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Zu hohe Zinsbelastung? Einfach den Vertrag kündigen!

Das dachte sich wohl das BHW und kündigte ca. 7.000 Kunden die hochverzinsten Bausparverträge. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, will die Bausparkasse damit eine fehlgeschlagene Zinswette aus den 90er-Jahren wiedergutmachen. Damals hatte das BHW hatte ihren Dispo-Plus-Tarif verstärkt angepriesen, der einen Guthabenszins von bis zu 5 Prozent versprach. Diese Zinsen sollte der Bausparer erhalten, wenn er nach der Ansparphase auf das Bauspardarlehen verzichtete. Doch durch gesunkene Zinsen entpuppt sich der Deal wegen der bei vielen Verträgen endenden Anpsarphase nun als riesiges Verlustgeschäft.
Mit dem Hinweis auf die Allgemeinen Bausparbedingungen, wonach Ziel und Zweck des Bausparens ausdrücklich sei, ein günstiges Darlehen zu erreichen, hat das BHW ca. 7.000 Verträge einseitig gekündigt. Unzufriedenen Kunden bietet die Bausparkasse nun an, auf die Kündigung zu verzichten und eine Entscheidung der zuständigen Ombudsfrau des Verbands der Privaten Bausparkassen abzuwarten. Dieser Schiedsspruch wäre bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro bindend. So soll  eine Klagewelle verhindert werden. Ob dies gelingt bleibt abzuwarten.

Der Vorstandschef des BHW ,Wolfgang Klein, bleibt angesichts möglicher Klagen von BHW-Kunden wegen der einseitigen Kündigung von Bausparverträgen gelassen. „Ich rechne nicht mit einer Klagewelle“, sagte Klein am Freitag am Rande einer Konferenz in Frankfurt.

Trotz möglicher Klagenwerde man das BHW nicht dazu verpflichten können, ewig an den hoch verzinsten Verträgen festzuhalten. Da das Bauspargesetz vorschreibt, das der Bausparer ein Darelhen abnehmen muß, wird die Bausparkasse irgendwann aus den falsch kalkulierten Verträgen herauskommen. Die Frage ist letztlich nur zu welchem Preis und mit dieser Frage beschäftigt sich nun die Ombudsfrau des Verbands der Privaten Bausparkassen und möglicherweise auch demnächst die Gerichte.

Spartips für ein Annuitätendarlehen beim Hauskauf

da ich nicht genau weiß, welche Situation auf Dich zutrifft versuche ich mal verschiedene Szenarien zu berücksichtigen.

Eine klassische Hausfinanzierung wird so vereinbart, dass ein Darlehensbetrag aufgenommen wird und der Kredit anfänglich mit 1% (pro Jahr) der Darlehenssumme zurückgezahlt wird. Mit den Zinsen ergibt sich eine feste monatliche Rate. Da die Zinsen immer nur auf den aktuellen Kreditstand berechnet werden, verringern sich durch die Tilgung (Rückzahlung) mit jeder monatlichen Rate die Darlehenszinsen. Bei gleichbleibender Rate wird deshalb die Tilgung (bzw. deren Anteil an der Darlehensrate) mit der Zeit immer größer. Es solches Darlehen nennt man Annuitätendarlehen. Bei einem anfänglichen Tilgungssatz von 1% benötigt man gute 30 Jahre um den Kredit zurück zu zahlen.

Neben der anfänglichen Tilgung wird mit der Bank der Zinssatz vereinbart. Die Vereinbarung zum Zinssatz hat mit der Dauer der Rückzahlung direkt nicht viel zu tun. Über den Zeitraum dieser Zinsbindung kann man mit der Bank separat verhandeln. Weit verbreitet sind in Deutschland Zeiträume von 10 Jahren – also deutlich kürzer als die Rückzahlungsdauer. Nach Ende der Zinsbindung wird der Zinssatz neu vereinbart. Aber auch die Bank kann problemlos gewechselt oder der Kredit zurückgezahlt werden – und zwar OHNE Vorfälligkeitsentschädigung.

Immer beliebter werden wegen des günstigen Zinsniveaus Zinsbindungen, die länger als 10 Jahre dauern. Hier sind mittlerweile Zinsbindungen bis 30 Jahre möglich. Zwar erhöht sich der Zins je länger die Zinsbindung vereinbart ist, aber dafür ist der Kreditnehmer gegen Zinserhöhungen abgesichert. Als Darlehensnehmer ist nach ca. 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung eine Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten möglich. Hier gilt das BGB §489 Abs.1 Punkt 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb…).

Sparzeiten bei Autoversicherungen!

Es ist wieder soweit, die Kfz-Versicherer bombardieren uns wieder mit Werbung. Mit umfangreichen Werbeaktionen in Fernsehen, Internet, Radio und Printmedien versuchen die Anbieter uns einem Wechsel zu überreden. Ca. 70% der Abschlüsse für Autoversicherungen kommen im Oktober und November zu Stande. Aber warum gerade jetzt?

Grudsätzlich können Sie eine Autoverischerung immer zum Ende eines Versicherungsjahres mit der Frist von einem Monat kündigen. In der Regel ist dieses Datum der 31.12. und ist dem Versicherungsschein oder den jährlichen Beitragsmitteilungen zu entnehmen. Wer also wechseln möchte, sollte seiner Versicherung bis spätestens 30.11. das Kündigungsschreiben auf den Tisch legen.

Aber bevor man sich für einen neuen Anbieter entscheidet sollte man die Anbieter vergleichen. Gute Vergleiche gibt es zum Beispiel bei Vergleich.de: http://www.vergleich.de/vergleiche/versicherung/haftpflicht-recht-kfz/kfz-versicherung.html

Aber auch zu anderen Gelegenheiten ist ein Wechsel des Versicherers möglich. So haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht oder Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Die Kündigung Ihrer bestehenden Autoversicherung ist einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderungen möglich.

Ebenfalls kündigen kann der Versicherte im Schadenfall. Hier ist eine Kündigung innerhalb von einem Monat nach Ende des Schadensbearbeitung möglich. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.

Gute Zeiten für Kontenwechsel

Der Wettbewerb um neue Kunden wird bei Gehaltskonten immer schärfer. Die Spardabank Nürnberg lockt jetzt sogar mit Gratis-Flügen in 10 europäische Städte an. London, Paris, Rom, Kopenhagen, Budapest, Wien, Amsterdam, Helsinki, Athen oder Malaga – für diese Städte hat die Sparda-Bank ein Kontigent erworben mit dem die Neukunden abheben. Die Aktion ist bis zum 31.12.2007. Wer bis dahin ein Gehalts- oder Rentenkonto eröffnet proifitert vom Angebot und erhält beim ersten regelmäßigen Geldeingang einen Fluggutschein. Allerdings müssen Flughafengebühren und eventuelle Kerosinzuschläge selbst bezahlt werden. Wenn man berücksichtigt, dass viele Fluggesellschaften Tickets bereits ab 20 bis 30 € verkaufen, dürften sich die Kosten für die Spardabank wahrscheinlich in Höhe der Eröffnungsgutschriften von ca. 50 € bewegen, die manch andere Bank Ihren neuen Kunden anbietet.

Einen anderen Weg geht die SEB. Dort sollen zwar Kontofühungsgebühren und Kartengebühren anfallen, aber dafür soll der Kunde mit der Kreditkarte ab 2008 Rabatte bis zu 10% bei Unternehmen wie Burger-King oder Cinemaxx erhalten. Außerdem soll es noch einen kostenlosen Dispo zum Konto dazugeben geben. Die genauen Bedingungen hält sich die SEB noch offen – aber ich denke auch für dieses Modell wird seine Kunden finden. Schließlich haben wir Kunden ja auch fast alle irgenwelche Rabattkarten wie Payback oder HappyDigits in der Geldbörse.