Neues Versicherungsrecht – Mehr Geld für die Kunden
Am Abend verabschiedete der Bundestag die Neuregelungen für das Versicherungsvertragsrechts. Nach über 6jährigem Gezerre sollen nun die Kunden von Lebensversicherungen davon profitieren. Vor allem wegen der Berücksichtigung stiller Reserven sollen sich die Anleger über höhere jährliche Ausschüttungen freuen. Außerdem soll der Rückkaufwert bei vorzeitiger Kündigung neu berechnet werden. Die wichtigsten neuen Regelungen stellen wir kurz vor:
Stille Reserven:
Wenn ein Unternehmen (auch Versicherungen) Anlageobjekte wie Grundstücke oder Aktien (als Finanzanlagen erwerben) müssen diese in den Bilanzen diese ausweisen. Das deutsche Recht sieht dabei eine maximale Bewertung zum Kaufpreis vor. Abschreibungen können über die Jahre hinweg den “offiziellen” Wert des Objektes sogar weiter mindern. Erst beim Verkauf des Objektes werden in der Regel diese “stillen” Reserven offengelegt und erhöhen der angelegten Kundengelder. Künftig muss spätestens bei Vertragsende die Hälfte der angesammelten Rücklagen ausbezahlt werden. Daraus ergibt sich eine höhere Ausschüttung.
Rückkaufwert
Hier gibt es zwei Änderungen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages in den ersten Jahren können Versicherte jetzt mit mehr Geld rechnen. Die von den eingezahlten Prämien abzuziehenden Abschlusskosten für den Versicherungsvertrag werden künftig auf fünf Jahre verteilt. Außerdem bemisst sich der Wert einer vorzeitig zurückgegebenen Lebensversicherung künftig am Deckungskapital der Police und nicht mehr am Zeitwert. Dies wird nach Angaben des Ministeriums zu leicht höheren Erlösen für die Versicherten führen. Die neue Berechnungsart gilt allerdings nur für Neuverträge ab dem 1. Januar 2008.
Mehr Transparenz
unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen können Versicherungskunden nach der neuen Regelung die Police innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Bei Lebensversicherungen beträgt diese Frist sogar 30 Tage.
Mehr Dokumentations- und Beratungspflichten sollen ebenfalls zur Stärkung der Kundenrechte beitragen.
Wichtig ist auch, dass die Versicherung des Schutzes auch bei grob fahrlässigen Verhalten nicht mehr komplett streichen darf. Lediglich entsprechend des Verschuldens kann der Betrag gekürzt werden.
Das neue Recht soll – wenn der Bundesrat den Änderungen zustimmt – ab 1.Januar 2008 gelten und für die meisten Änderungen mit einem Jahr Verzögerung auch für Altverträge gelten. Mit der neuen Reform wird das fast 100 Jahre alte bisherige Versicherungsrecht abgelöst. Dieses wurde 1908 in Kraft gesetzt.

[...] Am Freitag winkte der Bundesrat die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossene Änderung des Versicherungsbetragsrechts (wir berichteten) durch. Zielsetzung der Gesetzesänderung ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes und eine grundlegende Modernisierung der Grundlagen des Versicherungsrechtes. [...]