Vor einiger Zeit hatte ich über einen bekannten PC-Hersteller einen neuen Rechner für den Hausgebrauch bestellt. Besonderer Clou des Angebotes war eine Finanzierung der Santander Consumer Bank, bei der erst in einem halben Jahr die erste Rate abgezogen werden sollte. Nachdem ich nun meinen neuen PC Anfang September 2005 erhielt, war ich schon überrascht, dass die erste Rate bereits Mitte September abgebucht wurde, obwohl eigentlich erst im Februar die Rückzahlung beginnen sollte.
Egal – dachte ich, dann bist Du eben früher mit der Rückzahlung fertig. Die nächste Ãœberraschung wartete Anfang 2006 auf mich: Auf der Abrechnung stand ganz unten im Fuss der Mitteiklung, dass für diesen Jahreskontoauszug 4,86 % berechnet werden. Für eine Kreditsumme von 1000 Euro ist dies immerhin ein halbes Prozent mehr an Darlehensleistung. Auch konnte ich mich nicht erinnern, einen Hinweis darauf in der Antragsstellung gesehen zu haben. Allerdings habe ich auch nicht intensiv danach gefahndet. Als im nächsten Jahr diese Gebühr noch einen Euro teurer war entschloß ich mich dieses Darlehen zu kndigen. Dies tat ich dann auch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten.
Das Bestätigungsschreiben enthielt auch gleich die nächsten Ãœberraschungen für mich. In der Aufstellung zur Ablösung waren die Positionen Mitteilungsgebühr (3,50 Euro) und Bearbeitungsgebühr (35 Euro) enthalten. Nun gut – über die Mitteilungsgebühr lässt sich sicherlich streiten. Aber eine Bearbeitungsgebühr für eine fristgerechte Kündigung? Meiner Meinung nach eine unzulässige Gebühr. Zunächst hielt ich dies für einen Irrtum, da im Anschreiben noch einmal ausdrücklich auf die gestzlichen Kündigungsfristen hingewiesen wurde, und rief bei der Bank an. Und tatsächlich die Mitarbeiterin am Telefon bestätigte meine Vermutung, verwies mcih wegen der Bearbeitung an ihren Kollegen xy der allerdings nicht mehr im Haus war. Sie versprach mir einen Rückruf ihres Kollegen für den Montag (Ich hatte am Freitag Nachmittag angerufen). Nachdem dieser nach zwei Wochen ausblieb, rief ich noch meil beim Kundenservice der Santander an. Die Mitarbeiterin dort war weniger freundlich. Nachdem ich noch einmal den Sachverhalt und meine Sichtweise dazu schilderte, wies Sie meinen Wunsch auf Prüfung des Vorgangs ab. Die Abrechnung wäre schon so richtig. Sie hätte schließlich die Regeln nicht gemacht und überhaupt, wenn ich mich beschweren wollte solle ich mich doch an die Beschwerdeabteilung wenden – damit war das Gespräch beendet.
Da ich nicht der streitlustigste bin, lies ich dies sein. Künftig werde ich mir aber sehr genau überlegen, ob ich noch einmal ein solches Angebot nutzen werde. Ãœbrigens sind die mir aufgebürdeten Kosten nirgendwo im Preisverzeichnis genannt. Lediglich unter Punkt 5 gibt es einen Hinweis auf den § 315 BGB wird aufgeführt, nachdem man für allgemeine Dienstleistungen die nicht vereinbart wurden „nach billigem Ermessen“ weitere Gebühren erhoben werden sollen. Sicherlich eine sehr weich formulierte Regelung, die viel Spielraum lässt, der scheinbar auch genutzt wird.
Ich würde mir wünschen, dass jemand von der Santander diese Schilderung nutzt, um vielleicht noch einige Verbesserungen am eigenen Service vorzunehmen. Dabei wünsche ich viel Erfolg!
Tags: Ratenkredite, sonstiges by lars.koeppen
12 Comments »