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Neue Regeln für Girokonten

Seit dem 1. November sind neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft. Die Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Neue EU-Vorschriften machten die Änderungen notwendig. Da sicher nicht alle Kunden sich die neuen AGB der Banken intensiv durchgelesen haben, fasst Finance-Blog.de die wichtigsten Änderungen zusammen:
Worauf sollten Sie künftig bei Überweisungen und Co. achten:

1. Schnellere Überweisung

Bei Zahlungen innerhalb von Deutschland (z.B. bei Onlineüberweisungen) galt bisher eine Frist von 3 Bankarbeitstagen. Bei schriftlicher Einreichung musste man mit vier Geschäftstagen rechnen. Diese Fristen müssen die Banken nun im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten.
Ab 2012 ist europaweit eine Frist von maximal 2 Geschäftstagen vorgesehen. Dies gilt für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften.

2. Lastschriften europaweit

Lastschriftverfahren sind nun für Zahlungen innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich. So kann der Besitzer eines Ferienhauses in Dänemark die dafür anfallenden Stromkosten vom deutschen Girokonto abbuchen lassen. Einige Banken haben bereits die so genannte Sepa-Lastschrift eingeführt, die das einfache Abbuchen innerhalb der EU-Grenzen ermöglicht. Allerdings haben noch nicht alle Banken die Sepa-Lastschrift eingeführt.

3. Kein Namensabgleich

Bisher galt in Deutschland, dass es Namenskonten gibt. Bei Überweisungen war es deshalb bisher üblich, dass die Banken den Empfänger mit der Kontonummer abglichen. Im Zweifelsfall wurde das Geld dann auch schon mal zurückgegeben. Ab sofort sind bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich, egal ob online, per Terminal oder Beleg überwiesen wird. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Sie müssen also noch größere Sorgfalt beim Ausfüllen der Überweisungsträger walten lassen!

4. Kein Widerruf

Auch ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Der Kunde kann nur noch auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen. Ansonsten bleibt ihm nur, das Geld direkt beim unrechtmäßigen Empfänger zurückfordern – und wenn dieser nicht reagiert kann es lange dauern, bis das Geld wieder beim rechtmäigen Eigentümer ist.

5. Haftung bei Kartenverlust

Auf die Kulanz der Institute muss nach der neuen Regelung auch hoffen, wer seine Bankkarte verliert. Der Kunde muss künftig bis zu 150,00 Euro des Schadens selber tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken haben allerdings mitgeteilt, dass sie über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und dem Kunden den Schaden voll ersetzen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer umgeht. Dann haftet er für den gesamten Schaden – zumindest bis zu dem Betrag, über den er pro Tag verfügen kann.

6. Haftung bei Online-Missbrauch

Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ein grob fahrlässiger Umgang mit der TAN-Liste zieht die Haftung für Schäden über 150,00 Euro hinaus nach sich.
In kritischen Fällen sollte man deshalb das Konto unverzüglich telefonisch oder auch online sperren.

Eine weitere neue Tagesgeld-Bank: die Triodos-Bank

Nachdem wir bereits vor wenigen Wochen über den Start der noa-Bank berichtet haben, ist zwischenzeitlich die nächste Bank mit dem Focus Nachhaltigkeit an die deutschen Kunden herangetreten. Im November eröffnete die holländische Triodos-Bank ihre deutsche Bankniederlassung. Bisher war die Triodos-Bank in Deutschland lediglich mit einer Kredit-Agentur vertreten.

Die Triodos-Bank ist bereits seit 1980 aktiv und beschäftigt sich auch seitdem mit nachhaltigen Projekten. Laut Internetseite gehört die Triodos Bank zu den Ersten, die grüne Fonds auflegen. Außerdem zählt die Triodos-Bank nach eigenen Angaben zu den Pionieren im Bereich Mikrofinanz und legt als eines der ersten Finanzinstitute Mikrofinanzfonds für Entwicklungsländer auf.
Doch zahlt sich das nachhaltige Engagement auch für die Kunden aus? Auf der Webseite hat die Triodos-Bank einen Tagesgeldsatz von 1,5% veröffentlicht. Damit erreicht das niederlänidische Institut in den Tagesgeldvergleichen maximal Mittelfeldplätze. Da die Bank jedoch stark die nachhaltig orientierte Kundschaft ansprechen möchte, ist ein Konditionsvergleich mit ähnlich aufgestellten Banken wie der Umweltbank, GLS-Bank oder der noa-Bank sinnvoller.

Im Gegensatz zu vor kurzem vorgestellten noa-Bank sind die Tagesgeldzinssätze ebenfalls nicht überragend. Die noa-Bank bietet zur Zeit 2,2 % Zinsen. Vorteil zugunsten der Triodos-Bank ist jedoch, dass es trotz des jungen deutschen Ablegers um eine bereits seit 30 Jahren bestehende Bank handelt. Nachteil des neuen Tagesgeldanbieters gegenüber deutschen banken ist die niederländische Einlagensicherung mit maximal 100.000 Euro Absicherung pro Kunde. Gerade nach der Kaupthing-Pleite sind deutsche Anleger bei ausländischen Instituten vorsichtiger geworden.
Für Kunden, die ihr Geld in nachhaltigen Projekte investieren wollen und die auf die deutsche Einlagensicherung nicht verzichten möchten, könnte deshab die Nürnberger Umweltbank eine gute Alternative sein. Die Umwelbank bietet ähnliche Konditionen wie die Triodos-Bank.  Sie gibt es bereits seit 15 Jahren und sie ist Mitglied des deutschen Einlagensicherungssystems.

Übrigens hatten wir bei der Vorstellung der noa-Bank versprochen, sie darüber zu informieren, wenn sich etwas bei der Verwendung der Anlagegelder bei der noa-Bank tut. Und tatsächlich: Seit kurzem sind die ersten 28.000 Euro als Kredit an Kunden im Thema „Region“ ausgegeben worden (Stand: 21.12.2009)

Neues im Geldautomatenstreit der Sparkassen mit den Direktbanken!

Wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) mitteilte,  sind Sparkassen nicht verpflichtet Kunden von Direktbanken die Nutzung von Geldautomaten der Sparkassen zu erlauben. In dem Verfahren des Landgerichts München zur Sperrung von Geldautomaten für Visa-Karten mehrerer Direktbanken zwischen einer Sparkasse und der ING-Diba, Citibank und Volkswagenbank AG habe das Gericht die Klage der Direktbanken in allen Punkten abgewiesen. Die Kunden der genannten Direktbanken müssen sich also darauf einstellen, mit ihrer Visa-Card künftig kein Bargeld merh bei vielen Sparkassen abheben zu können.
[aad]Bereits im letzten Jahr kochte der Streit über die Bargeldversorgung der Direktbanken über die Geldautomaten der Filialbanken hoch. Finance-Blog.de berichtete damals in mehreren Artikeln über diese Entwicklung. Insbesondere die Sparkassen sahen es nicht mehr ein, die hohen Infrastrukturkosten für die Bargeldversorgung ihrer Kunden zu tragen, während die Direktbanken diese Infrastruktur quasi als Trittbrettfahrer nutzen. Ein DSGV-Sprecher sagte, das Urteil mache deutlich, „dass viele Direktbanken ihr Versprechen einer sicheren Bargeldversorgung für ihre Kunden nicht aus eigener Kraft erfüllen können“. Während bei Kunden die Geld mit der ec-/Maestro-Karte abheben, die Institute dafür 4,50 EUR , erhalten, bezahlen die Direktbanken bei einer Automatennutzung ihrer Kunden lediglich 1,74 Euro.
Vor einem Jahr hatte Landgericht Heilbronn die Sperrung der Geldautomaten für Visa-Karten anderer Banken durch die Kreissparkasse Heilbronn für rechtswidrig erklärt (Az.: 21 O 135/08). Das Gericht sah damals in der Sperrung einen Verstoß gegen Paragraf 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Betroffen waren davon Kunden u.a. von Citibank, ING-Diba, und Volkswagen Bank.

Savenext – superidee oder nur save nepp?

In Zeiten der Finanzkrise klingt das Angebot verlockend: renomierte deutsche Banken überbieten sich bei Savenext.de gegenseitig mit den Zinsen für die deutschen Geldanleger. Doch ist diese Zinsauktion wirklich so überragend? Finance-Blog.de hat das Angebot getestet:

Seit einigen Wochen gibt es dieses neue Geschäftsmodell auf dem Onlinefinanzdienstleistungsmarkt. Savenext wirbt damit, dass die Banken für die Geldanlage des Kunden Angebote abgeben. Der Kunde kann in Ruhe abwarten wie die Banken immer höhere Zinsenbieten. Erst wenn die Auktion endet kann er sich entscheiden, welches der Angebote er annimmt. Oder wenn ihm die Gebote nicht hoch genug sind, kann der Kunde auch gar kein Angebot annehmen.

Doch lohnt sich die Teilnahme an so einer Auktion überhaupt? Für die Nutzer einer Auktion lohnt sich das Angebot immer dann, wenn dabei wirklich die höchsten Zinsen herauskommen. Wenn die von der Bank gebotenen Zinsen nicht höher als deren Standardangebote sind, bringt die Auktion ja nichts. Dann kann der Kunde ja auch das Standardangebot der jeweiligen Bank in Anspruch nehmen. Bei einigen Banken wie z.B. der ING-Diba kann man dann noch zusätzliche Eröffungs- oder Werbeprämien kassieren. Zweite Voraussetzung für die Vorteilhaftigkeit ist, dass die von den Banken gebotenen Zinssätze auch die besten „normal“ erhältlichen Angebote schlagen. Nur dann hat der Kunde

Derzeit nehmen laut Savenext drei Banken an der Liveauktion teil. Die ING-DiBa, die Norisbank und die PSD-Bank Westfalen-Lippe. Beim Start der Auktion bot die ING-DiBa am Sonntag gleich einmal 2,5% also den Standardzinssatz für ein neues Extrakonto bei der ING-Diba. Die anderen beiden Banken waren nicht so schnell. Wahrscheinlich ist dort kein Automatismus hinterlegt.

Zum Ende der Auktion hatte noch die PSD Westfalen-Lippe einen Zinssatz von von 1,5%. Aber dies ist auch nicht mehr als der Standardzinssatz für das Dynamic-Cashkonto der PSD-Bank. Von der dritten angeblich teilnehmenden Bank erhielt ich gar kein Gebot.

Fazit: die Zinsauktion Savenext.de lohnt sich für die Kunden nicht. Wer gute Tagesgeldvergleiche wie Vergleich.de oder FMH.de nutzt, ist deutlich besser bedient.

Übrigens ist auffällig, dass es auf Savenext.de nur so von Rechtsschreibfehlern wimmelt. Da wird ein „r“ bei „mehr“ vergessen. Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle und die Mitteilung, dass das Angebot abgelaufen ist erscheint auf holländisch. Außerdem zeigte mir das System nach Ende der Aktion an, dass die Auktion noch aktiv wäre und noch weitere zwei tage läuft. Wirklich vertrauenserweckend ist das alles nicht!

Abschlußgebühren von Bausparkassen sind zulässig

Bausparkassen dürfen für den Abschluß von Bausparverträgen Abschlussgebühren verlangen. Dies bestätigte jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 2 U30/09).

Es wies damit die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Heilbronn ab (6 O 341/08), das diese Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits im März für zulässig erklärt hatte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatten im Jahr 2008 gegen Geschäftsbedingungen des Bausparmarktführers geklagt. Sie vertreten die Auffassung, dass der Abschlussgebühr von 1 bis 1,6 Prozent der Sparsumme keine Gegenleistung gegenübersteht, da sie in der Regel direkt dem Vermittler zufließt.

Die Abschlussgebühr sei Teil des Gefüges aus Leistungen und Gegenleistungen eines Bausparvertrages argumentierten dagegen die Richter des OLG. Sie sei weder intransparent noch mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung unvereinbar. Da das OLG Stuttgart Revision gegen das Urteilzuließ, wird der Fall voraussichtlich auch vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bekräftigte nach der Entscheidung bereits, den Fall weiterzuverfolgen.

Eine neue Bank: noa-Bank

Alle reden seit der Finanzkrise nur von Bankschließungen und unsicheren Einlagen. Doch auch neue Banken werden gegründet – so wie jetzt die noa-Bank. Solche Banken wollen sich damit einen durch die Finanzkrise verstärkten Trend zu Nutze machen: Bankkunden setzen Ethik, Nachhaltigkeit, und vor allem, dass die Bankmanager nicht mit den Kundengeldern spekulieren. Banken wie die Umweltbank oder die GLS-Bank haben davon in den letzten zwei Jahren in Form von starkem Kundenzuwachs profitiert.

Mit diesem Anspruch tritt auch die Noa-Bank an. Die „noa bank verzichtet komplett auf Spekulation, ist transparent und lässt ihre Anleger über die Verwendung ihrer Einlagen entscheiden“, verspricht der Gründer der noa Bank in einem Interview mit Forium. Auf ihrer Webseite verdeutlicht die neue Bank, dass sie mit den Kundeneinlagen reale Wirtschaftsteilneher unterstützen will. Der Kunde kann bei Verwendung seiner Einlagen bei der noa Bank zwischen den vier Themen Region, Planet, Leben und Kultur wählen. Abhängig von der Wahl des Themas werden die zugehörigen Kredite dann für Unternehmen aus dem gewünschten Thema zugewiesen.

Aber in den wenigen Wochen seit dem Start der Bank konnten scheinbar noch keine Kreditkunden gewonnen werden. Die noa-Bank informiert die Geldanlagekunden auf der Webseite darüber, wie die Gelder verwendet werden. In allen Themen stand den zur Verfügung stehenden Mitteln noch eine 0 bei den ausgegebenen Krediten gegenüber (Stand: 04.12.09). Dies heißt natürlich noch nichts. Denn Kreditanträge müssen auch und gerade bei einer nachhaltig arbeitenden Bank sorgfältig geprüft und gewährt werden. Einer solcher Prozess kann schnell auch einige Wochen dauern. Wir werden dies beobachten.

Wie sieht es mit der Wettbewerbsfähigkeit der noa-Bank aus? Das Tagesgeld liegt mit 2,2 % Verzinsung ganz gut. In gängigen Tagesgeldvergleichen rangiert die noa-Bank damit unter den Top5.  Großer Vorteil ist auch die monatliche Zinsgutschrift. So lassen sich Zinseszinseffekte optimal nutzen. Auch die Festgeldzinsen können sich durchaus sehen lassen. Wer allerdings höhere Zinsen als beim Tagesgeld haben möchte, muß Laufzeiten von mindestens 3 Jahren in Kauf nehmen. Für diese 36 Monate gint es dann einen Zinssatz von derzeit 2,4%. Die Einlagen sind durch den Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken abgesichert.

Die noa-Bank bietet außerdem die sogenannte Citizen-Partnerschaft als Geldanlage an. 5,5 % Zinsen bietet die Noa-Bank den Citizen-Partnern für 5 Jahre an. Doch im Gegensatz zu den Tages- und Festgeldern sind diese Citizen-Partner-Einlagen jedoch nicht gesichert. Es handelt sich dabei um sogenannte Genussrechte. Genussrechte sind formal gesehen Ergänzungskapital dem Haftenden Eigenkapital der Bank und unterliegen einer Verlustbeteiligung. Die Noa Bank wirbt damit, dass mit jedem Euro dieser Genussrechte 12 Euro an Krediten für viele sinnvolle Projekte einsetzen zu können. Das stimmt zwar hilft dem Anleger im Pleitefall wenig – das Geld könnte futsch sein.

Wer auch bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achtet, für den ist die noa Bank eine Alternative. Aber die Bank ist neu und es bleibt abzuwarten ob die Bank die guten Zinsen halten kann und die Transparenzversprechen einhält.