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Festgeld – Je kürzer um so besser?

Am Festgeld wird bei einigen Anbietern derzeit eine interessante Konstellation beobachtet. Für kurzfristige Festgeldangebote gibt es einen günstigeren sprich höheren Zinssatz, als für längere Zinsbindungen. Wie Kerstin Altendorf vom Bundesverband gegenüber n-tv.de erläuterte sind bei manchen Anbieter zur Zeit unter Umständen für 6 Monate beispielsweise 0,2% Zinsen mehr zu bekommen, als für ein ganzes Jahr.

Eine solche Situation nennt man „inverse Zinsstruktur“ also eine umgekehrte Zinsstruktur. Umgekehrt nennen Fachleute diese Situation, weil im Normalfall für längere Anlagezeiträume ein höherer Zins gezahlt wird. Ein Investor, Anleger oder auch ein privater Sparer lässt sich mit einem besseren Zinssatz dafür entschädigen, dass er länger auf sein Geld „verzichtet“ also länger bis zur Rückzahlung wartet. Die inverse Zinsstruktur wird damit begründet, dass einige Banken darauf spekulieren, dass die Europäische Zentralbank in den kommenden Monaten die Zinsen senken wird. Stehen die angelegten Gelder nach 6 Monaten dann zur Neuanlage an zahlt die Bank eventuell einen deutlich geringeren Zins für die nächsten 6 Monate. Verbraucher und Sparer sollten von solchen Angeboten die Finger lassen. Für sie zählt erst überlegen, wie lange man auf das Geld verzichten möchte, dann für die gewählte Zinsbindung die Festgeldangebote vergleichen und anschließend beim Anbieter seines Vertrauens abschließen.
Bei Baufinanzierungen ist übrigens genau das Gegenteil zu beobachten. Während sich bis zum Sommer 2007 die Zinsen für 5 und 10 Jahre bis auf wenige hundertstel Prozentpunkte annäherten, sind die 5jährigen Zinsbindungen aktuell wieder ca. 0,4% günstiger als Immobilienfinanzierungen mit 10 Jahren Zinsbindung. Treiber für diese Entwicklung ist die Finanzkrise der letzten Monate. Um die folgen der durch die Subprime-Krise ausgelösten Vertrauensverlustes der Banken ineinander auszugleichen pumpte die amerikanische Notenbank viele Milliarden Dollar in die Finanzmärkte. Mit Zinssenkungen versucht die FED die erwartete Konjunkturabkühlung zu bremsen. Da die dafür gesenkten Leitzinsen sehr kurzfristig gelten, entstand der Zinssenkungsdruck vor allem für kurzfristige Zinsbindungen. Die nächsten Monate werden zeigen wie es mit dieser Zinsentwicklung weitergeht.
Übrigens: 5jährige Immobiliendarlehen sind aktuell bereits für unter 4% zu haben. Zum Vergleich die Postbank bietet für Sparer mit ihrer SparCard 3000plusdirekt bereits 4,1% Zinsen ab dem ersten Euro. Auch das ist wohl irgendwie invers also umgekehrt.

Fondssparen mit Riester

Eine interessante Broschüre zum Thema Riesterrente hat der Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. kurz BVI herausgegeben. In dem 28seitigen Infoheft werden viele Fragen zum Thema Riestern beantwortet. Ein praktischer Ratgeber für jeden der sich gerade damit auseinandersetzt.

Wenig verwundert es, das überwiegend die Vorteile des Fondssparens dargestellt werden. Schließlich ist der Herausgeber der Zentralverband der Investmentgesellschaften, also der derjenigen Gesellschaften, die die Fonds für die Riesterverträge ja auch auflegen und verkaufen. Trotzdem handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument um einen nützliches Informationsinstrument. Zum einen ist eine Investition in einen Fonds als Altersvorsorgeprodukt sehr sinnvoll, wenn die Rente noch 15-20 Jahre oder noch mehr Jahre weg ist – vor allem wenn wie bei der Riesterrente die Rückzahlung der Beiträge garantiert ist. Zum anderen  sind die in den Beispielen angesetzten Renditen mit 6% pro Jahr langfristig durchaus realistisch und deshalb durchaus moderat gewählt. Bei Aktienfonds wird das Risiko auf Kursverluste meistens durch die besseren Chancen auf eine höhere Rendite langfristig mehr als ausgeglichen.
Trotzdem sollte jeder der mit Aktien-Fonds für seine Rente vorsorgt, darauf achten, ab 50 Jahren schrittweise in Anlageprodukte mit weniger Risiko zu wechseln. Diese haben dann in der Regel auch weniger Rendite aber dies auch mit der Sicherheit die versprochenen Zinssätze auch zu erhalten. Nichts wäre schlimmer, als wenn kurz vor der Rente eine Akrtienbaisse zu erleben die das angesparte Vermögen deutlich reduziert. Es droht dann die Gefahr, dass man letzlich nur die eingezahlten Beiträge zurückerhält, obwohl man zwei Jahre vorher noch ein stattliches Vermögen angespart hatte.

Mehr  Informationen enthält die Informationsbroschüre „Die Riesterrente mit Investmentfonds“, die beim BVI erhältlich ist.

Wichtig:Steuererklärung 2008 – Anlage Steuerhinterziehung

Der Steuerskandal der letzten Wochen bringt einige Zeitgenossen doch auf abstruse Ideen. Nachdem der Liechtensteiner Steuerskandal mit der Ablösung des Postchefs Zumwinkel mit einem Paukenschlag begann, versuchten die Finanzbeamten mit Grossrazien in den Folgewochen weiteren Steuerflüchtlingen auf die Spur zu kommen. Bei der Liechtensteiner Bank LTG sollen viele Millionen Euro am deutschen Fiskus vorbeigeschleußt worden sein.
„Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit.“ – mit diesem  Amnestiegesetz wollte die Bundesregierung bereits  2004  reuige Steuersünder wieder mit ihrem Geld in die deutsche Steuerhoheit führen.  Genützt hat es scheinbar nicht viel, wie der neue Steuerskandal zu belegen scheint.

Auch wenn es der eine oder andere bereits kennen mag, möchte ich als neuen Versuch den Vorschlag einer Steuerhinterziehungerklärung aufgreifen. Vielleicht ist dies ja der revolutienäre Ansatz für mehr Steuerehrlichkeit. Wer hier lebt und Geld verdient ist auch der hiesigen Gesellschaft verpflichtet.

Keine Zwangsversteigerung bei Kreditverkauf

Und plötzlich war das Haus weg. Mit solchen und ähnlichen Schlagzeilen warteten in den letzten Monaten einige Beiträge zum Thema Kreditverkauf auf. Die Botschaft der Berichte vorwiegend öffentlich rechtlicher Sender war eindeutig: Wenn Deine Baufinanzierung an gierige Heuschrecken (Finanzinvestoren) verkauft wird, kann es auch zur Zwangsversteigerung kommen, wenn die Raten für die Immobilienfinanzierung ordnungsmäß bezahlt werden. Das löste einen Aufschrei in der deutschen Bankenlandschaft aus. Kunden riefen ängstlich bei Ihrer Bank an, ob Ihr Darlehen schon verkauft wurde. Teilweise wurden Immobilienfinanzierungen storniert und der Traum vom eigenem Heim wieder aufegegeben. Nachdem diese Lawine losgetreten wurde bringen jetzt die ersten Gerichte etwas Klarheit zur Rechtlage beim Kreditverkauf.
Viele Banken und Verbraucherschützer versuchen seit der Veröffentlichung der Beiträge Ihre Kunden zu beruhigen. Wer die Raten für die Baufinanzierung pünktlich zahlt, dem kann auch nach einem Kreditverkauf nichts passieren. Jetzt gibt es auch eine richterliche Bestätigung für diese Sichtweise. In einem Verfahren gegen den Finanzinvestor Lonestar hat das Oberlandesgericht München nun untersagt, gegen einen Hausbesitzer mit einer Zwangsvollstreckung vorzugehen (5U 5102/06). Lonestar hatte den Immobilienkredit im Jahre 2004 von der Hypo Real Estate erworben, als diese ihr Privatkundengeschäft für Baufinanzierungen aufgab. In der Begründung hies es, dem Finanzinvestor sei es nur um die Verwertung der Sicherheiten gegangen.

Des Weiteren hat das Landgericht Berlin dem Westdeutschen Rundfunk sowie weiteren ARD- Anstalten bei Anordnung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro untersagt, zahlreiche Behauptungen aus den ARD-Sendungen weiterzuverbreiten. Offensichtlich waren die Kunden um die es in den Repotagen ging, meistens nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Dies gab der Sparkassenverband im Januar in einer Pressemitteilung bekannt.

Weitere Klarheit bringen möglicherweise die Aktivitäten der Verbraucherzentralen. So hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen einige Banken abgemahnt, weil nach deren Ansicht einige Klauseln, die den jederzeitigen Verkauf der Kredite zulassen, das Vertrauensverhältnis zu den Banken unterwandern und außerdem gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Sollten sich die Banken gegen die Abmahnungen wehren, ist auch eine Präzisierung der Rechtslage durch die deutschen Gerichte zu erwarten.

Letztlich bleibt es aber Aufgabe aller Beteiligten also Banken, Verbraucherschützer und auch der Politik mit ihrem Verhalten und sinnvoller Regelungen das Vertrauen in das deutsche Kreditsystem zu stärken. Denn jeder Banker lernt im ersten Lehrjahr: Kredit kommt vom lateinischen „Credere“ – und das heißt Vertrauen.

Hinweis auf neuen Artikel:
Bundesgerichtshof erschwert Pfändung nach Kreditverkauf

Koalition beschließt Wohn-Riester als Eigenheimzulageersatz

Die Bautätigkeit in Deutschland geht immer mehr zurück. Für 2008 wird die Fertigstellung von nur noch 200.000 Wohnungen prognostiziert, während 2006 noch 50.000 Wohnungen mehr fertiggestellt wurden. Auch wenn das eigene Heim als Vorsorge bei den Deutschen immer noch als attraktive Möglichkeit gesehen wird, trauen sich viele Familien nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ohne Förderung ein solches Projekt anzugehen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, und deshalb wurde bereits bei der Streichung der Eigenheimzulage beschlossen, eine Ersatzförderung zu schaffen. Dies soll nun Form des Wohn-Riester umgesetzt werden.

Nachdem sich die Spitzen der Koalition Ende 2007 auf Eckpunkte der neuen Regelung geeinigt hatten, hat die große Koaliton ihre Pläne bei der Klausurtagung in der vergangenen Woche präzisiert. Überraschungen gab es dabei nicht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft treten.
Entnahme aus bestehenden Riestersparverträgen

Bis zu 75% des bereits angesparten Riestervermögen können aus bestehenden Riesterverträgen wieder entnommen werden, ohne dass die Zulage gestrichen wird. Der Mindestbetrag für die Entnahme beträgt 10.000 €. Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung, da es aus ihrer Sicht keinen Sinn macht, nicht den gesamten Betrag aus dem Riester-vertrag entnehmen zu können. Ein Viertel des angesparten Kapitals im Reister-Vertrag zu lassen, erhöht eine spätere Rentenzahlung oft nur marginal. Für die Baufinanzierung könnte das zusätzliche Eigenkapital eine zusätzliche Entlastung bei der monatliche Rate bedeuten und zu einer schnelleren Rückzahlung des Immobilienkredites führen. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass zu dem verbliebenem Vermögen ja noch die weiteren Sparraten kommen.

Riester-Zulage auch für Tilgung der Baufinanzierung

Hausbauer sollen ihre Riester-Zulage künftig auch für die Tilgung eines Immobiliendarlehens verwenden dürfen. Die jähliche Zulage, die ab 2008 für ledige 154 € beträgt (308 für Verheiratete). Für alle Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, kommen noch einmal 185 € jährlich hinzu. Spätergeborene werden mit 300 € Zulage gefördert. Hier können durch das Wohn-Riester also noch einige Euros an Tilgung für die Immobilienfinanzierung hinzukommen.

Nachgelagerte Besteuerung

Wie bei Riester-Sparverträgen soll es auch beim Wohn-Riester eine nachgelagerte Besteuerung geben.Der Entwurf sieht vor, dass der Riestersparer bei Rentenbeginn wählen kann, ob die Steuern auf einen Schlag mit einem Abschlag von 30 Prozent gezahlt werden oder jährlich zum persönlichen Einkommensteuersatz.
Wohn-Riester gibt es schon

Auch bisher sind Entnahmen aus Riesterverträgen möglich. Entnommene Beträge müssen mindestens 10.000 Euro betragen, höchstens 50.000 Euro. Allerdings müssen diese nach strengen Regeln wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden. Mit der Entnahme gibt man sich quasi selbst ein Darlehen. Hier liegt auch der Unterschied zum geplanten Wohn-Riester, denn dort beraucht keine Rückzahlung erfolgen.

Viele Fragen sind jedoch noch offen. Insbesondere die Details der Versteuerung und der Bewertung des Immobilienvermögens sind noch offen. Wenn das Gesetz wie geplant noch in der ersten Jahreshälfte beschlossen werden soll ist für die Ausschüssen noch viel zu tun.