Entries Tagged as ''

Zinsverbesserung für Baugeld durch Immobilienkrise

Ja tatsächlich – trotz der teilweise panischen Berichterstattung vieler Medien hat die Immobilienkrise zur Zeit eher positive Auswirkungen für deutsche Häuslebauer. Seit den Höchstständen im Juni/Juli sind die Zinsen für Baufinanzierungen wieder um einige Zehntel gesunken (siehe vergleich.de). Die im Frühjahr von allen Experten ausgerufene Zinswende mit steigenden Zinssätzen scheint durch die Immobilienkrise zumindest erst einmal verschoben.

Aber warum? Auslöser der Krise war die Angst der Investoren, dass durch steigende Zinsen die amerikanischen Verbraucher die Raten für ihre Immobilien nicht mehr zahlen können. Niemand war mehr bereit den Banken für solche Investments Geld zu leihen. Selbst hohe Zinsaufschläge als Ausgleich für erhöhte Risiken (die die Banken an die zahlungsschwachen Kunden hätten weitergeben müssen) reizten die Investoren nicht. Durch die sehr kurzfristigen Refinanzierungszeiträume führte diese Konstellation dazu, dass die Banken die vergebenen Kredite nicht mehr refinanzieren konnten. Die Banken bekamen also kein Geld mehr geliehen (klingt für viele bestimmt ein wenig paradox) und gerieten so in Liquiditätsschwierigkeiten.

Um Zusammenrüche vieler Banken zu vermeiden, schossen die Notenbanken viele Milliarden zusätzliches Geld in die Kapitalmärkte. Trotz dieser Hilsaktionen bleibt jedoch die Angst bestehen, dass viele Amerikaner Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können oder zumindest weniger konsumieren können. Dies lässt viele Experten annehmen, dass die Weltkonjunktur wieder ins Stocken gerät. Dies wiederum führt zum einen dazu, dass viele Anleger Aktien meiden und in langfristige (Staats-)Anleihen investieren (Viele Anleger bedeutet sinkende Renditen, also kleinere Zinserträge für Anleger). Der zweite Effekt ist, dass die Zentralbanken trotz hoher Inflation die Zinsen niedrig halten werden. So hat die amerikanische Notenbank den Leitzins wie erwartet gesenkt. Die Höhe der Zinssenkung fiel jedoch mit 0,5% überraschend deutlich aus. Auch die EZB verzichtete auf eine geplante Zinserhöhung.

Fazit: die Zinsen werden wohl (zumindest in den kommenden Wochen) auf dem derzeitigen Niveau verharren und im Rahmen von 2-3 Zehnteln pendeln. So können deutsche Bauherren von dem niedrigen Zinsniveau noch länger profitieren.

Bundesrat beschließt neues Versicherungsrecht

Am Freitag winkte der Bundesrat die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossene Änderung des Versicherungsbetragsrechts (wir berichteten) durch. Zielsetzung der Gesetzesänderung ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes und eine grundlegende Modernisierung der Grundlagen des Versicherungsrechtes.

Eckpunkte des neuen Rechts sind u.a.:

1. Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
    z.B. bei der Dokumentation des Beratungsgespräches
2. Vorvertragliche Anzeigepflichten für Berater
    z.B. dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss grundsätzlich nur solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat
3. Gerechterer Interessenausgleich zwischen Versichterten und Versicherern´
    z.B. durch ein einheitliches Widerrufsrecht
4. Modernisierung der Lebensversicherung
    z.B. beim Anspruch auf Überschussbeteiligung

Näheres zu den Änderungen hat das Ministerium in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Norisbank – die neue beste Bank?

Am Sonntag las ich in der „Welt am Sonntag“ ein Interview mit Andreas Torner dem Chef der Norisbank. Dort ging es um den Neustart der Norisbank am 17.09. und wie die „runderneuerte Bank“ den Markt erobern möchte. Punkte möchte die Norisbank vor allem mit einem kostenlosen Girokonto für alle (und ohne Bedingungen) und dem „Top3-Zinskonto“ mit dem die Bank verspricht immer unter den besten drei Banken zu sein. Damit soll „Zinshopping“ überflüssig werden. Ich habe mich mit den Produkten und dem Interview mal ein wenig auseinandergesetzt:

1. Kostenloses Girokonto: Herr Torner sagt: „Wir bieten ein kostenloses Girokonto ohne Wenn und Aber. Das gilt für Neu- wie für Bestandskunden.“ Tatsächlich konnte ich im Preisverzeichnis keine Nebenbedingungen entdecken. Laut Preisverzeichnis ist sogar die Kreditkarte (Mastercard) kostenfrei. Aber scheinbar gibt es das neue kostenfreie Konto für Bestandskunden nur auf Anfrage. Im Preisverzeichnis stehen jedenfalls für „Abschlüsse vor dem 17.09.“ noch die alten Modelle mit Kontoführungsgebühren. Einen Hinweis auf eine automatische Umstellung bestehender Konten habe ich nicht finden können. Hier sollte die Norisbank vielleicht noch einmal nachbessern.

2. Top3-Zinskonto: Hier verspricht die Norisbank „Bei diesem Angebot passen wir den Zinssatz monatlich so an, dass wir mit unseren Konditionen immer zu den drei besten unter den 75 größten Banken in Deutschland gehören. So hat der Kunde die Garantie, dass er hohe Zinsen bekommt, ohne dass er alle vier Wochen von einem Lockangebot zum nächsten wechseln muss.“ Der Zinssatz von 4,25% kann sich wirklich sehen lassen. Allerdings werden in Wirklichkeit nur 29 Banken beim Vergleich berücksichtigt. Viele der 75 von der Bilanzsumme größten Banken sind Spzialbanken wie Hypothekenbanken (z. AHBR), die KfW oder Zentralinstitute (z.B. DZ-Bank) die Tagesgelder für Endkunden gar nicht anbieten. Um dort bei den besten Drei dabei zu sein, könnte die Norisbank im nächsten Monat den Zinssatz auf 3,8% senken. Allerdings glaube ich nich, dass Sie dies tun wird. Da „Lockangebote“ vieler Banken über den Zinssätzen der Norisbank liegen (oder liegen werden) glaube ich noch nicht daran, dass Zinshopper wirklich gehalten werden können. Aber vielleicht kommen Sie öfter vorbei (und Zinshopping macht meistens sowiso nicht allzuviel Sinn).

Fazit: Die „neue“ Norisbank hat gute und solide Produkte im Angebot. Aber an eine Revolution und „neue Form des Bankings“ glaube ich noch nicht. Und auf „Barrieren aus Marmorplatten und Eichenschreibtischen im Weg “ verzichten viele andere Bankfilialen mittlerweile auch.

Verbesserungen für Schuldner bei Kontopfändungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat in der vorletzten Woche einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Pfändungsrechts beschlossen. Ziel ist es dabei, das Verfahren für alle Beteiligten einfacher und transparenter zu gestalten.

Kern des Reformvorhabens ist die Einführung eines sogenannten „P-Kontos“. Dabei sollen auf dem Girokonto des Schuldners im Monat automatisch maximal 985,15 € Guthaben verbleiben, und nur der darüber hinausgehende Betrag an die Gläubiger abgeführt werden. Jedem Schuldner soll so viel Geld übrig bleiben, dass er seinen „existenziellen Lebensbedarf“ weiter decken kann. Bis zur Freigrenze können dann Daueraufträge und Überweisungen weiter ausgeführt werden und das Konto wird nicht gesperrt. Im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage tritt also für den Schuldner auf jeden Fall ein Verbesserung ein. Hat der Inhaber gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich sein Basisfreibetrag von 985 Euro um 370 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person und um je 206 Euro für jede weitere Person. Sollte ein Freibetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft werden, wird dieser auf den nächsten Monat übertragen.

Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen


Durch die Gutschrift auf dem P-Konto werden Kindergeld und Sozialleistungen künftig besser geschützt. Wertungswidersprüche zwischen Vollstreckungs-, Steuer- und Sozialrecht werden vermieden, wodurch mehr Transparenz geschaffen wird.

Vorrang des P-Kontos
Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto ist vorrangig gegenüber dem herkömmlichen Kontopfändungsschutz. Dieser auch in Zukunft erhalten bleiben soll. Hat der Schuldner ein P-Konto, so erhält er allerdings nur für dieses Pfändungsschutz. Auf weitere Konten kann kein Pfändungsschutz beantragt werden. Denn mit der Führung eines P-Kontos kann er sicherstellen, dass ihm die zur Bestreitung des Lebensunterhalts notwendigen Mittel erhalten bleiben. Auf weiteren herkömmlichen Pfändungsschutz ist er damit nicht mehr angewiesen.

Auch für Selbstständige schafft das P-Konto Verbesserungen, da alle Einkünfte dieser Gruppe künftig wie Arbeitseinkommen und Sozialleistungen behandelt werden.

 Nähere Informationen und den vorliegenden Gesetzentwurf finden Sie unter: Pressemitteilung des Ministriums und http://www.bmj.bund.de/files/-/2472/RegE%20Reform%20Kontopfändungsschutz.pdf