Finanzamt verschickt neue Steuer-ID
In den kommenden Wochen erhalten wir alle Post vom Finanzamt. Wer sich auf eine Steuererstattung wird mögicherweise enttäuscht. Die Steuererstattung kommt zwar hoffentlich auch, aber die Steuerbehörden versenden an uns alle die neue Steueridentifikationsnummer – egal ob Rentner oder Säugling.
Damit will die Bundesregierung den Kampf gegen Steuerhinterzieher und gegen Sozialmissbrauch vorgehen. Auch Umzüge innerhalb der Bundesrepublik sollen erleichtert werden, da hier jetzt keine neuen Steuernummern vergeben werden müssen, wenn jemand in ein anderes Bundesland zieht.
Mit der Steueridentifikationsnummer sollen auch Verwechslungen wie sie bisher möglich waren, vermieden werden und Kontenabfragen oder Querchecks zwischen Behörden erleichtert werden. Steuerfahnder können so schneller verdächtige Personen überprüfen. Datenschützer bemängeln jedoch zu recht, dass die Bürger immer gläserner werden. Da die neue Steuer-ID sich nie ändert, und erst 20 jahre nach dem Tod gelöscht wird, können die Finanzämter jeden von uns immer Blick behalten. Ob dies mit unserer freiheitlichen Grundordnung noch in Einklang zu bringen ist, darf bezweifelt werden.
Die wichtigsten Fakten zur neuen Steuer-ID im Überblick:
1. Ob Säugling bis zum Renter – ob Angestellter oder Selbstständiger: jeder erhält alle die neue Steuer-ID.
2. Sie bleibt bis 20 Jahre nach dem Tod erhalten. Viele Erbschaftsteuerfahren dauern ebenfalls so lange.
3. Bei laufenden Zahlungen auf Einkommensteuerschulden wird vorläufig die bisherige Steuernummer verwendet. Bei Abgabe der Steuererklärung soll man zunächst beide – alte und neue – Steuernummern angeben.
4. Falls Fehler in den Mitteilungsschreiben Fehler auftreten empfiehlt das Finanzministerium sich an die im Anschreiben genannte Rücksendeadresse zu wenden:
Das Bundesfinanzministerium hat eine Informationsbroschüre zum Thema Steueridentifikationsnummer herausgegeben. Außerdem gibt es weitere Informationen auf den Webseiten des Finanzministeriums.