Nächster Schtritt zu Wohn-Riester
Rückwirkend ab Januar soll das sogenannte Wohn-Riester eingeführt werden. Mit dem Einbeziehen der selbstgenutzten Immobilie in die Riesterförderung will die Bundesregierung damit endlich ihr Versprechen einlösen, einen Ersatz für die Eigenheimzulage einzurichten. Die Eigenheimzulage war als Eigentumsförderung für im Jahr 2006 abgeschafft worden. Seitdem ist die Zahl der Bauanträge immer weiter zurückgegangen. Mit dem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung die Anschaffung einer Immobilie als Altersvorsorge wieder stärker fördern.
Ca. 1 Mrd. Euro an Kosten soll die neue Riesterregelung pro Jahr verursachen, schätzt die Bundesregierung. Obwohl die Regelungen des Wohn-Riester von vielen Experten und Verbraucherschützern als zu kompliziert kritisiert werden, setzt sich immer mehr die Meinung durch, dass eine weniger gute Eigenheimförderung immer noch besser ist, als gar keine Förderung.
Neben der Entnahme von Geldern aus bereits angesparten Riesterverträgen sind in den Gesetzentwürfen auch die direkte Tilgung durch den Riester-Bonus vorgesehen. Wichtig ist auch, dass die Tilgungsbeiträge steuerlich wie die anderen Sparbeiträge zur Altersvorsorge. Sie können also unter bestimmten Voraussetzungen das zu versteuernde Einkommen mindern, und so einen unmittelbaren Entlastungseffekt auslösen.
Schwierigkeiten bei der Einführung des Wohn-Riesters machte bisher die bei Riester vorgsehene nachgelagerte Besteuerung. Hierfür ist im Gesetzentwurf ein “fiktives Wohnförderkonto” vorgesehen. Dort werden werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst. Zu den gezahlten Beiträgen kommen noch zwei Prozent Zinsen im Jahr. Diese Daten bilden dann die Grundlage für die spätere Besteuerung. Zu Beginn der Auszahlungsphase hat der “Wohn-Riester-Sparer” ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung entscheiden. Wenn der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag begleicht, erhält er einen Rabatt, so dass in diesem Fall nur 70 Prozent besteuert werden.
Übrigens führt die Bundesregierung noch einen weiteren Bonus für Berufseinsteiger ein. Unter 21-Jährige, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder als Beamte tätig sind, bekommen einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 100 Euro, wenn sie fürs Alter vorsorgen.
Um das Gesetzes vorhaben wie gewünscht noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft tritt, muß das neue Gesetz in den kommenden Wochen noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Es wird sicherlich spannend zu beobachten sein, wie die neue Förderung bei den Bürgern ankommt.

[...] Langsam wird es ernst. Gestern wurde in erster Lesung das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) im Bundestag behandelt, welches in den Medien eher als “Wohn-Riester” bekannt geworden ist. Wie bereits berichtet soll mit dem neuen Gesetz die Riesterförderung auch auf Immobilien übertragen werden. Die Bundesregierung möchte so ihr Versprechen halten, nach Abschaffung der Eigenheimzulage die Immobilie als Altersvorsorge wieder stärker zu fördern. [...]