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Versicherungs-Kunden mit Beratungsgesprächen oft unzufrieden

Zum 01.08.2008 hatte die Bundesregierung mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) umfangreiche Änderungen in der Versicherungsbranche angestoßen um die Beratungsqualität der Versicherungsberater zu steigern. Die Verbraucher sollten in diesem sensiblen Bereich künftig besser vor Fehlentscheidungen geschützt werden.

So muß der Kunde vor Abschluss eines Versicherungsvertrages nun durch den Versicherungsvermittler bzw. der Versicherungsgesellschaft umfassend und schriftlich über die Versicherung informiert werden. Bisher reichte es aus, dass der Kunde sämtliche Informationen zu seiner Versicherung mit der Police zugestellt bekam. Jetzt sind schon vor Abschluss eines Versicherungsvertrages die entsprechenden Informationen (Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen, etc.) durch die Versicherung an den Kunden auszuhändigen.

Doch die Wirkung der Reform lässt noch auf sich warten. So zeigt der aktuelle „Kundenmonitor Assekuranz 2009“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics AG, dass lediglich 42 Prozent der seit Inkrafttreten der VVG-Reform beratenen Versicherungskunden mit dem Beratungsgespräch zufrieden waren. „Hier zeige sich, dass die VVG-Reform allein die Qualität der Kundenorientierung in der Versicherungsberatung nicht steigern kann.“ sagt Studienleiter Christoph Müller.

Häufig mangelt es der Öffentlichkeit an Informationen zur VVG-Reform. Fast jedem zweiten Versicherungsnehmer (46 Prozent) ist diese bisher immer noch kein Begriff. Häufig werden die geforderten schriftlichen Informationen der Versicherer lediglich kurz überflogen und schnell zu den Akten gelegt. Viele Versicherungsnehmer geben sogar an, gar nicht von ihren Versicherungsgesellschaften oder den Vermittlern über die gesetzlichen Veränderungen informiert worden zu sein.

Doch es gibt auch positive Ergebnisse: Trotz der noch schlechten Bewertungen der Beratungsspräche zu Versciherungen hat sich das Image der versicherungsberater doch deutlich verbessert. So geben 54 Prozent der in der Studie Befragten an, das ihr persönliches Bild von den Versicherungsvermittlern durch das neue Versicherungsvertragsgesetz positiver geworden ist.

Keine Lust auf Altersvorsorge?- Riester-Rente nicht so populär wie gedacht

Wie eine Studie des Marktforschungs-Instituts Innofact unter insgesamt 1.002 Bundesbürger herausfand lehnen die meisten Deutschen die Riester-Rente als Altersvorsorge ab. So wollen 54,2 Prozent keine Riester-Rente abschließen, haben ihren Altersvorsorge-Vertrag gekündigt oder planen dies, so die Studie im Auftrag der Citibank.

Demnach wollen 48,6 Prozent der Bundesbürger keinen Vertrag über diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge abschließen, weitere 3,0 Prozent möchten ihren bestehenden Kontrakt kündigen, und zusätzliche 2,6 Prozent haben den Riestervertrag bereits gekündigt.

Ablehnung bei Niedrigverdienern besonders hoch

Insbesondere in den unteren Einkommensklassen ist die Ablehnung groß. In Haushalten, die weniger als 1.500 Euro pro Monat verdienen, lehnen 51,2 Prozent die Riester-Rente von vorneherein ab; dazu kommen 6,4 Prozent die schon die Riester-Rente gekündigt haben oder das noch vorhaben. Hier dürften die negative Berichterstattung Vorschub geleistet haben. Außerdem reicht bei vielen Niedrigverdienern das Einkommen oft kaum über den Monat – wer denkt da schon an die Rente?

Auch bei den Arbeitnehmern insgesamt ist die Ablehnungsquote mit 43,5 Prozent relativ hoch und das obwohl dies die Kern-Zielgruppe der Riester-Rente ist. Riester-Verträge darf jeder abschließen, der ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen oder Arbeitslosengeld bezieht, zudem alle Beamten sowie Ehepartner von Riester-Kunden.

Die Wirtschaftskrise spielt keine große Rolle bei der Ablehnung der Riester-Verträge

Wenig Bedeutung für die Riester-Beurteilung hat offensichtlich die Wirtschaftskrise. Mehr als drei Viertel aller Riester-Interessierten (75,9 Prozent) sagten, die Vorgänge an den Finanzmärkten und in der Wirtschaft hätten keinen Einfluss auf ihr Verhalten. 8,9 Prozent der Befragten haben wegen der Turbulenzen einen Vertrag abgeschlossen oder planen, dies zu tun; weitere 8,2 Prozent haben ihre Einzahlungen reduziert oder auf Null gestellt.

Da vom Marktforschungs-Institut Innofact insgesamt 1.002 Bundesbürger befragt wurden, ist die Umfrage, die dem Anlegermagazin ‚Börse Online‚ (Ausgabe 26/2009) exklusiv vorliegt, auch repräsentativ.

Endlich! – Kaupthing Edge zahlt deutsche Guthaben zurück

Wie verschiedene Medien (Handelsblatt, Zeit-Online, Süddeutsche) werden die ca. 30.000 deutschen Anleger der isländischen Kaupthing Edge Anfang kommender Woche ihre Guthaben komplett ausgezahlt bekommen. Dies kündigte ein Sprecher der Bank am Dienstag an. Auch wenn auf der Webseite der Kaupthig Edge diese Mitteilung bis jetzt noch nicht bestätigt wurde, deutet sich damit ein Ende des monatelangen Tauziehens um die Gelder der deutschen Kaupthing Kunden an.

Die Einlagen in Höhe von insgesamt 308 Millionen Euro waren im vergangenen Oktober nach dem Zusammenbruch der bis dahin größten Bank Islands von den Finanzbehörden in Deutschland gesperrt worden. Der endgültigen Freigabe war ein mehrmonatiger Streit zwischen der mittlerweile zwangsverstaatlichten Bank und deutschen Behörden vorausgegangen. Kaupthing Edge hatte Kunden in Deutschland mit Hochzinskonten angelockt. Finance-Blog.de berichtete über die Vorgänge zur Kaupthing Edge.

Seit dem Jahr 2000 gab es 15 Bankpleiten in Deutschland

In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12933) teilt die Bundesregierung mit, dass 15 Banken in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends Pleite gegangen sind.

Betroffen waren nach diesen Angaben folgende Unternehmen: systracom Bank, Bankhaus Partin GmbH & Ci KGaA, AHAG Wertpapierhandelsbank AG, BKmU Bank AG, Gontard & Metallbank AG, A & A Actienbank AG, Guthmann & Roth AG, BFI Bank AG, DBH Brokerhaus AG, Fritz Nols Global Equity Services AG, Phoenix Kapitaldienst GmbH, Berliner Bürgschaftsbank AG, Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Lehman Brothers Bankhaus AG und die Weserbank AG. Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt habe der Sicherungsgesellschaft deutscher Banken (SdB) eine Garantie gewährt, um eine zeitnahe und vollständige Entschädigung der Lehman-Gläubiger zu ermöglichen. „Sollte eine solche Konstellation erneut auftreten, werden die zuständigen Stellen die Art der Vorgehensweise nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen“, schreibt die Bundesregierung.

Weiter teilt die Regierung mit, dass gegenwärtig bei der Concord Investmenbank AG, der Concord Financial Intermediary GmbH und der NCS mobile payment GmbH Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufen würden. Gegen die Deutschland-Niederlassung der Kaupthing Bank laufe ein Verfahren nach Paragraf 46a Kreditwesengesetz. Die Vorschrift beinhaltet unter anderem ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot für das betroffene Institut sowie die Schließung für den Verkehr mit der Kundschaft. Die gesamte Antwort hat die Bundesregierung als PDF veröffentlicht: 15 Bankpleiten in Deutschland.

Quelle: Deutscher Bundestag; Parlamentskorrespondenz, PuK 2; www.bundestag.de