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Abgeltungssteuer: Zweitdepot für Wertpapiere anlegen

Die Börse hat in den letzten Wochen wieder etwas zugelegt und die ersten Mutigen überlegen bei niedrigen einzusteiegen. Doch da sollte man aufpassen um nicht in eine Steuerfalle zu tappen. Denn seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ausnahme: Der Anleger hat die Wertpapiere vor 2009 erworben – die sogenannten Altbestände. Dann sind Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr für Privatanleger steuerfrei.

Wer zu alten Papieren neue Aktien ins Depot legt, kann schnelle in eine Steuerfalle laufen. Bei einem  späteren Verkauf der Aktien geht das Finanzamt immer davon aus, dass die älteren Aktien zuerst verkauft werden. Es wendet also das sogenannte FIFO-Verfahren an (first in-first out). Liegen in einem Depot zum Beispiel Aktien des Unternehmens Y, die zum Teil vor dem 1. Januar 2009, zum Teil danach erworben wurden, so gelten bei einem teilweisen Verkauf die zuerst erworbenen Wertpapiere automatisch als die zuerst veräußerten. Dem Anleger können so sehr schnell steuerfreie Kursgewinne entgehen.

Dagegen können sich Wertpapiersparer mit einem Zweitdepot schützen, denn dann kann der Anleger frei entscheiden, ob er Kursgewinne aus Altbeständen steuerfrei vereinnahmen möchte oder ob er Neubestände verkaufen will, deren Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen. Viele Banken bieten ihren Kunden die Zweitdepots oft kostenlos an. Alternativ können sie ein zweites Depot bei Banken eröffnen, die keine Depotgebühren erheben. Oft sind bei solchen Banken wie der ING-DiBa oder der DAB die Ordergebühren auch niedriger als bei der Hausbank.

Auch für Sparpläne kann sich die Taktik mit Zweitdepot lohnen. Wenn der Anleger langsam auf die Rente zugeht bleibt ihm auch dann die Wahl welche Anteile er zuerst verkauft.  Übrigens werden seit Einführung der Abgeltungsteuer die realisierten Verluste aus der privaten Veräußerung von Wertpapier-Neubeständen  künftig – wie Gewinne – zeitlich unbegrenzt und in voller Höhe steuerlich berücksichtigt. Das kann in Zeiten stark schwankender Kurse vorteilhaft sein.