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Baufinanzierung: Zinsen sparen mit Lebensversicherungen!

Über viele Jahre war es für Finanzvertriebe ein einträgliches Geschäftsmodell. Insbesondere den Kapitalanlegern unter den Bauherren wurde es schmakhaft gemacht, das Immobiliendarlehen nicht zu tilgen, sondern statt dessen die Tilgung in eine Kapitallebensversicherung einzuzahlen. Eine Tilgung des Kredites würde ja nur die steuerabzugsfähigen Zinsen mindern, und eine Lebensversicherung erzielt sowiso mehr Rendite als man Zinsen zahlt. Die Bank erhielt neben der Immobilienfinanzierung noch eine Abschlußprovision für die Versicherung sowie meistens Bestandszahlungen aus den Versicherungserträgen. Jahrelang ging die Rechnung in Zeiten fallender Zinsen und steigender Börsenkurse (die ja auch die Überschussanteile der Lebensversicherungen erhöhte) auch auf. Als jedoch die nach der Jahrtausendwende die Börsenblase platzte, konnten viele Versicherungen die versporchenen Renditen nicht mehr halten. Viele Bauherren standen auf einmal mit Finanzierungslücken von zigtausend Euro da. Diese Tatsache zusammen mit steuerrechtlichen Änderungen sorgte dafür, dass dieZahl solcher Modelle (und der Verkauf von Lebensversicherungen im allgemeinen) deutlich zurückging.

Aber auch heute können besonders ältere Bauherren mit bestehenden Lebensversicherungen eine Menge Geld sparen. Immobilienbesitzer die diese Finazierungsform wählten, können daraus möglicherweise doch noch Vorteile ziehen. Wir erklären wie:

Kapitallebensversicherungen sind durch lange Laufzeiten gekennzeichnet. Oft werden die Versicherungen mit Eintritt in die Rente als monatliche Zahlung oder als Einmalbetrag ausgezahlt. Die im Laufe der Jahre angesparten Beträge liegen auf dem Versicherungskonto. Und dort kommen Sie an das Geld bis zur Auszahlung nicht heran. Baufinanzierungen haben ein ähnliches Merkmal: man benötigt teilweise 30 Jahre und länger, um die Baudarlehen zurückzuzahlen. Deshalb kann man diese beiden Produkte gut miteinander verknüpfen. Wenn Sie eine Lebensversicherung mit bereits angesparten Rückkaufwerten besitzen, können Sie diese als Zusatzsicherheit der Bank für das Darlehen zur Verfügung stellen. Das Angesparte ist ja garantiert, und kann nicht mehr weniger werden. Es also wie bares Geld. Bei der Berechnung des Beleihungswertes, also des Verhältnisses zwischen aufgenommenen Kredites und dem Objektwert, berückstigt die Bank die angesparten Beträge als 100%ige Sicherheit. Das verminderte Ausfallrisiko gibt die Bank in der Regel in Form eines verbesserten Zinssatzes an die Kreditnehmer weiter. Durch die so gesparten Zinsen können Sie Ihre Baufinanzierung schneller zurückzahlen.

Ähnlich könnten Darlehensnehmer vorgehen die das oben beschriebenen Tilgungsaussetzungsdarlehen gewählt hatten. Wenn nach 10 Jahren eine Zinsanpassung ansteht, sollte mit der Bank eine Tilgung vereinbart werden. Wenn die Lebensversicherung in diesem Zusammenhang beitragsfrei gestellt wird, also nicht mehr weiter angespart wird, können die eingesparten Beiträge zusätzlich als Tilgung eingesetzt werden. Bei einer Einbringung der Versicherung wie obenbeschrieben , könnte der Darlehensnehmer unter Umständen den selben guten Zinssatz erhalten, wie ein Darlehensnehmer, der von Anfang an getilgt hat.

Neues Versicherungsrecht – Mehr Geld für die Kunden

Am Abend verabschiedete der Bundestag die Neuregelungen für das Versicherungsvertragsrechts. Nach über 6jährigem Gezerre sollen nun die Kunden von Lebensversicherungen davon profitieren. Vor allem wegen der Berücksichtigung stiller Reserven sollen sich die Anleger über höhere jährliche Ausschüttungen freuen. Außerdem soll der Rückkaufwert bei vorzeitiger Kündigung neu berechnet werden. Die wichtigsten neuen Regelungen stellen wir kurz vor:
Stille Reserven:

Wenn ein Unternehmen (auch Versicherungen) Anlageobjekte wie Grundstücke oder Aktien (als Finanzanlagen erwerben) müssen diese in den Bilanzen diese ausweisen. Das deutsche Recht sieht dabei eine maximale Bewertung zum Kaufpreis vor. Abschreibungen können über die Jahre hinweg den „offiziellen“ Wert des Objektes sogar weiter mindern. Erst beim Verkauf des Objektes werden in der Regel diese „stillen“ Reserven offengelegt und erhöhen der angelegten Kundengelder. Künftig muss spätestens bei Vertragsende die Hälfte der angesammelten Rücklagen ausbezahlt werden. Daraus ergibt sich eine höhere Ausschüttung.

Rückkaufwert

Hier gibt es zwei Änderungen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages in den ersten Jahren können Versicherte jetzt mit mehr Geld rechnen. Die von den eingezahlten Prämien abzuziehenden Abschlusskosten für den Versicherungsvertrag werden künftig auf fünf Jahre verteilt. Außerdem bemisst sich der Wert einer vorzeitig zurückgegebenen Lebensversicherung künftig am Deckungskapital der Police und nicht mehr am Zeitwert. Dies wird nach Angaben des Ministeriums zu leicht höheren Erlösen für die Versicherten führen. Die neue Berechnungsart gilt allerdings nur für Neuverträge ab dem 1. Januar 2008.
Mehr Transparenz

unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen können Versicherungskunden nach der neuen Regelung die Police innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Bei Lebensversicherungen beträgt diese Frist sogar 30 Tage.

Mehr Dokumentations- und Beratungspflichten sollen ebenfalls zur Stärkung der Kundenrechte beitragen.

Wichtig ist auch, dass die Versicherung des Schutzes auch bei grob fahrlässigen Verhalten nicht mehr komplett streichen darf. Lediglich entsprechend des Verschuldens kann der Betrag gekürzt werden.

Das neue Recht soll – wenn der Bundesrat den Änderungen zustimmt – ab 1.Januar 2008 gelten und für die meisten Änderungen mit einem Jahr Verzögerung auch für Altverträge gelten. Mit der neuen Reform wird das fast 100 Jahre alte bisherige Versicherungsrecht abgelöst. Dieses wurde 1908 in Kraft gesetzt.

Mehr Sicherheit bei Versicherungsberatung angestrebt!

Seit dem 22. Mai 2007 gilt das Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts. Der Gesetzgeber will damit die Qualität der  Versicherungsberatung für die Bürger verbessern. Was wird genau geregelt?:

1. Erlaubnispflicht: Wer über Versicherungen beraten will, benötigt dafür eine Berufserlaubnis und muß seine Eignung vor der IHK nachweisen. Voraussetzung für die Erlaubnis der IHK ist der Nachweis der persönlichen Zuverläs-sigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung sowie der Nachweis entsprechender Sachkunde. Es gibt allerdings einige Ausnahmen und Übergangsregelungen. Diese können hier nachgelesen werden: http://www.vermittlerregister.info/download/3.MB_Erlaubnispflicht_180507.pdf

2. Registerpflicht: Versicherungsvermittler die eine Erlaubnis erhalten haben werden im Vermittlerregister aufgenommen. Hier kann sich jeder Verbraucher darüber informieren, ob der eigene Berater registriert ist und die Registrierungsart und die zuständige Behörde ablesen. Ob ein berater im Vermittlerregister eingetragen ist können Sie online unter http://www.vermittlerregister.info/selektion/suche.aspx erfahren.
3. Dokumentationspflicht:  Die gesamte Beratung muß künftig in einem Protokoll zusammengefasst werden und dieses ist vom Kunden zu unterschreiben. Wichtig!: Immer genau das Protokoll auf Volständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Verbraucherzentralen raten ausdrücklich davon ab, auf das Protokoll oder die beratung zu verzichten, da es sonst später keine Grundlage mehr gibt, um wegen Falschberatung gegen den Berater zu klagen.

Lebensversicherungen kündigen? Es gibt auch Alternativen!

Sie benötigen unbedingt Geld, aber Kredite aufnehmen ist schlecht? Irgendwo hatte ich doch noch eine Lebensversicherung, wenn ich die Kündige bekomme ich ja etwas von der Versicherung. Aber ist dies auch immer ide beste Alternative?
Möglich wäre auch der Verkauf der Police.  Der Vorteil ist, dass der Verkäufer das Geld erhält und außerdem den Lebensversicherungsschutz behält. Der renomierteste Anbieter in Deutschland ist die börsennotierte Cash.Life AG (www.cashlife.de)