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Keine Zwangsversteigerung bei Kreditverkauf

Und plötzlich war das Haus weg. Mit solchen und ähnlichen Schlagzeilen warteten in den letzten Monaten einige Beiträge zum Thema Kreditverkauf auf. Die Botschaft der Berichte vorwiegend öffentlich rechtlicher Sender war eindeutig: Wenn Deine Baufinanzierung an gierige Heuschrecken (Finanzinvestoren) verkauft wird, kann es auch zur Zwangsversteigerung kommen, wenn die Raten für die Immobilienfinanzierung ordnungsmäß bezahlt werden. Das löste einen Aufschrei in der deutschen Bankenlandschaft aus. Kunden riefen ängstlich bei Ihrer Bank an, ob Ihr Darlehen schon verkauft wurde. Teilweise wurden Immobilienfinanzierungen storniert und der Traum vom eigenem Heim wieder aufegegeben. Nachdem diese Lawine losgetreten wurde bringen jetzt die ersten Gerichte etwas Klarheit zur Rechtlage beim Kreditverkauf.
Viele Banken und Verbraucherschützer versuchen seit der Veröffentlichung der Beiträge Ihre Kunden zu beruhigen. Wer die Raten für die Baufinanzierung pünktlich zahlt, dem kann auch nach einem Kreditverkauf nichts passieren. Jetzt gibt es auch eine richterliche Bestätigung für diese Sichtweise. In einem Verfahren gegen den Finanzinvestor Lonestar hat das Oberlandesgericht München nun untersagt, gegen einen Hausbesitzer mit einer Zwangsvollstreckung vorzugehen (5U 5102/06). Lonestar hatte den Immobilienkredit im Jahre 2004 von der Hypo Real Estate erworben, als diese ihr Privatkundengeschäft für Baufinanzierungen aufgab. In der Begründung hies es, dem Finanzinvestor sei es nur um die Verwertung der Sicherheiten gegangen.

Des Weiteren hat das Landgericht Berlin dem Westdeutschen Rundfunk sowie weiteren ARD- Anstalten bei Anordnung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro untersagt, zahlreiche Behauptungen aus den ARD-Sendungen weiterzuverbreiten. Offensichtlich waren die Kunden um die es in den Repotagen ging, meistens nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Dies gab der Sparkassenverband im Januar in einer Pressemitteilung bekannt.

Weitere Klarheit bringen möglicherweise die Aktivitäten der Verbraucherzentralen. So hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen einige Banken abgemahnt, weil nach deren Ansicht einige Klauseln, die den jederzeitigen Verkauf der Kredite zulassen, das Vertrauensverhältnis zu den Banken unterwandern und außerdem gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Sollten sich die Banken gegen die Abmahnungen wehren, ist auch eine Präzisierung der Rechtslage durch die deutschen Gerichte zu erwarten.

Letztlich bleibt es aber Aufgabe aller Beteiligten also Banken, Verbraucherschützer und auch der Politik mit ihrem Verhalten und sinnvoller Regelungen das Vertrauen in das deutsche Kreditsystem zu stärken. Denn jeder Banker lernt im ersten Lehrjahr: Kredit kommt vom lateinischen „Credere“ – und das heißt Vertrauen.

Hinweis auf neuen Artikel:
Bundesgerichtshof erschwert Pfändung nach Kreditverkauf