Stichtag 28. Februar 2009 – Sparzinsen rechtzeitig abheben
Sparkunden können sich üblicherweise von ihren Sparbüchern oder Sparkarten bis zu 2.000 Euro abholen, ohne Strafzinsen – sogenannte „Vorfälligkeitszinsen“. Für die Zinsen die am Jahresende den Sparkonten gutgeschrieben werden gilt dies zunächst nicht. Da die Zinsen nicht dem eigentlichen Sparguthaben zuzurechnen sind, sind am Anfang größere Verfügungen möglich. Doch aufgepasst: Spätestens nach dem 28.Februar werden die Zinsen Bestandteil des Sparguthabens und liegen dann ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Eine Verfügung über die Zinsen nach diesem Termin behandeln die Banken dann als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung (Vorfälligkeitsentschädigung) in Kauf nehmen muss.
Diese Regelung gilt üblicherweise für alle Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist. Für solche Spareinlagen gilt, dass Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, dem Sparguthaben zugeschlagen werden.