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Deutsche Kreditwirtschaft zur aktuellen „Finanztest“-Untersuchung zu Kreditangeboten

Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die Ergebnisse von Finanztest – unabhängig von ihrer Kritik an einzelnen Bewertungsfaktoren der Untersuchung – zum Anlass nehmen, Banken und Sparkassen nochmals auf die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben sowie gemeinsam mit der SCHUFA – als Vertragspartner der Banken und Sparkassen – auf die verschiedenen Auskunftsmerkmale und die Folgen einer falschen Merkmalssetzung hinzuweisen.

Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2010 im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie unter anderem die Verpflichtung der Banken und Sparkassen zur vorvertraglichen Information geregelt. Die deutsche Kreditwirtschaft hat sämtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und damit auch die vorvertragliche Informationspflicht in ihre Geschäftsprozesse integriert.

Das Gesetz gibt vor, dass die vorvertraglichen Informationen für Verbraucherkredite rechtzeitig vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages auszuhändigen sind. Ein konkreter Zeitpunkt, zu dem die sehr umfangreichen Europäischen Standardinformationen ausgehändigt werden sollen, wird im Gesetz nicht vorgegeben. Der Testbericht zeigt auch, dass die Banken die Anfragen zumindest teilweise als sehr allgemeine Kreditanfrage verstanden haben und nicht als direkte Vorbereitung auf einen Vertragsschluss. Dies erklärt auch etwa die Aushändigung von allgemeinen Informationsbroschüren.

Allein der Umstand, dass die Aushändigung der Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite nicht schon im Erstgespräch erfolgt ist, führt somit nicht automatisch zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Die anderslautende Bewertung im Test und die damit verbundenen Abwertungen im Testergebnis sind deshalb fragwürdig.

Allerdings sollte eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA im Zuge einer Kreditanfrage ohne Zweifel nicht zu einer Bonitätsverschlechterung des Kunden führen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR vom 15.05.2012 als Federführer für die Deutsche Kreditwirtschaft

Ratenkreditberatung: 10 von 12 Filialbanken „mangelhaft“

Filialbanken behindern Kunden beim Kreditvergleich und schädigen sie mit falschen Schufa-Einträgen. 10 von 12 getesteten Filialbanken bekamen deshalb für ihre Beratung ein „Mangelhaft“, die beiden anderen waren „ausreichend“. Direktbanken machen es besser. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest, für die Testpersonen insgesamt 85 Kreditangebote in Höhe von 4.000 Euro bei 17 Filial- und Direktbanken eingeholt haben. Alle Testpersonen hatten eine ausreichend hohe Bonität.

„Das Ergebnis ist niederschmetternd“, lautet das Fazit von Finanztest. Den Kreditangeboten der Filialbanken fehlten oft die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, die dem Kunden einen Vergleich verschiedener Angebote ermöglichen. Außerdem beschädigten einige Bankberater die gute Kreditwürdigkeit der Kunden durch falsche Anfragen bei der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Wählen die Bankmitarbeiter ein falsches Anfragemerkmal, wirkt sich das negativ auf die Bonität des Kunden aus. Als Folge davon wird es für ihn entweder deutlich teurer, Geld zu leihen oder er erhält gar kein Kreditangebot mehr. Einige Banken im Test beharrten auf dem Abschluss einer Restschuldversicherung, die bei der geringen Kreditsumme verzichtbar ist. Wie teuer die Versicherung sein kann, zeigt ein Bespiel der Berliner Volksbank. Hier würde sich der Zins von 9,99 Prozent auf 19,33 Prozent erhöhen.

Bei den Direktbanken sah es besser aus. 4 von 5 Banken schnitten „sehr gut“ ab. Sie haben das Erstellen von Kreditangeboten in der Regel automatisiert.

Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 15.05.2012