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Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ändert zum 01.01.2012 einige Förderbedingungen.

Zum neunen Jahr ändert die staatliche Förderbank KfW ihre Förderbedingungen und Programme.

KfW-Wohneigentumsprogramm (124) und KfW-Wohnraum Modernisierung (141)

Die prozentuale Begrenzung des Wohneigentumprogramms in Höhe von von 30 % der Gesamtkosten fällt zum Jahresbeginn weg. Dafür erfolgt eine Reduzierung des Förderhöchstbetrags auf maximal 50.000 Euro. Diese Änderung führt dazu, dass Immobilienkäufe deren Gesamtkosten unter ungefähr 170.000 Euro liegen besser gefördert werden als bisher. Für alle anderen Projekte verschlechtern sich die Förderbedingungen.
Das bisherige Programm KfW-Wohnraum Modernisierung (141) entfällt vollständig.

Abrechnungsmodus der Darlehen

Bislang wurden bei der KfW die Darlehensraten quartalsweise berechnet und eingezogen. Für die meisten Darlehensnehmer war dies sehr unbequem – gehen doch die meisten Ausgaben monatlich vom Konto ab. Die KfW hat deshalb den Abrechnungsmodus für Kredite, die ab 01.01.2012 auf monatlich umgestellt.

KfW-Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen startet wieder am 01. März 2011

Die KfW Bankengruppe fördert ab 01. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung.

„Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen“, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Außerdem führt die KfW zum 01. März 2011 in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. Das bedeutet für den Kunden, dass KfW-Darlehen zukünftig noch besser in die individuelle Finanzierungsplanung integriert werden können. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 04.01.2011