besser: versprochen) die eigengenutze Immobilie auch künftig als Altersvorsorgemöglichkeit zu fördern. Seit dem streiten sich SPD und CDU über die Form der staatlichen Wohneigentumsföderung. Die Baubranche macht in diesem Zusammenhang die Politik zum Teil für den Einbruch bei privaten Bauvorhaben verantwortlich.

Doch nun scheint sich ein Ende des Streites abzuzeichnen. In der ersten Hälfte des Jahres 2008 soll die neue Förderung rückwirkend zum 01. Januar 2008 beschlossen werden. Die große Koalition hat sich zunächst auf Eckpunkte des „Wohn-Riester“ geeinigt. Diese sehen so aus, dass Riestersparer bis zu 75% des angesparten Kapitals aus den Sparverträgen zum Erwerb einer eigengenutzen Immobilie entnehmen können. Außerdem können die Riesterzuschüsse als Tilgung des Darlehens eingebracht werden, und die Zins und Tilgungbeträge wie „normale“ Riestersparbeiträge steuerlich abgesetzt werden. Damit könnten zum Beispiel bis zu 2100 Euro Zins und Tilgung pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden.

Als Einschränkungen wurden in die Grundsatzvereinbarung aufgenommen, dass die erworbene Immobilie mindestens 20 Jahre lang gehalten werden muß. Bei einem vorzeitigen Verkauf muß das Kapital wieder in eine neue eigengenutzte Immobilie investiert werden. Mit dieser Regelung bleiben Arbeitnehmer z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel auch nicht an seinenWohnort gebunden. Anders als ursprünglich geplant, soll auch die Wohnungsbauprämie erhalten bleiben. Allerdings dürfen die Bausparverträge künftig auch wirklich nur noch für Wohnungsbaumaßnahmen eingesetzt werden dürfen.

Viele Details sind allerdings noch nicht geklärt. Problematisch ist insbesondere die bei Riester-Produkten übliche nachgelagerte Besteuerung der späteren Auszahlungen aus den Sparveträgen. Wie dies bei einer Wohnung oder einem Haus ohne monatliche Erträge erreicht werden kann, darüber zerbrechen sich die Experten der großen Koalition noch die Köpfe.
Obwohl grundsätzlich die Einigung begrüßt wird, kritisieren insbesondere Verbraucherschützer die Regelung, dass 25% der angesparten Beträge in den Sparverträgen verbleiben muß. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass dies die Immobiliendarlehen verteuert (1. höhere Darlehenssummen; 2. höhere Ausläufe = höhere Zinssätze) und der verbleibendeSparbetrag kaum für eine höhere Rente sorgen kann. Da die Sparverträge sicherlich eine geringere Rendite als die Immobilienzinssätze haben, ist diese Sichtweise sicherlich nicht verkehrt. Jedoch sollte hier immer eine differenzierte Sichtweise angesetzt werden. Grundsätzlich sollte bei Immobilienerwerb immer so kalkuliert werden, dass bei Rentenbeginn das eigene Haus abgezahlt ist. Nur so ist durch den Wegfall der Belastung eine finanzielle Rentenunterstützung möglich.

Riester-Vertrag geschlossen? Verschenken Sie Ihre Zulage nicht!

Knapp 10 Millionen Riesterverträge wurden in den letzten Jahren geschlossen. Das Anfangs erfolglose Altersvorsorgeprodukt ist mittlerweile zum Verkaufschlager geworden. Aber wie die Wirtschaftswoche herausfand verschenken viele Arbeitnehmer die stattliche Zulage. Von über 9 Mio. Verträgen haben fast 3 Mio. Sparer Ihre Zulage noch nicht beantragt. Insbesondere diejenigen 1,9 Mio. Riester-Sparer, die die Riester-Zulage für 2005 noch nicht beantragt haben, sollten sich beeilen. Noch bis Ende 2007 können Sie die Zulage beantragen.

Aber warum wurden so viele Anträge noch nicht gestellt? Zum einen waren die Fördersummen in den ersten Jahren der Riesterrente noch nicht so groß. Der Aufwand des Ausfüllens und der Beantragung wurde deshalb von vielen Zulageberechtigten gescheut. Und tatsächlich ist dies der zweite Grund für fehlende Zulagenanträge. Bis zu neun Seiten muß der Kunde ausfüllen um die Riesterzulage zu beantragen – und das in jedem Jahr. Für viele Arbeitnehmer ist dies zuviel. Um den Kunden es einfacher zu machen wurde 2005 der Dauerzulagenantrag eingführt. Dabei muß der Sparer nur noch einmal einen Antrag ausfüllen und die Verkäufer des Riesterprodukts stellt dann für ihn den jährlichen Antrag bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung. Der Kunde muß sich also nur noch einmal die Arbeit machen und erhält jährlich seine Förderung auf seinem Riester-Vertrag gutgeschrieben.

Es lohnt sich also, den Zulagenantrag auszufüllen. Immerhin 114 Euro gibt es vom Staat seit dem letzten Jahr. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag auf 228 Euro und für jedes Kind gibt es einen Bonus von 138 Euro – JEDES JAHR.