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Rückschritt für Transparenz bei Banken und Sparkassen

Die Verbraucherschützer haben jetzt vor dem Bundesgerichts hof eine Schlappe im Kampf für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung der Banken erlitten. Diese müssen Verbraucherverbänden nicht ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse zur Verfügung stellen, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 186/09, 187/09, 188/09, 190/09).

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte von mehreren hessischen Sparkassen verlangt, Einsichtnahme in ihr vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis zu erhalten, und die Unterlagen kostenlos per Post, Mail oder Fax zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der auf das Bankenrecht spezialisierte Verein hielt dies für nötig, um die Interessen der Verbraucher angemessen vertreten zu können. Die BGH-Richter kamen aber zu dem Ergebnis, dass der Verband diese Aufgabe ohne einen eigenen Informationsanspruch wahrnehmen könne. Er könne die Informationen direkt vom Verbraucher erhalten, dem die Unterlagen zur Verfügung stünden.

Die Verbraucherschutzorganisation berief sich auf eine europäische Richtlinie, nach der Organisationen wie die Schutzgemeinschaft eine Klagebefugnis haben, um Verbraucher vertreten zu können. Damit die Klagen möglich werdeb, ist aus Sicht der Verbraucherschützer ein eigener Informationsanspruch nötig. Das sahen die Vorinstanzen und jetzt auch der BGH anders.

Da dem Bankkunden die Informationen in schriftlicher und teils auch elektronischer Form zur Verfügung stünden, könne der Verband zurückgreifen, wenn es darum gehe, seine Klagebefugnis auszuüben. Nach Überzeugung des Gerichts schreiben die europäischen Vorschriften lediglich die Möglichkeit vor, dass der Verband juristisch tätig werden kann. Weitere Rechte lassen sich nach Meinung der Richter aus den Vorschriften nicht herleiten. Eine Vorlage des Falls vor den EuGH wurde nicht zugelassen.

Mehr Schutz der Altersvorsorge – Direktversicherung nicht einfach pfändbar

Der Rückkaufswert einer Direktversicherung kann vom Gläubiger gepfändet nicht einfach werden. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof Ende des vergangenen Jahres (BGH, Urteil vom 2.12.2009, Az. IV ZR 65/09). Das Gericht hat damit zugunsten eines Geschäftsführers einer GmbH entscheiden, der eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen worden war

Im Jahr 2006 hatte die Klägerin, eine Sparkasse, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, der sich auf die Ansprüche des Beklagten aus einer Lebensversicherung erstreckte. Dagegen wehrte sich dieser.

Der BGH stellte fest, dass der Rückkaufswert auch bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung nicht beim begünstigten Geschäftsführer gepfändet werden könne, wenn die Ãœbertragung des Kündigungsrechts vom Versicherungsnehmer auf den Begünstigten nicht feststellbar sei. Das Kündigungsrecht als Gestaltungsrecht steht nur dem Versicherungsnehmer zu, es sei denn, dies ist explizit anders geregelt. Auch eine Beitragsfreistellung oder eine Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt nicht zur Annahme, dass das Kündigungsrecht „automatisch“ auf die Versicherte Person überginge. Aus diesem Grund könne die Versicherte Person (der Geschäftsführer) erst zum vertraglich vorgesehenen Fälligkeitstermin die Versicherungssumme für sich beanspruchen.

Allerdings führte der BGH auch aus, dass die klagende Sparkasse einen Anspruch gegen die Versicherungsnehmerin – also die insolvente GmbH- habe, dass diese entweder zu ihren Gunsten das Kündigungsrecht ausübt oder das Kündigungsrecht der Versicherten Person nachträglich überträgt. Der ehemalige Geschäftsführer wird also wahrscheinlich trotzdem nichts von seiner Direktversicherung haben.

Der gesamte Text des Urteils wurde auf den Webseiten des Bundesgerichtshofes veröffentlicht.

6,42 Milliarden Euro vom Staat für private Altersvorsorge

Es ist ein Vorurteil: der Staat nimmt immer nur! Erst gestern habe ich in den Nachrichten einen Beitrag gesehen, der ausrechnete, dass jemand mit einem Einkommen von 4.500 Euro brutto ca. 3.300 Euro an Steuern und Abgaben zahlt – wobei noch nicht alle Steuern und Gebühren berücksichtigt wurden! Doch die Bundesrepublik nimmt nicht nur – sie gibt auch ihren Bürgern etwas zurück. Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2003 hat der Staat rund 6 Milliarden Euro an Altersvorsorgezulage ausgezahlt.

Die Höhe der Steuermindereinnahmen, die sich aus der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ergibt, wird von der Regierung mit 340,6 Millionen Euro angegeben. Insgesamt mache die Förderung der privaten Altersvorsorge seit 2002 6,42 Milliarden Euro aus. Das jährliche Gesamtfördervolumen ist nach diesen Angaben ständig gewachsen. 2007 lag es bei 1,07 Milliarden Euro. 2008 betrug es bereits 1,4 und 2009 2,5 Milliarden Euro.

Die Kritik an der Kostenhöhe und der Kostentransparenz der Riester-Verträge sei Anlass gewesen, um ein Gutachten zum Thema ”Transparenz von privaten Riester- und Basisrenten-Produkten“ in Auftrag zu geben, heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Ergebnis sei im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen, schreibt die Regierung, die ”in ihrer Verbraucherpolitik grundsätzlich auf die Stärkung des Verbrauchers setzt“. Leitbild sei der gut informierte, mündige Verbraucher und ein Markt, auf dem mit überschaubarem Aufwand ein Vergleich der Produkte möglich sei.

Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort 17/677 auf die kleine Anfrage 17/501 der Linksfraktion mit,

ING-DiBa verbilligt Anschlussfinanzierung

Wie die ING-DiBa mitteilt erhalten Immobilienbesitzer ab heute (15.Februar 2010) 0,20%-Punkte Zinsnachlass für den Abschluß einer Anschlußfinanzierung. Das gilt auch für Forwarddarlehen – also Anschlußfinanzierungen die bereits jetzt vertraglich fixiert werden, obwohl die Zinsbindung der Darlehen noch bis zu 3 Jahre läuft.

Von der Zinsreduzierung profitieren nicht nur die eigenen Kunden, sondern die ING-Diba möchte vor allem neue Kunden anlocken. Mit der Aktion spricht sie besonders begehrte Kunden an: schließlich am diese „Umschulder“ ja bereits viele Jahre gezeigt, dass sie die aufgenommenen Kredite zuverlässlich zurückzahlen. Da die Immobilienbesitzer ja schon einen Teil der Immobilien-Schulden zurückgezahlt haben, ist das Risiko im Ernstfall einer Zwangsversteigerung die Kredite über die besicherte Immobilie nicht mehr zurückzubekommen deutlich niedriger als bei den meisten Neufinazierungen.

Eine Anschlussfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro ermäßigt sich bei 10-jähriger Zinsbindung von 3,80 % (effektiv 3,87 % p.a.) auf 3,60 % (effektiv 3,66 %p.a.). Für Finanzierungssummen von 50.000 bis 100.000 Euro sinkt der Zinssatz bei 10-jähriger Zinsbindung dank Zinsrabatt von 3,90 (effektiv 3,97 % p.a.) auf 3,70 % (3,76 % p.a.). (Konditionen für Finanzierungen bis zu 50% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten, Stand 15.02.2010) Bei einer Darlehenssumme von 100.000 Euro spart der Darlehensnehmer immerhin 200 Euro allein im ersten Jahr. Wenn die gesparten Zinsen in eine zusätzliche Tilgung investiert werden, erhöht sich die gesparte Summe noch schneller.

Doch potentielle Umschulder haben nicht nur bei der ING-Diba gute Karten! Zum einen liegt das allgemeine Zinsniveau deutlich unter dem, von vor 10 Jahren. Da dies die häufigste Zinsbindung für Baufinanzierungen in Deutschland ist profitieren hier viele Häuslebauer, die damals ihre Erstfinanzierung abgeschlossen haben. Zum anderen bemühen sich auch andere Anbieter sehr stark um diese guten Kunden. Es lohnt sich also, zunächst die Immobilienfinanzierungen im Internet zu vergleichen und daann mehrere Angbote einzuholen.

KfW-Förderung: Banken behindern die Förderkredite

Wer sein Häuschen energiesparend umbauen möchte, für den sind Kredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unschlagbar günstig. Dabei gilt das Hausbankenprinzip: wer einen KfW-Kredit z.B. aus dem „Energieeffizient Sanieren!-Programm haben möchte, muß den Antrag dafür über seine eigenen Hausbank stellen. Diese übernimmt dann für den Kunden die weitere Koordination für die KfW. Allerdings sind Kreditinstitute nicht verpflichtet, diese Förderdarlehen zu vermitteln. Denn die Zusammenarbeit mit der KfW bereitet den Banken viel Arbeit.  Außerdem sind die Margen viel geringer als für andere Darlehen und die Hausbank des Antragstellers muß teilweise sogar für ihren Kunden haften. Das macht die Vergabe von KfW-Mitteln oft unattraktiv für die Hausbank. Viele Banken knüpfen die Vermittlung deshalb an Bedingungen, so eine Umfrage der Stiftung Warentest bei 133 Instituten und Vermittlern. Lediglich zehn regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren bei der Umfrage bereit, KfW-Kredite ohne Mindestbetrag an Neukunden zu vergeben. Viele andere Geldhäuser vergaben demnach den geförderten Kredit nur, wenn der Hauseigentümer mindestens eine Summe von 25 000 Euro aufnehmen wollte. Andere Banken wollten das KfW-Darlehen nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Immobilienkredit vermitteln.

Wer also Energie sparen und die eigenen vier Wände umbauen oder sanieren möchte, sollte sich vorher umfangreich informieren und die Anbieter vergleichen. Im Internet gibt es eine Menge Baugeldvergleiche. Des Weiteren empfiehlt es sich , auf den Webseiten der KfW oder die Verbraucherzentralen sich über die Programme informieren. Dann spart man auch mit den Förderdarlehen der KfW. Übrigens trotz der Schwierigkeiten konnte die KfW für das vergangene Jahr einen neuen Förderrekord vermelden. Sie förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

KfW erzielt Förderrekord in Deutschland

Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ende Januar mitteilte, hat sie im vergangenen Jahr einen neuen Förderrekord erzielt. Die KfW Bankengruppe hat im Jahr 2009 Wirtschaft, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Bildung in Deutschland mit 50,9 Mrd. EUR (Vorjahr 45,4 Mrd. EUR) gefördert und erzielt damit das höchste inländische Fördervolumen ihrer Geschichte.
Die KfW förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

Für Investitionen in den Klima- und Umweltschutz im In- und Ausland vergab die KfW insgesamt 19,8 Mrd. EUR. Dies entspricht nahezu einem Drittel des gesamten Fördervolumens der KfW Bankengruppe. Allein in Deutschland hat sich hier das Fördervolumen gegenüber dem Jahr 2008 von 12,6 Mrd. EUR auf 16,5 Mrd. EUR erhöht (+31,0 %). Die Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren verzeichneten eine deutlich gestiegene Nachfrage, was zu einem Rekordzusagevolumen von 8,9 Mrd. EUR führte. Das Zusagevolumen des Vorjahres (6,3 Mrd. EUR) wurde damit um 41,3 % übertroffen.

Trotzdem stockte die Förderung Anfang 2010. Da es noch keinen gültigen Haushaltbeschluß des Bundestages gab, konnten keine neuen Anträge für des Programms zur CO2-Gebäudesanierung bewilligt und zur Auszahlung gebracht werden. Neue Anträge für das Co2-Programm wurden aber trotzdem weiterhin angenommen.

In Kraft getreten ist der Haushalt 2010 zwar immer noch nicht, so der Bauminister, durch die Umschichtung von Mitteln könne der Januar aber überbrückt werden. 1,1 Milliarden Euro sind so im Entwurf des Bundeshaushalts für energieeffizientes Bauen und Sanieren vorgesehen – und Förderanträge werden wieder bewilligt.

Gebühren für fremde Geldautomaten sind erneut gestiegen

Die Abzocke geht weiter: wie die Finanzberatung Max Herbst (FMH) in einer aktuellen Studie ist das Geldabheben bei fremden Automaten deutlich teurer geworden.  Die Banken verlangen im Schnitt einen Mindestsatz von 5,64 Euro pro Vorgang.  Damit stiegen die Geldautomatengebühren innerhalb von nur sechs Monaten um fast 13 Prozent. Einige Institute verdoppelten in diesem Zeitraum sogar ihre Sätze auf mindestens zehn Euro pro Abhebevorgang. Vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken langen kräftig zu. „Die Gebühren entsprechen nicht dem Aufwand und für einen Preisanstieg gibt es nicht den geringsten Grund“, kritisiert Frank Pauli, Experte für Banken beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Im Herbst mussten alle Banken auf Weisung der EU ihre Geschäftsbedingungen ändern. Dieses Gelegenheit ließen sich laut FMH-Studie ein Fünftel der knapp 200 untersuchten Banken nicht entgehen, um das Entgelt für Abhebungen an verbundfremden Automaten zu erhöhen. Die Sparda Bank Hannover verdoppelte ihre Sätze auf jetzt mindestens acht Euro pro Vorgang. Die Volksbank Kaiserslautern Nordwestpfalz verlangt von Kunden, die an Commerzbank-Automaten ziehen, jetzt zehn statt früher fünf Euro. Die PSD Bank Hessen Thüringen hat die Sätze für Kunden, die Automaten von ING-Diba, SEB oder Postbank nutzen, beinahe verdreifacht. Jetzt werden mindestens zehn Euro fällig. Auch eine Menge Sparkassen haben sich an den Erhöhungen beteiligt. Demgegenüber stehen laut FMH lediglich 60 Cent an Aufwand pro Vorgang.

In Bezug auf die Bargeldversorgung machten die Sparkassen ja bereits mit der Auseinandersetzung mit den Direktbanken von sich reden.  Da die Direktbanken ihre Kunden kostenlos über die Kreditkarten mit Bargeld versorgen, wollen die Sparkassen die Direktbanken vom Geldautomatennetz der Sparkassen ausschließen. Laut Finanztest haben bereits 80 Sparkassen Fremdkunden zumindest teilweise ausgesperrt. Dadurch wird es weniger attraktiv, das Girokonto zu einer der Direktbanken zu verlegen. Mittelfristig könnte das Kreditkartenmodell wegen des Streites möglicherwiese nicht mehr funktioniern.
Grundsätzlich legen die Hausbanken der Kunden die Gebührenhöhe fest. Wer als Kunde also wissen möchte, wieviel er für ein eventuellen „fremdgehen“ bezahlen muß, sollte also seinen Bankberater fragen. Wer die Gebühren für das Geldabheben sparen möchte, sollte immer die Automaten des Verbundes der eigenen Hausbank nutzen. Insgesamt gibt es vier größere Gelautomatenverbünde. Die meisten kostenfreien Geräte bieten mit einer Stärke von mehr als 25 700 Automaten die Sparkassen. Knapp dahinter liegen die Genossenschaftsbanken mit dem Bankcard-Servicenetz, welches rund 18 600 Geldautomaten umfasst. Die Cashgroup, eine Organisation der großen Privatbanken wie Deutsche Bank, Commerzbank oder Postbank bietet immerhin noch 7 000 eigene Automaten. Die geringste Auswahl bietet der Bankenverbund Cashpool. Unter anderem Kunden der Citibank, Netbank, Santander Consumer Bank oder der SEB müssen sich mit rund 2 500 Automaten deutschlandweit begnügen. Doch ob man die Wahl des Kreditinstituts von der Zahl der geldautomaten abhäng macht, sollte gut überlegt sein. Wer nicht permanent herumreist holt doch in der Regel immer an den selben Automaten ab. Und über Internet, Handy etc. kann man sich heute schnell den nächsten Automaten anzeigen lassen. Selbst bei nur 2.500 Automaten findet man dort meistens einen gebührenfreien Automaten.

Neue Regeln für Girokonten

Seit dem 1. November sind neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft. Die Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Neue EU-Vorschriften machten die Änderungen notwendig. Da sicher nicht alle Kunden sich die neuen AGB der Banken intensiv durchgelesen haben, fasst Finance-Blog.de die wichtigsten Änderungen zusammen:
Worauf sollten Sie künftig bei Überweisungen und Co. achten:

1. Schnellere Überweisung

Bei Zahlungen innerhalb von Deutschland (z.B. bei Onlineüberweisungen) galt bisher eine Frist von 3 Bankarbeitstagen. Bei schriftlicher Einreichung musste man mit vier Geschäftstagen rechnen. Diese Fristen müssen die Banken nun im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten.
Ab 2012 ist europaweit eine Frist von maximal 2 Geschäftstagen vorgesehen. Dies gilt für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften.

2. Lastschriften europaweit

Lastschriftverfahren sind nun für Zahlungen innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich. So kann der Besitzer eines Ferienhauses in Dänemark die dafür anfallenden Stromkosten vom deutschen Girokonto abbuchen lassen. Einige Banken haben bereits die so genannte Sepa-Lastschrift eingeführt, die das einfache Abbuchen innerhalb der EU-Grenzen ermöglicht. Allerdings haben noch nicht alle Banken die Sepa-Lastschrift eingeführt.

3. Kein Namensabgleich

Bisher galt in Deutschland, dass es Namenskonten gibt. Bei Überweisungen war es deshalb bisher üblich, dass die Banken den Empfänger mit der Kontonummer abglichen. Im Zweifelsfall wurde das Geld dann auch schon mal zurückgegeben. Ab sofort sind bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich, egal ob online, per Terminal oder Beleg überwiesen wird. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Sie müssen also noch größere Sorgfalt beim Ausfüllen der Überweisungsträger walten lassen!

4. Kein Widerruf

Auch ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Der Kunde kann nur noch auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen. Ansonsten bleibt ihm nur, das Geld direkt beim unrechtmäßigen Empfänger zurückfordern – und wenn dieser nicht reagiert kann es lange dauern, bis das Geld wieder beim rechtmäigen Eigentümer ist.

5. Haftung bei Kartenverlust

Auf die Kulanz der Institute muss nach der neuen Regelung auch hoffen, wer seine Bankkarte verliert. Der Kunde muss künftig bis zu 150,00 Euro des Schadens selber tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken haben allerdings mitgeteilt, dass sie über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und dem Kunden den Schaden voll ersetzen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer umgeht. Dann haftet er für den gesamten Schaden – zumindest bis zu dem Betrag, über den er pro Tag verfügen kann.

6. Haftung bei Online-Missbrauch

Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ein grob fahrlässiger Umgang mit der TAN-Liste zieht die Haftung für Schäden über 150,00 Euro hinaus nach sich.
In kritischen Fällen sollte man deshalb das Konto unverzüglich telefonisch oder auch online sperren.

Eine weitere neue Tagesgeld-Bank: die Triodos-Bank

Nachdem wir bereits vor wenigen Wochen über den Start der noa-Bank berichtet haben, ist zwischenzeitlich die nächste Bank mit dem Focus Nachhaltigkeit an die deutschen Kunden herangetreten. Im November eröffnete die holländische Triodos-Bank ihre deutsche Bankniederlassung. Bisher war die Triodos-Bank in Deutschland lediglich mit einer Kredit-Agentur vertreten.

Die Triodos-Bank ist bereits seit 1980 aktiv und beschäftigt sich auch seitdem mit nachhaltigen Projekten. Laut Internetseite gehört die Triodos Bank zu den Ersten, die grüne Fonds auflegen. Außerdem zählt die Triodos-Bank nach eigenen Angaben zu den Pionieren im Bereich Mikrofinanz und legt als eines der ersten Finanzinstitute Mikrofinanzfonds für Entwicklungsländer auf.
Doch zahlt sich das nachhaltige Engagement auch für die Kunden aus? Auf der Webseite hat die Triodos-Bank einen Tagesgeldsatz von 1,5% veröffentlicht. Damit erreicht das niederlänidische Institut in den Tagesgeldvergleichen maximal Mittelfeldplätze. Da die Bank jedoch stark die nachhaltig orientierte Kundschaft ansprechen möchte, ist ein Konditionsvergleich mit ähnlich aufgestellten Banken wie der Umweltbank, GLS-Bank oder der noa-Bank sinnvoller.

Im Gegensatz zu vor kurzem vorgestellten noa-Bank sind die Tagesgeldzinssätze ebenfalls nicht überragend. Die noa-Bank bietet zur Zeit 2,2 % Zinsen. Vorteil zugunsten der Triodos-Bank ist jedoch, dass es trotz des jungen deutschen Ablegers um eine bereits seit 30 Jahren bestehende Bank handelt. Nachteil des neuen Tagesgeldanbieters gegenüber deutschen banken ist die niederländische Einlagensicherung mit maximal 100.000 Euro Absicherung pro Kunde. Gerade nach der Kaupthing-Pleite sind deutsche Anleger bei ausländischen Instituten vorsichtiger geworden.
Für Kunden, die ihr Geld in nachhaltigen Projekte investieren wollen und die auf die deutsche Einlagensicherung nicht verzichten möchten, könnte deshab die Nürnberger Umweltbank eine gute Alternative sein. Die Umwelbank bietet ähnliche Konditionen wie die Triodos-Bank.  Sie gibt es bereits seit 15 Jahren und sie ist Mitglied des deutschen Einlagensicherungssystems.

Übrigens hatten wir bei der Vorstellung der noa-Bank versprochen, sie darüber zu informieren, wenn sich etwas bei der Verwendung der Anlagegelder bei der noa-Bank tut. Und tatsächlich: Seit kurzem sind die ersten 28.000 Euro als Kredit an Kunden im Thema „Region“ ausgegeben worden (Stand: 21.12.2009)

Neues im Geldautomatenstreit der Sparkassen mit den Direktbanken!

Wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) mitteilte,  sind Sparkassen nicht verpflichtet Kunden von Direktbanken die Nutzung von Geldautomaten der Sparkassen zu erlauben. In dem Verfahren des Landgerichts München zur Sperrung von Geldautomaten für Visa-Karten mehrerer Direktbanken zwischen einer Sparkasse und der ING-Diba, Citibank und Volkswagenbank AG habe das Gericht die Klage der Direktbanken in allen Punkten abgewiesen. Die Kunden der genannten Direktbanken müssen sich also darauf einstellen, mit ihrer Visa-Card künftig kein Bargeld merh bei vielen Sparkassen abheben zu können.
[aad]Bereits im letzten Jahr kochte der Streit über die Bargeldversorgung der Direktbanken über die Geldautomaten der Filialbanken hoch. Finance-Blog.de berichtete damals in mehreren Artikeln über diese Entwicklung. Insbesondere die Sparkassen sahen es nicht mehr ein, die hohen Infrastrukturkosten für die Bargeldversorgung ihrer Kunden zu tragen, während die Direktbanken diese Infrastruktur quasi als Trittbrettfahrer nutzen. Ein DSGV-Sprecher sagte, das Urteil mache deutlich, „dass viele Direktbanken ihr Versprechen einer sicheren Bargeldversorgung für ihre Kunden nicht aus eigener Kraft erfüllen können“. Während bei Kunden die Geld mit der ec-/Maestro-Karte abheben, die Institute dafür 4,50 EUR , erhalten, bezahlen die Direktbanken bei einer Automatennutzung ihrer Kunden lediglich 1,74 Euro.
Vor einem Jahr hatte Landgericht Heilbronn die Sperrung der Geldautomaten für Visa-Karten anderer Banken durch die Kreissparkasse Heilbronn für rechtswidrig erklärt (Az.: 21 O 135/08). Das Gericht sah damals in der Sperrung einen Verstoß gegen Paragraf 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Betroffen waren davon Kunden u.a. von Citibank, ING-Diba, und Volkswagen Bank.