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Bund fördert ab 2009 Mitarbeiterbeteiligung stärker

Die Bundesregierung möchte die Beteiligung der Mitarbeiter an Unternehmen als weitere Altersvorsorgemöglichkeit stärker födern. Deshalb hat sie nun einen Entwurf zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung der Kapitalbeteilgung von Mitarbeitern in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Einer der Kernpunkte der Reform ist die Anhebung des souialversicherungsfreien Höhstbetrages für die Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an eigenen Unternehmen von derzeit 135 Euro auf 360 Euro jährlich.  Auch die Voraussetzungen für die Gegünstigung im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung sollen neu geregelt werden.

Eine weitere Neuerung wird die Erweiterung der Förderung auf sogenannte Branchenfonds oder auch Mitarbeiterbeteiligungsfonds.  Dabei müssen mindestens 75% aus den Fonds wieder in die Unternehmen fließen.

Da die abschließenden Beratungen zum Gesetzantwurrf erst Anfang 2009 beendet werden können, wird das Gesetz voraussichtlich zum 01. April 2009 in Kraft treten. Ähnlich wie beim Wohnriester werden die Regelungen wahrscheinlich rückwirkend zum 01. Januar 2009 gelten.  Über den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens und die konkreten Regelungen werden wir hier zu gegebener Zeit informieren.