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Abgeltungssteuer bei Bausparverträgen

Wer einen Bausparvertrag besitzt sollte im kommenden Jahr besonders darauf achten, dass die Zinserträge durch einen Freistellungsauftrag gesichert werden. Sonst könnte es bei den Bausparverträgen zu einer Verzögerung der Zuteilung kommen. Bislang entgehen Zinsen und Bonusgutschriften der Zinsabschlagsteuer, wenn der Bausparer über eine Wohnungsbauprämie gefördert wird – selbst dann wenn kein Freistellungsantrag gestellt wurde. Doch dieses Privileg fällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer Anfang 2009 weg, wie auch der Bundesverband deutscher Banken bemerkt.

Wenn nun bei den Bausparverträgen die Bausparzinsen durch die Abgeltungssteuer um 25% gekürzt werden, verlängert dies den Zeitraum bis zur Zuteilung des Bausparvertrages. Für die Zuteilung eines Bausparvertrags sind in der Regel Mindestansparzeiten und eine Mindestansparsumme vorgegeben. Aus diesen beiden Faktoren setzt sich die Bewertungszahl zusammen, nach der sich die Zuteilung des Bausparvertrages richtet. Je nachdem wie die Gewichtung der aufgelaufenen Zinsen und des angesparten Kapitals ausfällt, verringert sich die Bewertungszahl. Dadurch verlängert sich automatisch die Zeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages.