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Erst Zinsen sichern – dann auf Objektsuche: die Reservierungshypothek!

Davon haben potentielle Eigenheimbesitzer schon lange geträumt. Mit einer gesicherten Finanzierung auf die Objektsuche gehen gibt einem doch einiges an Sicherheit. Als Suchender kann man mit einer anderen Sicherheit auf die Verkäufer zugehen.
Seit dem 01. Oktober bietet der Baufinanzierungsmakler Hypothekendiscount und der Hannoverschen Leben die sogenannte Reservierungshypothek an. Dabei beantragt der Interessent auch ohne konkrete Immobilie das Darlehen. Neben Bonitätsangaben müssen auch ungefähre Angaben zur Wunschimmobilie getätigt werden. Insbesondere die ungefähre Lage sowie die beabsichtigten Merkmale zu Immobilienart und Bauweise und Kaufpreis sind von den künftigen Hauskäufern zu benennen. Voraussetzung für eine Reservierungshypothek sind allerdingsmindestens 20 bis 30 % Eigenkapital beim geplanten Vorhaben.

Seine Vorteile für Immobilieninteressenten entfaltet die Reservierungshypothek vor allem in steigenden Zinsmärkten. Schließlich nimmt zumindest etwas der Zeitdruck bei Immobiliensuche und den Kaufpreisverhandlungen. Schade ist für die Hannoversche Leben, dass sie ihr neues Produkt gerade zu einem Zeitpunkt auf den Markt bringt, zu dem Zinsmärkte bedingt durch die Immobilienkrise gerade eine Pause beim Steigen eingelegt haben.

Weiteres Plus für die Reservierungshypothek ist natürlich die verbesserte Verhandlungsposition gegenüber Verkäufer und möglichen weiteren Kaufkandidaten. Mit einer Finanzierung in der Tasche kann man natürlich auch selbstbewußter gegenüber dem Verkäufer auftreten.

Laut Produktbeschreibung gibt keine Aufschläge zu einer normalen Immobilienfinanzierung der „Hannoverschen Leben“ und es fallen keine Kosten an , wenn das Darlehen nicht abgerufen wird. Das klingt fast so, als ob einem diese Option geschenkt wird. Aber was passiert, wenn das tatsächliche Vorhaben von den ursprünglichen Planungen abweicht? Was ist, wenn das Objekt teurer oder billiger wird als beabsichtigt? Hier ist die Frage, ob die Versicherung auch zu Ihren Zusagen steht, oder in die Verträge umfangreiche Vorbehalte aufnimmt. Bekannt ist dazu bisher noch nichts. Als weiterer kleiner Haken könnte angesehen werden, dass die Reservierungshypothek nur für Angestellte und Beamte angeboten wird. Selbstständige und geschäftsführende Gesellschafter kommen nicht in den Genuß dieses Produktes.

Wohn-Riester: Eigenheimzulageersatz ab 2008

Bereits bei der endgültigen Abschaffung der Eigenheimzulage vor rund 2 Jahren wurde von der großen Koalition beschlossen (oder besser: versprochen) die eigengenutze Immobilie auch künftig als Altersvorsorgemöglichkeit zu fördern. Seit dem streiten sich SPD und CDU über die Form der staatlichen Wohneigentumsföderung. Die Baubranche macht in diesem Zusammenhang die Politik zum Teil für den Einbruch bei privaten Bauvorhaben verantwortlich.

Doch nun scheint sich ein Ende des Streites abzuzeichnen. In der ersten Hälfte des Jahres 2008 soll die neue Förderung rückwirkend zum 01. Januar 2008 beschlossen werden. Die große Koalition hat sich zunächst auf Eckpunkte des „Wohn-Riester“ geeinigt. Diese sehen so aus, dass Riestersparer bis zu 75% des angesparten Kapitals aus den Sparverträgen zum Erwerb einer eigengenutzen Immobilie entnehmen können. Außerdem können die Riesterzuschüsse als Tilgung des Darlehens eingebracht werden, und die Zins und Tilgungbeträge wie „normale“ Riestersparbeiträge steuerlich abgesetzt werden. Damit könnten zum Beispiel bis zu 2100 Euro Zins und Tilgung pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden.

Als Einschränkungen wurden in die Grundsatzvereinbarung aufgenommen, dass die erworbene Immobilie mindestens 20 Jahre lang gehalten werden muß. Bei einem vorzeitigen Verkauf muß das Kapital wieder in eine neue eigengenutzte Immobilie investiert werden. Mit dieser Regelung bleiben Arbeitnehmer z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel auch nicht an seinenWohnort gebunden. Anders als ursprünglich geplant, soll auch die Wohnungsbauprämie erhalten bleiben. Allerdings dürfen die Bausparverträge künftig auch wirklich nur noch für Wohnungsbaumaßnahmen eingesetzt werden dürfen.

Viele Details sind allerdings noch nicht geklärt. Problematisch ist insbesondere die bei Riester-Produkten übliche nachgelagerte Besteuerung der späteren Auszahlungen aus den Sparveträgen. Wie dies bei einer Wohnung oder einem Haus ohne monatliche Erträge erreicht werden kann, darüber zerbrechen sich die Experten der großen Koalition noch die Köpfe.
Obwohl grundsätzlich die Einigung begrüßt wird, kritisieren insbesondere Verbraucherschützer die Regelung, dass 25% der angesparten Beträge in den Sparverträgen verbleiben muß. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass dies die Immobiliendarlehen verteuert (1. höhere Darlehenssummen; 2. höhere Ausläufe = höhere Zinssätze) und der verbleibendeSparbetrag kaum für eine höhere Rente sorgen kann. Da die Sparverträge sicherlich eine geringere Rendite als die Immobilienzinssätze haben, ist diese Sichtweise sicherlich nicht verkehrt. Jedoch sollte hier immer eine differenzierte Sichtweise angesetzt werden. Grundsätzlich sollte bei Immobilienerwerb immer so kalkuliert werden, dass bei Rentenbeginn das eigene Haus abgezahlt ist. Nur so ist durch den Wegfall der Belastung eine finanzielle Rentenunterstützung möglich.

Riester-Vertrag geschlossen? Verschenken Sie Ihre Zulage nicht!

Knapp 10 Millionen Riesterverträge wurden in den letzten Jahren geschlossen. Das Anfangs erfolglose Altersvorsorgeprodukt ist mittlerweile zum Verkaufschlager geworden. Aber wie die Wirtschaftswoche herausfand verschenken viele Arbeitnehmer die stattliche Zulage. Von über 9 Mio. Verträgen haben fast 3 Mio. Sparer Ihre Zulage noch nicht beantragt. Insbesondere diejenigen 1,9 Mio. Riester-Sparer, die die Riester-Zulage für 2005 noch nicht beantragt haben, sollten sich beeilen. Noch bis Ende 2007 können Sie die Zulage beantragen.

Aber warum wurden so viele Anträge noch nicht gestellt? Zum einen waren die Fördersummen in den ersten Jahren der Riesterrente noch nicht so groß. Der Aufwand des Ausfüllens und der Beantragung wurde deshalb von vielen Zulageberechtigten gescheut. Und tatsächlich ist dies der zweite Grund für fehlende Zulagenanträge. Bis zu neun Seiten muß der Kunde ausfüllen um die Riesterzulage zu beantragen – und das in jedem Jahr. Für viele Arbeitnehmer ist dies zuviel. Um den Kunden es einfacher zu machen wurde 2005 der Dauerzulagenantrag eingführt. Dabei muß der Sparer nur noch einmal einen Antrag ausfüllen und die Verkäufer des Riesterprodukts stellt dann für ihn den jährlichen Antrag bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung. Der Kunde muß sich also nur noch einmal die Arbeit machen und erhält jährlich seine Förderung auf seinem Riester-Vertrag gutgeschrieben.

Es lohnt sich also, den Zulagenantrag auszufüllen. Immerhin 114 Euro gibt es vom Staat seit dem letzten Jahr. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag auf 228 Euro und für jedes Kind gibt es einen Bonus von 138 Euro – JEDES JAHR.

Girokonto mit gut verzinstem Tagesgesgeld

nach einigen Direktbanken wie der Postbank oder der DKB hat nun auch die Commerzbank diese Kombination für sich entdeckt. Allerdings in diesem Fall nicht für Privatkunden, sondern für Firmenkunden. Zum Geschäftskonto gibt es ein Tagesgeldkonto mit variabler Verzinsung. Der Haken dabei ist allerdings, dass die Verzinsung erst ab dem 10.000sten Euro beginnt. Alle Beträge darüber werden zur Zeit mit 2,5% verzinst. Der Zinssatz orientiert sich immer am Geldmarkt, jeweils abzüglich der Bankmarge von 1,5%.

Lohnen kann sich das Konto trotz der spät einsetzenden Verzinsung. Der Clou bei dem Koppelprodukt ist nämlich der sogenannte Autopilot. Laut Commerzbank spart der Kunde mit diesem nämlich eine Menge Geld. Der Autopilot gleicht am Abend eines jeden Tages negative und positive Beträge auf dem Konto aus. Im Klartext heißt dies, wenn das Geschäftskonto durch Überweisungen eigentlich ins Minus rutschen und damit teure Strafzinsen auslösen würde, wird vom Tagesgeld mit der letzten Buchung des Tages der fehlende Betrag vom Tagesgeld auf das Girokonto gebucht. So fallen keine Überziehungszinsen an.

Umgekehrt werden überschüssige Beträge auf das Tagesgeld gebucht und verzinst. Vorausgesetzt natürlich das Guthaben dort beträgt mindestens 10.000 Euro. Insgesamt kann sich dieses Doppel lohnen.