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Hannoversche Lebensversicherung stellt innovative Baufinanzierungsprodukte ein.

In den letzten Monaten und Jahren zeigte die Hannoversche Lebensversicherung Innovationsfreude und bot gemeinsam mit Hypothekenmaklern wie Interhyp, Dr.Klein oder der Freien Hypo neue Produkte bei der Baufinanzierung an. So wurden die Reservierungshypothek und die Rentenhypothek zusammen mit den Baugeldvertrieben entwickelt und in den Finanzierungsmarkt gebracht. Nun stampft die versicherungsgesellschaft diese Produkte zum Jahresende wieder ein. Auch wenn diese neuen Produktarten bisher ein Nischendasein fristen sind die Gründe dafür wohl unterschiedlich.

Die Reservierungshypothek war besonders für potientielle Eigenheimbesitzer interessant, die auf der intensiven Suche nach einem geeigneten Objekt waren. Die Zinsen im vergangenen halben Jahr haben sich durch Finanzkrise und Konjunkturloch wieder deutlich nach unten entwickelt. Da am Kapitalmarkt die Zinssätze in den kommenden Monate voraussichtlich weiter im Tief bleiben werden, sind solche Reservierungshypothek nicht besonders attraktiv. Wozu soll man sich in einer solchen Situation gegen steigende Zinsen sichern.

Bei der Rentenhypothek liegt die Sache etwas anders. Mit diesem Produkt wollte die Hannoversche Leben es Älteren schmackhaft machen, die unbelastete Immobilie für einen angemehmen Lebensabend wieder zu belasten. Allerdings ist die Mentalität der Deutschen derzeit noch nicht für solche Finanzierungsprodukte geeignet. Die Deutschen mögen nicht ihr Angesparrtes im Alter verprassen – die Erben wird es freuen.

Für die Rentenhypothek bedeutet diese Mentalität das Aus im Baufinanzierungsmarkt. Und auch die Reservierungshypothek wird zunächst wieder in den Schubladen der Produktmanager verschwinden.

Starterhypothek soll junge Immobilienerwerber locken

Die „Hannoversche Leben“ bringt ein neues Baufinanzierungsprodukt auf den Markt. Dabei sollen besonders jüngere Leute angesprochen werden. Die Gruppe der „unter 35jährigen“ konnte sich in vergangen Jahren oftmals den Wunsch vom eigenen Heim noch nicht erfüllen. Wenige Eigenmittel, geringere Einkommen als Berufsanfänger oder eventuell geplante Arbeitgeber- und Ortswechsel um die Karriere voran zu bringen. Gerade diese Argumente hielten Jüngere Menschen davon ab sich Wohneigentum zuzulegen oder umgekehrt Banken Darlehen zu gewähren.

Die Merkmale der Starterhypothek sind so auch direkt für die Zielgruppe der Anfang dreißigjährigen zugeschnitten. So kann der Tilgungssatz während der Zinsbindung des Hypothekendarlehens bis zu 5mal angepasst werden. Auch eine Tilgungsaussetzung für die ersten 5 Jahre der Baufinanzierung ist möglich. Wer mit Sprüngen auf der Karriereleiter und damit steigenden Einkommen rechnet, ist in der Lage die Laufzeit der Rückzahlung des Immobiliendarlehens zu verkürzen. Dies spart eine Menge Zinsen.

Sehr interessant ist auch die Option den Zins der Baufinanzierung in den ersten 5 Jahren um 0,25% zu reduzieren, um anschließend einen höheren Zins zu zahlen. Wer das gesparte Geld in eine höhere Tilgung investiert, spart auch dadurch eine Menge Zinsen. Die höheren Zinsen zahlen sie dann für einen kleineren Darlehensbetrag.

Das ein Darlehen – wie bei der Starterhypothek U35 – kostenfrei auch auf andere Objekte übertragen werden kann, ist zwar keine Neuigkeit und bei einigen Banken erhältlich. Aber gerade für die Zielgruppe des Produktes wichtig, falls ein Ortswechsel nötig ist, oder vielleicht der Umstieg auf eine größere Immobilie lockt.

Besonders ein Feature kann vielleicht neue Kunden zur Hannoversche Leben bringen. Bei der Starterhypothek soll die Versicherungsgesellschaft auch befristete Arbeitsverträge akzeptieren. Gerade für Berufseinsteiger ist dies ein großes Hemmnis einen Immobilienerwerb zu wagen (nicht ganz ohne Grund). Weniger Zielgruppengerecht ist die Starterhypothek U35 beim benötigten Eigenkaital. Bis zu 80% des Kaufpreises sollen maximal von der Hannoversche Leben finanziert werden. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € für ein neues Häuschen wären also 40.000 Euro plus Nebenkosten aus Eigenmitteln zu erbringen. Wer 100 Euro monatlich zurücklegt, benötigt über 30 Jahre, um diese Summe anzusparen. In vielen Fällen werden mit der Starterhypothek also wohl eher kleinere Eigentumswohnungen mit Kaufpreisen von 100.000 Euro und weniger als „Einstiegsimmobilie“ in Frage kommen.

Mit der Starterhypothek U35 greift die Hannoversche Leben den Trend zu mehr Flexibilität bei der Baufinanzierung auf. Kunden wollen ihre Baufinanzierung an die Lebenssituation anpassen können, ohne auf die Sicherheit langristiger Zinsbindungen verzichten zu müssen. Je nach Wunsch und Situation werden die Produktmerkmale und extras bei der Baufinanzierung (ähnlich wie beim Kauf eines Neuwagens) zusammengestellt und konfiguriert. Wer dieses Produktbündel zum besten Preis anbietet, gewinnt den Kunden. Gerade Hypothekenvermittler wie Dr.Klein und Interhyp haben hier Vorteile. Über Plattfornen wie z.B. europace können diese Broker die gewünschten Merkmale auswählen, und bieten dem Kunden die optimale Bank dafür an. Die Beratungsqualität der Baugeldvermittler bei der bedarfsgerechten Auswahl der richtigen Bausteine wird künftig der wichtigste Faktor für die Einsparmöglichkeiten der Immobilienkäufer sein.

Keine Zwangsversteigerung bei Kreditverkauf

Und plötzlich war das Haus weg. Mit solchen und ähnlichen Schlagzeilen warteten in den letzten Monaten einige Beiträge zum Thema Kreditverkauf auf. Die Botschaft der Berichte vorwiegend öffentlich rechtlicher Sender war eindeutig: Wenn Deine Baufinanzierung an gierige Heuschrecken (Finanzinvestoren) verkauft wird, kann es auch zur Zwangsversteigerung kommen, wenn die Raten für die Immobilienfinanzierung ordnungsmäß bezahlt werden. Das löste einen Aufschrei in der deutschen Bankenlandschaft aus. Kunden riefen ängstlich bei Ihrer Bank an, ob Ihr Darlehen schon verkauft wurde. Teilweise wurden Immobilienfinanzierungen storniert und der Traum vom eigenem Heim wieder aufegegeben. Nachdem diese Lawine losgetreten wurde bringen jetzt die ersten Gerichte etwas Klarheit zur Rechtlage beim Kreditverkauf.
Viele Banken und Verbraucherschützer versuchen seit der Veröffentlichung der Beiträge Ihre Kunden zu beruhigen. Wer die Raten für die Baufinanzierung pünktlich zahlt, dem kann auch nach einem Kreditverkauf nichts passieren. Jetzt gibt es auch eine richterliche Bestätigung für diese Sichtweise. In einem Verfahren gegen den Finanzinvestor Lonestar hat das Oberlandesgericht München nun untersagt, gegen einen Hausbesitzer mit einer Zwangsvollstreckung vorzugehen (5U 5102/06). Lonestar hatte den Immobilienkredit im Jahre 2004 von der Hypo Real Estate erworben, als diese ihr Privatkundengeschäft für Baufinanzierungen aufgab. In der Begründung hies es, dem Finanzinvestor sei es nur um die Verwertung der Sicherheiten gegangen.

Des Weiteren hat das Landgericht Berlin dem Westdeutschen Rundfunk sowie weiteren ARD- Anstalten bei Anordnung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro untersagt, zahlreiche Behauptungen aus den ARD-Sendungen weiterzuverbreiten. Offensichtlich waren die Kunden um die es in den Repotagen ging, meistens nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Dies gab der Sparkassenverband im Januar in einer Pressemitteilung bekannt.

Weitere Klarheit bringen möglicherweise die Aktivitäten der Verbraucherzentralen. So hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen einige Banken abgemahnt, weil nach deren Ansicht einige Klauseln, die den jederzeitigen Verkauf der Kredite zulassen, das Vertrauensverhältnis zu den Banken unterwandern und außerdem gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Sollten sich die Banken gegen die Abmahnungen wehren, ist auch eine Präzisierung der Rechtslage durch die deutschen Gerichte zu erwarten.

Letztlich bleibt es aber Aufgabe aller Beteiligten also Banken, Verbraucherschützer und auch der Politik mit ihrem Verhalten und sinnvoller Regelungen das Vertrauen in das deutsche Kreditsystem zu stärken. Denn jeder Banker lernt im ersten Lehrjahr: Kredit kommt vom lateinischen „Credere“ – und das heißt Vertrauen.

Hinweis auf neuen Artikel:
Bundesgerichtshof erschwert Pfändung nach Kreditverkauf