Änderungen bei Krankenversicherung und Arbeitslosigkeitversicherung
Wie immer bringt das neue Jahr auch wieder Veränderungen bei Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Am 01. Januar startet der neue Gesundheitsfonds. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle Pflichtversicherten einen einheitlichen Krankenversicherungssatz von 15,5 %. Auf den ersten Blick eine deutliche Verteuerung für viele Versicherte. Haben wir alle etwa schon wieder weniger netto in der Tasche? Nur teilweise!
Zum einen ist in den 15,5 % anders als in den Beitragsangaben der derzeitigen Krankenkassen der Zusatzbeitrag enthalten. Die Differenz zu den heutigen Versicherungssätzen ist also geringer als auf den ersten Blick ersichtlich. Außerdem werden zumindest bis Juni 2010 die Beiträge zur Arbeitlosenversicherung um 0,5 % gesenkt. Dies entlastet den Geldbeutel zusätzlich.
Wenn man den Zusatzbeitrag von 0,9% den die gesetzlich Versicherten zu ihren „normalen“ Krankenkassenbeiträgen zahlen müssen von den 15,5% nach dem Gesundheitsfonds abzieht, entspricht dies einem Beitragssatz in 2008 von 14,6 %. Nur die Versicherten, die bisher einen Krankenversicherungsbeitrag von weniger als 14,6 % zahlen müssen Nettoverluste hinnehmen. Wer also bei einer der AOK´s versichert ist, von denen viele bereits jetzt einen Beitragssatz von über 15% erheben, spart sogar noch den ein oder anderen Euro. Allerdings können Krankenkassen die mit dem Geld nicht auskommen, können einen weiteren Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent erheben. Teure Krankenkassen können ihre Verluste durch den Gesundheitsfonds also teilweise wieder ausgleichen.
Aber auch diejenigen die in günstigen Krankenkassen gemeldet sind brauchen nicht verzweifeln. Zumindest teilweise wird die Beitragssteigerung bei der Krankenversicherung durch eine zeitweise Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung ausgeglichen. Befristet bis zum Juni 2010 sinkt der Satz von 3,3 % auf 2,8 %. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ersparnis teilen bleibt dem Arbeitnehmer immerhin 0,25 % mehr netto im Portomonaise. Bei einem Durchschnittseinkommen von 2.500 Euro überweist der Arbeitgeber also 6,25 Euro mehr.
Wie wirken sich die Änderungen in der Arbeitlosen- und Krankenversicherung insgesamt aus? Dazu ein Beispiel: Bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung in Höhe von 3.600 Euro hat ein Arbeitnehmer der bei einer günstigen Krankenkasse mit einem aktuellen Beitragssatz von z.B. 14% durch den Gesundheitsfonds 10,80 Euro weniger netto. Durch die Entlastung bei der Arbeitslosigkeitsversicherung erhält man jedoch 9 Euro mehr. Insgesamt bleibt also noch eine Nettobelastung von 1,80 Euro im Monat. Ein Betrag den man bei einem Einkommen von 3.600 Euro wohl kaum wahrnimmt.
Allerdings bevorteilen die Reformen eher die höheren Einkommensgruppen. Denn ab der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 3.600 Euro verteuert sich die Krankenversicherung nicht mehr. Die Entlastung bei der Arbeitslosigkeitsversicherung wird mit jedem mehr verdienten Euro stärker (zumindest bis zur dortigen Bemessungsgrenze von 5.300 Euro-West bzw. 4.500 Euro-Ost).
Der Gesundheitsfonds ist bei vielen Experten umstritten. Er soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen verstärken. Aus Sicht des Autors löst es aber nicht das größte Problem unserer Krankenversicherung: Mehr Transparenz und vor allem mehr Effizienz bei der Verteilung der eingezahlten Gelder. Unser Krankenversicherungssystem soll auch in Zukunft bezahlbar sein und jedem Patienten alle Mittel zur Verfügung stellen um gesund zu werden. Ob der neue Gesundheitsfonds einen Beitrag dazu leisten kann bleibt abzuwarten. Bisher kann ich dies noch nicht erkennen – aber eine Chance hat jede Reform verdient.
Ergänzung vom 11.April 2009:
Das Gesundheitsportal imedo.de hat ein Plakat entworfen, in denen die Kosten und Geldflüsse des deutschen Gesundheitssystems noch einmal übsersichtlich dargestellt werden. Wer Interesse hat kann sich das Plakat unter http://www.imedo.de/artikel/gesundheitswesen/index ansehen und auch bestellen.