Bundesrat beschließt neues Versicherungsrecht

Am Freitag winkte der Bundesrat die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossene Änderung des Versicherungsbetragsrechts (wir berichteten) durch. Zielsetzung der Gesetzesänderung ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes und eine grundlegende Modernisierung der Grundlagen des Versicherungsrechtes.

Eckpunkte des neuen Rechts sind u.a.:

1. Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
    z.B. bei der Dokumentation des Beratungsgespräches
2. Vorvertragliche Anzeigepflichten für Berater
    z.B. dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss grundsätzlich nur solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat
3. Gerechterer Interessenausgleich zwischen Versichterten und Versicherern´
    z.B. durch ein einheitliches Widerrufsrecht
4. Modernisierung der Lebensversicherung
    z.B. beim Anspruch auf Überschussbeteiligung

Näheres zu den Änderungen hat das Ministerium in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

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