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Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ändert zum 01.01.2012 einige Förderbedingungen.

Zum neunen Jahr ändert die staatliche Förderbank KfW ihre Förderbedingungen und Programme.

KfW-Wohneigentumsprogramm (124) und KfW-Wohnraum Modernisierung (141)

Die prozentuale Begrenzung des Wohneigentumprogramms in Höhe von von 30 % der Gesamtkosten fällt zum Jahresbeginn weg. Dafür erfolgt eine Reduzierung des Förderhöchstbetrags auf maximal 50.000 Euro. Diese Änderung führt dazu, dass Immobilienkäufe deren Gesamtkosten unter ungefähr 170.000 Euro liegen besser gefördert werden als bisher. Für alle anderen Projekte verschlechtern sich die Förderbedingungen.
Das bisherige Programm KfW-Wohnraum Modernisierung (141) entfällt vollständig.

Abrechnungsmodus der Darlehen

Bislang wurden bei der KfW die Darlehensraten quartalsweise berechnet und eingezogen. Für die meisten Darlehensnehmer war dies sehr unbequem – gehen doch die meisten Ausgaben monatlich vom Konto ab. Die KfW hat deshalb den Abrechnungsmodus für Kredite, die ab 01.01.2012 auf monatlich umgestellt.