Eigenheimrentengesetz im Bundestag
Langsam wird es ernst. Gestern wurde in erster Lesung das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) im Bundestag behandelt, welches in den Medien eher als „Wohn-Riester“ bekannt geworden ist. Wie bereits berichtet soll mit dem neuen Gesetz die Riesterförderung auch auf Immobilien übertragen werden. Die Bundesregierung möchte so ihr Versprechen halten, nach Abschaffung der Eigenheimzulage die Immobilie als Altersvorsorge wieder stärker zu fördern.
Das Eigenheimrentengesetz beinhaltet dafür Änderungen unter anderem am Einkommenssteuergesetz und den Förderbestimmungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, Wohnungsbau-Prämiengesetzes und der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung.
Mit der Einführung des als „Wohn-Riester“ bekannten Eigenheimrentgesetzes kann das bisher angesparte Guthaben aus Riesterverträgen auch für den Erwerb oder bei Rentenbeginn auch für die Entschuldung der Immobilie genutzt werden. Dies war bisher nur sehr beschränkt möglich. Maximal 75% des Guthabens konnten bisher eingesetzt werden, mußten jedoch später wieder in den Vertrag eingezahlt werden.
Neben der Guthabenverwendung ist es über das Eigenheimrentengesetzt künftig auch möglich, die Zulagen für die Tilgung von Baufinanzierungen einzusetzen. Die Tilgungsleistungen für neue Immobilienfinanzierungen sind künftig steuerlich absetzbar. Dies gilt allerdings nur für einen Immobilienerwerb ab dem 01.01.2008. Das größte Problem und Knackpunkt bei den Verhandlungen in der großen Koalition war die bei Riesterverträgen übliche nachgelagerte Besteuerung. Bei Immobilien findet im Gegensatz zu „normalen“ Riester-Verträgen keine spätere Auszahlung statt auf die eine Einkommenssteuer erhoben werden könnte. Die Lösung ist ein fiktives Wohnförderkonto. Die zur Darlehenstilgung eingesetzte Mittel die als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert wurden, werden dem Wohnförderkonto gutgeschrieben. Jedes Jahr wird der bis dahin angesparte Förderbetrag dann um 2% erhöht. Damit soll die eventuelle Wertsteigerung der immobilie simmuliert werden, und ausgeglichen werden, dass bei anderen zertifizierten Riester-Verträgen üblicherweise ja Renditen erwirtschaftet werden.
Ob sich die Regelungen des Eigenheimrentgesetzes (EigRentG) für den Ristersparer lohnen, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab. Insbesondere die durch die Verzinsung von 2% unterstellte Wertsteigerung der Immobilien ist in vielen Regionen Deustchlands in den vergangenen Jahren nicht eingetreten. Ebenfalls spannend dürfte sein, wie die Banken die Baufinanzierungen anbieten reagieren. Werden die finanziellen Entlastungen die durch die steuerlichen Ersparnisse der Tilgungen entstehen, auch bei der Bonitätsberechnung der Banken berücksichtigt? Lassen die Banken die Tilgung durch Zulagen zu? Die Eigenheimzulage wurde von den Baufinanzierern in der Regel wie Eigenkapital behandelt und als Beleihungswertmindernd angesetzt. Eine ähnliche Behandlung des „Wohnriester“ ist nicht zu erwarten. Auch wenn die Regelungen wie geplant noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten, werden die Entwicklungen zu diesem Thema interessant bleiben. Finance-Blog.de wird dies beobachten.
Wer sich für die detailiierten Regelungen interessiert, kann dies im Gesetzentwurf nachlesen.