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KfW-Förderung: Banken behindern die Förderkredite

Wer sein Häuschen energiesparend umbauen möchte, für den sind Kredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unschlagbar günstig. Dabei gilt das Hausbankenprinzip: wer einen KfW-Kredit z.B. aus dem „Energieeffizient Sanieren!-Programm haben möchte, muß den Antrag dafür über seine eigenen Hausbank stellen. Diese übernimmt dann für den Kunden die weitere Koordination für die KfW. Allerdings sind Kreditinstitute nicht verpflichtet, diese Förderdarlehen zu vermitteln. Denn die Zusammenarbeit mit der KfW bereitet den Banken viel Arbeit.  Außerdem sind die Margen viel geringer als für andere Darlehen und die Hausbank des Antragstellers muß teilweise sogar für ihren Kunden haften. Das macht die Vergabe von KfW-Mitteln oft unattraktiv für die Hausbank. Viele Banken knüpfen die Vermittlung deshalb an Bedingungen, so eine Umfrage der Stiftung Warentest bei 133 Instituten und Vermittlern. Lediglich zehn regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren bei der Umfrage bereit, KfW-Kredite ohne Mindestbetrag an Neukunden zu vergeben. Viele andere Geldhäuser vergaben demnach den geförderten Kredit nur, wenn der Hauseigentümer mindestens eine Summe von 25 000 Euro aufnehmen wollte. Andere Banken wollten das KfW-Darlehen nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Immobilienkredit vermitteln.

Wer also Energie sparen und die eigenen vier Wände umbauen oder sanieren möchte, sollte sich vorher umfangreich informieren und die Anbieter vergleichen. Im Internet gibt es eine Menge Baugeldvergleiche. Des Weiteren empfiehlt es sich , auf den Webseiten der KfW oder die Verbraucherzentralen sich über die Programme informieren. Dann spart man auch mit den Förderdarlehen der KfW. Übrigens trotz der Schwierigkeiten konnte die KfW für das vergangene Jahr einen neuen Förderrekord vermelden. Sie förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

Neue Förderrichtlinien für KfW-Förderdarlehen ab 1.April

Im Vorfeld der geplanten Novellierung der Energieeinsparverordnung, die wesentlich erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der geförderten Gebäude stellt, ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Kreditlinien und Förderbedingungen für ihre Wohnungsbauförderprogramme. .Zum 1. April 2009 starten deshalbim Rahmen der wohnwirtschaftlichen Förderung privater Bauherren die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“, die bisherige Programme ersetzen oder ergänzen. Folgende Änderungen sind ab 1. April 2009 gültig:

Beim Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird der Förderhöchstbetrag von derzeit 50 000 Euro auf 75 000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Außerdem wird künftig auch der Kauf einer sanierten Immobilie gefördert. Ausdrücklich wird dabei auch vom Erwerb einer sanierten Eigentumswohnung gesprochen.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft den Kreis der förderfähigen Gebäude: Ab 1. April können einheitlich für alle Wohngebäude Förderungen beantragt werden, deren Bauantrag vor dem 1.1.1995 gestellt wurde. Bislang konnte die höchste Förderstufe nur für Häuser beantragt werden, die vor 1984 gebaut worden sind.

Neu eingeführt wird außerdem die Programmvariante „Altengerecht Umbauen“, in der besonders zinsvergünstigte Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohneinheit vergeben werden. Hier werden nicht nur barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus finanziert, sondern auch Maßnahmen im Wohnumfeld – beispielsweise die Einrichtung von Stellplätzen oder die barrierefreie oder barrierereduzierte Erreichbarkeit von Entsorgungseinrichtungen. Auch Wohnflächenerweiterungen oder sogar der Anbau von Aufzugstürmen kann gefördert werden.

Wie bei allen KfW-Programmen gilt, dass die Massnahmen nur gefördert wird, wenn die Antragstellung vor Beginn der Umsetzung gestellt wird. Auch wenn das Frühjahr am vergangenen Wochenende begonnen hat, sollten potentielle Sanierer noch bis Anfang April mit der Massnahme warten. Erst dann ist eine Beantragung der Fördermittel möglich.