Mehr Transparenz bei Konsumkrediten

Heute wurde nach über sechsjährigen Beratungen ist die Neuregelung für Verbraucherkredite in der EU beschlossen. Die neue Richtlinie wird nur für Kredite zwischen 200 und 75.000 EUR gelten. Hypothekenkredite sind von der neuen Regelung nicht erfasst. Zwar muß die Richtlinie noch formal vom Ministerrat abgesegnet werden. Sollte dies aber erwartungsgemäß erfolgen, soll die Vereinbarung bis Frühjahr 2010 von den EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

Auch auf eine Regelung für die Vorfälligkeitsentschädigung wurde sich geeinigt. Es wurde vereinbart, dass bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits, die Entschädigung für die Bank 1% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht übersteigen darf, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Rückzahlung und dem Vertragsende mehr als ein Jahr liegt. Bei einem noch kürzeren Zeitraum, darf die Entschädigung nicht 0,5% des zurückgezahlten Kreditbetrags überschreiten. Eine höhere Entschädigung dürfen Mitgliedsstaaten nur vorsehen, wenn der aus der vorzeitigen Rückzahlung entstandene Verlust für den diesen Prozentsatz nachweislich übersteigt. Auf jeden Fall darf die Entschädigung jedoch höher sein als der Zinsbetrag, den der Kunde in der Zeit zwischen vorzeitiger Rückzahlung und Vertragsende gezahlt hätte.

Die Bedingungen für ein Darlehen zum Schutz der Verbraucher sollen mit der überarbeiteten Richtlinie transparenter und die Kreditvergabe außerhalb des jeweiligen Heimatlandes des Banken forciert werden. Künftig wird es ein EU-Formular für vorvertragliche Informationen geben, in dem auch Angaben zu dem effektiven Jahreszins enthalten sein müssen. Der Berechnungsmodus muß in allen EU-Staaten nach einer einheitlichen Methode berechnet werden.

Die Vertragsinhalte für Verbraucherkredite werden EU-weit standardisiert. Außerdem wird ein Rücktrittsrecht eingeführt, welches es bisher in ca. der Hälfte der 27 Mitgliedstaaten derzeit nicht gibt. Der Kunde braucht keine Gründe für seinen Vertragsrücktritt anzugeben. Der Rücktritt muß innerhalb von 14 Tagen geschehen.

Die neue Richtlinie soll es für EU-Bürger einfach machen, sich auch im Nachbarland einen Kredit zu besorgen, wenn es günstiger für ihn ist. Dafür soll die Standardisierung der Vertragswerke eine Vergleichbarkeit der Kreditkosten ermöglichen.

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