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Bundesgerichtshof erschwert Pfändung nach Kreditverkauf

Bereits kurz vor der Finanzkrise bewegte ein Finanzthema Deutschland, dass indirekt auch mit der Finanzkrise zu tun hat: der Verkauf von Immobilienfinanzierungen an Finanzinsvestoren. Verschiedene Medien berichteten damals, dass gierige Finanzhaie die Immobilienkredite unbescholtener Häuslebauer erwarben und diese dann nach dem Kreditverkauf per Zwangsversteigerung aus ihren Häusern drängten. Nur wenige Monate später brach das amerikanische Finanzsystem mit der Lehman-Pleite fast zusammen, weil die Banken nach diversen Kreditverkäufen keinen Überblick mehr darüber hatten, welche Finanzierungen noch werthaltig waren und welche Kreditkunden noch in der Lage waren, ihre Kredite zurück zu zahlen.

Damals – Anfang 2008 – waren viele Häuslebauer verunsichert, ob ihre Bank die eigene Baufinanzierung verkauft. Seitdem versprechen einige Imobilienfinanzierer, die meisten davon gegen einen Zinsaufschlag,  auf den Kreditverkauf zu verzichten.  Auch Versicherungen gegen den Kreditverkauf wurden damals ins Leben gerufen.

Auch die Gerichte beschäftigten sich mit dem Kreditverkauf von Immobilienfinanzierungen. In einem gerade veröffentlichten Urteil stärkte jetzt der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher. Laut den  Karlsruher Richtern  dürfen künftig Kreditaufkäufer ihre Schuldner nicht mehr ohne weiteres pfänden. Um die Bankkunden zu schützen, müsse zuvor eine amtliche Stelle prüfen, ob der Käufer der Kredite überhaupt das Recht auf die Zwangsvollstreckung habe, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil. Die Richter legten damit die Hürden für einen Verkauf hoch an. Nur wenn der neue Gläubiger alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Kreditgebers übernommen habe und kein Widerspruch gegen die Pfändung bestehe, bestünden keine Einwände. Das Urteil betrifft Kreditverträge, die vor 2008 geschlossen wurden. (Az.: XI ZR 200/09)