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Commerzbankkunden kriegen 6 Tage lang kein Geld

Lange hat es gedauert aber jetzt ist es soweit: die IT-Systeme der Commerzbank wird mit dem der ehemaligen Dresdner Bank zusammengeführt.  Für die Kunden der Commerzbank ist das mit allerlei Unannehmlichkeiten verbunden. Sowohl am kommenden Wochenende als auch über Ostern stehen fast sämtliche IT-Systeme den Kunden nicht zur Verfügung.  An insgesamt sechs Tagen, lassen sich Bankgeschäfte weder am Telefon noch im Internet abschließen. Auch an den Selbstbedienungsautomaten gibt es weder Kontoauszüge, noch sind Überweisungen möglich.

Für einige Kunden ist auch das Bezahlen mit ihrer Girocard nicht möglich. Gegenüber dem Handelsblatt bezifferte ein Sprecher die Zahl der betroffenen Kunden mit ca. 140.000. Weitere Details wurden nicht genannt. Die betroffenen Kunden seinen persönlich angeschrieben worden.

Angesichts der größe des Projektes äußern IT-Experten Verständnis für die Einschränkungen. Schließlich ist es eines der größten IT-Projekte, die es bisher in der deutschen Bankenszene gab. 11 Millionen Kunden der vormals eigenständigen Banken sollen auf eine einheitliche IT-Plattform gehoben werden.

KfW-Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen startet wieder am 01. März 2011

Die KfW Bankengruppe fördert ab 01. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung.

„Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen“, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Außerdem führt die KfW zum 01. März 2011 in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. Das bedeutet für den Kunden, dass KfW-Darlehen zukünftig noch besser in die individuelle Finanzierungsplanung integriert werden können. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 04.01.2011

Neuer Geldautomaten-Preisradar im Internet

Die ING-DiBa startet in ihrem Verbraucherportal www.finanzversteher.de ein Geldautomaten-Preisradar. Bankkunden können dort ab sofort die Gebühren eintragen, die fremde Geldinstitute von ihnen verlangen, wenn sie deren Geldautomaten mit der EC-Karte nutzen. Der Hintergrund: Seit dem 15. Januar bestimmt allein die den
Geldautomaten betreibende Bank, was fremde Kunden für das Geldabheben mit der EC-Karte zahlen müssen. Gleichzeitig muss das Institut entweder im Display oder per Aufkleber am Automaten darüber informieren, wie hoch der Preis ist. Für eigene Kunden oder solche der gleichen Bankengruppe fallen dagegen keine Zusatzgebühren an.

Wie funktioniert das Preisradar?

Das unter der Webadresse „blog.finanzversteher.de/preisradar“ abrufbare Preisradar setzt auf die aktive Beteiligung der Nutzer. Mehr als 30.000 Geldautomaten sind mit ihrem Standort bereits erfasst. Sobald jemand den Preis einer Bank fürs Geldabheben einträgt, wird dieser für alle Nutzer sichtbar. Weitere Automaten können ebenfalls eingetragen werden. Wer auf der Suche nach einem Geldautomaten ist, kann sich entweder nur die Automaten seiner eigenen Institutsgruppe oder auch die Automaten anderer Banken anzeigen lassen. Und das mit den Preisen, die andere Nutzer bereits eingetragen haben. Wer unterwegs einen Geldautomaten sucht, kann sich
per Geo-Location die günstigsten Automaten in seiner Nähe anzeigen lassen.

Geldinstitute verlangen weiterhin höchst unterschiedliche Gebühren

Nach der Kritik des Bundeskartellamts an der bisherigen Gebührenpraxis haben sich die privaten Banken dazu entschlossen, fremden Kunden ab dem 15. Januar für das Geldabheben am Automaten per EC-Karte einheitlich 1,95 Euro zu berechnen. Ersten Untersuchungen zufolge wird es dagegen bei Sparkassen und genossenschaftlichen
Banken weiterhin Preise von bis zu 7,50 Euro und große regionale Unterschiede geben. Hier soll das Geldautomaten-Preisradar Durchblick im Gebührendschungel bringen und Bankkunden unnötige Wege zu teuren Geldautomaten ersparen.

Quelle: Pressemitteilung der ING-DiBa vom 17.01.2011

Geldautomatengebühren werden jetzt angezeigt (und billiger!)

Finance-Blog.de berichtete schön öfter die die aktuellen Entwicklungen im Geldautomatenstreit. Ab heute gibt es eine neue Entwicklung. Alle Banken werden direkt beim Abheben anzeigen, wie hoch die Gebühren für den Kunden sind. Damit zeichnet sich ab, dass die Gebühren für das „Fremdgehen“ an Automaten sinkt. Wer an einem Automaten der eigenen Bankengruppe

Die Privatbanken werden ab heute einheitlich 1,95 € für die Bargeldabhebung von Fremdkunden kassieren. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die gemeinsam das größte Netz betreiben, werden künftig Gebühren bis zu 5 Euro verlangt. Das ist weniger als bisher: bis heute nahmen einzelne Institute der beiden Banken(automaten)gruppen teilweise über 10 Euro. Grundsätzlich enscheiden die jeweiligen Sparkassen und Genossenschaftsbanken selbst, wie hoch die Gebühren an den eigenen Geldautomaten sind.

Provisionsoffenlegung bei Darlehen nach Verbraucherkreditrichtlinie

In einem Artikel haben wir unseren Lesern bereits Informationen zur neuen Verbraucherkresditrichtlinie gegeben. Eine wesentliche Errungenschaft der neuen EU-Richtlinie ist die Auskunft über Vermittlerprovision, die die Vermittler in Zukunft geben müssen.

Die Regelung der Verbraucherkreditrichtlinie:

Künftig müssen die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist.

Auswirkung:

Die Vermittler werden ab Freitag beim Erstkontakt zum Kunden in einem sogenannten „vorvertraglichen Informationsblatt“ über die oben genannten Punkte informieren. Da die genaue Provision erst mit dem Vertragsabschluß feststeht, ist es ausreichend wenn eine Provisionsbandbreite angegeben wird. Die exakte Provisionshöhe muß dann im Darlehensvertrag oder dem Konditionsangebot genannt werden.
Dies macht einen Vergleich mit anderen Anbietern möglich. Welcher Makler versucht eventuell eine besonders hohe Provisions zu erzielen? Üblich sind Provsionen zwischen 0,5 und 1% je nach Darlehenshöhe und Aufwand. Gute Makler sind dieses Geld jedoch auch wert, denn sie beraten ja auch dafür und strukturieren die Finanzierung. Die Provisionsangabe lässt auch einen Vergleich mit Honorarberatern zu. Jedoch hat der Kunde bei einem Makler einen entscheidenden Vorteil: er weiß beim Abschluß, ob der Makler sein Geld wert ist. Beim Honoraberater wird das Honorar fällig, unabhängig davon ob der Berater eine gute Leistung erbracht hat!

Weitere Infos zur Werbung mit Zinssätzen!

Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie

Eine Zielsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist die europaweite Einschränkung von Lockvogelangeboten. Wie wir in einer Info zur Verbraucherkreditrichtlinie schon berichteten, gibt es deshalb künftig für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel der Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. Welche Bedingungen gelten genau für die Werbung mit Zinssätzen nach der neuen Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Regelung der Verbraucherkreditlinie:

Die auffälligste Änderung wird sich in den Reklametafeln wiederfinden. Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Folgende Mindestangaben einschließlich eines repräsentativen Beispiels sollten auf Ihrer Webseite vorzufinden sein:

– Sollzinssatz (ehem. Nominalzins) inkl. Zusatz veränderlich oder gebunden
– Nettodarlehensbetrag
– effektiver Jahreszins
– Zinskosten
– sonstige Kosten, die der Beworbene im Falle eines Vertragsabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte (z.B. Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsgebühr!).
– Vertragslaufzeit: sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, die Laufzeit des Vertrages
– sofern Voraussetzung für beworbenen Vertrag, Gesamtbetrag und Betrag der Teilzahlungen

Auswirkung auf die Kreditvergabe:

Bei Ratenkrediten ist dies zumindest für die Anbieter noch relatv einfach, die bonitätsunabhängige Zinsen gewähren. Solche Anbieter können die neue Anforderung leicht erfüllen. Banken mit einem bonitätsabhängigen Scoring werden solche Zinssätze nicht veröffentlichen können, ohne ihr Scoring zu veröffentlichen. Dies ist jedoch eines der am besten gehütetsten Geheimnisse der Banken, so dass diese wohl auf Zinsen in der Werbung verzichten werden.

In der Baufinanzierung wirkt diese Auflage noch schwerwiegender: wegen der hohen Zahl der preisrelevanten Parameter, dürfte so gut wie unmöglich sein, einen geeigneten Zinssatz zu finden.

Als Konsequenz werden (zunächst) fast alle Anbieter und Banken keine Zinssätze in der Werbung verwenden. Und zwar solange, bis klar ist, welche Parameter eine solche 2/3 Regelung erfüllen muß. Unklar ist auch, wie sich diese Änderung auf Kreditvergleichsportale auswirkt. Deren Geschäftsmodelle beruhen in der Regel darauf, verschiedene Kreditanbieter anhand von Zinssätzen zu vergleichen. Wenn die Banken keine Zinssätze mehr veröffentlichen, könnte dies schwierig werden!

Weitere Regelungen zur Offenlegung von Provisionen beschreiben wir in einem weiteren Artikel.

Mehr Schutz für Kreditnehmer durch Verbraucherkreditrichtlinie

Am 11. Juni ist es soweit: eine neue Ära des Verbraucherschutzes soll in Deutschland (und Europa) anbrechen. An diesem Tag tritt die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Während andere Finanzbereiche noch am ausprobieren sind, wie Verbraucherschutz funktionieren kann (siehe Beipackzettel der Geldanlageprodukte), hat der Gesetzgeber mit der Verbraucherkreditrichtlinie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen bereits Fakten geschaffen. Doch welche Änderungen kommen auf Kunden, Banken und Vermittler von Krediten durch das neue Gesetz zu? Finance-Blog erklärt die wichtigsten Änderungen:

Werbung mit Zinssätzen

Künftig gibt es für die Kreditinstitute die Auflage, dass ein beworbener Zinssatz anhand eines „repräsentativen Berechnungsbeispiels“ für zwei Drittel Kunden erreichbar sein muß. Dieses Beispiel, die entsprechenden Parameter und dalle Kosten müssen direkt neben dem Zinssatz stehen. (Artikel: Werbung mit Zinssätzen nach Verbraucherkreditrichtlinie)

Provisionsoffenlegung nach Verbraucherkreditrichtlinie:

Die Vermittler von Krediten und Baufinanzierungen offenlegen wieviel Provision sie für die Darlehensvermittlung erhalten, ob sie die Provision vom Kreditgeber also der Bank bekommen. Außerdem sind sonstige Kosten, die im Rahmen der Vermittlungsleistung anfallen anzugeben. Dies sind z.B. Spesen oder Schätzgebühren. Eine weitere erforderliche Angabe ist, ob der Vermittler nur für einen oder für mehrere Banken tätig oder sogar ganz unabhängig ist. (Artikel: Provisionsoffenlegung durch die Verbraucherkreditrichtlinie)

Begriffs- und Namensänderungen

Der bisher Nominalzins genannte Zinssatz den ein Kreditnehmer zahlen mußte, wird ab sofort Sollzinssatz genannt. Statt Kredit wird künftig ausschließlich das Wort Darlehen genannt. Der „anfänglich effektive Jahreszins“ ist künftig nur noch „effektiver Jahreszins“ zu nennen

Auswirkung: außer einer Menge verwirrung und viel Arbeit in den Marketingabteilungen der Banken und Finanzdienstleister wohl keine. Wer einen Kredit – sorry: ein Darlehen aufnehmen möchte, der muß sich sowieso mit den Begriffen auseinandersetzen.

Ãœber weitere Auswirkungen und Regelungen, die sich durch die neue Gesetzesregelung ergeben werden wir in den kommenden Tagen und Wochen informieren.

Bundesgerichtshof erschwert Pfändung nach Kreditverkauf

Bereits kurz vor der Finanzkrise bewegte ein Finanzthema Deutschland, dass indirekt auch mit der Finanzkrise zu tun hat: der Verkauf von Immobilienfinanzierungen an Finanzinsvestoren. Verschiedene Medien berichteten damals, dass gierige Finanzhaie die Immobilienkredite unbescholtener Häuslebauer erwarben und diese dann nach dem Kreditverkauf per Zwangsversteigerung aus ihren Häusern drängten. Nur wenige Monate später brach das amerikanische Finanzsystem mit der Lehman-Pleite fast zusammen, weil die Banken nach diversen Kreditverkäufen keinen Überblick mehr darüber hatten, welche Finanzierungen noch werthaltig waren und welche Kreditkunden noch in der Lage waren, ihre Kredite zurück zu zahlen.

Damals – Anfang 2008 – waren viele Häuslebauer verunsichert, ob ihre Bank die eigene Baufinanzierung verkauft. Seitdem versprechen einige Imobilienfinanzierer, die meisten davon gegen einen Zinsaufschlag,  auf den Kreditverkauf zu verzichten.  Auch Versicherungen gegen den Kreditverkauf wurden damals ins Leben gerufen.

Auch die Gerichte beschäftigten sich mit dem Kreditverkauf von Immobilienfinanzierungen. In einem gerade veröffentlichten Urteil stärkte jetzt der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher. Laut den  Karlsruher Richtern  dürfen künftig Kreditaufkäufer ihre Schuldner nicht mehr ohne weiteres pfänden. Um die Bankkunden zu schützen, müsse zuvor eine amtliche Stelle prüfen, ob der Käufer der Kredite überhaupt das Recht auf die Zwangsvollstreckung habe, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil. Die Richter legten damit die Hürden für einen Verkauf hoch an. Nur wenn der neue Gläubiger alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Kreditgebers übernommen habe und kein Widerspruch gegen die Pfändung bestehe, bestünden keine Einwände. Das Urteil betrifft Kreditverträge, die vor 2008 geschlossen wurden. (Az.: XI ZR 200/09)

Neuer „Beipackzettel“ für Finanzprodukte – ein Fortschritt für den Verbraucherschutz?

In den letzten Woche stellten die ersten Finanzdienstleister die vom Verbraucherschutzministerium geforderten Produktinformationsblätter vor. Nachdem bereits im Herbst die Direktbank ING-DiBa voranging, veröffentlichten Mitte Februar die Deutsche Bank und der Finanzdienstleister MLP ihre neuen Verbraucherinformationen vor. Auch der Bundesverband deutscher Banken zog in der letzten Februarwoche nach. Die auch „Beipackzettel“ genannten Formulare sollen ähnlich wie bei Medikamenten vor Risiken und Nebenwirkungen warnen. Einfach und für jeden VErbraucher verständlich sollen sie sein. Doch halten die zusätzlichen Informationen, was sie versprechen? – Oder sind sie wieder nur ein weiteres Stück Papier, das im Beratungsgespräch übergeben wird und geduldig darauf wartet gelesen zu werden?

Verbraucherschützer warnen, dass nur einheitliche und verbindliche Richtlinien für mehr Transparenz sorgen. Doch die ersten Vergleiche zwischen den verschiedenen „Beipackzetteln“ lässt schlimmes ahnen. So spricht Spiegel-Online von „unverständlichem Finanz-Kauderwelsch“. „Einheitliche Informationen wird es nicht geben“ stellt auch die renommierte Wirtschaftswoche fest. Aber selbst der Entwurf des verantwortlichen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist nicht an jeder Stelle wirklich optimal. So spricht das Produktinformationsblatt des Ministeriums vom „Risikomaß: Sharpe-Ratio“. Welcher „normale“ Anleger weiß schon, was das ist?

Zehn Punkte schlug das Ministerium für die GestaltungBeipackzettel vor. Neben einer kurzen Produktbeschreibung sollten die Banken Anleger vor allem über Rendite, Risiko und Kosten des Finanzprodukts aufklären. Der Mehrwert liegt dabei in der Kürze der Information. Insgesamt sollen der Beipackzettel nicht mehr als eine Seite umfassen. Und doch umfassend genug, dass alle wichtigen Kriterien erscheinen. So enthält der Muster-Beipackzettel der Ministerin für einen Aktienfonds zum Beispiel nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern er nennt auch die Höhe der jährlichen Verwaltungsvergütung, die erfolgsabhängige Vergütung und die Gesamtkosten in Prozent der Anlagesumme.

Insgesamt darf man skeptisch sein, ob die neuen Produktinformationen mehr Verbarucherschutz bringen. Aber es gibt auch Beispiele, dass es Verbraucherschutz funktioniert. Bereits seit 2001 gibt es in der Baufianzierung das „europäische standardisierte Merkbaltt“ zur Baufinanzierung. Europaweit einigten sich die Hypothekengeber auf einen einheitlichen freiwilligen Verhaltenskodex für Baufinanzierungsinstitute.

Postbank senkt Geldeingangsgrenze für kostenloses Girokonto auf 1.000 Euro

Die Postbank senkt zum 1. April die Freigrenze für die entgeltfreie Kontoführung bei ihrem Girokontomodell „Postbank Giro plus“ auf 1.000 Euro pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 1.250 Euro. (Quelle: Pressemitteilung der Postbank vom 26.02.2010.)

Damit setzt die Postbank die Neuausrichtung ihres Privatkundengeschäftes weiter konsequent um. Ziel der Bonner Bank ist es, sich mit ihrem Produktangebot noch mehr auf den Grundbedarf der Kunden zu konzentrieren. Dazu gehört auch ein preisgünstiges Girokonto. Mit der Verbesserung beim Girokonto und der bereits erfolgten Vereinfachung der Produktpalette im Spar- und Fondsbereich kehrt die Postbank zu ihren Wurzeln als Anbieter klarer, transparenter und günstiger Bankprodukte zurück.

Die Postbank hat bereits 1998 als erstes großes Kreditinstitut das kostenlose Girokonto auf den Markt gebracht. Aktuell führen fast fünf Millionen Kunden ihr Girokonto bei der Postbank. Rund eine Viertelmillion Girokunden mehr profitieren ab April von der neuen Geldeingangsgrenze und führen ihr Girokonto zukünftig zum Nulltarif. Zum Geldeingang zählen alle bargeldlosen Zahlungseingänge wie Gehalt, Bezüge oder Rente. Das Girokonto der Postbank bleibt damit im Marktvergleich eines der preisgünstigsten.

Im Rahmen ihres Strategieprogramms „Postbank4Future“ will die Postbank ihre Angebotspalette straffen. So sollen die Sparangebote DAX-Sparbuch, Börsensieger, Sparen 3000plus und Quartal-Sparen aus dem Angebot herausgenommen werden. Auch bei Altersvorsorgeprodukten und Kreditkarten sollen die Produkte weniger werden. Außerdem möchte die Bank das Beschwerdemanagement verbessern. „Wir wollen für unsere Kunden leichter und schneller ansprechbar sein und ihnen schon im Erstgespräch fallabschließende Problemlösungen anbieten. Das erreichen wir über eine kompetente und qualifizierte Ausrichtung unseres Reklamationsmanagements“, sagte der Vorstandsvorsitzender der Postbank, Stefan Jütte. Mit welchen Massnahmen dies erreicht werden soll ließ der Postbankvorstand noch offen.