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Einlagensicherung: So schützen Banken ihre Kunden

Auch wenn die meisten Kunden ihr Geld mitlerweile wiederhaben. Das Desaster mit der Kaupthing Edge hat es deutlich gemacht, dass eine wirksame Einlagensicherung bei der Anlageentscheidung wichtig ist. Im Ernstfall sorgt sie dafür, dass die Geldanlagen von den Banken auch wieder zurückgezahlt werden.

Um hier den deutschen Anleger künftig besser zu schützen, hat die Bundesregierung zum 01.Juli die gesetzliche Einlagensicherung deutlich angehoben. Nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind jetzt die Kundeneinlagen bis maximal 50.000 Euro geschützt. Vorher lag die Grenze nur bei 20.000 € mit einem Selbstbehalt von 10 %. Die Anleger erhielten also von den 20.000 Euro nur 18.000 Euro wieder zurück.

Doch die meisten deutschen Banken schützen die Einlagen ihrer Kunden deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinaus. So haben z.B. die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken ein eigenes Einlagensicherungssystem. Auch wer Termin-, Festgelder oder andere Einlagen bei den privaten deutschen Banken hat ist in der Regel gut geschützt.

Die private Banken in Deutschland sind meistens dem 1976 geschaffenen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Der privat organisierte, von den angeschlossenen Banken freiwillig getragene Einlagensicherungsfonds schützt Guthaben einschließlich Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 30 % des sogenannten maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das bedeutet, dass selbst bei kleinsten Banken mit einem haftenden Eigenkapital von lediglich 5 Mio Euro die Guthaben jedes Anlegers bis zu einer Höhe von 1,5 Mio € vollständig geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag jedoch erheblich höher, weil die meisten Banken ein wesentlich höheres haftendes Eigenkapital haben.

Wer bei einer privaten Bank Kunde ist, kann unter www.bankenverband.de/einlagensicherung prüfen, ob seine Bank am Einlagensicherungsfonds mitwirkt und bis zu welcher Grenze die Guthaben geschützt sind.