Sparzeiten bei Autoversicherungen!
Es ist wieder soweit, die Kfz-Versicherer bombardieren uns wieder mit Werbung. Mit umfangreichen Werbeaktionen in Fernsehen, Internet, Radio und Printmedien versuchen die Anbieter uns einem Wechsel zu überreden. Ca. 70% der Abschlüsse für Autoversicherungen kommen im Oktober und November zu Stande. Aber warum gerade jetzt?
Grudsätzlich können Sie eine Autoverischerung immer zum Ende eines Versicherungsjahres mit der Frist von einem Monat kündigen. In der Regel ist dieses Datum der 31.12. und ist dem Versicherungsschein oder den jährlichen Beitragsmitteilungen zu entnehmen. Wer also wechseln möchte, sollte seiner Versicherung bis spätestens 30.11. das Kündigungsschreiben auf den Tisch legen.
Aber bevor man sich für einen neuen Anbieter entscheidet sollte man die Anbieter vergleichen. Gute Vergleiche gibt es zum Beispiel bei Vergleich.de: http://www.vergleich.de/vergleiche/versicherung/haftpflicht-recht-kfz/kfz-versicherung.html
Aber auch zu anderen Gelegenheiten ist ein Wechsel des Versicherers möglich. So haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht oder Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Die Kündigung Ihrer bestehenden Autoversicherung ist einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderungen möglich.
Ebenfalls kündigen kann der Versicherte im Schadenfall. Hier ist eine Kündigung innerhalb von einem Monat nach Ende des Schadensbearbeitung möglich. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.

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