Neue Förderrichtlinien für KfW-Förderdarlehen ab 1.April
Im Vorfeld der geplanten Novellierung der Energieeinsparverordnung, die wesentlich erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der geförderten Gebäude stellt, ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Kreditlinien und Förderbedingungen für ihre Wohnungsbauförderprogramme. .Zum 1. April 2009 starten deshalbim Rahmen der wohnwirtschaftlichen Förderung privater Bauherren die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“, die bisherige Programme ersetzen oder ergänzen. Folgende Änderungen sind ab 1. April 2009 gültig:
- „Energieeffizient Bauen“ ersetzt das Programm „Ökologisch Bauen“
- „Energieeffizient Sanieren“ umfasst bisherige Förderung der Programm-Variante „Wohnraum-Modernisieren ÖKO PLUS“ sowie die Kredit- und Zuschussvariante des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“
- „Wohnraum Modernisieren STANDARD“ umfasst zusätzliche Programmvariante „Altersgerecht umbauen“
Beim Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird der Förderhöchstbetrag von derzeit 50 000 Euro auf 75 000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Außerdem wird künftig auch der Kauf einer sanierten Immobilie gefördert. Ausdrücklich wird dabei auch vom Erwerb einer sanierten Eigentumswohnung gesprochen.
Die dritte entscheidende Änderung betrifft den Kreis der förderfähigen Gebäude: Ab 1. April können einheitlich für alle Wohngebäude Förderungen beantragt werden, deren Bauantrag vor dem 1.1.1995 gestellt wurde. Bislang konnte die höchste Förderstufe nur für Häuser beantragt werden, die vor 1984 gebaut worden sind.
Neu eingeführt wird außerdem die Programmvariante „Altengerecht Umbauen“, in der besonders zinsvergünstigte Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohneinheit vergeben werden. Hier werden nicht nur barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus finanziert, sondern auch Maßnahmen im Wohnumfeld – beispielsweise die Einrichtung von Stellplätzen oder die barrierefreie oder barrierereduzierte Erreichbarkeit von Entsorgungseinrichtungen. Auch Wohnflächenerweiterungen oder sogar der Anbau von Aufzugstürmen kann gefördert werden.
Wie bei allen KfW-Programmen gilt, dass die Massnahmen nur gefördert wird, wenn die Antragstellung vor Beginn der Umsetzung gestellt wird. Auch wenn das Frühjahr am vergangenen Wochenende begonnen hat, sollten potentielle Sanierer noch bis Anfang April mit der Massnahme warten. Erst dann ist eine Beantragung der Fördermittel möglich.