Verbesserungen für Schuldner bei Kontopfändungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat in der vorletzten Woche einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Pfändungsrechts beschlossen. Ziel ist es dabei, das Verfahren für alle Beteiligten einfacher und transparenter zu gestalten.

Kern des Reformvorhabens ist die Einführung eines sogenannten “P-Kontos”. Dabei sollen auf dem Girokonto des Schuldners im Monat automatisch maximal 985,15 € Guthaben verbleiben, und nur der darüber hinausgehende Betrag an die Gläubiger abgeführt werden. Jedem Schuldner soll so viel Geld übrig bleiben, dass er seinen „existenziellen Lebensbedarf“ weiter decken kann. Bis zur Freigrenze können dann Daueraufträge und Überweisungen weiter ausgeführt werden und das Konto wird nicht gesperrt. Im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage tritt also für den Schuldner auf jeden Fall ein Verbesserung ein. Hat der Inhaber gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich sein Basisfreibetrag von 985 Euro um 370 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person und um je 206 Euro für jede weitere Person. Sollte ein Freibetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft werden, wird dieser auf den nächsten Monat übertragen.

Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen


Durch die Gutschrift auf dem P-Konto werden Kindergeld und Sozialleistungen künftig besser geschützt. Wertungswidersprüche zwischen Vollstreckungs-, Steuer- und Sozialrecht werden vermieden, wodurch mehr Transparenz geschaffen wird.

Vorrang des P-Kontos
Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto ist vorrangig gegenüber dem herkömmlichen Kontopfändungsschutz. Dieser auch in Zukunft erhalten bleiben soll. Hat der Schuldner ein P-Konto, so erhält er allerdings nur für dieses Pfändungsschutz. Auf weitere Konten kann kein Pfändungsschutz beantragt werden. Denn mit der Führung eines P-Kontos kann er sicherstellen, dass ihm die zur Bestreitung des Lebensunterhalts notwendigen Mittel erhalten bleiben. Auf weiteren herkömmlichen Pfändungsschutz ist er damit nicht mehr angewiesen.

Auch für Selbstständige schafft das P-Konto Verbesserungen, da alle Einkünfte dieser Gruppe künftig wie Arbeitseinkommen und Sozialleistungen behandelt werden.

 Nähere Informationen und den vorliegenden Gesetzentwurf finden Sie unter: Pressemitteilung des Ministriums und http://www.bmj.bund.de/files/-/2472/RegE%20Reform%20Kontopfändungsschutz.pdf

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One Response to “Verbesserungen für Schuldner bei Kontopfändungen beschlossen”

  1. Aber das hat sich bis heute wohl nicht durchgesetzt oder? Sind ja erst etwas über ein Jahr seit dem “Entwurf” vergangen… Im Juli 2009 werden dann noch die Pfändungsfreibeträge angepasst und dann stimmt der ganze Entwurf nicht mehr.
    Schnell geht anders, oder?

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