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Sparda-Bank West darf nicht mit kostenlosen Girokonto werben

Das Landgericht Düsseldorf untersagte auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Sparda-Bank West eG in Nordrhein-Westfalen die Werbung als irreführend, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag bestätigte (Az. 38 O 68/16). Der Grund für diese Entscheidung lag darin, dass die Bank keine direkte Kontogebühr nimmt,seit Anfang April 2016 für die Ausstellung einer Girocard eine jährliche Gebühr von 10 Euro einführte. Mit der Karte können die Kunden am Automaten Geld abheben, die Selbstbedienungsterminals nutzen und Kontoauszüge ausdrucken.

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat das Urteil Bedeutung für die gesamte Branche, „weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt“. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.